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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Hochschulbereich: Bereich 3 - Strukturreformprojekte
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2023-CBHE-STRAND-3
Termine
Öffnung
29.11.2022
Deadline
16.02.2023 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
EU-Finanzhilfe pro Projekt: zwischen € 600.000,00 und € 1.000.000,00 / Projekte für Ukraine: bis zu € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit Projekten dieses Aktionsbereichs sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, unterstützt werden, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft gerecht werden.
Call-Ziele
Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Durch sie wird die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurden, unterstützt.
Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der Europäischen Kommission leistet:
- Grüner Deal
- Digitaler Wandel
- Integration von Migranten
- Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung
- Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
Die Aktion wird auch zur externen Dimension der internen EU-Politik im Bereich Bildung beitragen. Sie wird einen erfolgreichen grünen und nachhaltigen globalen Wirtschaftsaufschwung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern unterstützen, der mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris verknüpft ist.
Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen:
- Bereich 1 - Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
- Bereich 2 - Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung
- Bereich 3 - Strukturreformprojekte
Mit Projekten dieses Aktionsbereichs 3 sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, unterstützt werden, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft gerecht werden. Berücksichtigung und Ausweitung erfolgreicher Ergebnisse sowie von Synergien mit laufender oder geplanter Unterstützung in diesem Bereich im Rahmen bilateraler Förderprogramme sind weitere Elemente dieses Bereichs. Strukturreformprojekte sind auf die Bedürfnisse förderfähiger nicht mit dem Programm assoziierter Drittländer ausgerichtet, um nachhaltige systemische und strukturelle Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu unterstützen. Konkret geht es bei diesen Projekten um die Bemühungen der Länder, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, um ihren sozioökonomischen Bedürfnissen gerecht zu werden und letztlich eine wissensbasierte Wirtschaft zu schaffen. Durch die Einbeziehung der zuständigen nationalen Behörden (insbesondere der Bildungsministerien) von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, der Hochschuleinrichtungen, der Forschungseinrichtungen und anderer relevanter Behörden/Gremien und Interessengruppen werden mit diesen Projekten insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Förderung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens zwischen den Behörden auf höchster institutioneller Ebene der EU-Mitgliedstaaten oder der mit dem Programm assoziierten Drittländer und der förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, um systemische Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu fördern.
- Förderung integrativer Hochschulsysteme, die Studierenden mit unterschiedlichem Hintergrund die richtigen Bedingungen für den Zugang zum Lernen und für den Erfolg bieten können. Besondere Aufmerksamkeit sollte daher den Menschen mit geringeren Chancen gewidmet werden.
- Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie von für die Hochschulbildung zuständigen Einrichtungen und Behörden (insbesondere Ministerien) durch ihre Beteiligung an der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere in Bezug auf Verwaltung und Finanzierung.
- Ermittlung von Synergien mit laufenden EU-Initiativen in dem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland bzw. in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in von Erasmus+ abgedeckten Bereichen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Rahmen der Projekte sollten Aktivitäten vorgeschlagen werden, die einen eindeutigen Mehrwert für das Hochschulsystem als Ganzes erbringen und sich direkt auf die angestrebten Begünstigten auswirken. Mit diesen Aktivitäten sollte zur Reform der Hochschulpolitik beigetragen werden, die den Bedürfnissen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes gerecht wird.
Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:
- Förderung der nationalen Eigenverantwortung durch Erprobung und Einbeziehung positiver und bewährter Verfahren in der Hochschulbildung auf nationaler und/oder regionaler Ebene:
- um die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen zu verbessern;
- um den Zugang zur Hochschulbildung für Menschen mit geringeren Chancen zu verbessern;
- um die Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Innovation zu stärken.
- Beitrag zu einer effizienten und effektiven Politikgestaltung im Bereich der Hochschulbildung durch Einbeziehung anderer Akteure im Hochschulbereich:
- mittels Förderung der Beteiligung anderer zuständiger öffentlicher Stellen, um die Relevanz des Hochschulsektors zu erhöhen und seine Wirkung auf die Gesellschaft insgesamt zu verstärken;
- mittels Ermöglichung der aktiven Beteiligung der Studierenden an der Steuerung und Reform des Hochschulsystems;
- mittels Einbeziehung von Verbänden, die in anderen relevanten Bereichen wie Berufsbildung und Jugend tätig sind;
- mittels Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung durch die Zusammenarbeit zwischen hochrangigen Einrichtungen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Insbesondere durch die Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Erleichterung der Mobilität von Studierenden und akademischem Personal, wie z. B. die Schaffung eines regionalen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen oder die Unterstützung bei der Entwicklung von nationalen Qualifikationsrahmen;
- mittels Festlegung eines nationalen/regionalen Qualitätssicherungsrahmens.
- Förderung der regionalen akademischen Zusammenarbeit und der freiwilligen Konvergenz der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer im Hinblick auf eine gemeinsame regionale Strategie im Bereich der Hochschulbildung:
- mittels Festlegung von Schritten zur Schaffung eines regionalen Hochschulraums;
- mittels Erleichterung der nationalen und grenzüberschreitenden Anerkennung;
- mittels Beseitigung der Hindernisse für das Lernen durch verbesserten Zugang zu hochwertiger und innovationsorientierter Bildung und Vereinfachung der grenzüberschreitenden Mobilität für Lehrkräfte, Lernende und Arbeitnehmer.
- Förderung der Einführung von Finanzierungsmechanismen mit dem Ziel:
- die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit geringeren Chancen in der Hochschulbildung zu steigern;
- die digitale Kluft auf institutioneller und individueller Ebene zu überwinden.
- Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs durch die Einführung von Maßnahmen wie z. B:
- Förderung von Initiativen zur beruflichen Entwicklung;
- Förderung ihrer Beteiligung an der Internationalisierung der Hochschulbildung durch Schaffung von Anreizen.
Verantwortliche Behörden mit Zuständigkeiten in den vom Projekt berührten Bereichen (z. B. Beschäftigung, Jugend, Finanzen, Soziales, Inneres, Justiz, Gesundheit usw.) werden ermutigt, sich an den Projekten zu beteiligen – dies gilt für Behörden aus EU-Mitgliedstaaten ebenso wie für Behörden aus mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, werden besonders ermutigt, als Antragsteller im Rahmen dieses Bereichs aufzutreten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
Geografische Abdeckung:
- Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
- mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland.
Institutionelle Abdeckung:
- Mindestens eine Hochschuleinrichtung aus jedem teilnehmenden EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziierten Drittland;
- mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus jedem teilnehmenden nicht mit dem Programm assoziierten Drittland;
- eine für die Hochschulbildung zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium) in jedem der förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer.
Die institutionelle Abdeckung gilt für alle an dem Konsortium beteiligten Länder.
Die Zahl der Antragsteller aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der Antragsteller aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Ausnahme:
In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtpopulation der Studierenden im Land stellt, werden auch Anträge, die nur eine Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern umfassen, akzeptiert.
weitere Förderkriterien
Stärkung des digitalen Bildungsumfelds für die Ukraine:
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Koordinator und Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
Geografische Abdeckung:
- Völkerrechtlich anerkanntes Hoheitsgebiet der Ukraine;
- mindestens ein EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertes Drittland.
Institutionelle Abdeckung:
- Mindestens eine Hochschuleinrichtung aus jedem teilnehmenden Land;
- eine für die Hochschulbildung in der Ukraine zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium).
Andere Strukturreformprojekte:
Die Antragsteller (Koordinator und Partner) müssen Rechtsträger sein:
- Hochschuleinrichtungen, Organisationen von Hochschuleinrichtungen oder anerkannte nationale oder internationale Rektorats-, Lehrer- oder Studentenorganisationen,
- die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.
- Organisationen aus Syrien sind nicht zur Teilnahme an diesem Bereich berechtigt.
In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert und von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sind, müssen zusammen mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden) vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.
Vereinigungen, öffentliche oder private Organisation mit ihren verbundenen Einrichtungen (falls vorhanden), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind, können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 oder 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
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