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Call-Eckdaten
Hochpräzise oder komplexe Produktherstellung - möglicherweise unter Einsatz von Photonik (Made in Europe und Photonik-Partnerschaften)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-TWIN-TRANSITION-01-02
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
60% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 48.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Um die technologische Autonomie zu erhalten und eine rentable und nachhaltige Herstellung von Hightech-Produkten zu ermöglichen, sollten innovative fortschrittliche Fertigungsverfahren entwickelt werden. Digitale Modelle machen Entwicklung, Produktion und Betrieb komplexer Produkte überschaubar.
Call-Ziele
Die Produkte werden immer komplexer, z. B. in Bezug auf Geometrien, Strukturen, eingebettete und strukturelle Elektronik, Optik oder Photonik, mikro-, nano- oder biomimetische Merkmale oder fortgeschrittene und Verbundwerkstoffe. Weitere Zwänge ergeben sich aus neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse (Ressourcen- und Energieeffizienz). Insbesondere müssen Komponenten und Produkte so hergestellt werden, dass sie demontiert, wiederverwendet, wiederaufbereitet oder recycelt werden können.
Die Vorschläge sollten auf Folgendes eingehen:
- Weiterentwicklung und Demonstration signifikanter Verbesserungen bei intelligenten Produktionstechnologien zur Herstellung komplexer Produkte, wie z. B. additive Fertigung, Multiprozessfertigung, Spritzgussfertigung, funktionaler Druck, intelligente und autonome Handhabungs-, Formgebungs-, Verbindungs-, Beschichtungs- und Montagetechnologien;
ODER
- Fortschritte bei hochpräzisen Fertigungstechnologien, z. B. mechanische Bearbeitung, Hochglanzpolieren, Oberflächentexturierung, Dünnfilmbeschichtung, Ätzen und elektrochemische Bearbeitung, Handhabungs- und Montageverfahren, um neue Produktfunktionalitäten zu erreichen.
ODER
- hochgradig kundenspezifische lasergestützte Produktion, einschließlich neuer und fortgeschrittener Methoden, z. B. Systeme zur Anpassung von Laserstrahlen und -verfahren, um eine hochpräzise Verteilung von Photonen am richtigen Ort und zur richtigen Zeit zu erreichen.
In den Vorschlägen sollte angegeben werden, auf welchen Ansatz sie abzielen.
In den Vorschlägen kann auch die Kombination mehrerer der oben genannten Ansätze vorgeschlagen werden, wenn dies für ein bestimmtes High-Tech-Produkt gerechtfertigt ist. In diesen Fällen sollten die Vorschläge dennoch angeben, welcher der Ansätze der primäre bzw. wichtigste ist.
Es ist auch zulässig, zwei der oben genannten Ansätze zu kombinieren, sofern ein solcher kombinierter Ansatz einen Mehrwert bietet. Beliebige Kombinationen ohne Integration sind ausgeschlossen.
In allen Fällen muss die Prozessentwicklung die Vorteile der Technologien in flexiblen und individualisierten Herstellungsprozessen demonstrieren und validieren, die Abfall, Fehler, Energieverbrauch und Emissionen minimieren und nachhaltige, innovative und verbesserte Produkte ermöglichen. Die Qualität der neuen Produkte sollte nach den modernsten Messverfahren validiert werden, und es sollte eine Lebenszyklusbewertung in Betracht gezogen werden.
Der Schwerpunkt kann z. B. auf der Deckung des Bedarfs im Gesundheitswesen, in der Automobil-, See- und Luftfahrtindustrie, in der Energieerzeugung oder in Umweltbereichen liegen.
Die Vorschläge können zusätzlich einen oder mehrere der folgenden Punkte berücksichtigen, sofern dies einen zusätzlichen Nutzen bringt:
- Verwendung neuartiger nachhaltiger und intelligenter Werkstoffe, um gleiche oder höhere technische Merkmale in Produkten zu erreichen und gleichzeitig Umweltauswirkungen und Abfall zu verringern;
- Parallele Produkt- und Fertigungstechnik, Entwicklung cyber-physischer Systeme, z. B. digitaler Zwillinge, zur Steuerung komplexer Produktion unter Verwendung von Datenräumen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg;
- Flexible und kollaborative Roboter und mehrachsige Maschinen, um ihre Genauigkeit in der Hochpräzisionsfertigung zu verbessern;
- Multiskalige physikalische Modelle und Methoden des maschinellen Lernens/der künstlichen Intelligenz zur Verbesserung der Vorhersagekapazität/Optimierung in der Fertigung, Wiederaufbereitung und Wiederverwendung;
- Verwaltung von Daten;
- Geeignete, robuste und rückverfolgbare prozessbegleitende Prozess- und Dimensionskontrolle
Es können Verbindungen zu relevanten Fällen aus dem CSA-Projekt HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-39 hergestellt werden.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt.
Die Forschung muss auf bestehenden Normen aufbauen oder zur Normung beitragen. Gegebenenfalls sollte die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten behandelt werden.
Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte angesprochen werden, wobei der Schwerpunkt auf offenen und vertrauenswürdigen Verbundkonzepten und -standards liegen sollte, die effektive bereichsübergreifende Datengemeinschaften, neue datengesteuerte Märkte und die Initiative für den digitalen Produktpass ermöglichen.
Darüber hinaus sollte eine Strategie für die Entwicklung von Fähigkeiten vorgestellt werden, die gegebenenfalls die Sozialpartner einbezieht.
Alle Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln.
Mit diesem Thema werden die ko-programmierten Europäischen Partnerschaften Made in Europe und Photonics umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Die verarbeitende Industrie wird von den folgenden Ergebnissen profitieren:
- Hochpräzisionsfertigung und/oder Fertigung von Produkten mit komplexen Geometrien oder Strukturen; eingebettete Elektronik, Optik oder Photonik; Oberflächen und Oberflächenfunktionalitäten; und Mehrprozessfertigung;
- Hoch belastbare und flexible Produktionslinien, die hochgradig kundenspezifische Produkte für ein breites Spektrum von Märkten ermöglichen und eine offene strategische Autonomie für die verarbeitende Industrie der Union und der assoziierten Länder gewährleisten.
- Erhebliche Verringerung des Materialverbrauchs, der Abfälle, der Fehler und des Energieverbrauchs, was indirekt auch zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen führt.
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fertigungsindustrie im Allgemeinen und (nur bei den einschlägigen Projekten) im Bereich der Laser-Werkzeugmaschinen und auf den Lasermärkten im Besonderen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das alle drei unten genannten Technologiebereiche abdeckt, werden die Zuschüsse nicht nur in der Reihenfolge der Anträge vergeben, sondern auch für mindestens zwei Projekte in jedem Technologiebereich, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1(661kB)
Kontakt
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