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Call-Eckdaten
Projekte zu gesetzgeberischen und politischen Prioritäten (PLP) für den grünen Übergang in städtischen Räumen
Förderprogramm
LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik
Call Nummer
LIFE-2025-PLP-URBAN
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen und vielfältiger Prioritäten soll mit diesem spezifischen Finanzierungsthema der grüne Wandel in städtischen Räumen auf sektorübergreifende und integrierte Weise unterstützt werden. Es zielt darauf ab, die Fähigkeit der lokalen Behörden zu stärken, integrierte Ansätze zu verfolgen und das Potenzial der Verbindungen zwischen den verschiedenen Umwelt-, Klima- und Energieherausforderungen auf städtischer Ebene zu erschließen und diese sektorübergreifend und integriert anzugehen, z. B. in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Nullverschmutzung, Natur und Biodiversität, saubere Energiewende und Klimaschutz.
Call-Ziele
Durch die Unterstützung lokaler Behörden bei der Entwicklung und Umsetzung ehrgeiziger integrierter Konzepte, die wirksame Lösungen für die wichtigsten Herausforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Energiepolitik bieten, soll ein Beitrag zur Umsetzung verschiedener Umwelt-, Klima- und/oder Energierechtsvorschriften und/oder -politiken der Union in städtischen Gebieten geleistet und der Zusatznutzen eines integrierten Konzepts maximiert werden.
Der Projektvorschlag sollte eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stakeholdern vorsehen, die für die erfolgreiche Umsetzung der vorgeschlagenen Lösung erforderlich sind, z. B. kommunale Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, private Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft usw.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen des Projekts sollten zeigen, dass die Einführung integrierter Lösungen für die gemeinsamen Umwelt-, Klima- und Energieherausforderungen der EU mehr als die Summe der sektorspezifischen Interventionen bringen kann.
Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für jeden spezifischen Interventionsbereich, auf den sich das Projekt bezieht, sowie für alle anderen Zusatznutzen quantitativ geschätzt werden. Die Verwendung von zusammengesetzten Indikatoren auf städtischer Ebene kann ebenfalls in Betracht gezogen werden.
Die Zahl der Einwohner*innen, die von den erwarteten Ergebnissen und Auswirkungen profitieren werden, sollte quantifiziert werden.
Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten darauf abzielen, Pilotprojekte, ehrgeizige und wirkungsvolle integrierte Lösungen und Konzepte, Demonstrationen neuer Technologien und/oder Unterstützung bei der Einführung integrierter grüner Technologien und/oder innovativer Konzepte für Governance-Modelle zu entwickeln.
Die Vorschläge müssen auf eine oder mehrere Herausforderungen ausgerichtet sein, die zu mindestens zwei der drei Hauptinterventionsbereiche des LIFE-Programms (Umwelt, Energie und Klima) gehören UND mindestens drei der sechs thematischen Interventionsbereiche betreffen :
Hauptinterventionsbereich: UMWELT
(1) Umweltverschmutzung (einschließlich Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung)
(2) Ressourceneffizienz (einschließlich Kreislaufwirtschaft und Abfallwirtschaft),
(3) Naturwiederherstellung und biologische Vielfalt
Hauptinterventionsbereich: ENERGIE
(4) Energiewende (einschließlich erneuerbare Energien, Energieeffizienz und/oder sauberes Heizen und Kühlen)
Hauptinterventionsbereich: KLIMA
(5) Eindämmung des Klimawandels
(6) Anpassung an den Klimawandel.
Die Vorschläge müssen sektorübergreifende politische Ziele verfolgen und mehrere der genannten Herausforderungen gleichzeitig angehen. Die Wahl der Hauptinterventionsbereiche - Umwelt, Energie, Klima (mindestens zwei von drei) und der thematischen Interventionsbereiche (mindestens drei von sechs) muss in der Zusammenfassung des Antragsformulars angegeben und in Abschnitt 1.1 (Übereinstimmung mit dem Thema der Aufforderung) erläutert werden.
Die Vorschläge müssen ehrgeizig und von großem Umfang sein, ein hohes Maß an Integration aufweisen und konkrete Aktivitäten mit entsprechenden erwarteten Ergebnissen und Auswirkungen für eine kritische Anzahl von Einwohner*innen aufzeigen. Sie müssen ein umfassendes Verständnis der Verflechtungen zwischen den angestrebten Interventionsbereichen nachweisen. Die Vorschläge können eine innovative integrierte Politikplanung und -überwachung beinhalten, einschließlich Lösungskonzeption, Planung und Umsetzung, Raum- und Umweltkartierung, Datenerfassung und -überwachung sowie Bewertungs- und Überprüfungsmaßnahmen. Gegebenenfalls müssen die Vorschläge Lösungen zur Erschließung privater Finanzmittel einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften, gemischter Konzepte usw. vorsehen.
Die Antragstellenden müssen in ihren Projektvorschlägen - und im Rahmen der Durchführung, falls sie den Zuschlag erhalten - klar darlegen, warum die vorgeschlagenen integrierten Ansätze und Lösungen effizientere Lösungen darstellen, die den Zusatznutzen in den anderen thematischen Interventionsbereichen maximieren. Gegebenenfalls müssen sie auch spezifische Aktivitäten vorsehen, die darauf abzielen, andere Zusatznutzen wie wirtschaftliche Vorteile, bürger*innenschaftliches Engagement und gerechten Übergang und/oder Innovation und Wissensgenerierung zu erzielen.
Die Vorschläge sollten einen überzeugenden Plan für die Einbindung der wichtigsten Stakeholder in den relevanten technischen und finanziellen Bereichen, einschließlich der Bürger*innen, sowie einen Plan für den langfristigen Aufbau von Kapazitäten in den öffentlichen Verwaltungen enthalten.
Es sind konkrete Maßnahmen vorzusehen, um die Skalierbarkeit zu gewährleisten, gegebenenfalls einschließlich Sensibilisierung, Wissens-/Erfahrungsaustausch und Rückmeldungen zur Entwicklung und Umsetzung der Politik.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge eine erste Kosten-Nutzen-Analyse enthalten, die im Laufe des Projekts weiterentwickelt werden soll.
Für Städte, die bereits an der Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" im Rahmen von "Horizont Europa" teilnehmen, muss für die Beteiligung an dieser LIFE-Initiative deutlich aufgezeigt werden, wie das vorgeschlagene Projekt die bestehende Arbeit im Rahmen der Mission ergänzt und einen Mehrwert schafft, um einen kohärenten und synergetischen Ansatz zu gewährleisten.
Darüber hinaus werden die Vorschläge ermutigt, auf anderen bestehenden EU-Initiativen aufzubauen und Verbindungen zu diesen zu suchen, wie z. B. der Europäischen Städteinitiative (früher UIA), dem Konvent der Bürgermeister, den Inseln für saubere Energie in der EU, der Horizont-Mission zur Anpassung an den Klimawandel, dem European Green Capital Award (EGCA), dem European Green Leaf Award (EGLA), dem Green City Accord, dem Klimapakt, den Resilienten Städten und dem Gesundheitsobservatorium.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die/der begünstigte Koordinator*in muss eine lokale Behörde oder ein Zusammenschluss von lokalen Behörden sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Vorschläge, die mehr als eine Gemeinde aus verschiedenen förderfähigen Ländern betreffen, werden besonders gefördert.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 60 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle
- Informationen über die Teilnehmer (einschließlich früherer Projekte)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-PLPCall Document LIFE-2025-PLP(26kB)
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