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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Bereich Jugend
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-YOUTH-2023-CB
Termine
Öffnung
29.11.2022
Deadline
08.03.2023 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
EU-Finanzhilfe pro Projekt: zwischen € 100.000,00 und € 300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Jugend tätigen Organisationen in Programmländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Sie sollen die internationale Zusammenarbeit und den politischen Dialog im Bereich der Jugend und des nichtformalen Lernens unterstützen und als Triebkraft für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und das Wohlergehen von Jugendorganisationen und jungen Menschen dienen.
Call-Ziele
Die Aktion soll:
- die Kapazitäten von Organisationen stärken, die mit jungen Menschen außerhalb formaler Lernkontexte arbeiten
- nichtformale Lernaktivitäten in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, insbesondere für junge Menschen mit geringeren Chancen, zur Verbesserung des Kompetenzniveaus der Teilnehmer und zur Förderung der aktiven Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft
- die Entwicklung der Jugendarbeit in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, indem ihre Qualität und Anerkennung verbessert wird
- die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Regelungen und Programmen zur Förderung der nichtformalen Lernmobilität in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen
- zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019–2027) beitragen, einschließlich der elf europäischen Jugendziele, und des Aktionsplans für die Jugend im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU
- die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern
- Synergien und Komplementarität mit Systemen der formalen Bildung und/oder mit dem Arbeitsmarkt stärken
Die Vorschläge sollten auf einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche ausgerichtet sein:
- politische Teilhabe, zivilgesellschaftliches Engagement und Dialog mit Entscheidungsträgern
- Inklusion junger Menschen mit geringeren Chancen
- Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Werte
- Befähigung/Engagement/Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen
- Frieden und Aussöhnung nach Konflikten
- Umwelt und Klima
- Diskriminierungsbekämpfung und Gleichstellung der Geschlechter
- digitale und unternehmerische Kompetenzen
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Schließlich muss der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Jugendorganisationen und jungen Menschen hauptsächlich in den von der Aktion erfassten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen.
Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, die:
- zur Förderung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit, der Vernetzung und des Austauschs von Verfahren beitragen
- die strategische Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und öffentlichen Stellen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern voranbringen
- die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen Organisationen sowie mit Organisationen des Arbeitsmarkts fördern
- die Kapazitäten von Jugendräten, Jugendplattformen sowie lokalen, regionalen und nationalen Behörden, die sich mit Jugendangelegenheiten beschäftigen, verbessern, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern
- zur Verbesserung der Verwaltung, Governance, Innovationsfähigkeit, Führungskompetenz und Internationalisierung von Jugendorganisationen in Partnerländern beitragen, insbesondere in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern
- die Erarbeitung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie die Entwicklung von Informations-, Kommunikations- und Medienwerkinstrumenten unterstützen
- die Entwicklung von Methoden, Instrumenten und Materialien für die Jugendarbeit, einschließlich der Förderung von Initiativen zur Mitgestaltung und Mitkonzeption von Projekten, unterstützen, die eine partizipative Projektentwicklung ermöglichen
- zur Herausbildung neuer Formen der Jugendarbeit und der Bereitstellung von Ausbildungs- und Unterstützungsangeboten führen die nichtformale Lernmobilität erleichtern
Beispiele für solche Aktivitäten sind:
- die Entwicklung von Instrumenten und Methoden für die sozioprofessionelle Entwicklung von Fachkräften der Jugendarbeit und Ausbildern
- die Entwicklung nichtformaler Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz
- die Entwicklung neuer Formen praktischer Ausbildungsprogramme und die Simulation von Fallbeispielen aus der Gesellschaft
- die Entwicklung neuer Formen der Jugendarbeit, insbesondere die strategische Nutzung offener und flexibler Lernkonzepte, der virtuellen Zusammenarbeit und freier Lehr- und Lernmaterialien sowie eine bessere Nutzung des Potenzials von IKT
- die Organisation von Veranstaltungen/Seminaren/Workshops/Austausch bewährter Verfahren für Zusammenarbeit, Vernetzung, Sensibilisierung und Peer-Learning-Zwecke
- die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für junge Menschen und/oder Jugendarbeiter zur Erprobung der von der Partnerschaft entwickelten Instrumente und Methoden Die Mobilitätsaktivitäten müssen den Hauptzielen der Aktion untergeordnet sein und die Verwirklichung dieser Ziele maßgeblich fördern und unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie:
- zu den Prioritäten „Beteiligung, Begegnung, Befähigung“ der EU-Jugendstrategie 2019–2027 beitragen
- auf den Ergebnissen der europäischen Jugendziele, des Jugenddialogs und anderer Jugendprojekte aufbauen
- die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Hinblick auf eine aktive Bürgerschaft und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektkonzeption usw.), insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, verbessern
- die Kapazitäten für Innovation und Unternehmertum in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern verbessern
- die Fähigkeit des Jugendsektors verbessern, transnational und unter Berücksichtigung von Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit zu arbeiten
- das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, begünstigen und dazu beitragen
- vorhandene Verfahren und die bestehende Reichweite über die Partnerschaft hinaus ausweiten und dabei auch sinnvollen Gebrauch von digitalen Mitteln machen, um die Verbindung unter allen Umständen, auch in abgelegenen, isolierten oder abgeschlossenen Situationen, aufrechtzuerhalten
- die Ergebnisse für lokale Gemeinschaften nutzbar machen, Arbeitsmöglichkeiten schaffen und innovative Ideen fördern, die in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in anderen Kontexten repliziert und erweitert werden könnten
- den Nachweis für die Inklusion und den Zugang von Zielgruppen mit geringeren Chancen und Personen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erbringen
- neue Instrumente und nichtformale Lernmethoden, insbesondere zur Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen, einschließlich der Medienkompetenz, und innovative Praktiken, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, entwickeln
- die Ergebnisse effektiv und ansprechend unter jungen Menschen, die an Jugendorganisationen beteiligt sind, verbreiten
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellern (Koordinator und vollwertige Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Es ist mindestens ein EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland abgedeckt;
- es sind mindestens zwei förderfähige nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer abgedeckt.
Verbundene Einrichtungen zählen bei den Mindestkriterien für die Förderfähigkeit der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.
weitere Förderkriterien
Die Antragsteller (Koordinator und vollwertige Partner) müssen Rechtsträger sein:
- im Jugendbereich tätige NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte)
- lokale, regionale oder nationale Behörden
Sie sollten in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein oder Organisationen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus den Regionen 1 und 3 sein (siehe Abschnitt „Förderfähige Länder“ in Teil A dieses Leitfadens).
Öffentliche oder private Unternehmen (kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)) können ebenfalls teilnehmen, aber nicht als Koordinator.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12, 24 oder 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
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