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Call-Eckdaten
Groß angelegte Pilotprojekte für vertrauenswürdige KI-Daten und Robotik zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen (AI Data and Robotics Partnership)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-02
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
60% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 24.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 8.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
KI-basierte Lösungen und Werkzeuge können das gesellschaftliche Wohlergehen und das Wirtschaftswachstum fördern. Um ihren Einsatz und ihre Akzeptanz zu fördern, müssen ihre Robustheit, Leistung und Zuverlässigkeit in realen Szenarien und anhand konkreter Anwendungsfälle getestet und verbessert werden, um Hindernisse für ihren Einsatz zu ermitteln und zu überwinden.
Call-Ziele
KI ist der Schlüssel zur Erhaltung der europäischen Souveränität in wichtigen, für Europa strategischen Industriesektoren. Menschenzentrierte Ansätze sind der Schlüssel zur Akzeptanz und zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Grundrechte. Um Sicherheit und menschliche Akzeptanz zu gewährleisten, ist Vertrauen unerlässlich. KI-basierte Lösungen und Werkzeuge können das gesellschaftliche Wohlergehen und das Wirtschaftswachstum fördern. Um ihren Einsatz und ihre Akzeptanz zu fördern, müssen ihre Robustheit, Leistung und Zuverlässigkeit in realen Szenarien und anhand konkreter Anwendungsfälle getestet und verbessert werden, um Hindernisse für ihren Einsatz zu ermitteln und zu überwinden. Groß angelegte Pilotprojekte, an denen die Industrie und die Endnutzer beteiligt sind, können zeigen, wie KI-, Daten- und Robotik-gestützte Lösungen sowohl der Industrie als auch der Gesellschaft zugute kommen können, indem sie ihre Robustheit und "Vertrauenswürdigkeit" (in all ihren Dimensionen) unter Beweis stellen. Die Pilotprojekte sollten auf technologische Fortschritte mit großen potenziellen Auswirkungen in strategisch wichtigen Sektoren mit großen gesellschaftlichen Auswirkungen abzielen, z. B. Gesundheitsfürsorge, verbesserte Arbeits- und/oder Lebensbedingungen usw.
Multidisziplinäre Forschungs- und Innovationstätigkeiten sollten sich mit allen folgenden Aspekten befassen:
- Die Vorschläge sollten angemessenes Fachwissen in allen relevanten Disziplinen wie Ingenieurwissenschaften, Informatik, Mathematik, Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH), Biologie, Gender usw. einbeziehen und das relevante Fachwissen für den ausgewählten Anwendungsbereich beinhalten.
- Beitrag dazu, dass KI- und Robotiklösungen die Anforderungen an eine vertrauenswürdige KI erfüllen, die auf der Achtung der ethischen Grundsätze und der Grundrechte beruht, einschließlich kritischer Aspekte wie Robustheit, Sicherheit und Zuverlässigkeit, im Einklang mit dem europäischen Konzept für KI. Die ethischen Grundsätze müssen bereits in den frühen Phasen der Entwicklung und des Designs berücksichtigt werden.
- Einbeziehung der Endnutzer in die Anforderungen und die Validierung der Pilotprojekte, um einen menschenzentrierten Ansatz zu gewährleisten und die Akzeptanz zu maximieren.
- Die Vorschläge sollten einen klaren Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten.
- Aufbau auf bestehenden Normen oder Beitrag zur Normung. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte angesprochen werden, insbesondere durch die Umsetzung der FAIR-Datengrundsätze und die Annahme standardisierter und disziplinorientierter Metadatenschemata und Ontologien.
- Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln.
In allen Vorschlägen sollten die Bewertungskriterien dargelegt werden, nach denen die vorgeschlagenen Sektoren/Nutzungsfälle ausgewählt wurden (z. B. im Hinblick auf sozioökonomische Faktoren usw.).
Darüber hinaus wird von allen Vorschlägen erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und zum Nachweis von Fortschritten (mit qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung sowie anschaulichen Anwendungsfällen, die einen konkreten potenziellen Mehrwert belegen) enthalten und dass sie über die KI-on-Demand-Plattform oder die digitale Industrieplattform für Robotik sowie über öffentliche Gemeinschaftsressourcen mit der europäischen F&E-Gemeinschaft kommunizierbare Ergebnisse austauschen, um die Weiterverwendung der Ergebnisse entweder durch Entwickler oder für die Übernahme zu maximieren und die Effizienz der Finanzierung zu optimieren und das europäische Ökosystem für KI, Daten und Robotik durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren zu stärken.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Stärkung des EU-Ökosystems für KI-, Daten- und Robotik-Exzellenz und -Innovation in der grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung von Weltklasse;
- Technologische Fortschritte im Bereich der KI zur Bewältigung der größten Herausforderungen, die den Einsatz von KI-, Daten- und Robotik-Technologien behindern;
- Breite Akzeptanz von KI-, Daten- und Robotertechnologien in der Industrie und bei den Endnutzern im Hinblick auf die Ziele des digitalen Jahrzehnts bis 2030.
- Robuste und vertrauenswürdige KI-, Daten- und Robotik-Technologien
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3-5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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