Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Unterstützung der Jugendbeteiligung in verschiedenen Politikbereichen und Jugendinitiativen
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/183716/DD/ACT/ME
Termine
Öffnung
04.04.2025
Deadline
04.07.2025 12:00
Förderquote
70-95%
Budget des Calls
€ 950.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 900.000,00 und € 950.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Stärkung der partizipativen Demokratie und des EU-Integrationsprozesses in Montenegro durch einen verstärkten Beitrag der Zivilgesellschaft.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Verbesserung der Einbeziehung und Beteiligung von Jugendlichen in verschiedenen Politikbereichen und Unterstützung von Jugendinitiativen.
Die Prioritäten dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind das Engagement und die Beteiligung junger Menschen am bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben auf lokaler und zentraler Ebene, z. B. in Bezug auf:
- Nachhaltige Entwicklung
- Umweltschutz und Klimapolitik
- Soziale Innovation
- Kultur und kreative Künste
- Anti-Diskriminierung und soziale Eingliederung
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion muss in Montenegro stattfinden.
Folgende Arten von Maßnahmen können im Rahmen dieser Aufforderung finanziert werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit; Hauptzielgruppe ist die Jugend):
- Pilotaktionen, die Jugendliche in die oben genannten Themen einbeziehen;
- Aufbau von Kapazitäten bei Jugendlichen und Jugendorganisationen, damit sie sich in den einschlägigen Politikbereichen engagieren können;
- Stärkung von zivilgesellschaftlichen Jugendplattformen, -netzen oder -koalitionen, Kampagnen und Zusammenarbeit zu Themen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung;
- Jugendvernetzung und Aufbau von Partnerschaften zu relevanten Themen;
- Befähigung junger Menschen zur Mitwirkung an der Formulierung und Umsetzung politischer Maßnahmen auf zentraler und lokaler Ebene;
- Förderung integrativer und strategischer Partnerschaften, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Jugendorganisationen und anderen relevanten Akteuren oder zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen in Montenegro und der EU;
- Beteiligung von Jugendlichen an Musik, Kunst und Handwerk, Ausstellungen und anderen kulturellen und spielerischen Aktivitäten;
- Jugendbeteiligung im Umweltschutz;
- Soziale Aktivitäten in den lokalen Gemeinden;
- Förderung von Sozial- oder Umweltunternehmen, an denen Jugendliche beteiligt sind;
Alle Aktionen sollten die Verbreitung der Ergebnisse und die Interessenvertretung in den Zielbereichen, insbesondere auf lokaler Ebene, beinhalten.
Die folgenden Arten von Aktionen sind nicht förderfähig:
- Aktionen, bei denen es ausschließlich oder hauptsächlich um individuelle Förderungen für die Teilnahme an Workshops, Seminaren, Konferenzen, Veranstaltungen und Kongressen geht;
- Maßnahmen, die ausschließlich oder hauptsächlich Einzelstipendien für Studien- oder Ausbildungsgänge betreffen;
- Aktionen und Maßnahmen, die zu Menschenrechtsverletzungen in den Partnerländern führen können oder die erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt oder das Klima haben;
- Maßnahmen, die nur oder hauptsächlich Studienbesuche oder die Teilnahme an internationalen Foren betreffen;
- Infrastrukturprojekte oder Projekte, die im Wesentlichen auf den Erwerb von Ausrüstung ausgerichtet sind;
- Kauf und/oder Renovierung von Gebäuden oder Büros;
- Maßnahmen, die vor der Unterzeichnung des Vertrags durchgeführt wurden;
- Maßnahmen, die bereits aus anderen Gemeinschaftsprogrammen oder von anderen Gebern finanziert werden;
- Maßnahmen, die Personen oder Personengruppen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer religiösen Überzeugungen oder des Fehlens solcher Überzeugungen oder ihrer ethnischen Herkunft diskriminieren oder zum Hass gegen sie aufstacheln;
- Maßnahmen zur Unterstützung politischer Parteien.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Im Rahmen dieser Aufforderung können u. a. folgende Arten von Aktivitäten finanziert werden
- Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beteiligung von Jugendlichen an Musik, Kunst und Handwerk, Ausstellungen und anderen kulturellen und spielerischen Aktivitäten;
- Theateraufführungen, z. B. zur Bekämpfung von Diskriminierung oder zur Förderung von Toleranz und Integration;
- Aktivitäten zur Förderung der Einbeziehung von Jugendlichen, insbesondere von Frauen, Roma und marginalisierten Gruppen, in formelle und informelle Entscheidungsstrukturen;
- Stärkung von zivilgesellschaftlichen Jugendplattformen, -netzen oder -koalitionen, Kampagnen und Zusammenarbeit zu Themen im Zusammenhang mit der Aufforderung;
- Aufbau von Netzwerken und Partnerschaften;
- Austausch von Informationen, Know-how und Erfahrungen;
- Kampagnen und Aktionen zur Mobilisierung der Jugend zu bestimmten Themen;
- Überwachung und Analyse der Umsetzung der einschlägigen staatlichen Rechtsvorschriften, Politiken und Strategien, Aktionspläne und Indikatoren;
- Analyse der Hindernisse für die Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten, die für Jugendliche auf lokaler Ebene relevant sind, und Festlegung von Maßnahmen, die diese Hindernisse beseitigen könnten, sowie Sensibilisierungs- und Advocacy-Bemühungen zur Verbesserung der Situation;
- Analyse der ökologischen oder sozialen Herausforderungen, mit denen lokale Gemeinschaften konfrontiert sind, Festlegung von Strategien und Ansätzen, die diese Probleme angehen könnten, sowie Sensibilisierungs- und Advocacy-Bemühungen zur Verbesserung der Situation;
- Ehrenamtliche Tätigkeiten;
- Pilotaktivitäten zur Ermittlung und Erprobung von einkommensschaffenden Maßnahmen;
- Förderung sozialer Innovationen oder des Umweltschutzes.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Montenegro (Црна Гора)
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Hauptantragsteller*in
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, muss die/der Hauptantragsteller*in:
- eine juristische Person sein und
- nicht gewinnorientiert sein und
- eine Organisation der Zivilgesellschaft sein
- seinen tatsächlichen Sitz in Montenegro oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben
- unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme zusammen mit dem/den Mitantragsteller*innen und der/den angeschlossenen Einrichtung(en) verantwortlich sein und nicht als Vermittler*in fungieren, und
- sich nicht in einer der in Abschnitt 2.4. des praktischen Leitfadens aufgeführten Situationen befinden und
- wenn die/der Antragsteller*in die Staatsangehörigkeit eines anderen förderfähigen Landes als Montenegro besitzt, muss er mindestens eine/n montenegrinischen Mitantragsteller*in haben, und der lokale Kapazitätsaufbau muss durch eindeutig vorgeschlagene Aktivitäten gestärkt werden; und
Die/der federführende Antragsteller*in muss mit dem/den Mitantragsteller*innen wie nachstehend beschrieben zusammenarbeiten.
Mitantragsteller*innen
Mitantragsteller*innen sind an der Konzeption und Durchführung der Maßnahme beteiligt, und die ihnen entstehenden Kosten sind in gleicher Weise förderfähig wie die der/des Hauptantragsteller*in.
Mitantragsteller*innen müssen die für die/den federführende/n Antragsteller*in selbst geltenden Förderkriterien erfüllen.
Die Mitantragsteller*innen müssen das Mandat in Anhang A.2 Abschnitt 5 unterzeichnen.
Verbundene Einrichtungen
Die/Der federführende Antragsteller*in und sein(e) Mitantragsteller*innen können mit verbundenen Einrichtungen handeln.
Nur Unternehmen, die eine strukturelle Verbindung zu den Antragsteller*innen (d. h. der/dem federführenden Antragsteller*in oder einer/m Mitantragsteller*in) haben, insbesondere eine rechtliche oder kapitalmäßige Verbindung, können als verbundene Unternehmen der/des federführenden Antragsteller*in und/oder des/der Mitantragsteller*in betrachtet werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
Zwischen 36 und 42 Monaten
Zusätzliche Informationen
Finanzielle Unterstützung für Dritte
Die/der federführende Antragsteller*in muss über Erfahrungen mit der finanziellen Unterstützung Dritter verfügen.
Die/der Antragsteller*in muss eine finanzielle Unterstützung für Dritte vorschlagen, um zur Verwirklichung der Ziele der Aktion beizutragen. Der Gesamtbetrag der finanziellen Unterstützung für Dritte sollte mindestens 70 % des Gesamtwerts der Finanzhilfe betragen.
Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für Dritte beträgt 60.000,00 €. Gegebenenfalls kann ein Schwellenwert unter 60.000,00 € festgelegt werden. Auch eine geringere Unterstützung ist erwünscht. Es wird dringend empfohlen, dass die Laufzeit der im Rahmen des FSTP zu vergebenden Projekte mindestens 6 Monate beträgt.
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die finanzielle Unterstützung Dritter der Hauptzweck der Aktion und wird als wesentlich für die Erreichung des Ziels der Aktion angesehen.
Die finanzielle Unterstützung Dritter sollte hauptsächlich durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erfolgen, in deren Rahmen Dritte (Organisationen oder Initiativen) einen Antrag für ein Projekt einreichen können, um eine Aktion oder einen Arbeitsplan im Zusammenhang mit den in Abschnitt 1.2 der Leitlinien genannten Prioritäten durchzuführen. Es sind sowohl Aktions- als auch Betriebskostenzuschüsse zulässig.
Call-Dokumente
EuropeAid/183716/DD/ACT/ME Call DocumentEuropeAid/183716/DD/ACT/ME Call Document(1793kB)
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren