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Call-Eckdaten
Nachhaltiger und effizienter industrieller Wasserverbrauch: durch Rückgewinnung von Energie und gelösten Stoffen (Processes4Planet-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-TWIN-TRANSITION-01-40
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 12.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die Ziele der Processes4Planet-Partnerschaft zu erreichen, indem industrielle Prozesse so gestaltet werden, dass eine maximale Ressourceneffizienz (Wasser) erreicht wird, und neue Prozesse entwickelt werden, die eine vollständige Valorisierung der Abwässer der Prozessindustrien, des recycelten Wassers, der Energie und der Rückgewinnung von gelösten Stoffen gewährleisten (P4Planet-Ziele 5 und 7).
Call-Ziele
Ein industrielles Symbiose-Demonstrationszentrum sollte Infrastrukturen (z. B. Infrastrukturen für die Bewirtschaftung von Industrieabfällen, Nebenprodukten und Wasser, Flüssigkeitsnetze, digitale Infrastrukturen) sowie Energienetze und -netze (z. B. intelligente Betriebsplanung, Integration von Fernwärme, digitale Kraftwerke einschließlich dezentraler Erzeugung, saisonale Speicherung, Integration von Biomasse und Wärmepumpen) integrieren. Die beteiligten Industrien sollten ihre Ressourceneffizienz, die Wärmerückgewinnung, die Integration erneuerbarer Energien, die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger und/oder die Einführung von CCU vor Ort unterstützen oder sich auf die CCS-Logistik vorbereiten. Der vorgeschlagene Demonstrator sollte umfassend zeigen, wie Symbiose und sektorübergreifende Zusammenarbeit den grünen Übergang durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Infrastrukturinvestitionen auslösen können.
Die Abwassereinleitungen aus der Industrie sind im Laufe der Jahrzehnte zurückgegangen. Dies ist eine Folge der verstärkten Regulierung (z. B. Richtlinie über Industrieemissionen, IED; Europäisches Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen, E-PRTR), der Verbesserung der Behandlung und der Anwendung der besten verfügbaren Techniken. Unter den verarbeitenden Industrien haben die Zellstoff- und Papierindustrie, die Stahlindustrie und die chemische Industrie hohe Abwassereinleitungen. Das Ziel von Processes4Planet besteht darin, bis 2030 das Potenzial für die Wiederverwendung von 90 % des Abwassers aufzuzeigen. Ein Durchbruch bei der Verringerung des Abwasseraufkommens könnte durch die Kombination bestehender und neuartiger Technologien zur Wasseraufbereitung und Wiederverwendung mit der Intensivierung von Prozessen, der Energierückgewinnung und der Nutzung von überschüssiger Wärme erzielt werden, z. B. durch integrierte Prozesse mit Trennsystemen, die den Wasser- und Energieverbrauch und die Menge des anfallenden Industrieabwassers verringern. Darüber hinaus enthalten Industrieabwässer oft erhebliche Mengen an wertvollen gelösten Stoffen (z. B. organische Stoffe, Salze, Phosphate usw.), die nicht optimal verwertet werden.
Die Vorschläge sollten:
- Bestehende und neuartige Wasseraufbereitungstechnologien und Wiederverwendung mit Prozessintensivierung kombinieren;
- intelligente Überwachungstechnologien, einschließlich erschwinglicher, langlebiger und zuverlässiger Sensoren und KI-gesteuerter Geräte, integrierte Systemrisikomanagementmodelle und Entscheidungshilfewerkzeuge und -technologien für die Wiederverwendung von Wasser in der Prozessindustrie kombinieren;
- Integration fortschrittlicher digitaler Werkzeuge zur Optimierung ihrer Prozesse, wie z. B. digitale Zwillinge, anstreben;
- Vorschläge für neue Technologien zur Rückgewinnung wertvoller gelöster Stoffe im Abwasser (Metalle, organische Verbindungen usw.) und zur Beseitigung gefährlicher Stoffe (z. B. Mikro- und Nanopartikel, toxische Stoffe).
Die Vorschläge sollten Energieeffizienz-, techno-ökonomische und Lebenszyklus-Bewertungen unter Berücksichtigung des Gesamtprozesses beinhalten. Um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen, sollten sich die Technologien in den Vorschlägen nicht auf einen bestimmten Sektor konzentrieren, sondern die vorgeschlagene Lösung sollte in verschiedenen Industriezweigen anwendbar sein; es sollten Angaben zur Replizierbarkeit und Skalierbarkeit der Technologie gemacht werden. Die Vorschläge sollten die Ergebnisse des Horizon 2020-Themas CE-SPIRE-07-2020 berücksichtigen: Erhaltung von Süßwasser: Recycling von Brauchwasser in der Industrie.
Darüber hinaus könnte das Thema Synergien mit den Missionen Ocean and Waters und Soil untersuchen.
Die Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Vorschläge werden ermutigt, die Verwendung der erwarteten Ergebnisse im Rahmen eines umfassenderen Ansatzes zu erwägen, der der Einrichtung von Drehscheiben für die Kreislaufwirtschaft zugute kommen könnte.
Eine internationale Zusammenarbeit kann in Betracht gezogen werden, insbesondere mit Ländern, die auf diesem Gebiet fortgeschritten sind und aus verschiedenen Perspektiven gegenseitigen Nutzen bringen könnten.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte europäische Partnerschaft Processes4Planet umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Demonstration eines nachhaltigen industriellen Wasserverbrauchs auf der Grundlage neuer Technologien zur Rückgewinnung von Energie und gelösten Stoffen;
- Ermöglichung einer vollständigen Kreislaufnutzung von Wasser in der verarbeitenden Industrie, um die Abhängigkeit der Industrie von Frischwasser und dessen Nutzung zu verringern;
- Ermöglichung der technisch-wirtschaftlichen Durchführbarkeit der Verfahren und Technologien für die Wasseraufbereitung und das Recycling, insbesondere in Verbindung mit Energie- und Abfallverringerungsstrategien, um mit dem derzeitigen Stand der Technik konkurrieren zu können;
- Maximierung der Rückgewinnung von Stoffen und Energie, die in den Abwasserströmen enthalten sind;
- Demonstration des Beitrags zum EU-Ziel der Klimaneutralität.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1(661kB)
Kontakt
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