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Call-Eckdaten
Effiziente vertrauenswürdige KI - das Beste aus Daten machen (AI, Data and Robotics Partnership)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-01
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 35.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 7.000.000,00 und € 9.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten sich mit neuartigen KI-Methoden und Prozessen zur Bereitstellung von Trainingsdaten befassen, die auf eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit der KI bei gleichzeitiger Minimierung des Datenbedarfs und der Datenmanipulation abzielen und eine intelligente und dynamische End-to-End-Automatisierung des KI-Trainings im Cloud-Edge-Computing-Kontinuum anstreben, bei der das KI-Training, der KI-Einsatz und die Datenerfassung/-aufbereitung auf der am besten geeigneten Ebene des Cloud-Edge-Kontinuums erfolgen.
Call-Ziele
Bisher haben sich Digitalisierung und Automatisierung in der Industrie vor allem auf die Nutzung von Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Produktivitätsverbesserung konzentriert, ohne dass dabei die sich verändernde Rolle des Arbeitnehmers besonders berücksichtigt wurde. In ihrem Konzept für die Industrie 5.0 stellt die Kommission eine widerstandsfähige, nachhaltige und auf den Menschen ausgerichtete Industrie vor. Der auf den Menschen ausgerichtete Ansatz bedeutet, dass die grundlegenden menschlichen Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt der Prozesse in der Industrie gestellt werden, anstatt die Technologie und ihr Potenzial zur Effizienzsteigerung als Ausgangspunkt zu nehmen.
Eine humanzentrierte Industrie erkennt und nutzt die Fähigkeiten und das kreative Potenzial ihrer Arbeitnehmer durch die synergetische Kombination mit fortschrittlichen (digitalen) Technologien. In diesem Prozess müssen im Hinblick auf Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsinhalte und -fähigkeiten, Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen grundlegende Prinzipien und menschliche Bedürfnisse wie Autonomie und Kontrolle, Kohärenz und Abwechslung der Aufgaben, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, sozialer Dialog und andere sowie Menschenrechte wie Privatsphäre und Sicherheit gewahrt werden. Da verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern die zunehmenden Auswirkungen - aber auch die Chancen - des digitalen Wandels zu spüren bekommen, ist außerdem eine Höher- oder Umschulung erforderlich, um die Herausforderungen der digitalen Transformation des Unternehmens zu bewältigen.
Es besteht ein Bedarf an KI-Methoden, die das Training optimieren und die Datenmenge, die Intensität der Verarbeitung und die für das Training hochwertiger, vertrauenswürdiger KI-Systeme erforderlichen Vorgänge reduzieren. Infolgedessen werden auch der Energieverbrauch und der ökologische Fußabdruck verringert. Solche Lösungen sind auch im Zusammenhang mit eingebetteter und verkörperter KI von Bedeutung, d. h. KI-Fähigkeiten in der Robotik und in vernetzten Geräten/Objekten/eingebetteten Prozessoren, einschließlich kleiner (bis hin zu mikro-/nanoskaligen) Objekte mit langfristiger Autonomie.
Die Vorschläge sollten sich mit neuartigen KI-Methoden und Prozessen zur Bereitstellung von Trainingsdaten befassen, die auf eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit der KI bei gleichzeitiger Minimierung des Datenbedarfs und der Datenmanipulationen abzielen, wobei eine intelligente und dynamische End-to-End-Automatisierung des KI-Trainings im Cloud-Edge-Computing-Kontinuum angestrebt wird, bei der das KI-Training, der KI-Einsatz und die Datenerfassung/-aufbereitung auf der am besten geeigneten Ebene des Cloud-Edge-Kontinuums erfolgen. Dies führt zu einer besseren Qualität der KI durch eine intelligente Datenauswahl/-erfassung/-aufbereitung und verringert die Notwendigkeit, große Datenmengen und/oder große KI-Modelle zu erfassen, zu speichern, zu verarbeiten und zu übertragen, während gleichzeitig der Energieverbrauch gesenkt wird.
Die Vorschläge sollten mindestens einen der folgenden Schwerpunktbereiche behandeln:
- automatisiertes und KI-gestütztes Mining, Harvesting, Auswahl, Bereinigung, Annotation und/oder Anreicherung/Augmentation von Daten für KI; Generierung und Nutzung synthetischer Daten, um den Bedarf an großen Mengen echter und potenziell sensibler Daten zu verringern; Validierung der Effizienz dieser Prozesse in KI-Systemen;
- leichtere, weniger datenintensive und weniger Energie verbrauchende KI-Modelle, optimierte Lernprozesse, die weniger Input benötigen (dateneffiziente KI), ohne die Qualität des Outputs zu beeinträchtigen; Methoden und Architekturen des maschinellen Lernens, die mit geringeren Mengen zurechtkommen, z. B. Transferlernen, One-Shot-Learning, kontinuierliches und/oder lebenslanges Lernen.
Aus den Vorschlägen sollte klar hervorgehen, auf welchen der beiden Bereiche der Schwerpunkt gelegt werden soll.
Die Arbeiten sollten zur Steigerung der Daten- und Energieeffizienz von KI beitragen und die Bereitstellung von Daten für KI rationalisieren. Die Arbeiten sollten geeignete KI-Paradigmen (zentral, verteilt, dynamisch, hybrid) unterstützen, die auf die Bedürfnisse der Anwendungssituation und die sich ändernden Merkmale, Verfügbarkeits- und Nutzungsbedingungen von Daten reagieren und sich leicht anpassen lassen.
Die KI-Zielsysteme sollten angemessen bewertet und die Ergebnisse analysiert und rückgekoppelt werden, um eine kontinuierliche Verbesserung der "Daten für KI"-Pipeline zu gewährleisten.
Multidisziplinäre Forschungstätigkeiten sollten sich mit allen folgenden Aspekten befassen:
- An den Vorschlägen sollte entsprechendes Fachwissen in allen relevanten Disziplinen beteiligt sein, z. B. in den Bereichen Ingenieurwesen, Datenwissenschaft, Informatik, Mathematik und gegebenenfalls in den Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) sowie geschlechtsspezifisches Fachwissen.
- Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln, insbesondere mit den im Rahmen des Programms "Digitales Europa" unter dem Kapitel "Cloud, Daten und künstliche Intelligenz" finanzierten Maßnahmen.
- Beitrag dazu, dass KI-, Daten- und Robotiklösungen die Anforderungen an eine vertrauenswürdige KI erfüllen, die auf Genauigkeit, Robustheit, Sicherheit, ethischen Grundsätzen und Zuverlässigkeit beruht, im Einklang mit dem europäischen Konzept für KI. Die ethischen Grundsätze müssen bereits in den frühen Entwicklungs- und Entwurfsphasen berücksichtigt werden.
- Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Aufgaben und Ressourcen für die Zusammenarbeit mit der offenen Innovationsherausforderung unter HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-04 zur Optimierung vorsehen und einen Beitrag dazu leisten. Von den Forschungsteams, die an den Vorschlägen beteiligt sind, wird erwartet, dass sie sich an den jeweiligen Innovationswettbewerben beteiligen.
Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und zum Nachweis von Fortschritten (mit qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung sowie anschaulichen Anwendungsfällen, die einen konkreten potenziellen Mehrwert belegen) enthalten und dass sie über die KI-on-Demand-Plattform, die digitale Industrieplattform für Robotik und gemeinsame europäische Datenräume sowie gegebenenfalls andere relevante Plattformen für digitale Ressourcen mit der europäischen FuE-Gemeinschaft kommunizierbare Ergebnisse austauschen, um das europäische Ökosystem für KI, Daten und Robotik durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren zu verbessern.
Der Vorschlag sollte die Merkmale und die Verfügbarkeit der im Rahmen des Projekts zu verwendenden Daten beschreiben und erläutern, wie mögliche Fragen des Datenschutzes und der Rechte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den Daten behandelt werden. Die Herkunft der Daten, die zugehörigen Metadaten und alle anderen Kontextinformationen sollten im erforderlichen Umfang erfasst und gepflegt werden, um eine Validierung zu ermöglichen, erklärbare KI zu unterstützen und die kontinuierliche Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften (z. B. GDPR, KI-Gesetz, Datenschutzgesetz) zu gewährleisten.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Kanada und Indien.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Optimierte KI-Lösungen: Optimierung von Modelldesign und Datennutzung zur Maximierung von Genauigkeit und Robustheit.
- Generell Sicherstellung einer Pipeline mit hochwertigen, repräsentativen, unvoreingenommenen und konformen Trainingsdaten für die KI-Entwicklung in allen relevanten Sektoren.
- Unterstützung von Datenaufbereitung und KI-Trainingsprozessen, die zu effizienter und vertrauenswürdiger KI führen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 2-3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Um eine ausgewogene Abdeckung des Portfolios zu gewährleisten, werden die Finanzhilfen nicht nur für die Anträge in der Reihenfolge ihrer Einstufung gewährt, sondern zumindest auch für die am höchsten eingestuften Vorschläge für jeden der beiden Schwerpunktbereiche, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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