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Call-Eckdaten
Pränormative Forschung und Normung in industriellen Ökosystemen
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-64
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 1.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme sollte die Koordinierung/Durchführung pränormativer Forschungsaktivitäten in den verschiedenen Ökosystemen umfassen, um Synergien zwischen den Beteiligten zu nutzen.
Call-Ziele
Der erste jährliche Binnenmarktbericht [SWD(2021) 351 vom 5.5.2021] identifiziert die folgenden industriellen Ökosysteme: 1. Luft- und Raumfahrt und Verteidigung, 2. Agrar- und Ernährungswirtschaft, 3. Bauwirtschaft, 4. Kultur- und Kreativwirtschaft, 5. digitale Industrie, 6. Elektronik, 7. energieintensive Industrie, 8. erneuerbare Energien, 9. Gesundheit, 10. Mobilität-Verkehr-Automobil, 11. Nahversorgung, Sozialwirtschaft und zivile Sicherheit, 12. Einzelhandel, 13. Textilien, 14. Tourismus. Weitere Ökosysteme oder Querschnittsthemen (wie z. B. Chemikalien und Werkstoffe) können identifiziert und ihre Abgrenzung auf der Grundlage von Dialogen mit Interessengruppen und sich verändernden Realitäten angepasst werden.
Der Bericht analysiert deren unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen. Insbesondere wird in dem Bericht die Bedeutung der Normung in jedem Ökosystem bewertet und es werden spezifische Maßnahmen zur Überwindung bestehender Hindernisse im Binnenmarkt vorgeschlagen.
Die Maßnahmen sollten die Koordinierung/Durchführung pränormativer Forschungsaktivitäten in den verschiedenen Ökosystemen umfassen, um Synergien zwischen den Beteiligten zu nutzen. Ziel ist es, die Interaktion zwischen Forschungsprojekten und pränormativen Arbeiten in den verschiedenen Ökosystemen zu verstärken und den europäischen Beitrag und die Präsenz in den nachfolgenden formellen europäischen und internationalen Normungsprozessen im Einklang mit den Zielen der von der Kommission am 2. Februar 2022 veröffentlichten Normungsstrategie [KOM(2022) 31 endgültig] zu erhöhen. Im Rahmen der Normungsprozesse sollte besonderes Augenmerk auf die Festlegung von Interoperabilitätsstandards für die gemeinsame Nutzung von Daten innerhalb und zwischen den Ökosystemen gelegt werden, und zwar durch die Umsetzung der FAIR-Datengrundsätze und die Nutzung bereits angenommener Praktiken, insbesondere derjenigen in den einschlägigen gemeinsamen europäischen Datenräumen und in den europäischen Forschungsinfrastrukturen.
Darüber hinaus sollte eine Strategie für die Ausbildung und die Entwicklung von Fähigkeiten innerhalb der Ökosysteme entwickelt werden, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Sozialpartner.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit nachdrücklich gefördert.
Die Aktion sollte auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit ihnen anstreben und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Insbesondere sollten die resultierenden CSAs eine sinnvolle Abdeckung innerhalb ihrer Bereiche sicherstellen und eine internationale Zusammenarbeit anstreben, insbesondere mit den internationalen Normungsorganisationen ISO, IEC und ITU sowie ähnlichen Organisationen wie der OECD.
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Erwartete Ergebnisse
- Beitrag zur Erreichung der Ziele der europäischen Industriepolitik, insbesondere in Bezug auf den grünen und den digitalen Wandel (Zwillingsübergänge) und die Kreislaufwirtschaft;
- Beitrag zur Umsetzung der ERA-Industrietechnologie-Roadmap für kohlenstoffarme Technologien in energieintensiven Industrien, wo dies relevant ist;
- Zusammenführung der Forschungswelt (Projekte, Universitäten, Innovationszentren usw.) mit Lieferketten und Interessengruppen innerhalb industrieller Ökosysteme, um den Normungsbedarf und die Prioritäten, die Rolle der pränormativen Forschung und die auf europäischer und internationaler Ebene zu leistenden Beiträge zu definieren;
- Festlegung von Fahrplänen für Vornormungsaktivitäten in neu entstehenden Bereichen, die noch nicht von laufenden Arbeiten abgedeckt werden;
- Einrichtung einer Plattform für den Einsatz der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Normung im Rahmen der ermittelten Industriesektoren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 33 Seiten.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 6(799kB)
Kontakt
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