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Call-Eckdaten
Internet der nächsten Generation
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-11
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 27.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 27.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aufforderung zielt darauf ab, das Vertrauen, den Schutz der Privatsphäre, die Übertragbarkeit, die Auffindbarkeit und die Eingliederung zu verbessern, indem die gemeinsame Nutzung und die Suche nach personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten mit einem fortschrittlichen Identitätsmanagement verbessert, ein optimales Gleichgewicht zwischen Dezentralisierung, Sicherheit und Energieeffizienz hergestellt und ein größerer sozioökonomischer Nutzen gewährleistet wird.
Call-Ziele
Das allgemeine Ziel besteht darin, ein strukturiertes, auf den Menschen ausgerichtetes Internet-Ökosystem zu schaffen, indem digitale Werte in motivierende Herausforderungen für die besten wertorientierten Open-Source-Innovatoren in Europa verwandelt werden, die es ermöglichen, neue Internet-Gemeinschaften zu schaffen, zu entwickeln und auszubauen. Diese Allmende umfasst den gesamten Internet-Stack (sowohl auf der Server- als auch auf der Geräteseite), von offener Hardware, Netzwerk- und Transporttechnologien, Firmware, Betriebssystemen und Virtualisierung, elektronischen Identitäten und Middleware, dezentralisierten Ledgern, Software-Produktivitätswerkzeugen, Verkehrsüberwachungswerkzeugen bis hin zu Over-the-Top-Internet- und vertikalen Anwendungen.
Die Antragsteller sollten Projekte Dritter auf der Grundlage ihrer herausragenden Leistungen auswählen und finanzieren und ein kontinuierliches Umfeld für offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen schaffen, das den Anforderungen an Transparenz, Öffentlichkeit, Vertraulichkeit, faire Behandlung und Umgang mit Interessenkonflikten entspricht. Die Antragsteller sollten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen an die Open-Source-Gemeinschaften richten, die die Entwicklung des Internets aktiv mitgestalten.
Die Aufforderungen sollten darauf abzielen, das Vertrauen, den Schutz der Privatsphäre, die Übertragbarkeit, die Auffindbarkeit und die Eingliederung durch eine bessere gemeinsame Nutzung und Suche von persönlichen und nicht-persönlichen Daten mit einem fortschrittlichen Identitätsmanagement zu verbessern, ein optimales Gleichgewicht zwischen Dezentralisierung, Sicherheit und Energieeffizienz herzustellen und einen größeren sozioökonomischen Nutzen zu gewährleisten.
Die Antragsteller sollten die Mechanismen für die Reifung von Projekten Dritter festlegen, z. B. Sicherheits- und Zugänglichkeitsprüfungen, Paketierung der Software für eine einfache Bereitstellung, Lokalisierung der Software in EU-Sprachen, Dokumentation bewährter Verfahren und Beratung bei der Lizenzierung.
Die Antragsteller sollten den Wachstumspfad für Projekte Dritter detailliert darlegen, z. B. durch aktive Belebung von Gemeinschaften, Schaffung einer Dynamik unter Gleichgesinnten, Definition der Art und Weise, wie Projekte eine kritische Masse erreichen, und welche Dienstleistungen für das Erreichen dieses Stadiums bereitgestellt werden. In den Vorschlägen sollte auch die Strategie für die Normung dargelegt werden.
Die Antragsteller sollten sich mit der Frage der längerfristigen Nachhaltigkeit der Projekte befassen, indem sie legale Hosting-Möglichkeiten anbieten, zu Finanzierungsmodellen (auf der Grundlage von Open-Source-Geschäftsmodellen, z. B. Stiftungen) und zu Verwaltungsmodellen (z. B. in Bezug auf die europäische strategische Autonomie) beraten und eine Wartungsstrategie integrieren.
Die Antragsteller sollten das Portfolio der geförderten Projekte aktiv verwalten und ein kohärentes Gesamtbild liefern, indem sie den Reifegrad der Lösungen durch detaillierte Angaben zu den durchgeführten Audits beschreiben und vertrauenswürdige und einfache Einsatzmöglichkeiten für die einzelnen Bausteine gewährleisten.
Die Antragsteller sollten sich um die Identifizierung gemeinsamer Werkzeuge bemühen und eine maximale Wiederverwendung zwischen den geförderten Projekten anregen, z. B. interoperable Werkzeuge für das Identitäts- und Berechtigungsmanagement, gemeinsame Paketierungslösungen, Werkzeuge für dezentrale soziale Medien.
Die Antragsteller sollten die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit NGI-Pilotaktionen sowie anderen laufenden NGI-Aktionen schaffen, wie z. B. dem Outreach Office und laufenden Forschungs- und Innovationsaktionen in den Bereichen Vertrauen, Suche, Architektur, Blockchain und Internationales.
Die Antragsteller sollten sich um eine aktive Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Finanzierungsbemühungen bemühen, die sich mit Internet Commons auf nationaler und europäischer Ebene sowie über Europa hinaus befassen, einschließlich mit der europäischen Technologiebranche.
Die Antragsteller sollten ihre Erfahrung und ihr Verständnis von Open-Source-Gemeinschaften und ihr Fachwissen in Bezug auf den gesamten Open-Source-Lebenszyklus durch eine nachgewiesene Erfolgsbilanz einschließlich langjähriger Erfahrung und Angaben zum Umfang der unterstützten Open-Source-Projekte nachweisen.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte keine zwingende Voraussetzung.
Finanzielle Unterstützung für Dritte
Der Vorschlag sollte die Logik der Aufforderungen einschließlich der Kriterien für die Förderfähigkeit und die Vergabe, das Vergabeverfahren, die förderfähigen Kosten, die Berechnung der Kosten für Dritte und den Höchstbetrag pro Aufforderung im Einzelnen darlegen. Die Finanzierung Dritter erfolgt über Projekte, die in der Regel zwischen 50 000 und 150 000 EUR pro Projekt liegen und eine Laufzeit von 9 bis 12 Monaten haben.
Das Konsortium sollte die Programmlogik für die Drittmittelprojekte bereitstellen, den Lebenszyklus der Projekte verwalten und die erforderliche technische und nichttechnische Unterstützung leisten: Diese Aufgaben können nicht aus dem für die finanzielle Unterstützung Dritter vorgesehenen Budget finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Ergebnisse des Vorschlags sollen zu einem der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Innovative KI-Lösungen für die Erstellung vertrauenswürdiger Informationen für Medienschaffende.
- Innovative KI-Lösungen zur Unterstützung vertrauenswürdiger Online-Aktivitäten von Bürgern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
42 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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