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Call-Eckdaten
NEWS: Partnerschaften im Journalismus - Kooperationen
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2023-JOURPART-COLLABORATIONS
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
27.04.2023 17:00
Förderquote
80 %
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Höchstbetrag der Förderung pro Projekt: € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die europäischen Nachrichtenmedien spielen eine entscheidende und wertvolle Rolle in Europa. Dennoch stehen sie vor zahlreichen Herausforderungen. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des professionellen Journalismus ist unter Druck geraten, was zum Teil auf den digitalen Wandel zurückzuführen ist, bei dem sich die Leser auf Online-Quellen verlagern und die traditionellen Nachrichtenkanäle Werbeeinnahmen verlieren. Auch der Medienpluralismus wurde im Laufe der Jahre geschwächt: Viele Medien auf lokaler Ebene und solche, die ihr öffentliches Interesse über den Profit stellen, mussten schließen, was eine Gefahr für das gute Funktionieren der Demokratie darstellt.
Call-Ziele
Gefördert werden sollen Kooperationsprojekte in und zwischen einem (Teil-)Sektor und/oder einer Gattung der Nachrichtenmedien, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit zu verbessern und systemische Veränderungen in diesem Sektor herbeizuführen. Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten klar begründet sein und auf den Bedürfnissen des/der gewählten (Teil-)Sektors/Sektoren basieren. Es wird dringend empfohlen, an den vorgeschlagenen Partnerschaften Organisationen aus Ländern/Regionen mit unterschiedlichen und vielfältigen Medienkapazitäten zu beteiligen.
Die Aktivitäten sollten darauf abzielen, dem breiteren Ökosystem in ganz Europa zu dienen, einschließlich kleiner Medien. Der Austausch bewährter Verfahren zwischen Betreibern in Medienmärkten mit unterschiedlichen und vielfältigen Merkmalen (in Bezug auf Sprachen, Produktionsvolumen, Größe, Digitalisierungsgrad usw.) wird gefördert, um das gegenseitige Lernen zu unterstützen. Die Aktivitäten sollten konkrete Ergebnisse beinhalten und klare, objektiv überprüfbare und quantifizierbare Leistungsindikatoren für die Halbzeit und das Ende des Projekts festlegen. Die geschätzte Reichweite muss präziser sein als die Summe der verfügbaren Verteilungskanäle und sollte durch einen detaillierten Plan für die Öffentlichkeitsarbeit sowie durch den Nachweis des Interesses der Zielgruppen untermauert werden. Alle Projekte müssen allgemein anerkannte professionelle Medienstandards einhalten. Die gewählten Standards sollten im Vorschlag angegeben und durch eine unterzeichnete Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit (im Anhang zum Antragsformular) bestätigt werden. Partnerschaften, die redaktionelle Arbeit beinhalten, müssen mit voller redaktioneller Unabhängigkeit arbeiten.
Alle Partnerschaften sollten den ökologischen Fußabdruck der von ihnen vorgeschlagenen Aktivitäten berücksichtigen und gegebenenfalls die Strategien zur Gewährleistung eines nachhaltigeren und umweltverträglicheren Mediensektors beschreiben.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten eine oder mehrere der folgenden Prioritäten abdecken: Zusammenarbeit bei der Umgestaltung von Unternehmen und/oder Zusammenarbeit bei journalistischen Projekten. Überschneidende Aktivitäten, die beide Prioritäten kombinieren, können einbezogen werden.
- Prioritätsachse 1: Förderung der kollaborativen Umgestaltung von Unternehmen
Die Projekte könnten unter anderem darauf abzielen, bessere Einnahmemodelle, Managementmodelle, neue Ansätze für die Publikumsentwicklung und das Marketing, die Entwicklung gemeinsamer fachlicher/technischer Standards, neue Arten von Nachrichtenredaktionen, Syndikatsnetze oder andere Modelle für den Austausch von Inhalten zwischen Nachrichtenmedien in der gesamten EU zu entwickeln oder kleine Organisationen dabei zu unterstützen, die Geschäftsfähigkeit zu entwickeln.
Zu diesem Zweck können die Projekte Veranstaltungen, Online-Schulungen und -Workshops für Medienschaffende, Austauschprogramme, die Kartierung bewährter Praktiken, die sektorweite Entwicklung technischer Standards, die Erstellung praktischer Leitfäden, die Entwicklung und Erprobung von Plattformen und technischen Lösungen für den Austausch von Ideen und bewährten Praktiken, Werbemaßnahmen oder andere Aktivitäten umfassen, die darauf abzielen, die Lebensfähigkeit des Sektors zu erhalten. Die Antragsteller sollten Maßnahmen zur Unterstützung von Mediensektoren vorschlagen, die nicht über die Mittel verfügen, sich an das digitale Umfeld anzupassen.
- Prioritätsachse 2: Förderung von Projekten der journalistischen Zusammenarbeit
Die professionelle Zusammenarbeit kann die Effizienz und die Qualität der Berichterstattung steigern. Im Rahmen der Projekte können daher originelle Berichterstattungen und innovative Produktionsmethoden und -formate getestet werden. Die Projekte können darauf abzielen, den Austausch bewährter Praktiken unter Journalisten zu fördern und die Arbeitsabläufe für die journalistischen Genres zu optimieren, die mehr Zeit und Ressourcen erfordern.
Zu diesem Zweck können die Projekte Veranstaltungen, Online-Schulungen und -Workshops für Journalisten, die gemeinsame Entwicklung von Leitlinien und redaktionellen Standards, Austauschprogramme, Online-Mentoring-Programme, finanzielle Unterstützung für gemeinsame journalistische Projekte, Werbemaßnahmen oder andere Aktivitäten umfassen, die darauf abzielen, die Qualität und Vielfalt des Journalismus zu fördern. Bei allen Maßnahmen, die die redaktionelle Produktion betreffen, wird die redaktionelle Unabhängigkeit der Medien respektiert und die Bedeutung angemessener und gemeinsamer redaktioneller Vereinbarungen betont.
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Erwartete Ergebnisse
- Zunehmende Innovation und Kreativität bei Geschäftsmodellen, journalistischen Produktionsprozessen und Vertriebsverfahren;
- Steigendes Interesse am Journalismus bei verschiedenen sozialen Gruppen, Sprachgruppen und Altersgruppen;
- Verbesserte Rentabilität professionell produzierter journalistischer Inhalte;
- Verstärkte Zusammenarbeit mit den Medien;
- Branchenweite Netzwerke für den Austausch bewährter Praktiken zwischen Fachleuten der Nachrichtenmedien;
- Wissenszentren für Teilsektoren rund um technische Formate (Print-/Onlinepresse, Radio/Podcasts, Fernsehen usw.) und/oder journalistische Genres (Datenjournalismus, allgemeine Themen, Fachjournalismus usw.);
- Erwerb und Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten von Journalisten und Medienfachleuten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 3 unabhängige Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern
- Konsortien können gemeinnützige, öffentliche und private Medien (einschließlich Print-/Online-Presse, Radio/Podcasts, Fernsehen usw.) sowie andere Organisationen mit Schwerpunkt auf Nachrichtenmedien (einschließlich Medienverbänden, NRO, journalistischen Fonds und Ausbildungseinrichtungen für Medienschaffende usw.) umfassen.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Erklärungen zu Standards und Unabhängigkeit (vom Koordinator und allen Partnern) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CREA-CROSS-2023-JOURPARTCall Document CREA-CROSS-2023-JOURPART(1125kB)
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