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Call-Eckdaten
Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder: Aufruf an zwischengeschaltete Stellen (zur finanziellen Unterstützung von Drittorganisationen der Zivilgesellschaft)
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2023-DAPHNE
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
19.04.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 24.900.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht niedriger als € 1.500.000,00 und nicht höher als € 3.000.000,00 sein.
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Übergeordnetes Ziel dieses Aufrufs ist es, unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene tätig sind, bei der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und/oder Gewalt gegen Kinder zu unterstützen, zu befähigen und ihre Kapazitäten auszubauen und sich für die Werte der EU einzusetzen, um so dazu beizutragen, dass Frauen und Kinder ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und dass Kinder in ihrer ganzen Vielfalt gefördert werden.
Call-Ziele
Im Rahmen der Aufforderung wird eine begrenzte Anzahl von transnationalen, nationalen oder regionalen Akteuren/Vermittlern finanziert, die die Kapazitäten von auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft aufbauen und diese Mittel weiterverteilen.
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird die EU unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Bereich der Verhütung und Bekämpfung (1) aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, auch im Migrationskontext, und häuslicher Gewalt sowie aller Formen von Gewalt gegen LGBTIQ-Personen und/oder (2) aller Formen von Gewalt gegen Kinder, auch gegen Kinder im Migrationskontext, und Gewalt gegen Risikogruppen wie Menschen mit Behinderungen tätig sind, unterstützen, stärken und ihre Kapazitäten ausbauen, insbesondere durch:
- Bereitstellung einer auf die spezifischen Bedürfnisse der Opfer zugeschnittenen Opferhilfe, einschließlich spezifischer medizinischer und psychologischer Unterstützung, opferzentrierter und traumainformierter Dienste, Zugang zu nationalen Notrufdiensten, Zugang zur Justiz, bessere Zugänglichkeit von Unterkünften, einschließlich umfassender Unterstützung für Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz;
- Verhütung von Gewalt, u. a. durch Sensibilisierung, Schulung von Fachkräften, die wahrscheinlich mit Opfern in Kontakt kommen, und Arbeit mit Tätern;
- Bekämpfung von Geschlechterstereotypen als Ursache für geschlechtsspezifische Gewalt;
- Stärkung des Kinderschutzsystems durch Verbesserung der Präventions-, Schutz- und Unterstützungsdienste für (potenzielle) Kinder, die Opfer/Zeugen von Gewalt sind, und für schutzbedürftige Kinder, einschließlich der multidisziplinären Zusammenarbeit.
Die Anträge müssen die Bereitstellung von finanzieller Unterstützung für Dritte vorsehen (siehe Abschnitt a)). Die Vorschläge sollten auf einer gründlichen Bewertung der Landschaft der zivilgesellschaftlichen Organisationen (in dem/den betreffenden Land/Ländern), der Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, und ihrer Bedürfnisse beruhen und diese umfassen.
Die Vorschläge sollten klare Angaben zu den endgültigen Zielgruppen (Erwachsene oder Kinder oder beides) enthalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verstärkte Prävention aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt, verstärkte Prävention von Gewalt gegen Kinder;
- Besserer Schutz und Unterstützung für die Opfer solcher Gewalt;
- Stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt gegen Kinder;
- Verstärkte behördenübergreifende Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder;
- Verstärkter Schutz und Unterstützung für gewaltbetroffene und schutzbedürftige Kinder;
- gestärkte integrierte Kinderschutzsysteme;
- Stärkung der Fähigkeit von Fachleuten, Gewalt gegen Kinder zu verhüten, aufzudecken und darauf zu reagieren, und Verbesserung der Kapazitäten und der Zusammenarbeit der einschlägigen Dienste untereinander;
- Stärkung der Kapazitäten von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die diese Probleme auf geschlechtersensible, kinderrechtsbasierte und kinderfreundliche Weise angehen;
- Ein günstigeres Umfeld für zivilgesellschaftliche Organisationen;
- Effektivere, rechenschaftspflichtige und nachhaltige zivilgesellschaftliche Organisationen;
- Eine besser entwickelte Rolle für die Interessenvertretung von CSOs;
- Stärkere Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in politische und Entscheidungsprozesse mit lokalen, regionalen und nationalen Regierungen und anderen relevanten Akteuren;
- eine verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb der Zivilgesellschaft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge von Einzelantragstellern sind zulässig (einzelne Begünstigte); verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen.
Um förderfähig zu sein:
- Die federführenden Antragsteller (Koordinatoren) müssen alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- sie müssen juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- nicht gewinnorientiert sein;
- Mitantragsteller (falls vorhanden) müssen juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) mit förmlichem Sitz in einem der förderfähigen Länder oder eine internationale Organisation sein.
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden.
- Das Projekt kann entweder national oder transnational sein.
- An dem Antrag können eine oder mehrere Organisationen (Hauptantragsteller (Koordinator) und Mitantragsteller) beteiligt sein.
- Der Antragsteller muss beide der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Er muss nachweislich über eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Durchführung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau von Organisationen der Zivilgesellschaft verfügen;
- Er muss nachweislich über aktuelle Erfahrungen mit der Vergabe und Verwaltung von Finanzhilfen verfügen.
Wenn der Vorschlag von einem Konsortium eingereicht wird, muss das Konsortium beide oben genannten Bedingungen erfüllen. Dies bedeutet, dass sie entweder von mindestens einem Mitglied oder von verschiedenen Mitgliedern des Konsortiums erfüllt werden können.
weitere Förderkriterien
Die folgenden Aktivitäten kommen für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderung nicht in Frage:
- Die laufenden Kosten der Organisation
- Aktivitäten, die nicht im Einklang mit den Werten der EU stehen
Die Projekte sollten die Ergebnisse von Projekten berücksichtigen, die durch andere EU-Förderprogramme unterstützt werden. Die Komplementaritäten müssen in den Projektvorschlägen beschrieben werden (Teil B des Antragsformulars).
Die Projekte müssen den politischen Interessen und Prioritäten der EU entsprechen (z. B. Umwelt-, Sozial-, Sicherheits-, Industrie- und Handelspolitik usw.).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den in Abschnitt 2 genannten Bedingungen zulässig. Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird die finanzielle Unterstützung Dritter als wesentlich für die Erreichung des Ziels der Aktion angesehen. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich obligatorischer Indikatoren
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen)
- Lebensläufe (Standard) des Hauptprojektteams
- Tätigkeitsbericht des Hauptantragstellers und der Partner für das letzte Jahr, falls zutreffend (bei Vorschlägen, die von Konsortien eingereicht werden)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre des Hauptantragstellers und der Partner, falls zutreffend, d. h. bei Vorschlägen, die von Konsortien eingereicht werden) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CERV-2023-DAPHNECall Document CERV-2023-DAPHNE(699kB)
Kontakt
Website
CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
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