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Call-Eckdaten
Klimagovernance und Information
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"
Call Nummer
LIFE-2025-SAP-CLIMA-GOV
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 5.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 700.000,00 und € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
LIFE Climate Change Governance and Information zielt darauf ab, die Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und der Politik der Union im Bereich des Klimawandels zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung daran zu leisten. Dazu gehört auch die Verbesserung der Governance durch den Ausbau der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteur*innen und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft.
Call-Ziele
Aktivitäten, die allein auf die Sensibilisierung bestimmter Gruppen abzielen, werden als unzureichend angesehen, um diese Ziele zu erreichen, und sollten daher durch konkrete Maßnahmen ergänzt werden, die eine Änderung des Verhaltens oder der Praktiken erleichtern. Projekte, die auf die Entwicklung von Instrumenten oder Studien abzielen, müssen spezifische und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Instrumente und Studien während der Projektlaufzeit beinhalten.
Bereiche der Intervention:
- Sensibilisierung, Anreize für Verhaltensänderungen und Unterstützung der Aktivitäten des Europäischen Klimapakts;
- Grüne Kompetenzen und Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen;
- Aufbau von Kapazitäten, Sensibilisierung von Endverbraucher*innen und der Vertriebskette für fluorierte Treibhausgase;
- Unterstützung bei der Entwicklung, Aktualisierung und Umsetzung von nationalen, regionalen oder lokalen Klima- und Energiestrategien und -plänen;
- Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung;
- Überwachung von und Berichterstattung über Treibhausgase;
- Entwicklung von geografisch expliziten Verzeichnissen für den LULUCF-Sektor, Erstellung von Verzeichnissen zur Kohlenstoffabscheidung und Zertifizierungssystemen sowie Organisation von Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten und Beratungsdiensten;
- Wissensaustausch und Kapazitätsaufbau im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandelssystem;
- Überwachung, Bewertung und Ex-post-Evaluierung der Klimapolitik.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie die erwarteten Auswirkungen, wie im Vergabekriterium "Auswirkungen" (siehe Abschnitt 9) beschrieben, definieren, berechnen, erläutern und erreichen.
Alle LIFE-Vorschläge müssen über die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen unter Berücksichtigung der LIFE-Projektindikatoren (LPI) berichten. Diese LPI werden dazu beitragen, die Auswirkungen der LIFE-Vorschläge auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken).
Die Antragsteller*innen sollten die relevanten Indikatoren in Teil C des Antrags auf Gewährung einer elektronischen Finanzhilfe überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.
Detailliertere Informationen aus der Datenbank der LIFE-Projektindikatoren werden während der Projektdurchführung angefordert.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- die/der Koordinator*in muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 120 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle
- Teilnehmerinformationen
- fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Angaben in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
- Unterstützungsbekundungen
- Erklärungen zur Kofinanzierung
- Karten
- Beschreibung der Standorte
- andere Anhänge (zum Beispiel: Lebenszyklusanalyse, Geschäftspläne usw.)
Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
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