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Call-Eckdaten
Strategische integrierte Projekte - Klimamaßnahmen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"
Call Nummer
LIFE-2025-STRAT-CLIMA-SIP-two-stage
Termine
Öffnung
24.04.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 25.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Antragstellenden sollten die Umsetzung von Plänen/Strategien im Zusammenhang mit dem Klimawandel anstreben.
Call-Ziele
Die Antragstellenden sollten die Umsetzung eines oder mehrerer der folgenden Pläne/Strategien anstreben:
- Nationale Energie- und Klimapläne (gemäß der EU-Verordnung über die Governance der Energieunion und Klimaschutzmaßnahmen);
- Nationale oder regionale Anpassungsstrategien oder Aktionspläne;
- Städtische oder gemeindebasierte Aktionspläne, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft und Stadt vorantreiben;
- Nationale, regionale oder branchen-/sektorspezifische Strategien oder Pläne zur Eindämmung von Treibhausgasen oder Wirtschaftsfahrpläne, die zur Klimaneutralität beitragen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die SIPs zur Anpassung an den Klimawandel sollten dazu beitragen, die Ziele von Artikel 5 des europäischen Klimagesetzes oder der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu erreichen und die in der Mitteilung über die Bewältigung von Klimarisiken genannten Klimarisiken zu bewältigen.
Zu diesem Zweck sollten die SIPs die Umsetzung nationaler Strategien oder Pläne zur Anpassung an den Klimawandel unterstützen, wie sie im europäischen Klimagesetz vorgeschrieben sind, oder vergleichbare regionale, multiregionale oder transnationale Strategien und Pläne.
Insbesondere wird erwartet, dass sie in der entsprechenden Anpassungsstrategie oder dem entsprechenden Anpassungsplan eine Reihe klar definierter Maßnahmen auswählen und umsetzen, die durch LIFE finanziert werden sollen. Die Antragstellenden sollten erläutern, wie und in welchem Umfang diese Maßnahmen zur Umsetzung der Gesamtstrategie oder des Plans beitragen werden.
Um einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung dieser Strategie bzw. dieses Plans zu leisten, sollten die SIPs außerdem Folgendes angeben
- zusätzliche, ergänzende Anpassungsmaßnahmen, die aus anderen EU-, nationalen oder privaten Finanzierungsquellen finanziert werden sollen;
- wie das Projekt ergänzende Mittel mobilisieren wird, mit denen Maßnahmen finanziert werden können, die über den Umfang und den Zeitrahmen der LIFE-Finanzierung hinausgehen, z. B. Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaanpassungszielen in private Investitionsentscheidungen;
- Hilfsmaßnahmen, die die Umsetzung der Gesamtstrategie oder des Plans erleichtern, wie z. B. der Aufbau von Kapazitäten;
- wie das Projekt die Einbeziehung und Koordinierung aller relevanten Regierungsebenen gewährleistet.
Darüber hinaus sollte der Vorschlag klare und quantifizierbare Informationen enthalten über:
- das erwartete Ausmaß der Umsetzung der Anpassungsstrategie oder des Anpassungsplans als unmittelbare Folge (a) der im SIP vorgesehenen Maßnahmen und (b) der ergänzenden Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
- das von diesen Maßnahmen abgedeckte geografische Gebiet (das sich über nationale Grenzen hinweg erstrecken kann, wenn die Klimarisiken und Anfälligkeiten ähnlich sind, z. B. in Flusseinzugsgebieten);
- die spezifischen Klimarisiken und -anfälligkeiten, die angegangen werden sollen (auch unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen über die voraussichtlichen künftigen klimatischen Bedingungen) und wie die Maßnahmen des Projekts dazu beitragen, diese zu minimieren;
- das Ausmaß der Beteiligung und des Engagements der zuständigen Behörden und Akteure auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;
- der Beitrag zum Mainstreaming von Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Sektoren.
Schließlich sollten die SIPs zur Anpassung an den Klimawandel Synergien mit anderen Umwelt- und Klimapolitiken (z. B. Klimaschutz, Katastrophenvorsorge, Biodiversität und Wasserpolitik) entwickeln und werden ermutigt, Synergien mit der EU-Mission "Anpassung an den Klimawandel" zu entwickeln, wo immer dies relevant ist. Die im Rahmen dieser Aufforderung ausgewählten SIPs zur Anpassung an den Klimawandel erhalten Einladungen zur Teilnahme an der Community of Practice der genannten Mission.
Die SIPs in dieser Kategorie unterstützen die Umsetzung von städtischen Aktionsplänen, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorbereiten. Die Projekte sollten sich mit den folgenden Themen befassen:
- Die Umsetzung von städtischen Anpassungs- und/oder Minderungsstrategien und Aktionsplänen, z. B. im Zusammenhang mit dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie;
- Entwicklung und Einsatz innovativer Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel (CSFA) in städtischen Gebieten, einschließlich in den Bereichen Wasser, Energie und Bauwesen, Förderung und Entwicklung blauer und grüner Infrastrukturen, Beitrag zu den Zielen des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt in städtischen Gebieten und Umsetzung öffentlich-privater Partnerschaften zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel;
- Umsetzung städtischer und/oder ländlicher kohlenstoffarmer, emissionsarmer Strategien, einschließlich Verkehr und Mobilität, Erzeugung, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien (Strom und/oder Wärme) im Stadtgebiet, Fernwärme, Energieeffizienz und Dekarbonisierung öffentlicher und privater Gebäude, emissionsarme Stadtbeleuchtung, Kohlenstoffabbau durch naturbasierte Lösungen und biobasierte Kohlenstoffspeicherprodukte.
Städtische Aktionspläne sollten gleichzeitig Ziele zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel enthalten.
Aktivitäten, die durch städtische SIPs zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel finanziert werden können:
Ein SIP in dieser Kategorie muss mehrere Städte abdecken und sollte die Umsetzung der gesamten Strategie oder des Aktionsplans unterstützen.
Er muss auch Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaüberlegungen in private Investitionsentscheidungen umfassen.
SIPs zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel in Städten werden ermutigt, Synergien mit den EU-Missionen "Anpassung an den Klimawandel" und "Klimaneutrale und intelligente Städte" zu entwickeln.
Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollte der Vorschlag daher Informationen enthalten über:
- den voraussichtlichen Grad der Umsetzung des Aktionsplans zur Anpassung und/oder Abschwächung des Klimawandels als direkte Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden,
- das geografische Gebiet, auf das sich die Maßnahmen erstrecken, und die Bürger, die mit den Anpassungs- und/oder Minderungsaktionsplänen erreicht werden,
- der erwartete Beitrag zu einer Umstellung auf eine emissionsarme und klimaresistente Wirtschaft in den Städten/Gemeinden, auf die die im Rahmen des SIP und ergänzender Projekte finanzierten Maßnahmen abzielen,
- die erwartete Zunahme der Zahl der Städte/Gemeinden, die mit Unterstützung des IP integrierte Konzepte anwenden oder die Ergebnisse des SIP nachahmen,
- den Beitrag zur Stärkung der Anpassung an den Klimawandel und/oder der Eindämmung des Klimawandels sowie der Verwaltung, einschließlich des Umfangs der Beteiligung und des Engagements der einschlägigen zuständigen Behörden und der Akteure auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene,
- der Beitrag zum Mainstreaming von Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Politikbereichen.
Aktivitäten, die durch SIPs zur Eindämmung des Klimawandels finanziert werden können:
SIPs, die in den Bereich der Eindämmung des Klimawandels fallen, unterstützen die Umsetzung von Strategien, Aktionsplänen oder Fahrplänen zur Eindämmung von Treibhausgasen, die zur Klimaneutralität beitragen.
- bestimmte Gemeinden oder Regionen (z. B. im Sinne des Globalen Bürgermeisterkonvents);
- Industriezweige;
- Land- und Forstwirtschaft und andere Flächennutzungen (z. B. öffentliche Programme zur Belohnung von Landbewirtschaftern für naturnahe Lösungen - wie die Wiedervernässung von Mooren - auf der Grundlage des CRCF-Verordnungsrahmens (Carbon Removal and Carbon Farming)
- andere Wirtschaftssektoren (z. B. Seeverkehr, Luftfahrt, Finanzwesen) durch Förderung und Umsetzung nachhaltiger Technologien und Dienstleistungen.
Die SIPs sollten einen Beitrag zur Umsetzung und Entwicklung der aktuellen und künftigen Klimaschutzpolitik und -gesetzgebung der Union in ihrer geänderten Fassung leisten, wozu Folgendes gehören könnte:
- das Europäische Klimagesetz (EU) 2021/1119;
- die Governance der Energieunion und Klimamaßnahmen (EU) 2018/1999;
- die EU-EHS-Richtlinie (2003/87/EG);
- die Effort-Sharing-Verordnung (EU) 2018/842;
- die LULUCF-Verordnung (EU) 2018/841;
- die Richtlinie über erneuerbare Energien (EU) 2018/2001;
- die Energieeffizienz-Richtlinie (EU) 2018/2002;
- die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU 2018/844);
- die Richtlinie zur Abscheidung und geologischen Speicherung von Kohlendioxid (2009/31/EG).
Zu den potenziell zu beteiligenden Akteur*innen könnten Industrieverbände, Unternehmen entlang der Lieferkette, Forschungseinrichtungen, Behörden und Nichtregierungsorganisationen gehören. Bewerbungen für die Umsetzung auf regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene sind willkommen.
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Erwartete Ergebnisse
Die SIPs sollten auf die vollständige Umsetzung der unter "Zielsetzung" aufgeführten Strategien und Pläne abzielen. Dies bedeutet nicht unbedingt, dass der SIP alle in der Strategie/dem Plan vorgesehenen Maßnahmen abdeckt oder dass die Strategie/der Plan während der Laufzeit des SIP vollständig umgesetzt wird. Der SIP muss jedoch strategische Maßnahmen enthalten, um einen Prozess zu katalysieren und zusätzliche Verpflichtungen und Finanzmittel zu mobilisieren, die zu gegebener Zeit zur vollständigen Umsetzung des Plans oder der Strategie führen werden.
Die SIP fördern die Koordinierung mit und die Mobilisierung von anderen einschlägigen Finanzierungsquellen der Union, der Mitgliedstaaten oder des Privatsektors für die Durchführung der ergänzenden Maßnahmen oder Aktionen außerhalb des SIP im Rahmen des gezielten Plans oder der gezielten Strategie, wobei EU-Mittel bevorzugt werden. Innerhalb des SIP selbst darf die Kofinanzierung jedoch nicht aus anderen EU-Finanzierungsquellen stammen.
An den SIPs sind die wichtigsten Interessengruppen, die für die Umsetzung des gezielten Plans oder der Strategie erforderlich sind, aktiv zu beteiligen. Sie sollten sowohl an der Gestaltung als auch an der Durchführung des jeweiligen Projekts beteiligt werden. Diese Beteiligung soll dadurch erreicht werden, dass sie - soweit möglich und sinnvoll - als assoziierte Begünstigte des SIP einbezogen werden oder dass sie sich aktiv an der Durchführung des SIP selbst und/oder der ergänzenden Maßnahmen beteiligen.
SIPs sollten den Aufbau strategischer Kapazitäten bei den zuständigen Behörden und Interessengruppen erleichtern und bewirken, um eine langfristige Nachhaltigkeit der Projektergebnisse und -maßnahmen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, während oder nach dem Ende des SIP als Mitgestalter des angestrebten Plans oder der Strategie zu fungieren.
Die Komplexität des SIP erfordert einen anpassungsfähigen Ansatz bei der Gestaltung des Durchführungsmechanismus. Aus diesem Grund werden die SIPs auf der Grundlage eines revolvierenden Programmierungsmechanismus durchgeführt, der in Phasen unterteilt ist (d. h. Phase 1, Phase 2 usw.). Jede Phase sollte in der Regel mindestens 3 Jahre dauern, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, obwohl die Dauer in begründeten Fällen auch kürzer sein kann.
Eine ausführlichere Beschreibung des Anwendungsbereichs und der Merkmale des SIP finden Sie im Dokument "Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen" und in den häufig gestellten Fragen (FAQ).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 2 Antragstellende (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
- die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator*in am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinator*in teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- die/der Koordinator*in muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
weitere Förderkriterien
Weitere Einzelheiten zu den folgenden zusätzlichen Bedingungen finden Sie in den Aufforderungsunterlagen auf den Seiten 37-42:
- Anforderungen in Bezug auf die Mobilisierung/Koordinierung ergänzender Mittel
- Plattform-Sitzungen
- Einbeziehung von Interessenvertreter*innen
- Projektmanagement und Koordinierung mit ergänzenden Mitteln
- Replizierbarkeit und Übertragbarkeit
- Verursacherprinzip & Förderungswürdigkeit von Maßnahmen
- Erwerb von Land
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 60 und 120 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
- für Concept Notes (Stufe 1):
- Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
- ergänzender Finanzierungsplan.
- für Vollanträge (Stufe 2):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen zu den Teilnehmern
- Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
- ergänzender Finanzierungsplan
- Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
- für Concept Notes (Stufe 1):
- fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur dann zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
- für Stufe 2:
- Unterstützungsbekundungen
- Erklärungen über die Kofinanzierung
- sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)
- für Stufe 2:
Die Vorschläge dürfen in Stufe 1 höchstens 45 Seiten (Teil B) und in Stufe 2 höchstens 200 Seiten (Teil B) umfassen (Anweisungen können nicht gestrichen werden).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2025 SNaP_SIPCall Document LIFE-2025 SNaP_SIP(601kB)
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