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Call-Eckdaten
Crowding in privater Finanzierung
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2025-CET-PRIVAFIN
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt darauf ab, den Anteil privater Finanzmittel für Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen durch die Einführung innovativer Finanzierungssysteme zu erhöhen.
Call-Ziele
Es müssen erhebliche Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien mobilisiert werden, um die ehrgeizigen Ziele des Europäischen Green Deal und das im REPowerEU-Plan festgelegte Ziel, die Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe zu verringern, zu erreichen. Um das erforderliche Investitionsniveau zu erreichen, muss die Mobilisierung von privatem Kapital schrittweise maximiert werden, wobei öffentliche Mittel als Katalysator dienen, und es muss ein geeigneter Rechtsrahmen geschaffen werden. Dies ist ein zentrales Ziel der kürzlich gegründeten Europäischen Koalition für die Finanzierung der Energieeffizienz.
Darüber hinaus zielen die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden darauf ab, die Kosteneffizienz der öffentlichen Finanzierung und die Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, auch durch die Förderung innovativer Finanzierungsmechanismen. Die nationalen Energie- und Klimapläne bieten einen soliden Rahmen für die Mitgliedstaaten, um den Investitionsbedarf und die Lücken zu bewerten und darüber zu berichten, damit sie ihre nationalen Energie- und Klimaziele für 2030 erreichen können, auch was die Mobilisierung privater Investitionen angeht.
Zwar werden erhebliche öffentliche Mittel bereitgestellt, um private Finanzierungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu mobilisieren (z. B. durch die InvestEU-Fazilität), doch halten die meisten privaten Investor*innen diese Art von Investitionen immer noch für riskant, komplex und/oder unzureichend rentabel. Dies ist auf die begrenzte Verfügbarkeit von Investitionsmöglichkeiten zurückzuführen, die den Anforderungen der Finanzinstitute in Bezug auf Größe, Umfang, Standardisierung und Transaktionskosten entsprechen.
Es besteht die Notwendigkeit, private Finanzierungssysteme einzurichten und einzuführen, die ausgeweitet und/oder in großem Maßstab repliziert werden können und einen Beitrag zu den nationalen Strategien zur Erreichung der 2030-Energieeffizienzziele und der Ziele der Gebäudesanierungspolitik leisten. Diese Systeme müssen an die Besonderheiten der Investitionsprofile im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien in Gebäuden, KMU, Fernwärme und anderen relevanten Sektoren angepasst werden.
Die Finanzierungsprogramme können von Akteur*innen des privaten Sektors oder von lokalen und regionalen Behörden sowie von anderen Akteur*innen initiiert werden; sie müssen mit verfügbaren öffentlichen Mitteln arbeiten und diese als Katalysator und/oder in gemischten Ansätzen nutzen. Das Thema zielt insbesondere darauf ab, Synergien zu fördern und langfristige Partnerschaften zwischen Finanzinstituten und Marktteilnehmern für Energiedienstleistungen zu entwickeln.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die Vorschläge sollten nachweisen, wie sie zur Bereitstellung von Finanzierungssystemen beitragen, die einsatzfähig und bereit zur Finanzierung von Investitionen sind, mit glaubwürdigem Zugang zu Finanzierungsquellen und einer voraussichtlichen Investitionspipeline.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der Investitionsprojekte und des Investitionsvolumens, die während des Projekts (d. h. in der Pilotphase) abgewickelt wurden und voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren durch das Finanzierungssystem finanziert werden; die Projektion nach dem Projekt muss auf der Grundlage der vorgeschlagenen Aktivitäten und einer detaillierten Marktanalyse ausführlich begründet werden.
- Anzahl der Investor*innen und Projektentwickler*innen, die das Finanzierungssystem nutzen.
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
- Durchschnittlicher Prozentsatz der durch die Investitionsprojekte angestrebten Primärenergieeinsparungen.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten ein innovatives Finanzierungssystem zur Mobilisierung privater Mittel für Investitionen in Energieeffizienz, möglicherweise in Kombination mit erneuerbaren Energien und Energiespeicherung, vorsehen.
Das Finanzierungssystem sollte in mindestens einem im Rahmen des LIFE-Programms förderfähigen Land eingerichtet werden, um die Entwicklung einer soliden und robusten Investitionspipeline zu gewährleisten.
Das Finanzierungssystem sollte bis zum Ende der Projektlaufzeit funktionsfähig sein und einen glaubwürdigen Zugang zu Finanzierungsquellen sowie eine voraussichtliche Investitionspipeline aufweisen. Die entsprechenden Investitionen können nach Abschluss des Projekts durchgeführt werden, es wird jedoch erwartet, dass die Vorschläge das Finanzierungssystem während der Projektlaufzeit in einem Pilotversuch testen.
Die Finanzierungskonzepte können beispielsweise Folgendes umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt:
- Eigenkapital und Fremdkapital, möglicherweise in Kombination mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen ("Blending"), insbesondere für einkommensschwache Haushalte oder KMU.
- Lokale oder regionale Investitionsfonds, die öffentliche Zuschüsse und private Mittel, z. B. in Form von Darlehen, kombinieren.
- Garantien, Risikoteilung, Versicherungen oder andere Instrumente zur Risikominderung.
- Energiedienstleistungen wie Energieleistungsverträge, Effizienz als Dienstleistung und Varianten davon, wenn sie zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt werden.
- Abrechnungs-, Steuer- und gebäudebasierte Finanzierung, bei der die Schuld an den Energiezähler oder das Gebäude und nicht an den Haushalt oder das Unternehmen gebunden ist.
- Programme, die mit einer speziellen Finanzierungskomponente bereits bestehende lokale und regionale Einrichtungen für technische Hilfe ergänzen, insbesondere integrierte Dienste für die Renovierung von Wohnungen.
- Programme, die auf den Sekundärmarkt abzielen, einschließlich Refinanzierungsmechanismen, spezielle Verbriefungsinstrumente und grüne Anleihen.
- Lokale Investitionsstrukturen, einschließlich Bürgerfinanzierung (z. B. Crowdfunding) für Energieeffizienz.
- Marktbasierte Instrumente, die für nachhaltige Energie relevant sind (z. B. Kohlenstofffinanzierungsinstrumente, Energieeffizienzverpflichtungen usw.).
- Makler*innen-, Aggregations- oder Clearingstellen, die die Abstimmung von Angebot und Nachfrage bei der Finanzierung nachhaltiger Energie erleichtern.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Elemente berücksichtigen:
- Einrichtung eines innovativen, operationellen Finanzierungssystems zur Unterstützung von Investitionen in Energieeffizienz, möglicherweise in Kombination mit erneuerbaren Energien und Energiespeicherung, in mindestens einem förderfähigen Land. Die Vorschläge können auf zuvor erfolgreich getesteten innovativen Finanzierungssystemen aufbauen und/oder diese aufwerten.
- Sie müssen sich mit der Bereitstellung von Finanzmitteln befassen und die Verfügbarkeit der Nachfrage in Form einer Projektpipeline sicherstellen, die den Anforderungen des Systems entspricht, insbesondere auf regionaler und nationaler Ebene.
- Definieren Sie die Zielregion(en) und den/die Sektor(en) und begründen Sie, inwiefern das vorgeschlagene Programm innovativ ist und die vorhandenen Finanzierungsprogramme ergänzt.
- Legen Sie den Business Case und die finanzielle Tragfähigkeit des vorgeschlagenen Systems klar dar (einschließlich z. B. Marktanalyse, angestrebte Investitionsgrößen, Transaktions- und Verwaltungskosten, erwartete Energie-/Kosteneinsparungen und andere Erträge usw.).
- Planen Sie die Nachbildung und/oder Einführung des geplanten Systems über die Zielregion(en) hinaus, einschließlich einer Analyse der rechtlichen und marktbezogenen Bedingungen für die Nachbildung.
- Nachweis der Unterstützung durch die anvisierten Interessengruppen und ausführliche Darstellung, wie diese während des gesamten Projekts einbezogen werden sollen.
- Nachweis der Zusätzlichkeit des vorgeschlagenen Finanzierungssystems im Vergleich zu Marktpraktiken.
- Gegebenenfalls ist die Komplementarität zu den verfügbaren öffentlichen Mitteln nachzuweisen, insbesondere im Rahmen der EU-Kohäsionsfonds im Hinblick auf die Vorbereitung des mehrjährigen Finanzrahmens 2028-2034. Die Antragsteller sollten erläutern, wie sie auf bestehenden Finanzierungsprogrammen und -initiativen aufbauen, die für die Zielregion/den Zielsektor relevant sind, insbesondere in Bezug auf zentrale Anlaufstellen und Unterstützung bei der Projektentwicklung.
- Koordinieren Sie sich mit den nationalen Knotenpunkten der Europäischen Koalition für die Finanzierung der Energieeffizienz und beteiligen Sie sich gegebenenfalls an diesen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge können von einer/m einzigen Antragsteller*in oder von Antragstellern aus einem einzigen förderfähigen Land eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 1,5 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-CETCall Document LIFE-2025-CET(881kB)
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