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Call-Eckdaten
Partnerschaft für Exzellenz - Zentren für berufliche Exzellenz
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-PEX-COVE
Termine
Öffnung
29.11.2022
Deadline
08.06.2023 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. EU-Zuschuss pro Projekt: € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz zielt darauf ab, diese politische Priorität zu erfüllen, indem sie Reformen im Berufsbildungssektor unterstützt und wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen gewährleistet, die zu hochwertigen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft genügenden Beschäftigungs- und Karrierechancen führen. Die Initiative zu den Zentren der beruflichen Exzellenz unterstützt auch die Umsetzung des europäischen Grünen Deals sowie der neuen Industriestrategie und KMU-Strategie, da Kompetenzen der Schlüssel zu ihrem Erfolg sind.
Call-Ziele
Die Zentren der beruflichen Exzellenz sind in einem bestimmten lokalen Kontext tätig und schaffen Kompetenz-Ökosysteme für Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten. Sie schaffen einen Bottom-up-Ansatz für berufliche Exzellenz, bei dem ein breites Spektrum lokaler Interessenträger einbezogen wird und es den Berufsbildungseinrichtungen ermöglicht wird, ihr Qualifikationsangebot rasch an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse anzupassen.
Sie bieten Möglichkeiten für die Erstausbildung junger Menschen sowie für die kontinuierliche Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen durch ein flexibles und zeitnahes Ausbildungsangebot, das den Anforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes vor dem Hintergrund des grünen und digitalen Wandels entspricht. Sie wirken als Impulsgeber für die lokale Unternehmensentwicklung und Innovation, indem sie eng mit Unternehmen (insbesondere KMU) an Projekten der angewandten Forschung zusammenarbeiten, Wissens- und Innovationszentren schaffen und unternehmerische Initiativen ihrer Lernenden unterstützen.
Die Netzwerke zielen auf eine „Aufwärtskonvergenz“ der Exzellenz in der Berufsbildung ab. Sie sind offen für die Beteiligung von Ländern mit gut entwickelten Systemen der beruflichen Exzellenz sowie von Ländern, die derzeit ähnliche Ansätze entwickeln, um das Potenzial der Berufsbildungseinrichtungen, eine proaktive Rolle bei der Förderung von Wachstum und Innovation zu spielen, voll auszuschöpfen.
Diese Initiative fügt der beruflichen Exzellenz eine „europäische Dimension“ hinzu, indem sie die Umsetzung der Berufsbildungspolitik der EU und der mit den Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Berufsbildungsanbietern vereinbarten Maßnahmen unterstützt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Diese Aktion unterstützt die schrittweise Einrichtung und Entwicklung internationaler Kooperationsnetze von Zentren der beruflichen Exzellenz.
Die Zentren der beruflichen Exzellenz werden auf zwei Ebenen tätig sein:
- Auf nationaler Ebene unter Einbeziehung eines breiten Spektrums lokaler Interessenträger zur Schaffung von Kompetenz-Ökosystemen für lokale Innovation, regionale Entwicklung und soziale Inklusion, während sie über internationale Kooperationsnetze mit Zentren der beruflichen Exzellenz in anderen Ländern zusammenarbeiten.
- Auf internationaler Ebene durch das Zusammenbringen von Zentren für die berufliche Exzellenz, die ein gemeinsames Interesse an folgenden Themen haben:
- spezifische Sektoren oder industrielle Ökosysteme,
- innovative Ansätze zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Ziele für nachhaltige Entwicklung, Integration von Migranten und benachteiligten Gruppen, Weiterbildung von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau usw.) oder
- innovative Ansätze zur Steigerung der Reichweite, Qualität und Wirksamkeit der bestehenden Zentren der beruflichen Exzellenz.
Die Netzwerke werden bestehende Zentren der beruflichen Exzellenz zusammenführen oder das Modell der beruflichen Exzellenz entwickeln, indem sie Partner aus verschiedenen Ländern miteinander verbinden, die beabsichtigen, berufliche Exzellenz in ihrem lokalen Kontext durch internationale Zusammenarbeit zu entwickeln. Sie könnten z. B. zur Umsetzungsphase der Initiative Neues Europäisches Bauhaus176 beitragen, indem sie mit den Gemeinden zusammenarbeiten, die an den durch die Initiative geförderten lokalen Veränderungen beteiligt sind.
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Erwartete Ergebnisse
Im Rahmen dieser Aufforderung werden daher Projekte unterstützt, die lokale oder regionale Partner aus verschiedenen Ländern zusammenbringen und eine Reihe von Aktivitäten in drei Bereichen entwickeln: 1) Lehren und Lernen, 2) Zusammenarbeit und Partnerschaften und 3) Leitung und Finanzierung.
Zentren der beruflichen Exzellenz sind für Organisationen bestimmt, die eine berufliche Aus- und Weiterbildung auf jeder EQR-Stufe von 3 bis 8 anbieten, einschließlich der Sekundarstufe II, der postsekundären nicht tertiären Stufe wie auch der tertiären Stufe (z. B. Fachhochschulen, polytechnische Institute usw.).
Die Anträge dürfen jedoch nicht ausschließlich Aktivitäten umfassen, die sich an Lernende auf tertiärer Stufe richten; Anträge mit Schwerpunkt auf der Berufsbildung in der postsekundären Bildung (EQR-Stufen 6 bis 8) müssen mindestens eine weitere Qualifikationsstufe der Berufsbildung zwischen den EQR-Stufen 3 und 5 sowie eine starke Komponente des arbeitsbasierten Lernens beinhalten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Partnerschaft muss mindestens acht Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) aus mindestens vier EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen:
In jedem EU-Mitgliedstaat oder jedem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen folgende Bedingungen in Bezug auf die Teilnehmer erfüllt sein:
- mindestens 1 Organisation, die Unternehmen, eine Branche oder einen Sektor repräsentiert und
- mindestens 1 Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung (auf sekundärer und/oder tertiärer Stufe)
Die weitere Zusammensetzung der Partnerschaft sollte den Besonderheiten des Vorschlags Rechnung tragen.
Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können auch als vollwertige Partner, verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner (nicht als Koordinatoren) beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt.
weitere Förderkriterien
Die Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) müssen:
- Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind;
- ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland haben (Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt, sind förderfähig).
Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können ebenfalls teilnehmen, allerdings nicht als Projektkoordinator. Sie müssen öffentliche oder private Organisationen sein, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder in der Arbeitswelt tätig sind.
Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
Die teilnehmenden Organisationen können beispielsweise sein (Liste nicht erschöpfend):
- Berufsbildungsanbieter
- Repräsentative Organisationen für Berufsbildungsanbieter
- Organisationen, die Unternehmen, Branchen oder Sektoren repräsentieren
- nationale/regionale Qualifikationsbehörden
- Forschungsinstitute
- Innovationsagenturen
- für regionale Entwicklung zuständige Behörden
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
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