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Call-Eckdaten
Europäische Festivals
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2023-FEST
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
09.03.2023 17:00
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Höchstbetrag der Förderung pro Projekt: zwischen € 19.000,00 und € 150.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden europäische audiovisuelle Festivals, die darauf abzielen, das Interesse des Publikums an nicht nationalen europäischen audiovisuellen Inhalten zu steigern und deren Verbreitung und Sichtbarkeit zu fördern.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität, im europäischen audiovisuellen Sektor, sind die Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA folgende
- Verbesserung der Verbreitung, der Öffentlichkeitsarbeit, des Online-Vertriebs und des Kinoverleihs europäischer audiovisueller Werke in der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, auch durch innovative Geschäftsmodelle;
- Förderung europäischer audiovisueller Werke, einschließlich Werken des Kulturerbes, und Unterstützung der Einbindung und Entwicklung des Publikums aller Altersgruppen, insbesondere des jungen Publikums, in ganz Europa und darüber hinaus.
Europäische Festivals, die einen beträchtlichen Anteil nicht-nationaler europäischer audiovisueller Werke programmieren und auf ganzjährige Aktivitäten abzielen, die auf die Erweiterung und Erneuerung des Publikums abzielen, und die innovative Maßnahmen zur Publikumsbindung sowie Initiativen für das junge Publikum durchführen.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie und zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Die Anträge sollten Aktivitäten enthalten, die über einen Zeitraum von 2 Jahren durchgeführt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Unterstützung von Festivals, die einen bedeutenden Anteil an nicht-nationalen europäischen Filmen und audiovisuellen Werken zeigen;
- Steigerung der Wirkung europäischer audiovisueller Festivals mit dem Ziel, die Förderung, den Vertrieb und die Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme und audiovisueller Werke bei einem wachsenden Publikum in ganz Europa zu verstärken;
- Entwicklung innovativer Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Online-Aktivitäten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von alleinstehenden Antragstellern zulässig (alleinstehende Begünstigte).
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- es werden nur Anträge von förderfähigen Einrichtungen angenommen, die audiovisuelle Festivals in Ländern veranstalten, die am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen.
Förderfähig sind audiovisuelle Festivals, die:
- die über ein klares Kuratierungs-, Regulierungs- und Auswahlverfahren verfügen und sich an die breite Öffentlichkeit sowie an akkreditierte internationale Fachleute des audiovisuellen Sektors und die Presse wenden;
- 50 % des Programms, für das eine Unterstützung beantragt wird, sollte nicht-nationalen europäischen Filmen und audiovisuellen Werken aus Ländern gewidmet sein, die am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen, und eine geografische Vielfalt von mindestens 15 Filmen aus diesen Ländern, einschließlich Ländern mit geringer Kapazität, aufweisen
- die bis Ende Dezember 2022 mindestens drei Ausgaben erlebt haben.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
- obligatorische Anhänge und Nachweise (hochzuladen):
- Pauschalberechnung (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen zur nicht-nationalen Programmierung (CREA MEDIA FEST) (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2023-FESTCall Document CREA-MEDIA-2023-FEST(1122kB)
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