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Call-Eckdaten
Intelligente Datenerfassung und Analyse von Materialien und Produkten in bestehenden Bauwerken
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-TWIN-TRANSITION-01-11
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
07.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Bestehende Bauwerke (Gebäude und Infrastrukturen) können potenziell als bedeutende "Materialbank" fungieren und eine reichhaltige Quelle von Sekundärmaterialien und -produkten für den Bau darstellen. Dies erfordert die Identifizierung und Analyse der Komponenten und Materialien des Vermögenswerts, was in der Regel langsame, arbeitsintensive und kostspielige Prozesse erfordert. Es besteht die Notwendigkeit, neue digital gestützte Techniken und Technologien zu erforschen, mit denen vorhandene Baumaterialien, -produkte und -komponenten schnell und genau identifiziert, analysiert und erfasst werden können, um ihre Verwendung in einer Kreislaufwirtschaft zu erleichtern und die Auswirkungen auf den Lebenszyklus, einschließlich des verkörperten Kohlenstoffs, zu verringern. Die Vorschläge sollten daher darauf abzielen, den selektiven Rückbau, die Trennung von gefährlichen Materialien, die Sortierung und ein hochwertiges Recycling zu fördern. Sie würden somit zu den Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses beitragen.
Die Vorschläge sollten:
- Entwicklung neuer Techniken und Technologien zur raschen Identifizierung von Materialien, Bauprodukten und Bauteilen bestehender Bauwerke oder von Bauwerken, die abgerissen wurden
- Entwicklung von Lösungen zur schnellen Analyse der Eigenschaften und Merkmale von Materialien, Bauprodukten und Bauteilen, z. B. Materialzusammensetzung, Abmessungen, Masse, technische/mechanische Eigenschaften und Leistung, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte wie Brandverhalten und Vorhandensein gefährlicher Stoffe wie Asbest, Befestigungsmethoden, Reparaturbedarf oder andere Aspekte
- Entwicklung von Lösungen zur digitalen Erfassung, Kategorisierung und Kennzeichnung vorhandener Materialien, Bauprodukte und -elemente für ihre spätere Verwendung auf dem Markt und ihre Aufnahme in einschlägige Softwaretools und Datenbanken. Die Vorschläge sollten gegebenenfalls auch die Entwicklung bestehender Instrumente und Datenbanken unterstützen und sicherstellen, dass die relevanten Akteure des gesamten Bauökosystems bei ihrer Entwicklung konsultiert werden, wobei SSH-Aspekte zu berücksichtigen sind.
- Entwicklung von Lösungen, die die Eignung identifizierter Elemente für die Verwendung in einer Kreislaufwirtschaft analysieren, einschließlich der Durchführung geeigneter Wiederverwendungs-, Reparatur- oder Recyclingprozesse, oder umgekehrt, um sie als Abfall zu kennzeichnen, einschließlich der notwendigen Trennung und Sortierung
- Erforschung von Möglichkeiten, wie komplexe oder verborgene Elemente identifiziert und analysiert werden können, z. B. Materialien im Aufbau von Wänden und Böden, verborgene Strukturen oder Verbundprodukte
- Möglichkeiten zur zirkulären Nutzung der identifizierten Elemente als Sekundärmaterialien oder wiederverwendete Produkte auf dem Markt für Bauprojekte und zur Verfolgung dieser Elemente und ihrer Eigenschaften über den Lebenszyklus der Anlage
- Möglichkeiten zur benutzerfreundlichen Darstellung der Eigenschaften der identifizierten Elemente für die relevanten Akteure, wie z. B. Baufachleute, einschließlich Arbeiter vor Ort, Designer, Architekten und Entwickler. Dabei sollten auch SSH- und Geschäftsmodellaspekte berücksichtigt werden.
- Aufbau auf bestehenden Normen oder Beitrag zur Normung. Die Interoperabilität für den Datenaustausch sollte angesprochen werden, z. B. in Bezug auf Produktdatenbanken und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
- Vorlage einer Strategie für die Entwicklung von Kompetenzen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Sozialpartner, unter Einbeziehung von SSH-Aspekten und unter Einbeziehung relevanter Instrumente wie MOOCs (Massive Open Online Courses).
- Bauen Sie auf bestehenden Projekten auf oder suchen Sie die Zusammenarbeit mit ihnen und entwickeln Sie Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen, wie z. B. dem Neuen Europäischen Bauhaus, Datenräumen im Rahmen des Programms Digitales Europa oder der Partnerschaft Built4People im Rahmen von Horizont Europa.
- Integration von Erkenntnissen aus den Sozial- und Geisteswissenschaften, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu maximieren.
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Erwartete Ergebnisse
- Schnellere und weniger arbeitsintensive Identifizierung, Analyse und Digitalisierung von Materialien und Produkten aus bestehenden Bauwerken
- Vermehrtes Angebot an Sekundärmaterialien und Bauprodukten zur Wiederverwendung, wodurch die Ressourcen- und Energieintensität des Bausektors verringert wird
- Verringerung von Bau- und Abbruchabfällen
- Verbesserte Möglichkeiten zur Wiederverwendung und Reparatur von Bauprodukten
- Verbesserung der Arbeitsproduktivität als Ergebnis der Anwendung der entwickelten Lösungen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1(661kB)
Kontakt
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