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Call-Eckdaten
Infrastrukturanlage für alternative Kraftstoffe - Arbeiten - LNG (Kohäsionsländer) - 3. Stichtag
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2021-AFIFCOEN-WORKS-LNG
Termine
Öffnung
16.09.2021
Deadline
10.11.2022 17:00
Budget des Calls
€ 125.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, den Aufbau einer Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen für die Schifffahrt zu unterstützen, indem emissionsarme Lösungen in der Übergangsphase zur Dekarbonisierung der See- und Binnenschifffahrt entlang des TEN-V-Netzes gefördert werden.
Call-Ziele
Die Aktivitäten, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gefördert werden können, beziehen sich auf den Aufbau von Versorgungsnetzen für alternative Kraftstoffe gemäß Abschnitt 6.2.2 des mehrjährigen Arbeitsprogramms.
Die Infrastruktur wird in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/94/EU und der Verordnung 1315/2013 in Übereinstimmung mit den im Call-Dokument aufgeführten Anforderungen aufgebaut:
Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung der LNG-Bunkerung für TEN-V-See- und -Binnenhäfen als Übergangslösung und vorrangig Maßnahmen, die die sofortige oder schrittweise Einführung von Bio-LNG beinhalten.
- Tankstellen zur Versorgung von Binnen- und Seeschiffen
- Infrastruktur
- Bereitstellung von Infrastruktur für TEN-V-See- und Binnenschiffe auf den TEN-V Binnenwasserstraßen und in den Seehäfen
- einschließlich Lagereinrichtungen nur für den Verkehrssektor
- einschließlich Bunkerschiffe
- Standort
- in TEN-V-Binnenwasserstraßen- und Seehafengebieten
- Infrastruktur
Die LNG-Betankungsinfrastruktur wird nur als Übergangslösung unterstützt, und es werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die eine schrittweise Einführung von Bio-LNG belegen.
Kosten im Zusammenhang mit Schiffen sind im Fall der Binnenschifffahrt und des Kurzstreckenseeverkehrs förderfähig, wenn eine erste Anzahl von Schiffen erforderlich ist, um die Nutzung der geförderten Betankungsinfrastruktur in Gang zu bringen. In diesem Fall sind die förderfähigen Kosten auf die Kostendifferenz zwischen einem mit fossilem Brennstoff betriebenen Schiff und dem/den vorgeschlagenen emissionsfreien Schiff(en) beschränkt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge sind einzureichen von:
- von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
- von internationalen Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Zusatzinformationen
Themen
Zusätzliche Informationen
Das verfügbare Budget für die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe - Finanzrahmen für die Kohäsion (CEF-T-2021-AFIFCOEN) beträgt EUR 375.000.000. (EUR 125.000.000 pro Jahr)
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Satz erstattet, wobei der Satz für LNG-Infrastrukturen maximal 20 % beträgt.
Bei Schiffen und Hafenfahrzeugen und -ausrüstungen wird der Prozentsatz auf die Kostendifferenz zwischen einem Schiff/Fahrzeug/einer Ausrüstung, das/die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, und einem emissionsfreien Schiff/Fahrzeug/einer emissionsfreien Ausrüstung in Bezug auf das Antriebssystem angewendet.
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro WP (Vorlage im Submission-System verfügbar)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
- Dossier zur Einhaltung der Umweltvorschriften
- Genehmigungsschreiben für die Finanzierung (bestehend aus einem Übermittlungsschreiben, in dem die Genehmigung der Finanzierung durch die Leitungsorgane der Finanzinstitution gemäß ihren eigenen Regeln, Strategien und Verfahren bestätigt wird, und der Projektzusammenfassung)
- vereinfachte Kosten-Nutzen-Analyse (KNA), wenn das Projekt mit einer Finanzierung eines Finanzinstituts unterstützt wird, das kein Implementierungspartner ist.
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
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