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Call-Eckdaten
Adaptive Multiskalen-Modellierungs- und Charakterisierungssuiten vom Labor bis zur Produktion
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-DIGITAL-EMERGING-01-12
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 22.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 7.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zur Unterstützung des grünen und digitalen industriellen Wandels müssen innovative Wege entwickelt werden, um das Design und die Produktion neuer fortschrittlicher Werkstoffe zu beschleunigen, die Kreislaufwirtschaft zu verbessern und alternative Rohstoffe zu entwickeln, um die offene strategische Autonomie der EU in allen Wertschöpfungsketten zu unterstützen (und alle Aspekte der Nachhaltigkeit abzudecken). Die industrielle Forschung für Werkstoffe vom Labor bis zur Produktion erfordert die Ausweitung des derzeitigen Wissens über das Verhalten von Werkstoffen auf die gesamte Wertschöpfungskette.
Call-Ziele
Um die nächste Stufe der Autonomie in der Robotik zu erreichen, ist eine stärkere Integration von KI-Technologien in die physische Funktionsweise von Robotern erforderlich. Dies wiederum setzt voraus, dass die KI in Echtzeit und im Gleichschritt mit der physischen Bewegung des Roboters arbeitet. Die Interpretation des Arbeitsumfelds, die Interaktion mit komplexen Objekten oder Menschen und das Treffen und Aktualisieren von Entscheidungen, alles in Echtzeit, erfordert einen erheblichen Fortschritt gegenüber dem derzeitigen Stand der Technik. Dies erfordert neuartige Architekturen sowohl bei der Software als auch bei der Hardware sowie KI-Algorithmen, die mit dem physischen Roboterbetrieb in Echtzeit kompatibel sind. Im Hinblick auf den F&I-Fortschritt ist ein Paradigmenwechsel erforderlich, um die Silos zwischen den Disziplinen zu beseitigen, um das Fachwissen zusammenzuschweißen und einen konzeptionellen Wandel herbeizuführen, um die Ziele der nächsten Stufe der Autonomie für die Robotik zu erreichen.
Um diese Herausforderung zu bewältigen, können wir auf der europäischen Führungsrolle bei den jüngsten Fortschritten in der Modellierung und Charakterisierung in mehreren Maßstäben aufbauen.
Die Entwicklung neuartiger fortschrittlicher Werkstoffe erfordert ein breites und komplexes Spektrum an zuverlässigen Informationen über das Werkstoff- und Prozessverhalten während des gesamten Lebenszyklus eines Werkstoffs, die weit über die Datensätze hinausgehen, die der Industrie derzeit allgemein zur Verfügung stehen. Insbesondere ist ein Ansatz erforderlich, der den Endnutzern hochflexible, anpassungsfähige Modellierungs- und Charakterisierungswerkzeuge als Daten- und Wissensquelle in kritischen Anwendungsbereichen bietet. Anschließend wird die Validierung der entwickelten Methoden der Industrie helfen, Vertrauen in diese Methoden aufzubauen. Dies wird auch den sich abzeichnenden Bedarf an alternativen Materialien als Ausgangsmaterial unterstützen, die den hohen Qualifikationsstandards entsprechen, und die strategische Autonomie und Widerstandsfähigkeit der EU-Industrie stärken.
Die Vorschläge sollten sich mit der Entwicklung vergleichbarer, integrierter Modellreihen und Charakterisierungsmethoden für kritische Anwendungsbereiche in strategischen Innovationsmärkten (*) befassen, die die verschiedenen Stufen der Wertschöpfungsketten von Werkstoffen und industrieller Produktion sowie die Kreislaufwirtschaft abdecken.
Die Vorschläge sollten sich insbesondere mit den folgenden Punkten befassen
- Entwicklung integrierter Methoden für die Charakterisierung in mehreren Maßstäben und mit mehreren Techniken, kombiniert mit entsprechender Modellierung in mehreren Maßstäben und maschinellem Lernen
- zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Qualität der Daten;
- zum Verständnis der Skalenbeziehungen im Verhalten fortgeschrittener Werkstoffe;
- zur Entwicklung komplexer Struktur-Eigenschafts-Korrelationen bei fortgeschrittenen Werkstoffen;
- zur Gewährleistung einer vollständigen Abdeckung der Bedingungen in industriellen Umgebungen.
- Integration von Modellierung und Charakterisierung, insbesondere durch
- Entwicklung von Modellierungsmethoden, die die virtuelle Charakterisierung von Werkstoffen ermöglichen und die Interpretation der Ergebnisse bestimmter Charakterisierungsmethoden verbessern, um Experimente anzuleiten und zu verfeinern;
- Entwicklung genauer, validierter physikalisch basierter Modelle in Bereichen, in denen diese Fähigkeiten einen Engpass darstellen, indem eine Kombination aus Charakterisierung und maschinellem Lernen eingesetzt wird, um material- und anwendungsspezifische Parameter und Gleichungen zu generieren (sogenannte Materialrelationen, siehe CWA 17284).
- Demonstration der Funktionalität der Suiten für die Entwicklung bestimmter fortschrittlicher Materialien für den grünen Übergang.
- Validierung der Methoden und Bereitstellung von Benchmarks, d. h. einer klaren Dokumentation der Fähigkeiten, die als Standardbezugspunkt für die industrielle Anwendung dienen können.
Die Forschung sollte auf bestehenden Normen aufbauen oder zur Normung beitragen. Die Dokumentation und Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte auf der Grundlage des OntoCommons EcoSystem (OCES) behandelt werden.
Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen und die Zusammenarbeit mit ihnen suchen sowie Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Insbesondere sollten die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekte unter dem Dach von EMMC und EMCC zusammenarbeiten und eng mit dem Thema HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-39 (CSA) interagieren.
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Erwartete Ergebnisse
- Die Industrie soll in die Lage versetzt werden, neue fortschrittliche Werkstoffe effizienter zu entwickeln und mit bestehenden Werkstoffen zu arbeiten, indem sie sich auf digital integrierte und validierte Modellierungs- und Charakterisierungsmethoden stützt, um ihr Wissen über Werkstoffe entlang der Wertschöpfungsketten zu erweitern.
- Beschleunigung des Innovationsprozesses bei Werkstoffen durch eine bessere Interpretation verfügbarer experimenteller Daten und durch die Bereitstellung wirksamerer Leitlinien für weitere Experimente.
- Überwindung von Lücken in den Modellierungs- und Charakterisierungskapazitäten, die auf verschiedene Stufen der Werkstoff- und Produktionswertschöpfungsketten abzielen, durch angepasste und mit Benchmarks versehene Suiten, die alle Schritte vom Werkstoffdesign (einschließlich mehrerer Skalen, z. B. von der Molekular- zur Makroskala) bis zur Produktentwicklung abdecken.
- Schaffung einer integrierten europäischen Werkstoffplattform, die eine systemische Nutzung von Werkzeugen und Fähigkeiten wie Werkstoffmodellierung, -charakterisierung, Robotik, Datendokumentation, Ontologien, künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen ermöglicht, die zur Beschleunigung des Entwurfs, der Entwicklung und der Anwendung von Chemikalien, Werkstoffen und damit zusammenhängenden Prozessen und der Herstellung aufeinander abgestimmt sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 4(580kB)
Kontakt
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