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Call-Eckdaten
Piloten für die nächste Internetgeneration
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-12
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, die Einführung von Internet-Technologien und -Lösungen der nächsten Generation (NGI) in Europa zu fördern, indem sie in eine Vielzahl industrieller und gesellschaftlicher Anwendungsfälle integriert werden, um die Entstehung von Internet-Ökosystemen zu ermöglichen, die den Bedürfnissen spezifischer Sektoren entsprechen, wie z. B. (aber nicht nur) öffentliche Dienste, Gesundheitsfürsorge und Wohlbefinden, Lieferkettenmanagement, Verkehr, Finanzen, Kreativ- und Kulturindustrie, Tourismus, Energie und IKT.
Call-Ziele
Die NGI-Piloten werden das umfangreiche Portfolio an Technologien und Werkzeugen nutzen, die im Rahmen des NGI-Programms von Horizont 2020 und Horizont Europa entwickelt wurden, und sie auf reale Anwendungsfälle anwenden, um die auf den Menschen ausgerichteten NGI-Lösungen über Wertschöpfungsketten hinweg so nah wie möglich an den Betriebsbedingungen zu validieren, große Nutzergruppen einzubeziehen und ihr sozioökonomisches Potenzial zu beweisen. Die Piloten werden sich auch mit der Nachhaltigkeit über den Lebenszyklus des Projekts hinaus befassen.
An den Pilotprojekten werden SSH-Experten und Nutzerorganisationen aus vertikalen Sektoren, NGI-Innovatoren und andere Anbieter digitaler Technologien beteiligt sein. Bei den Pilotprojekten müssen die Bedürfnisse und Erwartungen der Endnutzer als Haupttreiber der technologischen Entwicklungen sowie die Anforderungen an die Energieeffizienz sorgfältig berücksichtigt werden. Bei den entwickelten Lösungen sollten gegebenenfalls Fragen der Integration und der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt werden.
Die Pilotprojekte umfassen die Bereiche Entwicklung, Integration, Erprobung, Einführung, Übernahme und Betrieb. Der Schwerpunkt liegt auf quelloffenen Lösungen (sowohl Software als auch Hardware) und deren Integration und Übernahme in vertikalen Anwendungsfällen, um die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse und die Übertragbarkeit in verschiedene Bereiche zu gewährleisten. Die Vorschläge sollten sich mit Anwendungsfällen aus mindestens zwei verschiedenen Branchen befassen und ihre gegenseitigen Abhängigkeiten berücksichtigen.
Die Vorschläge sollten gegebenenfalls den offenen Zugang zu Daten, Normungstätigkeiten sowie eine Regelung der Rechte des geistigen Eigentums fördern, die eine dauerhafte Wirkung und die Wiederverwendbarkeit der Ergebnisse gewährleistet.
Die Vorschläge sollten Beiträge Dritter von NGI-Open-Source-Innovatoren einbeziehen. Mindestens 15 % des gesamten beantragten EU-Beitrags sollten für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden, die im Rahmen offener Aufforderungen ausgewählt werden.
Um eine zielgerichtete Arbeit zu gewährleisten, sollten Dritte im Rahmen von Projekten finanziert werden, die in der Regel zwischen 10 000 und 50 000 EUR pro Projekt liegen und eine Laufzeit von 6 bis 9 Monaten haben.
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Erwartete Ergebnisse
- Anwendung von Internet-Technologien der nächsten Generation (NGI) in einer Vielzahl von industriellen und gesellschaftlichen Anwendungsfällen, um die Entstehung von Internet-Ökosystemen zu ermöglichen, die die Bedürfnisse von vertikalen Schlüsselsektoren mit großen sozioökonomischen Auswirkungen unterstützen.
- Generierung neuer Geschäftsmöglichkeiten und Ermöglichung der Entstehung neuer Geschäfts- und Nachhaltigkeitsmodelle auf der Grundlage von Open Source.
- Unterstützung der Gemeinschaft der europäischen Spitzen-Innovatoren, die in der Lage sind, den Kurs der Internet-Entwicklung nach einem auf den Menschen ausgerichteten Ansatz zu bestimmen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 bis 36 Montae
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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