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Call-Eckdaten
Internet Commons der nächsten Generation
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-14
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Obwohl Internet Commons für unser digitales Leben von entscheidender Bedeutung sind, spiegelt sich ihre Bedeutung auf strategischer Ebene nicht in vollem Umfang wider, da die beteiligten Gemeinschaften kaum vertreten sind, es an Strukturen mangelt, eine Kluft zwischen der Basis und der von oben verordneten Souveränitätspolitik besteht und die Finanzierungslandschaft fragmentiert ist.
Call-Ziele
Der Umfang dieser Unterstützung umfasst die folgenden Aktivitäten; die Vorschläge sollten:
- Identifizierung aktiver Gemeinschaften von "Commoners" in Europa und Überwachung ihrer Entwicklung und ihres Reifegrads
- Messung der Hebelwirkung (z. B. in Bezug auf Finanzierung und Ressourcen), die sich aus der NGI-Finanzierung ergibt
- Festlegung einer strategischen Agenda für den Zeitrahmen des mehrjährigen Finanzrahmens und Planung der erwarteten Reifung der verschiedenen im Rahmen der NGI entstandenen Internetgemeinschaften
- Durchführung einer Konsultation zur Ermittlung der Prioritäten der Internet Commons zur Gewährleistung der europäischen Souveränität
- Entwicklung eines Plans zur Unterstützung der Commons auf der Grundlage ihrer Bedürfnisse, einschließlich der Unterstützung bei der Navigation in der Finanzierungslandschaft und der Entwicklung eines Weges zu einer europäischen zentralen Anlaufstelle
- Eine Gruppe von Experten für Internet Commons einrichten und anregen, die das NGI-Portfolio analysiert und alle zwei Monate eine Stellungnahme zu dessen Entwicklung abgibt. Die Gruppe sollte repräsentativ für die europäischen Regionen, Internet-Bausteine und die Vielfalt der Commoners sein und Vertreter der laufenden NGI-Aktionen umfassen.
- Ausarbeitung von Mechanismen zur Schaffung von Komplementär- und Synergieeffekten mit gleichgesinnten Bemühungen auf globaler, europäischer und nationaler Ebene, auch mit der europäischen Technologiebranche
- Ausarbeitung von Verwaltungsmodellen für künftige Allmenden unter Einbeziehung der europäischen strategischen Autonomiepolitik und der Wartungsstrategie
- In Zusammenarbeit mit dem NGI-Outreach-Büro sollten strategische Veranstaltungen organisiert werden, an denen wichtige Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene teilnehmen und bei denen die verschiedenen Ergebnisse der Aktion vorgestellt und die nächsten Schritte diskutiert werden.
Die Vorschläge sollten auch fundierte Kenntnisse des Open-Source- und Internet-Commons-Kontextes (z. B. Finanzierungsmechanismen, Arbeitsmethoden, beteiligte Gemeinschaften, Lebenszyklus von Commons) nachweisen und mit den Technologiebausteinen vertraut sein, aus denen das Internet besteht.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
- Eine stärkere Integration der Initiative "Internet der nächsten Generation", ihrer Vision und ihres Ökosystems in die Politik für digitale Gemeingüter auf nationaler und europäischer Ebene
- eine langfristige Strategie für Internet-Gemeinschaften, die für die Souveränität und das Vertrauen von entscheidender Bedeutung sind, auf der Grundlage einer klaren Bestandsaufnahme der bestehenden Gemeinschaften von Bürgerinnen und Bürgern und Gemeingütern
- Eine reibungslose Verknüpfung von Bottom-up-Aktivitäten europäischer Allmende-Gemeinschaften und politischen Top-down-Prioritäten, z. B. zur Erreichung einer kritischen Masse, zur Wiederverwendung von Allmenden und zur Vermeidung von Überschneidungen
- Eine kohärentere Finanzierungslandschaft, die nationale und europäische Dimensionen aus dem öffentlichen und privaten Sektor integriert
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Montae
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 30 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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