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Call-Eckdaten
Kunstgesteuerte digitale Innovation: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und ökologisch bewussten Technologie
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-82
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Während Europa die Innovation auf der Grundlage des technologischen und wissenschaftlichen Fortschritts stark vorantreibt, hat es soziale und ökologische Prioritäten stets auf die gleiche Stufe mit dem Wirtschaftswachstum gestellt. Dies hat zu einer neuen Allianz der Künste mit W&T als Teil einer europäischen Innovationspolitik geführt, die in Werten und Kultur verwurzelt ist. Künstler werden zu wichtigen Triebkräften der "kunstgesteuerten Innovation" hin zu ökologisch bewussten und menschengerechten Technologien. In diesem Sinne hat die GD CONNECT die Initiative S+T+ARTS - Innovation an der Schnittstelle von Wissenschaft, Technologie und Kunst - ins Leben gerufen, und der Präsident der Europäischen Kommission hat das "Neue Europäische Bauhaus" vorgeschlagen, in dem Synergien zwischen Kunst und neuen Technologien als Wegbereiter für den "Green Transition" identifiziert werden. Die vorliegende Aufforderung wird daher die Akteure im Bereich Forschung und Innovation ermutigen, künstlerische Experimente als ergänzende Methode für die Entwicklung und Nutzung von Technologien in allen EG-Programmen einzusetzen.
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Erwartete Ergebnisse
Diese Aufforderung fördert ein Umdenken hinsichtlich der Rolle der Künste in Forschung und Entwicklung im Sinne einer europäischen Innovationspolitik, die auf Kultur und Werten basiert. Sie baut auf den Ergebnissen des Programms W+T+ARTS auf, das den konkreten Nutzen der Zusammenarbeit zwischen Kunst und Technologie für die digitale Innovation und die Akzeptanz der digitalen Technologien in Gesellschaft und Wirtschaft nachgewiesen hat.
- Erleichterung des künstlerischen Experimentierens mit (digitalen) Technologien, um die Entwicklung und neue Anwendungsfälle digitaler Technologien zu beschleunigen. Der Schwerpunkt wird auf ökologisch bewussten und menschlich verträglichen Technologien und Anwendungsfällen von Technologien liegen.
Zu diesem Zweck wird das Konsortium (über das FSTP in Form von Zuschüssen) S+T+ARTS-Aufenthalte von Künstlern finanzieren, die von EU-geförderten Projekten, Technologieinstitutionen oder KMUs/industriellen Akteuren (sowohl Anbieter als auch Endnutzer digitaler Technologien) beherbergt werden. Im Sinne des Themas müssen die Gastgeber der Residenzen den Zugang zur Technologie kostenlos zur Verfügung stellen. Das Konsortium wird die Residenzen betreuen und bei der Nachbereitung/Nutzung der Ergebnisse (kommerziell oder anderweitig) helfen. Nicht ausschließliche Beispiele für beabsichtigte Ergebnisse sind:
- Kunstgesteuerte Entwicklung und Nutzung von menschenverträglicher künstlicher Intelligenz (KI) im Sinne der Mitteilung der Europäischen Kommission über "vertrauenswürdige KI".
- Kunstgestützte Anwendungen des Hochleistungsrechnens (Visualisierung, Simulation usw.).
- Kunst als Katalysator für die Übernahme des Digitalen in Gesellschaft und Wirtschaft im Sinne der digitalen Innovationszentren.
- Kunstgestützter Einsatz von Technologie zur Erleichterung des grünen Wandels und als Beitrag zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung im Sinne des "Neuen Europäischen Bauhauses" (Stadtentwicklung, umweltfreundliche Produktion, Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft usw.)
- Künstlerische Nutzung digitaler Medien zur Bekämpfung von Desinformation, z. B. zur Förderung sachlicher Darstellungen und zur Verhaltensänderung im Zusammenhang mit Green Transition und Klimawandel.
- Fortführung des jährlichen W+T+ARTS-Preises: Erzielung von Sichtbarkeit erfolgreicher Kunst- und Technologiekooperationen durch einen jährlichen Preis (FSTP in Form von Preisen) in zwei Kategorien, die von den Antragstellern festzulegen sind, Organisation jährlicher Ausschreibungen (Start, Bewertung) und Verbreitung der Preise und ihrer Gewinner durch eine Preisverleihung und eine Wanderausstellung
- Organisation eines jährlichen KI- und Musik-W+T+ARTS-Festivals. Das Festival wird die Synergien zwischen digitaler Technik - insbesondere KI - und menschlicher Kreativität in Kunst und Musik hervorheben. Die künstlerische Nutzung des Digitalen kann die Grenzen der digitalen Technologie erweitern und gilt als Maßstab für die Vereinbarkeit des Digitalen mit menschlichen Werten und Bedürfnissen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 33 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) ist vorgesehen.
STARTS-Stipendien: Das Konsortium wird Stipendien für Künstler bereitstellen (maximal 40.000 EUR pro Stipendium, insgesamt zwischen 400.000 und 600.000 EUR für FSTP in Form von Stipendien).
STARTS-Preis: In drei aufeinanderfolgenden Jahren wird das Konsortium jährlich zwei Preise in Höhe von jeweils 20 000 EUR vergeben (insgesamt 120 000 EUR für FSTP in Form von Preisen).
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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