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Call-Eckdaten
Unterstützung des Übergangs zu sauberer Energie für die europäische Industrie und die Unternehmen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2025-CET-INDUSTRY
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieses Themas besteht darin, den Übergang zu sauberer Energie und die Dekarbonisierung der Industrie zu unterstützen, indem die Kluft zwischen der Nachfrage- und der Angebotsseite von Netto-Nullenergie-Technologien überbrückt und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen gefördert wird, die in räumlicher Nähe tätig sind.
Call-Ziele
Die Einbindung von Unternehmen in die Umstellung auf saubere Energie und die Verringerung ihres heimischen Fußabdrucks sind von zentraler Bedeutung für den Europäischen Green Deal und die Umsetzung des Fit-for-55-Pakets und des REPowerEU-Plans, um die Abhängigkeit der EU von russischen Importen fossiler Brennstoffe zu beenden. Er ist auch wichtig für den Green-Deal-Industrieplan und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen.
Mit dem Net-Zero Industry Act, der Teil des Green Deal Industrial Plan ist, strebt die Europäische Kommission an, die Produktionskapazitäten für strategische Net-Zero-Technologien zu erhöhen, um bis 2030 mindestens 40% des jährlichen Bedarfs der EU zu decken.
Im Jahr 2022 machte der Industriesektor 25,1% des gesamten Endenergieverbrauchs der EU-27 aus , wobei energieintensive Unternehmen für fast 40% des gesamten industriellen Endenergieverbrauchs verantwortlich sind. Aus diesem Grund bleibt die Modernisierung und Dekarbonisierung des Unternehmenssektors eine der obersten Prioritäten, um den Übergang zu sauberer Energie erfolgreich zu gestalten, wie auch im Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben wird.
Die Abhängigkeit von den Energiepreisen, der verschärfte globale Wettbewerb sowie potenzielle Umstellungsrisiken im Zusammenhang mit sich ändernden Vorschriften, der Marktnachfrage und den Beschaffungskriterien der Käufer/Lieferanten erhöhen den Druck auf die EU-Unternehmen. Neue Geschäftsmodelle und Finanzierungsmodelle sind erforderlich, um sich an die aktuelle Energiekrise anzupassen und die Entscheidung zu treffen, in ein Energieeffizienz- oder Erneuerbare-Energien-Projekt zu investieren. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission vor kurzem die Mitteilung "Clean Industrial Deal" zusammen mit dem Aktionsplan für erschwingliche Energie angenommen, um auch die Dekarbonisierung energieintensiver Industrien durch die Einrichtung von Kooperationsinitiativen (z. B. auf Ebene der Industriecluster) zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Je nach Anwendungsbereich (A oder B) und je nach Relevanz sollten die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge nachweisen, wie sie zu Folgendem beitragen werden
- Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften (insbesondere der Richtlinie über Energieeffizienz und der Richtlinie über erneuerbare Energien), die den Unternehmenssektor betreffen.
- Durchführbare Geschäftsmodelle entweder für die Einführung spezifischer Lösungen oder für die industrielle Zusammenarbeit im Energiebereich, die bereit sind, auf dem Markt eingeführt zu werden.
- Industrielle Akteur*innen, die nachhaltige Energielösungen in ihre Prozesse integrieren.
- Einsatz von energiebezogener Infrastruktur, Energiedienstleistungen und/oder Energiebörsen, die zur Umstellung der Unternehmen auf saubere Energie beitragen.
- Nachhaltige energietechnische Produkte, die an die Anforderungen industrieller Prozesse angepasst sind.
- Beschleunigung und Rationalisierung der Ermittlung von Projekten zur Förderung einer sauberen, erschwinglichen und nachhaltigen Energienutzung auf regionaler/lokaler Ebene.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Je nach Anwendungsbereich (A oder B) und je nach Relevanz gehören zu den Indikatoren für dieses Thema:
- Anzahl der durch die Aktion ausgelösten Neuinstallationen von Netto-Nullenergie-Technologien (einschließlich Verpflichtungen).
- Anzahl der Schlüsselakteur*innen entlang der Wertschöpfungsketten mit verbesserten Fähigkeiten/Kenntnissen, die durch die Aktion ausgelöst wurden.
- Anzahl der Pläne für Energiekooperationen oder Investitionspläne innerhalb der identifizierten Industriecluster, die von den relevanten Interessengruppen gebilligt wurden.
- Anzahl der Unternehmen, die Energiekooperationskonzepte umsetzen.
- Anzahl der angesprochenen und mobilisierten relevanten Stakeholder.
- Anzahl der standardisierten technologischen Produkte, die an die Bedürfnisse eines bestimmten Industriesektors angepasst und auf der Ebene der industriellen Prozesse installiert wurden, die durch die Zusammenarbeit zwischen Industriesektoren und Technologieanbietern entstanden sind.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten nur einen der beiden nachstehenden Bereiche abdecken. Der Anwendungsbereich sollte in der Einleitung des Vorschlags klar angegeben werden.
Bereich A: Zusammenarbeit zwischen Industriesektoren und Technologieanbietern zur Optimierung und Einführung sauberer Energietechnologien
Vorschläge in diesem Bereich sollten eine nachhaltige und effiziente Energienutzung in einem bestimmten Industriesektor auf europäischer Ebene fördern, indem sie die Zusammenarbeit zwischen Industriesektoren/Teilsektoren mit ähnlichen Prozessen und energiebezogenen Bedürfnissen mit Hersteller*innen und Anbieter*innen nachhaltiger Energietechnologie erleichtern. Zu den nachhaltigen Energielösungen könnten unter anderem gehören: erneuerbare Energien, Lösungen für die Elektrifizierung der Wärmeversorgung durch den Einsatz von Wärmepumpen sowie Energieeffizienzprodukte und -prozesse, einschließlich der jüngsten marktreifen Innovationen und allgemeiner der Technologien für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, die unter das Gesetz über die Netto-Null-Industrie fallen.
Auf der Nutzer*innenseite könnten bestimmte Industriesektoren ihre Produktionsprozesse untersuchen, um eine Reihe von Standardprozessen zu definieren und ihren betrieblichen Energiebedarf durch einen engeren Austausch mit Technologielieferanten zu optimieren, um nachhaltige Energielösungen effektiv zu gestalten. Auf der Anbieter*innenseite könnten Hersteller*innen und Anbieter*innen ihre bestehenden technologischen Angebote, Produkte und Lösungen optimieren und standardisieren, um den Bedürfnissen des Industriesektors gerecht zu werden. Ziel ist es, von einem projektspezifischen Ansatz für jede einzelne Industrieanlage und jeden einzelnen Prozess zu strafferen, standardisierten und sogar schlüsselfertigen Lösungen für Industriekunden überzugehen, die mit denselben Prozessen arbeiten. Diese abgestimmte Zusammenarbeit zur Schaffung von Nachfrage und Sicherstellung des Angebots kann die Dekarbonisierung des Industriesektors entscheidend unterstützen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die Einrichtung konkreter Kooperationsinitiativen, ihre Aufnahme der Tätigkeit und die Leitungsstruktur unterstützen. Die Aktivitäten sollten die Entwicklung und Validierung von Geschäftsmodellen für die Einführung der untersuchten spezifischen Lösungen in dem/den betreffenden Sektor(en) und gegebenenfalls den Aufbau von Kapazitäten für die Einführung und Installation der Lösungen betreffen.
In den Vorschlägen sollte eine klare Strategie für die Einführung der technischen Lösungen in dem betreffenden Industriesektor entwickelt werden, einschließlich des Zugangs zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln.
Die Beteiligung der einschlägigen repräsentativen Organisationen auf nationaler/europäischer Ebene für den/die Nutzer*innensektor(en) und für Technologieanbieter*innen wird als zentrales Merkmal erwartet, um eine wirksame Marktakzeptanz und Umsetzung zu gewährleisten. Diese Einbindung kann durch die Beteiligung an dem Vorschlag, aber auch durch einen aktiven Einbindungsprozess während der gesamten Projektaktivitäten gewährleistet werden. Es werden überzeugende Unterstützungsschreiben erwartet, die das Interesse der anvisierten Industriesektoren belegen.
Die Vorschläge sollten sich auf bereits auf dem Markt verfügbare Technologien konzentrieren und die Wahl des/der Zielsektors/Sektoren begründen, einschließlich einer detaillierten Analyse der Hindernisse und möglicher Lösungen. Aktivitäten zur Technologiedemonstration fallen nicht in den Rahmen dieses Themas. Die Demonstration der vorgeschlagenen Lösungen fällt nicht in den Anwendungsbereich, und mögliche Kosten für Ausrüstungen sind nur in sehr geringem Umfang und nur bei entsprechender Begründung förderfähig.
Bereich B: Energie Zusammenarbeit zwischen Industrien in der Nähe zur Förderung einer sauberen, erschwinglichen und nachhaltigen Energienutzung
Vorschläge in diesem Bereich sollten die Marktakzeptanz von Energieeffizienzmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien (und gegebenenfalls von Wärmepumpen) durch Konzepte der industriellen Energiezusammenarbeit zwischen Unternehmen in räumlicher Nähe (Region, Cluster, Industriepark/-standort) fördern.
Dieser Bereich zielt darauf ab, die Entwicklung grüner regionaler/lokaler Industriegebiete/-cluster in jedem teilnehmenden Land zu unterstützen, das von der Aktion betroffen ist, die sich unter anderem an energieintensive Nutzer*innen richtet.
Die Energiekooperation kann sich auf den Prozess der gemeinsamen Nutzung energiebezogener Anlagen (z. B. erneuerbare Energieerzeugung, Energiespeicherung), die gemeinsame Nutzung von Energiedienstleistungen, die Durchführung von Energiebörsen (z. B. Rückgewinnung und Nutzung von Abwärme aus Industrie- und Produktionsprozessen) sowie die Förderung industrieller Symbiosen und der freiwilligen Integration industrieller Energieverbraucher*innen mit Systembetreiber*innen (z. B. Strom, Wärme, Wasserstoff) und/oder Energiegemeinschaften beziehen. Die Bündelung von Unternehmen kann auch den Zugang zu Finanzmitteln, ESCO-Verträgen und Stromabnahmeverträgen erleichtern.
Die Vorschläge sollten die Einrichtung von Mechanismen für die Zusammenarbeit im Energiebereich innerhalb des Projektzeitraums erleichtern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ermittlung, Untersuchung und Validierung wirtschaftlich tragfähiger Geschäftsmodelle (auf der Grundlage konkreter Interaktionen mit den teilnehmenden Unternehmen) und den Nachweis der Relevanz eines kollaborativen Ansatzes im Hinblick auf die Wertschöpfung für jeden beteiligten Akteur*innen (z. B. Käufer*innen/Lieferant*innen/Endnutzer*innne). Die Vorschläge sollten sich auch mit der Beseitigung von Hindernissen befassen, die der Zusammenarbeit im Energiebereich im Wege stehen, z. B. in organisatorischer (Koordinierung, Vertrauen, Zuständigkeiten, Datenmanagement, Risikoteilung), rechtlicher (Ermittlung des Aktualisierungsbedarfs oder ggf. regulatorischer Sandkästen) oder sozialer Hinsicht.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine Investitionspipeline aufzeigen, die u. a. die bereits erwähnten lokalen Wärme-/Stromnetze und andere relevante Energieinfrastrukturen umfasst, um eine langfristige Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten im Bereich der sauberen Energie zu gewährleisten. Die Vorschläge sollten mit den wichtigsten Beteiligten (Unternehmen, Behörden, Industrieparkbetreibern, privaten Betreiber*innen, Investor*innen, Verteilernetzbetreiber*innen, Energiedienstleister*innen usw.) zusammenarbeiten, um die Zustimmung zu den Investitionen und die Abstimmung mit lokalen Plänen und Strategien sicherzustellen. Der Beteiligungsprozess sollte klar umrissen sein und idealerweise zu einer Kartierung des gegenwärtigen und zukünftigen industriellen Energiebedarfs zusammen mit einer Reihe von vorab identifizierten nachhaltigen energiebezogenen Infrastrukturen und Dienstleistungen führen. Von den Antragsteller*innen wird erwartet, dass sie eine klare Unterstützung der wichtigsten relevanten Akteur*innen für ihre vorgeschlagenen Aktivitäten nachweisen.
Die vorgeschlagenen Ansätze sollten ein hohes Maß an Replizierbarkeit aufweisen, und die Vorschläge sollten einen klaren Aktionsplan zur Weitergabe von Erfahrungen, kritischen Erfolgsfaktoren und Ergebnissen an relevante Akteur*innen der Energiezusammenarbeit und Interessengruppen in der gesamten EU enthalten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragsteller*innen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 2 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-CETCall Document LIFE-2025-CET(881kB)
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