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Call-Eckdaten
BUILD UP Skills - Nationale Plattformen für Energieeffizienz-Kompetenzen für den Übergang zu sauberer Energie
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2025-CET-BUILDSKILLS
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
95
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Angesichts des beschleunigten Tempos der Umstellung auf saubere Energie wird der Mangel an Fachkräften mit den entsprechenden Qualifikationen zu einem echten Engpass sowohl für die Energiewende als auch für das europäische Wirtschaftswachstumspotenzial. Die 2011 ins Leben gerufene Initiative BUILD UP Skills (https://build-up.ec.europa.eu/en/bup-skills) zielt darauf ab, die Zahl der qualifizierten Fachkräfte (Blue- und White-Collars) entlang der Wertschöpfungsketten im Bau- und Renovierungsbereich zu erhöhen.
Call-Ziele
BUILD UP Skills unterstützt die Ziele des EU-Pakts für Kompetenzen und insbesondere die groß angelegte Partnerschaft für das Ökosystem Bauwesen, die darauf abzielt, dass bis 2030 jährlich 30% der Arbeitnehmer*innen an Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen teilnehmen, sowie die groß angelegte Partnerschaft für Kompetenzen im Bereich erneuerbare Energien.
Die seit 2011 geförderten Projekte haben einen Rahmen geschaffen, um das Qualifikationsniveau von Fachleuten im Bereich der Energieeffizienz zu erhöhen, die in ganz Europa benötigt werden, um energetische Sanierungen und Niedrigstenergiegebäude in dem Umfang durchzuführen, wie es die EU-Ziele für Energieeffizienz und Energieeffizienz von Gebäuden vorsehen. Um die nationalen Qualifikationsfahrpläne zu entwickeln, die diese nationalen Qualifizierungsmaßnahmen zum Ausdruck bringen, wurden im Rahmen des BUILD UP Skills-Projekts nationale Plattformen eingerichtet, die die wichtigsten Interessengruppen zusammenbringen. In einer ersten Phase haben alle EU-Mitgliedstaaten eine solche Plattform und einen Fahrplan entwickelt. In jüngster Zeit hatten 15 Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Plattform zu erweitern und ihren nationalen Fahrplan mit einer 2030-Perspektive zu aktualisieren.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der geförderten Projekte innovative Ansätze zur Erleichterung der Einführung von Qualifikationen erprobt, darunter Qualifizierungs- und Ausbildungsprogramme, die sich mit neu entstehenden Qualifikationsbedürfnissen befassen, innovative Ausbildungskonzepte oder Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Qualifikationen.
Klare Aktionspläne, die auf einer detaillierten sektoralen Analyse beruhen, stehen nun für eine Nachahmung und ein Upscaling auf nationaler Ebene zur Verfügung, wobei die 15 Fahrpläne, die vor kurzem aktualisiert und von den wichtigsten nationalen Akteuren gebilligt wurden, eine besondere Dynamik aufweisen. Eine der größten Herausforderungen bei der Verwirklichung dieses Ziels ist die Aufteilung der Zuständigkeiten und die mangelnde Zusammenarbeit zwischen Behörden, Ausbildungseinrichtungen, Verbänden des Bausektors und Baufachleuten.
Gemäß Artikel 28 der überarbeiteten Energieeffizienz-Richtlinie (EU/2023/1791) müssen die Mitgliedstaaten ein Netzwerk einrichten, um ein angemessenes Kompetenzniveau für Berufe im Bereich der Energieeffizienz zu gewährleisten, und die Zertifizierung, Ausbildung und Schulung fördern, um dieses Ziel zu erreichen. Die Kommission wird diese Bemühungen unterstützen, indem sie Möglichkeiten zur Förderung von Berufen im Bereich der Energieeffizienz prüft, u. a. durch die Unterstützung von Kampagnen und die Einrichtung einer zentralen Zugangsplattform, wobei sie nach Möglichkeit auf bestehende Initiativen zurückgreift. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten das Qualifikationsdefizit auf ihren nationalen Märkten in Bezug auf Berufe im Bereich der Energieeffizienz bewerten, die Bewertung und die Empfehlungen öffentlich zugänglich machen und sie der Kommission über die gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2018/1999 eingerichtete Online-Plattform übermitteln.
Gemäß Artikel 17 Absatz 12 der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU/2024/1275) führen die Mitgliedstaaten Maßnahmen und Finanzmittel zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung ein, um sicherzustellen, dass genügend Arbeitskräfte mit einem angemessenen Qualifikationsniveau zur Verfügung stehen, das den Erfordernissen des Bausektors entspricht, und zielen dabei insbesondere auf KMU, einschließlich Kleinstunternehmen, ab. Dies sollte sich in den nationalen Plänen zur Gebäudesanierung widerspiegeln, die der Kommission alle fünf Jahre vorzulegen sind.
Artikel 18 der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU/2023/2413) enthält ebenfalls strengere Anforderungen in Bezug auf Fähigkeiten, Qualifikationen und Zertifizierung.
Vor dem Hintergrund dieses politischen Rahmens zielt das Thema darauf ab, auf den nationalen Plattformen aufzubauen, um die Zahl der qualifizierten Fachleute in Europa zu erhöhen, indem das Bewusstsein und die Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten öffentlichen und privaten Akteur*innen verbessert wird, die erforderlichen Maßnahmen zur Höher- und Umschulung durchgeführt werden und mehr Menschen auf nationaler Ebene für Berufe im Bereich der Energieeffizienz gewonnen werden.
Der Schwerpunkt der Vorschläge sollte auf den Qualifikationen und Berufen liegen, die für die Energiewende in der Wertschöpfungskette des Bauens und Renovierens sowie für die Integration erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden relevant sind, und auf andere Energieeffizienzberufe gemäß Artikel 28 Absatz 1 EED ausgeweitet werden, sofern diese relevant sind und von der nationalen Plattform als vorrangig eingestuft werden, wobei auch die von den Mitgliedstaaten in den gemäß Artikel 28 Absatz 6 EED angeforderten nationalen Berichten festgestellten Lücken berücksichtigt werden sollten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Je nach Anwendungsbereich (A oder B) sollten die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge nachweisen, wie sie zu folgenden Zielen beitragen werden:
Bereich A:
- Anzahl der an der Plattform beteiligten Hauptakteur*innen.
- Anzahl der Sitzungen der Plattform, einschließlich der organisierten thematischen Arbeitsgruppen.
- Anzahl der nationalen politischen Dokumente, die aus der Plattform hervorgegangen sind.
- Anzahl der umgesetzten Maßnahmen aus dem nationalen Fahrplan.
- Anzahl der Personen, die von der Kommunikations- und Sensibilisierungskampagne erreicht wurden (zu messen anhand spezifischer Indikatoren, z. B. Bruttoreichweite, Nettoreichweite, Erinnerungsrate, Wissenszuwachs, Prozentsatz der Personen, die aufgrund der Kampagne Maßnahmen ergriffen haben).
- Anzahl der geschulten Fachleute.
- Steigerung der jährlichen Ausbildungsquote der einschlägigen Fachkräfte infolge der Umsetzung des Fahrplans.
- Höhe der gesicherten (öffentlichen oder privaten) Finanzierung für die Einführung von Schulungs- und Qualifizierungsprogrammen.
Bereich B:
- Anzahl der an der nationalen Plattform beteiligten Hauptakteur*innen.
- Anzahl der Sitzungen der Plattform, einschließlich organisierter thematischer Arbeitsgruppen.
- Anzahl der aus der Plattform hervorgegangenen nationalen Strategiepapiere, einschließlich des nationalen Fahrplans und Aktionsplans.
- Anzahl der relevanten nationalen Stakeholder, die den aktualisierten nationalen Fahrplan befürworten.
- Anzahl der Personen, die von der Kommunikations- und Sensibilisierungskampagne erreicht wurden (zu messen anhand spezifischer Indikatoren, z. B. Bruttoreichweite, Nettoreichweite, Erinnerungsrate, Wissenszuwachs, Prozentsatz der Personen, die aufgrund der Kampagne Maßnahmen ergriffen haben).
- Voraussichtliche jährliche Fortbildungsrate der einschlägigen Fachleute, die sich aus der Umsetzung des Fahrplans ergeben.
- Höhe der (öffentlichen oder privaten) Mittel, die für die Einführung von Schulungs- und Qualifizierungsprogrammen bereitgestellt werden.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten sich nur auf einen der beiden nachstehenden Bereiche konzentrieren:
Bereich A: Unterstützung der Arbeit bestehender nationaler Qualifikationsplattformen
Für förderfähige Länder, in denen es bereits eine nationale Plattform gibt, sollten die Vorschläge:
- den Betrieb der nationalen Plattform als dauerhafte Struktur fortsetzen, die nationale Expert*innen aus allen relevanten Stakeholder-Organisationen versammelt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die für Bildung und Energie zuständigen Regierungsbehörden, Berufskammern, Bildungs- und Ausbildungsanbieter*innen, Gewerkschaften und Hochschulen. Die Plattform sollte sich darauf konzentrieren, den relevanten politischen Entscheidungsträger*innen und Entscheidungsträger*innen aus dem Privatsektor die Qualifikationsdimension des Übergangs zu sauberer Energie vor Augen zu führen, indem sie regelmäßige Arbeitsgruppen mit den relevanten Stakeholdern zu spezifischen Themen veranstaltet.
- die im Aktionsplan des kürzlich entworfenen nationalen Fahrplans 2030 aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf der Sicherung der Finanzierung für die groß angelegte Einführung der erforderlichen Qualifizierungs- und Ausbildungsprogramme liegen, einschließlich derjenigen, die im Rahmen früherer Projekte erprobt wurden, um eine messbare Auswirkung auf die jährliche Ausbildungsrate von Fachkräften im Land zu erzielen.
- Konzeption einer groß angelegten nationalen Kommunikations- und Sensibilisierungskampagne
- um den Beitrag qualifizierter Fachkräfte für den Übergang zu sauberer Energie zu fördern,
- um für die Weiterbildung von Fachleuten im Bereich Energieeffizienz zu werben und
- mehr Menschen für Berufe im Bereich der Energieeffizienz zu gewinnen, insbesondere für die Berufe und Qualifikationen, bei denen die Mitgliedstaaten in den gemäß Artikel 28 Absatz 6 EED vorgelegten nationalen Berichten und gegebenenfalls im nationalen Fahrplan und Aktionsplan eine Lücke festgestellt haben.
Die Gestaltung der Kampagne und die Fokussierung auf bestimmte Lücken und Berufe sollten hinreichend begründet werden, einschließlich einer Erläuterung der Relevanz und des Mehrwerts der geplanten Aktivitäten. Die Kampagne sollte alle relevanten Akteur*innen mobilisieren, insbesondere Fachleute aus dem Bereich Energieeffizienz, Ausbildungsanbieter*innen und Arbeitsagenturen, und relevante Profile außerhalb des Energiesektors ansprechen, z. B. Fachleute aus anderen Sektoren, die ein Umschulungspotenzial bieten, sowie unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen und Jugendliche, einschließlich Student*innen von Berufs- und Hochschuleinrichtungen.
Die Kampagne sollte sowohl über Online- als auch über Vor-Ort-Kanäle und Aktivitäten durchgeführt werden, die auf die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten sein sollten. Als Teil der Vor-Ort-Aktivitäten sollten Roadshows in bestimmten Städten organisiert werden.
Bereich B: (Wieder-)Einrichtung nationaler Qualifikationsplattformen
Für andere förderfähige Länder, die nicht unter Scope A aufgeführt sind, sollten die Vorschläge:
- (Wieder-)Einrichtung der nationalen Plattform und Sicherstellung der Beteiligung der wichtigsten Akteur*innen. Ein guter Ausgangspunkt könnte die im Rahmen des Programms "Intelligente Energie - Europa" geförderte Arbeit sein, in deren Verlauf eine erste Gruppe nationaler Interessenvertreter*innen mobilisiert wurde; diese sollte jedoch erweitert werden, wobei auch andere in Artikel 28 Absatz 1 EED aufgeführte Berufe im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt werden sollten. Die Plattform sollte als ständige Struktur fungieren, die nationale Expert*innen aus allen relevanten Interessengruppen versammelt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die für Bildung und Energie zuständigen Regierungsbehörden, Berufskammern, Bildungs- und Ausbildungsanbieter*innen, Gewerkschaften und Hochschulen. Die Plattform sollte sich auf die Qualifikationsdimension des Übergangs zu sauberer Energie konzentrieren und regelmäßig thematische Arbeitsgruppen mit den relevanten Stakeholdern durchführen, die sich auf spezifische Fragen konzentrieren.
- Durchführung von Qualifikationserhebungen (einschließlich der Bewertung der Wirksamkeit früherer nationaler Fahrpläne, Marktforschung, Datenerhebung, Analyse bestehender Arbeitsstatistiken und Datenbanken, gezielte Befragungen nationaler Interessengruppen, partizipative Workshops, Umfragen usw.), um eine umfassende Analyse des nationalen Gebäude-, Energieeffizienz- und Bildungssektors sowie eine detaillierte Bestandsaufnahme der Lücken in Bezug auf Arbeitskräfte (Berufe), Kompetenzen und Qualifikationen zu erstellen. Die sich daraus ergebende "Status-quo-Analyse" sollte die Erstausbildung, die Berufsausbildung und die Hochschulbildung abdecken.
- einen nationalen Fahrplan zur Beseitigung der festgestellten Lücken und Hindernisse zu erstellen. Der nationale Fahrplan sollte insbesondere Folgendes enthalten: eine Reihe vorrangiger Maßnahmen für die verschiedenen Berufe, um die festgelegten Ziele zu erreichen; einen Aktionsplan mit einem Zeitplan für die Umsetzung der ermittelten Maßnahmen; eine Ermittlung der Akteur*innen, Ressourcen und Finanzmittel, die für die Umsetzung benötigt werden; Synergien mit Unterstützungsmechanismen, die die Nachfrage nach Qualifikationen im Bereich der Energieeffizienz steigern, z. B. zentrale Anlaufstellen für Hausbesitzer*innen oder Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen; Maßnahmen und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte bei den vorgeschlagenen Aktivitäten.
- die Ergebnisse der Status-quo-Analyse und die Maßnahmen des Fahrplans umfassend zu fördern und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Weg für die Umsetzung des Fahrplans zu ebnen. Die Vorschläge sollten insbesondere Aktivitäten umfassen, die die offizielle Billigung des Fahrplans durch die relevanten nationalen Akteur*innen, einschließlich der Behörden, sicherstellen.
- Konzeption einer groß angelegten nationalen Kommunikations- und Sensibilisierungskampagne
- um den Beitrag qualifizierter Fachkräfte für den Übergang zu sauberer Energie zu fördern,
- um für die Weiterbildung von Fachkräften im Bereich der Energieeffizienz zu werben und
- mehr Menschen für Berufe im Bereich der Energieeffizienz zu gewinnen, insbesondere für die Berufe und Qualifikationen, bei denen die Mitgliedstaaten in den gemäß Artikel 28 Absatz 6 EED vorgelegten nationalen Berichten und in dem gegebenenfalls entwickelten nationalen Fahrplan und Aktionsplan eine Lücke festgestellt haben.
Die Gestaltung der Kampagne und die Fokussierung auf bestimmte Lücken und Berufe sollten hinreichend begründet werden, einschließlich einer Erläuterung der Relevanz und des Mehrwerts der geplanten Aktivitäten. Die Kampagne sollte alle relevante Akteur*innen mobilisieren, insbesondere Fachleute aus dem Bereich Energieeffizienz, Ausbildungsanbieter*innen und Arbeitsagenturen, und relevante Profile außerhalb des Energiesektors ansprechen, z. B. Fachleute aus anderen Sektoren, die ein Umschulungspotenzial bieten, sowie unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen und Jugendliche, einschließlich Student*innen von Berufs- und Hochschuleinrichtungen.
Die Kampagne sollte sowohl über Online- als auch über Vor-Ort-Kanäle und Aktivitäten durchgeführt werden, die auf die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten sein sollten. Als Teil der Vor-Ort-Aktivitäten sollten Roadshows in bestimmten Städten organisiert werden.
Für beide Bereiche müssen die Vorschläge ein substanzielles vorläufiges Interesse von einer Reihe relevanter nationaler Interessengruppen, einschließlich öffentlicher Behörden, durch Unterstützungsschreiben nachweisen.
Die Vorschläge sollten einen kleinen Anteil an Aktivitäten zum Austausch mit ähnlichen Plattformen in ganz Europa enthalten; dieser Austausch wird von den Kommissionsdienststellen koordiniert.
Die Vorschläge sollten auf bestehenden nationalen Initiativen im Bereich der Ausbildung von Fähigkeiten für den Übergang zu sauberer Energie aufbauen, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der BUILD UP Skills-Initiative und des EU-Pakts für Qualifikationen eingerichtet wurden. Die enge Zusammenarbeit mit der BUILD UP Skills Community of Practice (die 2025 ins Leben gerufen werden soll) sollte fortgesetzt werden.
Der Schwerpunkt sollte auf der Einrichtung einer wirkungsvollen nationalen Initiative liegen, auch wenn ein Vorschlag mehrere förderfähige Länder abdecken kann. Letztendlich wird nur eine Plattform in einem bestimmten Land unterstützt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge können von einem einzigen Antragsteller oder von Antragstellern aus einem einzigen förderfähigen Land eingereicht werden .
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller*innen (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 1,5 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen würden. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025-CETCall Document LIFE-2025-CET(881kB)
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