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Call-Eckdaten
Natur Governance und Information
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Natur und Artenvielfalt"
Call Nummer
LIFE-2025-SAP-NAT-GOV
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In diesem Bereich sollen die Projekte zu einer intelligenten und ergebnisorientierten Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Natur und biologische Vielfalt führen. Die Projekte sollten eines oder mehrere der folgenden allgemeinen Ziele abdecken: 1) Verhaltensänderung und Sensibilisierungsinitiativen oder 2) Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften sowie Beteiligung der Öffentlichkeit und Zugang zu Gerichten (Aarhus-Konvention).
Call-Ziele
Insbesondere sollten die Initiativen zur Verhaltensänderung und Sensibilisierung
- die Sensibilisierung für Fragen des Schutzes von Natur und biologischer Vielfalt fördern und dabei auch die Unterstützung der Öffentlichkeit und der Interessengruppen für die Politik der Union gewinnen; und/oder
- die Kommunikation, das Management und die Verbreitung von Informationen im Bereich des Schutzes der Natur und der biologischen Vielfalt unterstützen und den Wissensaustausch über erfolgreiche Lösungen und Praktiken erleichtern, auch durch die Entwicklung von Plattformen für die Zusammenarbeit zwischen den Stakeholdern und durch Schulungen; und/oder
- Förderung einer besseren Umweltpolitik im Bereich des Schutzes der Natur und der biologischen Vielfalt durch eine stärkere Einbeziehung der Interessengruppen, einschließlich der NRO, in die Konsultation und Umsetzung der Politik.
Vorrangig berücksichtigt werden Vorschläge, die das Bewusstsein für die Vorteile des Naturschutzes verbessern, insbesondere für das Natura-2000-Netz von Schutzgebieten, das im Rahmen der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie der EU eingerichtet wurde.
Vorschläge, die sich auf die Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften sowie auf die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Zugang zu Gerichten (Aarhus-Konvention) konzentrieren, müssen die Umsetzung der Governance-Aspekte der EU-Rechtsvorschriften zu Natur und biologischer Vielfalt unterstützen, indem sie
- Förderung einer effektiven Beteiligung der Öffentlichkeit und des Zugangs zu Gerichten in Fragen der Natur- und Biodiversitätspolitik und -gesetzgebung durch die Öffentlichkeit, Nichtregierungsorganisationen, Anwält*innen, die Justiz und die öffentlichen Verwaltungen; und/oder
- Einrichtung neuer oder, sofern vorhanden, Ausbau bestehender grenzüberschreitender, nationaler oder regionaler Netze von Fachleuten oder Expert*innen für die Gewährleistung der Einhaltung der Rechtsvorschriften und/oder
- Schaffung oder, wo vorhanden, Verbesserung der beruflichen Qualifikationen und der Ausbildung, um die Beteiligung der Öffentlichkeit, den Zugang zum Recht und die Einhaltung der verbindlichen EU-Rechtsinstrumente im Bereich Natur und biologische Vielfalt zu verbessern, indem die Einhaltung gefördert, überprüft und durchgesetzt wird; und/oder
- Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Politiken und/oder Entwicklung und Anwendung innovativer Instrumente und Maßnahmen zur Förderung, Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung verbindlicher EU-Rechtsinstrumente zu Natur und biologischer Vielfalt, einschließlich der Anwendung von Verwaltungs- und Strafrecht sowie Umwelthaftung; und/oder
- Verbesserung der von den Behörden betriebenen einschlägigen Informationssysteme; und/oder
- Zusammenarbeit mit Bürger*innen und anderen, um die Einhaltung zu fördern und zu überwachen und die Anwendung der Umwelthaftung im Zusammenhang mit den EU-Rechtsvorschriften zu Natur und biologischer Vielfalt sicherzustellen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie die erwarteten Auswirkungen, wie sie im Vergabekriterium "Auswirkungen" (siehe Abschnitt 9) beschrieben sind, im Hinblick auf den Erhaltungsnutzen definieren, berechnen, erklären und erreichen.
Alle LIFE-Vorschläge müssen über die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen unter Berücksichtigung der LIFE-Projektindikatoren (LPI) berichten. Diese LPI tragen dazu bei, die Auswirkungen des LIFE-Vorschlags auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken). Alle gemessenen Indikatoren sollten mit dem behandelten Problem der Erhaltung oder der biologischen Vielfalt und der Art der geplanten Maßnahmen im Einklang stehen.
Die Antragstellenden sollten die relevanten Indikatoren in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für das spezifische Projekt wichtig sind, sollten die Antragstellenden den Indikator "Andere projektspezifische KPIs" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars einreichen.
Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der Datenbank der Life-Projektindikatoren gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt. Darüber hinaus werden LIFE-Projekte ermutigt, Copernicus und/oder Galileo/EGNOS für satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionierungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitdaten und -dienste zu nutzen.
Genauere Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
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Erwartete Ergebnisse
Sensibilisierung der relevanten Zielgruppen für Natur- und Naturschutzfragen, EU-Naturschutzpolitiken, -instrumente und/oder -rechtsvorschriften mit dem Ziel, ihre Wahrnehmung zu ändern und die Annahme unterstützender Verhaltensweisen und Praktiken zu fördern, und/oder direkte Beteiligung der Bürger*innen. Die Antragstellenden müssen stichhaltige Beweise dafür vorlegen, dass eine Veränderung des Bewusstseins in dem vom Projekt behandelten Bereich ein entscheidender Faktor ist, der die korrekte Umsetzung und/oder die künftige Entwicklung von EU-Politiken, Instrumenten und/oder Rechtsvorschriften zum Schutz von Natur und biologischer Vielfalt unterstützt. Die Sensibilisierungsmaßnahmen sollten eine möglichst große Reichweite haben, die für das jeweilige Thema relevant ist.
Förderung bewährter Praktiken, Unterstützung der Umsetzung, Organisation von Schulungen, Bildungsprogrammen, akademischen Programmen usw., um eine wirksame Sicherstellung der Einhaltung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Zugang zu Gerichten in Fragen der Natur- und Biodiversitätspolitik und der Gesetzgebung in der Öffentlichkeit (einschließlich der Jugend und künftiger Fachleute), bei NRO, Anwält*innen, der Justiz, den öffentlichen Verwaltungen oder anderen Stakeholdern zu gewährleisten, um das Wissen, das Verständnis und die Anwendung wirksamer Mittel der Öffentlichkeitsbeteiligung und/oder des Zugangs zu Gerichten zu verbessern, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt über die Instrumente für Natur, biologische Vielfalt, Wasser und Umwelthaftung.
Im Hinblick auf die beruflichen Qualifikationen und die Ausbildung sollten die Projekte akademische Zeugnisse (oder Zertifikate) gewährleisten und das Potenzial der Informationstechnologie durch Mittel wie Webinare und Massive Open Online Courses (MOOCs) maximieren, damit möglichst viele Praktiker auf möglichst kostengünstige Weise durch Fernunterricht erreicht werden können. Förderungssysteme und -techniken könnten den Einsatz von Leitfäden, Beratungsdiensten, Sensibilisierungskampagnen, Partnerschaftsvereinbarungen oder Selbstüberwachungssystemen beinhalten, die die Pflichtinhaber bei der Einhaltung der Umweltauflagen unterstützen.
Zu den Fachleuten für die Sicherstellung der Einhaltung von Umweltvorschriften gehören Mitarbeiter von Behörden und Einrichtungen mit Zuständigkeiten für die Sicherstellung der Einhaltung von Umweltvorschriften, wie z. B. lokale, regionale, Polizei- und Zollbehörden, Agenturen und Aufsichtsbehörden, oberste Rechnungsprüfungsbehörden, Staatsanwaltschaften und die Justiz. Sie können auch Nichtregierungsorganisationen sowie Akademiker*innen und Forschende umfassen, die auf einen oder mehrere Aspekte der Gewährleistung der Einhaltung von Umweltvorschriften spezialisiert sind.
Strategien und Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften im Allgemeinen und zur Bekämpfung der Umweltkriminalität im Besonderen zielen auf die Organisation von Aktivitäten und Maßnahmen auf hoher Ebene ab, insbesondere auf risikobasierte Maßnahmen. Innovative Instrumente könnten sich auf verschiedene Systeme und Techniken zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften beziehen, darunter Inspektionen vor Ort, Überwachung (auch durch den Einsatz von Satelliten und Drohnen), Stichproben, Informationsbeschaffung, Branchenanalysen, polizeiliche Ermittlungen, Datenanalysen und Umweltaudits. Folge- und Durchsetzungstechniken können einen ähnlich breiten Anwendungsbereich haben. Elektronische Systeme zur Bearbeitung von Beschwerden, Hotlines, Bürger*innenbeobachtungsstellen und andere wissenschaftliche Plattformen für Bürger*innen können das Engagement der Bürger*innen erleichtern. Bürger*innenwissenschaftliche Plattformen können es den zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden unter anderem ermöglichen, die Bürger*innen in die Überwachung des Zustands der Umwelt und andere Formen der Überwachung einzubeziehen und gleichzeitig einheitlichere und besser nutzbare Daten zu erzeugen.
Förderung bewährter Praktiken, Ausarbeitung von Leitfäden, Organisation von Schulungen, um eine angemessene Mischung aus Verwaltungsrecht, Strafrecht und Umwelthaftung für eine wirksamere Um- und Durchsetzung des einschlägigen Umweltrechts der Union zu gewährleisten sowie eine wirksamere Beteiligung der Öffentlichkeit und einen besseren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherzustellen.
Die Projekte sollten sich auf die bestehenden Module und das Know-how im Bereich der von der Kommission entwickelten Schulungen zum Umweltrecht sowie auf die Bekanntmachung der Kommission über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und damit verbundene Materialien stützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
weitere Förderkriterien
Für diese Aufforderung gelten zusätzliche Bedingungen für bestimmte Aktivitäten, die auf den Seiten 16-25 des Aufforderungsdokuments aufgeführt sind:
- Nachhaltigkeit
- Aktivitäten innerhalb von Natura 2000
- Aktivitäten außerhalb von Natura 2000
- Wiederansiedlung von Arten und andere Erhaltungsmaßnahmen innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets (Umsiedlung)
- Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen
- Landkauf
- Langfristige Landpacht, Kauf von Rechten und einmalige Ausgleichszahlungen
- Kurzfristige Landpacht oder vorübergehende Ausgleichszahlungen
- Nicht zuschussfähige Kosten für Landerwerb, einmalige Ausgleichszahlungen und Pachtzahlungen
- Laufendes Management von Lebensräumen und wiederkehrende Aktivitäten
- Infrastruktur
- Grüne Infrastruktur
- Kompensationsmaßnahmen
- Vorschläge, die an frühere LIFE-Projekte anknüpfen, und Koordinierungsanforderungen bei mehreren Vorschlägen, die auf dasselbe/ähnliche Thema abzielen
- Besondere Anforderungen für mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder und für überseeische Länder und Gebiete der EU (ÜLG), in denen die Habitat- und Vogelschutzrichtlinien nicht gelten
- Anhänge zum Antragsformular
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 84 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle
- Informationen zum Teilnehmer (einschließlich früherer Projekte, falls vorhanden)
- Nicht obligatorische Anhänge (aber wichtig zur Ergänzung des Antragsformulars Teil B, falls zutreffend)
- Karten (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Beschreibung der Standorte (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Beschreibung der Arten und Lebensräume (Vorlage im Submission System verfügbar)
- Unterstützungsschreiben (keine spezielle Vorlage verfügbar
Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz erstattet (maximal 60 %). Sie können einen höheren Fördersatz beantragen, wenn es sich bei Ihrem Projekt um ein "Projekt, das
ausschließlich prioritäre Lebensräume/Arten" ist (75%). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 38-39 des Aufrufs.
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-SAP-NATCall Document LIFE-2025-SAP-NAT(347kB)
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