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Call-Eckdaten
Expertennetzwerk zu kritischen Rohstoffen
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-07
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die erwarteten Auswirkungen des Ziels zu erreichen, indem der Zugang zu Primär- und Sekundärrohstoffen, insbesondere zu kritischen Rohstoffen (CRM) für industrielle Wertschöpfungsketten und strategische Sektoren in der EU verbessert wird.
Call-Ziele
Die Maßnahmen sollten ein EU-Sachverständigennetz und eine Gemeinschaft stärken, die alle in der ZRM-Bewertung für 2020 untersuchten Rohstoffe sowie zusätzliche Rohstoffe, die in der Bewertung für 2023 untersucht werden (Neon, Krypton, Xenon, Rundholz), abdeckt. Die Flexibilität beim Screening zusätzlicher Rohstoffe ist ein zusätzlicher Wert.
Das Konsortium sollte die EU-Sachverständigengemeinschaft für jeden untersuchten Rohstoff mit Fachwissen über primäre und sekundäre Ressourcen, Produktion, einschließlich Exploration, Bergbau, Verarbeitung, Recycling und Raffination, Substitution von ZRM, Rohstoffmärkte, künftige Nachfrage und Angebot, Risikomanagement und Stresstests, Materialflüsse, Rohstoffnormung, sozioökonomische Analyse sowie strategische Wertschöpfungsketten und Endverwendungssektoren, einschließlich Batterien, E-Mobilität, erneuerbare Energien, Elektronik, Sicherheit und Luft- und Raumfahrt, aufbauen.
Die Maßnahmen sollten die Kommission flexibel bei der politischen Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit kritischen Rohstoffen im Allgemeinen oder in Bezug auf bestimmte Anwendungen oder Sektoren sowie bei den von der Kommission organisierten einschlägigen Veranstaltungen unterstützen.
Die Maßnahmen sollten auch die Daten und das Wissen über alle untersuchten Rohstoffe verbessern und die Kommission bei der Analyse des künftigen Angebots und der Nachfrage nach Rohstoffen, der technologischen Lücken und des Innovationspotenzials entlang der Wertschöpfungsketten für Rohstoffe unterstützen.
Im Rahmen der Aktion sollen die Daten- und Informationsblätter aus der vorangegangenen Kritikalitätsprüfung für alle untersuchten Rohstoffe aktualisiert und ihre Qualität durch einschlägige Rohstoffexperten sichergestellt werden. Die Merkblätter sollen bis Ende 2025 fertiggestellt werden und könnten vor der für 2026 erwarteten Veröffentlichung noch feinabgestimmt werden.
Im Rahmen der Aktion sollen 2025 zwei Experten-Validierungsworkshops zur Unterstützung der EU-Kritikalitätsbewertung und zur Validierung der Entwürfe von Merkblättern für alle geprüften Materialien veranstaltet werden. Auf Ersuchen der Kommission Organisation eingehender Workshops zu mehreren (mit der Kommission vereinbarten) strategischen Metallen für erneuerbare Energien, E-Mobilität und Sicherheit mit anerkannten Rohstoffexperten aus der Industrie und anderen Organisationen.
Die Aktion sollte politische Kurzdarstellungen und Analysen auf der Grundlage von Anfragen der Kommission bereitstellen, und die vorgeschlagenen Arbeiten werden mit der Arbeit der Kommission koordiniert und die Relevanz im Lichte der politischen Entwicklung und des Bedarfs überprüft.
Die Maßnahmen sollten die Bündelung von Aktivitäten mit anderen relevanten ausgewählten Projekten für projektübergreifende Zusammenarbeit, Konsultationen und gemeinsame Aktivitäten zu bereichsübergreifenden Themen und die gemeinsame Nutzung von Ergebnissen sowie die Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen und Kommunikationsveranstaltungen vorsehen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge ein spezielles Arbeitspaket und/oder eine Aufgabe vorsehen und die entsprechenden Ressourcen vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
- Stärkung der Expertenkapazitäten in der EU für ein breites Spektrum von Rohstoffen entlang der gesamten Wertschöpfungskette;
- Besser informierte und effektivere Entscheidungsfindung der politischen Entscheidungsträger auf EU- und nationaler Ebene sowie der Erzeuger und Nutzer von Rohstoffen in Bezug auf das Angebot und die Nachfrage von Rohstoffen und die damit verbundenen ökologischen und sozialen Aspekte;
- Verbesserung der amtlichen EU-Statistiken und Aufbau einer EU-Wissensbasis über Primär- und Sekundärrohstoffe.
- Verbesserung des Bewusstseins der Gesellschaft in der gesamten EU für die Bedeutung der kritischen Rohstoffe und anderer relevanter Materialien für strategische Wertschöpfungsketten zur Unterstützung der Umsetzung des grünen und digitalen Übergangs;
- Längerfristig verbesserte Diversifizierung der Versorgung der EU mit CRMs.
- Verbesserung der verantwortungsvollen Versorgung der EU mit Rohstoffen im Einklang mit den EU-Grundsätzen für nachhaltige Rohstoffe, bei denen es sich um nicht-regulatorische Grundsätze auf der Grundlage des EU-Besitzstands handelt. Sie enthalten Anforderungen an nachhaltige Rohstoffe sowie an die Gewinnung und Verarbeitung in Europa in Bezug auf die soziale, ökologische und wirtschaftliche Leistung.
Es wird erwartet, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans für kritische Rohstoffe beitragen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der EU in den Rohstoffversorgungsketten und damit der Verringerung des ernsten Risikos für die strategischen Vermögenswerte, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union, das mit der derzeitigen Abhängigkeit der EU von einigen wenigen Drittländern bei kritischen Rohstoffen verbunden ist, durch eine verstärkte nachhaltige und verantwortungsvolle Beschaffung von Primär- und Sekundärrohstoffen, die für den grünen und digitalen Wandel erforderlich sind, und in Übereinstimmung mit der Mitteilung (2020) 474 über die Widerstandsfähigkeit bei kritischen Rohstoffen, ist die Teilnahme an diesem Thema auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern, den OECD-Ländern, den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, dem MERCOSUR, dem CARIFORUM, der Andengemeinschaft und den Ländern, mit denen die EU strategische Partnerschaften im Rohstoffbereich geschlossen hat, beschränkt. Die Auswahl dieser Länder erfolgte unter Berücksichtigung der Entwicklung strategischer internationaler Rohstoffpartnerschaften und der Vermeidung einer Verstärkung bestehender übermäßiger Abhängigkeiten sowie der Bedeutung der Einbeziehung von Partnern, die sich für einen offenen Handel mit diesen Rohstoffen einsetzen. Vorschläge, an denen juristische Personen beteiligt sind, die nicht in den Ländern ansässig sind, die unter die oben genannten Kriterien fallen, sind nicht förderfähig.
Jegliche Aktivitäten, die darauf abzielen, unterschwellige Techniken jenseits des Bewusstseins einer Person einzusetzen, Schwachstellen einer bestimmten Personengruppe auszunutzen und Systeme zur Erkennung von Emotionen zu verwenden, sind nicht förderfähig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
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