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Call-Eckdaten
Förderung des Übergangs zu sauberer Energie in Städten und Regionen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2025-CET-LOCAL
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt darauf ab, Städte und regionale Behörden mit den notwendigen Kapazitäten und Fähigkeiten auszustatten, um Pläne und Strategien für die Dekarbonisierung und den Übergang zu sauberer Energie zu entwickeln und umzusetzen, die für die Industrien, Unternehmen und Bürger in ihren Gebieten von entscheidender Bedeutung sind.
Call-Ziele
Kommunen und Regionen sind für die Umsetzung der Energiewende vor Ort unerlässlich. Ihre Rolle ist von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung des "Green Deal" der EU, wie im EU-Legislativpaket "Fit for 55" und insbesondere in den Richtlinien über Energieeffizienz und erneuerbare Energien (EED und RED) anerkannt wird. Darüber hinaus haben sich viele Kommunen und Regionen bereits ehrgeizige Energieziele und -strategien im Rahmen wichtiger Initiativen und Rahmenwerke wie dem EU-Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie gesetzt.
Vor diesem Hintergrund sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen Städte und regionale Behörden dabei unterstützen, die spezifischen Kapazitäten und Fähigkeiten zu entwickeln und zu stärken, die für die Umsetzung des Übergangs zu sauberer Energie und die Erreichung der spezifischen Ziele erforderlich sind.
Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen sollte auf Komplementarität und Abstimmung mit den einschlägigen Initiativen geachtet werden, u. a. mit den nationalen Energie- und Klimaplänen, den nationalen Gebäudesanierungsplänen und der Mission "Horizont Europa" für klimaneutrale und intelligente Städte. Darüber hinaus sollten auch andere Initiativen zur technischen Unterstützung und zum Kapazitätsaufbau in Betracht gezogen werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der beiden für das Thema vorgesehenen Indikatorensätze (siehe unten) quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren berücksichtigen. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören je nach Umfang
- Anzahl der bis zum Ende der Aktion durchgeführten (oder eingeleiteten) Maßnahmen zur Umstellung auf saubere Energie.
- Finanzielle Ressourcen, die im Haushalt der lokalen/regionalen Behörde für die Umsetzung von Weiterbildungsplänen/-strategien und spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen bereitgestellt oder vorgesehen wurden.
- Anzahl der Heiz- und Kühlmethoden, Vorlagen, Entwürfe und fossilfreien Strategien, die durch die Aktion eingeführt wurden.
- Anzahl der politischen Entscheidungsträger*innen/Behördenmitarbeiter*innen mit verbesserten Kapazitäten/Fähigkeiten.
- Anzahl der beteiligten öffentlichen und privaten Akteur*innen.
- Durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden pro Teilnehmer*innen an Programmen zum Kapazitätsaufbau.
- Anzahl der geschaffenen/gestärkten Organisationsstrukturen.
- Anzahl der institutionalisierten Dialoge/Kooperationen innerhalb und außerhalb von Behörden, einschließlich Gleichgesinnter, privater Interessengruppen und/oder der Zivilgesellschaft.
- Anzahl der Memorandum of Understandings oder ähnlicher Vereinbarungen, die das politische Engagement der lokalen und regionalen Behörden belegen.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in t CO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge müssen sich auf einen der beiden nachstehend genannten Bereiche konzentrieren. Der Anwendungsbereich sollte im Vorschlag klar angegeben werden.
Bereich A: Umsetzung von integrierten Dekarbonisierungsplänen
Ausgehend von bestehenden Plänen und Strategien und zur Stärkung der führenden Rolle des öffentlichen Sektors im Bereich der Energieeffizienz, wie sie beispielsweise in Artikel 5 Absatz 6 der EED beschrieben wird, besteht ein eindeutiger Bedarf an einer beschleunigten und durchgängigen Umsetzung nachhaltiger Energiemaßnahmen in Abstimmung mit den wichtigsten Interessengruppen und unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Gruppen. Die Vorschläge sollten Städte und regionale Behörden in die Lage versetzen, spezifische Fähigkeiten, Konzepte und Know-how zu entwickeln, um Energiemaßnahmen vor Ort zu beschließen und durchzuführen und die öffentlichen Ausgaben zu optimieren. Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten ortsbezogen und gegebenenfalls sektorübergreifend sein und können beispielsweise Folgendes umfassen: Einrichtung einschlägiger Strukturen; Schaffung von Peer-to-Peer-Ansätzen für den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren; Durchführung eingehender, umfassender und ehrgeiziger Programme zum Aufbau von Kapazitäten, die sich mit öffentlichen und privaten Finanzierungsströmen für Energiemaßnahmen, der Verbesserung des Rechtsrahmens und der Einführung sauberer Technologien für den Übergang zur Energieversorgung befassen.
Bereich B: Entwicklung von Methoden, Vorlagen, Entwürfen und Strategien für die Erstellung lokaler Wärme- und Kältepläne
Die Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors ist von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung der Energiewende. Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kommt dabei neben der Industrie, den Unternehmen und den Bürger*innen eine Schlüsselrolle zu. So ist in Artikel 25 Absatz 6 der EED ein spezifisches Ziel für die Ausarbeitung lokaler Wärme- und Kältepläne für Gemeinden mit mehr als 45 000 Einwohner*innen festgelegt. Um die bestehenden Anforderungen und Ziele zu erfüllen und künftige Maßnahmen zu ermöglichen, benötigen die Städte und regionalen Behörden spezifische Unterstützung. Die Vorschläge sollten spezifische Maßnahmen umfassen, z. B. den Aufbau von Kompetenzen, die Erleichterung des Zugangs zu und der Integration von relevanten Daten, die Entwicklung umfassender Prognosen zu Energienachfrage und -angebot, die Förderung eines schrittweisen und rechtzeitigen Ausstiegs aus der Nutzung von fossilem Gas, die Einbindung von Marktteilnehmer*innen und Verteilernetzbetreiber*innen, die für die Pläne zur Stilllegung von Netzen zuständig sind, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und die Bündelung gemeinsamer Anstrengungen von Kommunen auf regionaler oder anderer geeigneter Verwaltungs- und territorialer Ebene.
In den Vorschlägen sollten die Zielstädte und regionalen Behörden eindeutig benannt und ihre Beteiligung und ihr politisches Engagement erläutert bzw. nachgewiesen werden, was in vielfältiger Form geschehen kann, u. a. durch spezifische und maßgeschneiderte Unterstützungsschreiben.
Die Vorschläge sollten Maßnahmen und Methoden entwickeln, die von den Städten und regionalen Behörden rasch umgesetzt und genutzt werden können, und den politischen Entscheidungsträger*innen helfen, Prioritäten für die Maßnahmen zu setzen.
Die Vorschläge sollten auch den Umfang der Finanzmittel skizzieren, die für die Umsetzung von Dekarbonisierungsplänen und -strategien in Städten und regionalen Behörden erforderlich sind, und bis zum Ende der Aktion die erforderlichen Finanzmittel in ihrem öffentlichen Haushalt vorhersehen und mögliche Finanzierungslösungen für die Umsetzung der Maßnahmen zur Umstellung auf saubere Energie bewerten.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge einen strukturierten Dialog zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen und eine aktive Beteiligung öffentlicher und privater Interessengruppen vorsehen, darunter Bürger*innen, Gemeinden und die lokale/regionale Industrie, Unternehmen und Energieversorger*innen, um einen sozialen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang zu gewährleisten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragsteller*innen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 1,75 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-CETCall Document LIFE-2025-CET(881kB)
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