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Call-Eckdaten
Unterstützung des sozialen Dialogs
Förderprogramm
Soziale Vorrechte und besondere Zuständigkeiten
Call Nummer
SOCPL-2025-SOC-DIALOG
Termine
Öffnung
10.04.2025
Deadline
10.07.2025 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
10.04.2025
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 13.250.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 150.000,00 und € 700.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zielt darauf ab, zur Förderung des sozialen Dialogs auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene beizutragen, den europäischen sozialen Dialog zu entwickeln und die Kapazitäten der Organisationen der Sozialpartner (sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern) aufzubauen und zu stärken.
Call-Ziele
Besonders willkommen sind Maßnahmen, die sich mit den folgenden Themen befassen
- Maßnahmen zur Vorbereitung der Verhandlungen über autonome Vereinbarungen der Sozialpartner, die auf EU-Ebene abgeschlossen werden sollen, und zur Unterstützung ihrer Umsetzung auf nationaler Ebene;
- Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeitsprogramme der bestehenden Ausschüsse für den europäischen sozialen Dialog;
Relevante Themen für diese Aufforderung sind:
- die beschäftigungspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, wie sie im Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte und in anderen Schlüsseldokumenten der Kommission aufgezeigt werden;
- die Anpassung des sozialen Dialogs, insbesondere der Tarifverhandlungen, an den Wandel in der Beschäftigung und an arbeitsbezogene Herausforderungen, wie z. B.:
- hochwertige Arbeitsplätze, einschließlich fairer Arbeitsbedingungen und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Antizipation, Vorbereitung und Bewältigung von Veränderungen und Umstrukturierungen;
- gerechter Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft;
- Digitalisierung, einschließlich künstlicher Intelligenz und algorithmischem Management;
- Arbeitskräftemangel und Qualifikationsentwicklung, einschließlich Umschulung und Höherqualifizierung; Qualifikationserfassung und EU-weite Anerkennung von Qualifikationen;
- Stärkung der Tarifverhandlungen, auch über Mindestlöhne;
- neue Formen der Arbeit, einschließlich Plattformarbeit;
- Modernisierung des Arbeitsmarktes, Schaffung von Arbeitsplätzen und Job-Matching, Jugendbeschäftigung, Beschäftigung in KMU;
- Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU, Anwerbung von Talenten entsprechend den Bedürfnissen unserer Volkswirtschaften und unseres Arbeitsmarktes;
- Modernisierung der Sozialschutzsysteme, einschließlich des Zugangs zum Sozialschutz für Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und der Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, Gleichstellung der Geschlechter, Maßnahmen im Bereich der Antidiskriminierung, gesünderes und längeres Arbeitsleben, aktive Eingliederung und menschenwürdige Arbeit;
- Einbeziehung der Sozialpartner in das Europäische Semester;
- Bewältigung der beschäftigungspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen von Krisensituationen.
- Aufbau und Stärkung der Kapazitäten von Organisationen der Sozialpartner.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die Vorschläge dazu beitragen, die Fähigkeit der Organisationen der Sozialpartner (sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern) zu stärken, auf EU-/transnationaler Ebene Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrer wirksamen Beteiligung am sozialen Dialog anzugehen.
Um einen EU-Mehrwert zu bieten, wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie eine EU/transnationale Dimension haben, indem sie mehrere Sozialpartner aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten einbeziehen, und dass sie Herausforderungen analysieren, die mehrere Mitgliedstaaten oder die gesamte EU betreffen, und Strategien zu deren Bewältigung entwickeln.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge zur Förderung des sozialen Dialogs auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene im Einklang mit Titel X des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und zur Entwicklung des europäischen sozialen Dialogs in seinen verschiedenen Dimensionen Informationsaustausch, Konsultation, Verhandlung und gemeinsame Maßnahmen beitragen.
Im Einklang mit Punkt 2.5 des Antragsformulars "Projektmanagement, Qualitätssicherung und Strategie für Monitoring und Evaluierung" muss der Antrag eine Beschreibung der Evaluierungsmethoden und der (quantitativen und/oder qualitativen) Indikatoren zur Überwachung und Überprüfung des Erreichens der wichtigsten erwarteten Ergebnisse enthalten. Diese Indikatoren sollten realistisch, messbar und relevant sein. Ihr Erreichungsgrad oder Abweichungen davon müssen im Abschlussbericht detailliert dargelegt und begründet werden.
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Erwartete Ergebnisse
Diese Aufforderung dient der Finanzierung von Konsultationen, Sitzungen, Verhandlungen und anderen Maßnahmen, wie sie in der Mitteilung "Stärkung des sozialen Dialogs in der Europäischen Union: Ausschöpfung seines vollen Potenzials zur Bewältigung gerechter Übergänge" (KOM(2023)40) und in der Empfehlung des Rates zur Stärkung des sozialen Dialogs in der Europäischen Union (C/2023/1389) dargelegt sind.
Der europäische soziale Dialog bezieht sich auf Diskussionen, Konsultationen, Verhandlungen und gemeinsame Aktionen, an denen Organisationen beteiligt sind, die beide Seiten der Wirtschaft (Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen) vertreten.
Die folgenden Kategorien von Maßnahmen sind vorgesehen:
- Maßnahmen zur Vorbereitung des europäischen sozialen Dialogs, wie vorbereitende Erhebungen, Sitzungen und Konferenzen;
- Maßnahmen, die als Teil des sozialen Dialogs im Sinne der Artikel 154 und 155 AEUV angesehen werden, wie z. B. Verhandlungen, vorbereitende Sitzungen für Verhandlungen oder Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung von ausgehandelten Vereinbarungen und anderen Verhandlungsergebnissen;
- Maßnahmen zur Verbreitung, Förderung, Überwachung und Bewertung der Aktivitäten und Ergebnisse des europäischen sozialen Dialogs, z. B. durch europäische oder nationale Veranstaltungen, Peer-Learning oder Überprüfungen, Studien und (gedruckte oder elektronische) Veröffentlichungen (einschließlich der Übersetzung);
- Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung, der Funktionsweise und der Wirksamkeit des europäischen sozialen Dialogs, u. a. durch die Ermittlung und Entwicklung gemeinsamer Ansätze durch die Ausschüsse für den sozialen Dialog, z. B. durch den Austausch bewährter Praktiken und entsprechende gemeinsame Schulungsveranstaltungen;
- Maßnahmen der Sozialpartner, die darauf abzielen, ihren Beitrag zur EU-Politikgestaltung zu unterstützen und/oder zu verbessern, insbesondere in den aktuellen vorrangigen Bereichen, die im Arbeitsprogramm der Kommission im Bereich der Sozialpolitik genannt werden, einschließlich des Aktionsplans "Europäische Säule sozialer Rechte", der sozialen Verpflichtung von Porto und der Erklärung von Porto, einschließlich der sozialen Kernziele für 2030, sowie die Überwachung und Analyse ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte;
- Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Sozialpartner und der Ausschüsse für den sozialen Dialog bei ihrem Beitrag zur Folgenabschätzung der beschäftigungspolitischen und sozialen Dimension von EU-Initiativen.
Von Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenorganisationen gemeinsam vorgeschlagene Projekte, die auf die Umsetzung (von Teilen) des Arbeitsprogramms der europäischen Ausschüsse für den sozialen Dialog abzielen, sowie Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung von Vereinbarungen der Sozialpartner auf EU-Ebene oder auf nationaler Ebene oder der Umsetzung anderer Ergebnisse des sozialen Dialogs, zur Verstärkung ihrer Wirkung und Sichtbarkeit sowie zur Unterstützung ihrer Weiterverfolgung und Berichterstattung sind von hoher Priorität.
Die Stärkung von Synergien und des Austauschs zwischen den europäischen Ausschüssen für den sektoralen sozialen Dialog und/oder zwischen den sektoralen Ausschüssen und der branchenübergreifenden Ebene, auch durch Projekte, die einen sektorübergreifenden Ansatz zu Themen von gemeinsamem Interesse entwickeln, wird ebenfalls als Priorität betrachtet.
Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie zu den Prioritäten und Aktivitäten des europäischen sozialen Dialogs beitragen. In diesem Zusammenhang und im Einklang mit der Dreigliedrigen Erklärung für einen florierenden europäischen sozialen Dialog, der Erklärung des Ratsvorsitzes, der Europäischen Kommission und der europäischen Sozialpartner über "einen Neubeginn für den sozialen Dialog" sowie der Mitteilung "Stärkung des sozialen Dialogs in der Europäischen Union: Ausschöpfung seines vollen Potenzials für die Bewältigung gerechter Übergänge" und der Empfehlung des Rates zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU wird besonderes Gewicht auf die folgenden Ziele gelegt:
- Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zum sozialen Dialog im Jahr 2023;
- stärkere Einbeziehung der Sozialpartner in das Europäische Semester und Verbesserung ihres Beitrags zur Gestaltung der EU-Politik;
- Weiterentwicklung und Stärkung der Mitgliedschaft in den europäischen Sozialpartnerorganisationen;
- Aufbau und Stärkung der Fähigkeit der nationalen (branchenübergreifenden und/oder sektoralen) Sozialpartner, sich am nationalen sozialen Dialog zu beteiligen und einen Beitrag zum europäischen sozialen Dialog zu leisten, insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen der soziale Dialog unterentwickelt ist, z. B. durch Informations- und Schulungsseminare, die darauf abzielen, rechtliches Fachwissen oder organisatorische/administrative Fähigkeiten zu entwickeln oder die Mitgliedschaft und Repräsentativität zu erweitern.
Bei den im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanzierten Aktivitäten sollten die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Antidiskriminierung beachtet werden.
Der Zugang für Menschen mit Behinderungen muss gewährleistet sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
- in einem der förderfähigen Länder niedergelassen und registriert sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten
- Nicht-EU-Länder (nicht für Koordinatoren und alleinige Antragsteller):
- Beitrittskandidaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt)
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig und verpflichten sich, ihren Verpflichtungen aus der Finanzhilfevereinbarung nachzukommen. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (einschließlich Organisationen der Sozialpartner) - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf Sektorebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.
Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/20928 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.).
weitere Förderkriterien
Zusammensetzung des Konsortiums
Es sind sowohl Einzelbewerber als auch Konsortien zugelassen.
Einzelbewerber
Der Einzelbewerber muss eine europäische Sozialpartnerorganisation oder eine internationale Organisation sein. Ein nationaler oder regionaler Sozialpartner kann jedoch ein Projekt als Einzelantragsteller*in einreichen, sofern die europäische Ebene durch die Beteiligung eines europäischen Sozialpartners als angeschlossener oder assoziierter Partner gewährleistet ist.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner können Teil eines/einer einzelnen Antragsteller*in sein.
Konsortien
Im Falle von Konsortien muss der/die Koordinator*in eine Sozialpartnerorganisation auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene oder eine internationale Organisation sein.
Um als Konsortium förderfähig zu sein, müssen die Aktionen eine/n Koordinator*in und mindestens einen weiteren Begünstigten (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner) umfassen.
Wenn eine Sozialpartnerorganisation, die Arbeitnehmer*innen vertritt, der/die Koordinator*in ist, ist die Teilnahme von mindestens einer Sozialpartnerorganisation, die Arbeitgeber*innen vertritt, obligatorisch.
Handelt es sich bei dem/der Koordinator*in um eine Sozialpartnerorganisation auf nationaler oder regionaler Ebene, muss dem Konsortium mindestens Folgendes angehören
(1) eine Organisation aus einem anderen förderfähigen Land als dem des/der Koordinator*in
und
(2) eine Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene.
Mindestens eine der im obigen Absatz genannten Organisationen muss als sonstiger Begünstigter teilnehmen, während die anderen Organisationen als sonstige Begünstigte, verbundene Einrichtungen des/der Koordinator*in oder des sonstigen Begünstigten oder als assoziierte Partner teilnehmen können.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen des Konsortiums teilnehmen, z. B. als verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Andere Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner müssen einer der folgenden Kategorien angehören: Sozialpartner und Unternehmensvertretungen, gemeinnützige Organisationen, Hochschulen und Forschungsinstitute, Behörden, internationale Organisationen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (Koordinator, Begünstigte, angeschlossene Einrichtungen und assoziierte Partner) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF erneut in das System hochzuladen)4
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Lebensläufe des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte zum Thema der Aufforderung in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- zusätzliche besondere Anhänge (im Antragsformular Teil B zusammengestellt):
- Verpflichtungserklärung: Für Konsortien, bei denen der Koordinator keine Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene ist, muss der Koordinator eine schriftliche Verpflichtung vorlegen, die von der teilnehmenden Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene unterzeichnet ist und deren Beteiligung bestätigt.
Die Vorlage für das Schreiben kann vom EU Funding & Tenders Portal heruntergeladen werden und muss dem Antragsformular Teil B beigefügt werden.
- Verpflichtungserklärung: Für Konsortien, bei denen der Koordinator keine Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene ist, muss der Koordinator eine schriftliche Verpflichtung vorlegen, die von der teilnehmenden Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene unterzeichnet ist und deren Beteiligung bestätigt.
Die Vorschläge sind auf 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
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