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Call-Eckdaten
Integration von Datenlebenszyklen, Architekturen und Standards für komplexe Datenzyklen und/oder menschliche Faktoren, Sprache (KI, Daten- und Robotikpartnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-DATA-01-02
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
29.03.2023 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 45.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 9.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten den gesamten Datenlebenszyklus von der Datengenerierung/-sammlung bis zur endgültigen Nutzung und Entsorgung/Löschung von Daten abdecken (insbesondere wenn dies durch geltende Rechtsvorschriften, wie z. B. die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO), vorgeschrieben ist).
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten auf bestehenden und neu entstehenden Normen, Modellen und Architekturen aufbauen und diese erforderlichenfalls im Hinblick auf die Interoperabilität von Systemen und die Übertragbarkeit von Daten, insbesondere zwischen Sektoren, zwischen privatem und öffentlichem Sektor und zwischen verschiedenen Gemeinschaften/Konstituenten von Akteuren, ergänzen/erweitern, einschließlich der Berücksichtigung von Fragen der Cybersicherheit und der Analyse des Nutzungs- und Wiederverwendungspotenzials, insbesondere im Hinblick auf die sektorübergreifende Nutzung von Daten. Die geplanten Architekturen und Systeme sollten eine korrekte Zuweisung und Durchsetzung datenbezogener Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten über den gesamten Lebenszyklus hinweg ermöglichen. Die Vorschläge sollten in allen Phasen des Lebenszyklus der Daten auf die relevanten Fragen der menschlichen Sprache eingehen und gegebenenfalls die sozialen und kulturellen Faktoren berücksichtigen. Die Systeme und Konzepte sollten in der Lage sein, von Menschen erzeugte und menschenbezogene Daten (z. B. Sprache, Text, Bilder) zu verarbeiten und die Daten in einen Kontext zu stellen (einschließlich des kulturellen, sprachlichen und sozialen Kontexts). Ebenso sollte die nahtlose Integration des "Menschen in der Schleife" (wenn eine vollständige Automatisierung nicht möglich/erwünscht ist) in Betracht gezogen und gegebenenfalls umgesetzt werden. Um dies zu erreichen, sollten die Vorschläge multidisziplinäre Forschung berücksichtigen und alle erforderlichen Kompetenzen in das Konsortium einbeziehen.
Vorgeschlagene Maßnahmen sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Auf der Grundlage einer Analyse des gegenseitigen Befruchtungspotenzials der Wiederverwendung von Daten sollte der Vorschlag Anwendungsfälle oder Pilotprojekte enthalten, die sich auf mindestens drei verschiedene gemeinsame europäische Datenräume und/oder verwandte Ökosysteme beziehen oder diese einbeziehen. Insbesondere sollten sie Verbindungen zu dem im Rahmen des Programms "Digitales Europa" finanzierten Unterstützungszentrum für Datenräume herstellen und eng mit den entstehenden gemeinsamen europäischen Datenräumen zusammenarbeiten, um die Interoperabilität und Koordinierung von Datenarchitekturen zu gewährleisten. Die Vorschläge sollten auf bestehenden Normen aufbauen oder zur Normung beitragen. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte im Einklang mit dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) behandelt werden und zu offenen, standardisierten und vertrauenswürdigen föderierten Konzepten beitragen, die eine bereichsübergreifende gemeinsame Nutzung von Daten und Datenmärkten ermöglichen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- die Fähigkeit, große Datenmengen zu verarbeiten, als eine der wichtigsten Voraussetzungen für andere technologische Entwicklungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Ökosysteme der EU unterstützen;
- erfolgreiche Einrichtung von Datenräumen, die mehrere Sektoren der Wirtschaft oder Gesellschaft umfassen;
- Verbesserung des Datenzugangs (im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen), der Datensouveränität, der Dateninteroperabilität und des Datenschutzes als wesentlicher Faktor für die Entwicklung nachhaltiger Wertschöpfungsketten unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten, insbesondere der KMU, aber auch des öffentlichen Sektors als Datenlieferant und Ermöglicher von Innovationen/Marktökosystemen. Die Europäische Strategie für Daten fordert Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung des Datenaustauschs und der Nutzung von Daten zum sozialen und wirtschaftlichen Nutzen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 2-3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 3(339kB)
Kontakt
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