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    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Unterstützung des sozialen Dialogs

Förderprogramm

Soziale Vorrechte und besondere Zuständigkeiten

Call Nummer

SOCPL-2025-SOC-DIALOG

Termine

Öffnung
10.04.2025

Deadline
10.07.2025 17:00

Termin - 2. Stufe

Öffnung
10.04.2025

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 13.250.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 150.000,00 und € 700.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aufforderung zielt darauf ab, zur Förderung des sozialen Dialogs auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene beizutragen, den europäischen sozialen Dialog zu entwickeln und die Kapazitäten der Organisationen der Sozialpartner (sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern) aufzubauen und zu stärken.

Call-Ziele

Besonders willkommen sind Maßnahmen, die sich mit den folgenden Themen befassen

  • Maßnahmen zur Vorbereitung der Verhandlungen über autonome Vereinbarungen der Sozialpartner, die auf EU-Ebene abgeschlossen werden sollen, und zur Unterstützung ihrer Umsetzung auf nationaler Ebene;
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeitsprogramme der bestehenden Ausschüsse für den europäischen sozialen Dialog;

Relevante Themen für diese Aufforderung sind:

  • die beschäftigungspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, wie sie im Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte und in anderen Schlüsseldokumenten der Kommission aufgezeigt werden;
  • die Anpassung des sozialen Dialogs, insbesondere der Tarifverhandlungen, an den Wandel in der Beschäftigung und an arbeitsbezogene Herausforderungen, wie z. B.:
    • hochwertige Arbeitsplätze, einschließlich fairer Arbeitsbedingungen und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Antizipation, Vorbereitung und Bewältigung von Veränderungen und Umstrukturierungen;
    • gerechter Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft;
    • Digitalisierung, einschließlich künstlicher Intelligenz und algorithmischem Management;
    • Arbeitskräftemangel und Qualifikationsentwicklung, einschließlich Umschulung und Höherqualifizierung; Qualifikationserfassung und EU-weite Anerkennung von Qualifikationen;
    • Stärkung der Tarifverhandlungen, auch über Mindestlöhne;
    • neue Formen der Arbeit, einschließlich Plattformarbeit;
    • Modernisierung des Arbeitsmarktes, Schaffung von Arbeitsplätzen und Job-Matching, Jugendbeschäftigung, Beschäftigung in KMU;
    • Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU, Anwerbung von Talenten entsprechend den Bedürfnissen unserer Volkswirtschaften und unseres Arbeitsmarktes;
    • Modernisierung der Sozialschutzsysteme, einschließlich des Zugangs zum Sozialschutz für Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und der Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen;
    • Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, Gleichstellung der Geschlechter, Maßnahmen im Bereich der Antidiskriminierung, gesünderes und längeres Arbeitsleben, aktive Eingliederung und menschenwürdige Arbeit;
    • Einbeziehung der Sozialpartner in das Europäische Semester;
    • Bewältigung der beschäftigungspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen von Krisensituationen.
  • Aufbau und Stärkung der Kapazitäten von Organisationen der Sozialpartner.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Es wird erwartet, dass die Vorschläge dazu beitragen, die Fähigkeit der Organisationen der Sozialpartner (sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern) zu stärken, auf EU-/transnationaler Ebene Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrer wirksamen Beteiligung am sozialen Dialog anzugehen.

Um einen EU-Mehrwert zu bieten, wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie eine EU/transnationale Dimension haben, indem sie mehrere Sozialpartner aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten einbeziehen, und dass sie Herausforderungen analysieren, die mehrere Mitgliedstaaten oder die gesamte EU betreffen, und Strategien zu deren Bewältigung entwickeln.

Es wird erwartet, dass die Vorschläge zur Förderung des sozialen Dialogs auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene im Einklang mit Titel X des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und zur Entwicklung des europäischen sozialen Dialogs in seinen verschiedenen Dimensionen Informationsaustausch, Konsultation, Verhandlung und gemeinsame Maßnahmen beitragen.

Im Einklang mit Punkt 2.5 des Antragsformulars "Projektmanagement, Qualitätssicherung und Strategie für Monitoring und Evaluierung" muss der Antrag eine Beschreibung der Evaluierungsmethoden und der (quantitativen und/oder qualitativen) Indikatoren zur Überwachung und Überprüfung des Erreichens der wichtigsten erwarteten Ergebnisse enthalten. Diese Indikatoren sollten realistisch, messbar und relevant sein. Ihr Erreichungsgrad oder Abweichungen davon müssen im Abschlussbericht detailliert dargelegt und begründet werden.

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Erwartete Ergebnisse

Diese Aufforderung dient der Finanzierung von Konsultationen, Sitzungen, Verhandlungen und anderen Maßnahmen, wie sie in der Mitteilung "Stärkung des sozialen Dialogs in der Europäischen Union: Ausschöpfung seines vollen Potenzials zur Bewältigung gerechter Übergänge" (KOM(2023)40) und in der Empfehlung des Rates zur Stärkung des sozialen Dialogs in der Europäischen Union (C/2023/1389) dargelegt sind.

Der europäische soziale Dialog bezieht sich auf Diskussionen, Konsultationen, Verhandlungen und gemeinsame Aktionen, an denen Organisationen beteiligt sind, die beide Seiten der Wirtschaft (Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen) vertreten.

Die folgenden Kategorien von Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Maßnahmen zur Vorbereitung des europäischen sozialen Dialogs, wie vorbereitende Erhebungen, Sitzungen und Konferenzen;
  • Maßnahmen, die als Teil des sozialen Dialogs im Sinne der Artikel 154 und 155 AEUV angesehen werden, wie z. B. Verhandlungen, vorbereitende Sitzungen für Verhandlungen oder Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung von ausgehandelten Vereinbarungen und anderen Verhandlungsergebnissen;
  • Maßnahmen zur Verbreitung, Förderung, Überwachung und Bewertung der Aktivitäten und Ergebnisse des europäischen sozialen Dialogs, z. B. durch europäische oder nationale Veranstaltungen, Peer-Learning oder Überprüfungen, Studien und (gedruckte oder elektronische) Veröffentlichungen (einschließlich der Übersetzung);
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung, der Funktionsweise und der Wirksamkeit des europäischen sozialen Dialogs, u. a. durch die Ermittlung und Entwicklung gemeinsamer Ansätze durch die Ausschüsse für den sozialen Dialog, z. B. durch den Austausch bewährter Praktiken und entsprechende gemeinsame Schulungsveranstaltungen;
  • Maßnahmen der Sozialpartner, die darauf abzielen, ihren Beitrag zur EU-Politikgestaltung zu unterstützen und/oder zu verbessern, insbesondere in den aktuellen vorrangigen Bereichen, die im Arbeitsprogramm der Kommission im Bereich der Sozialpolitik genannt werden, einschließlich des Aktionsplans "Europäische Säule sozialer Rechte", der sozialen Verpflichtung von Porto und der Erklärung von Porto, einschließlich der sozialen Kernziele für 2030, sowie die Überwachung und Analyse ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte;
  • Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Sozialpartner und der Ausschüsse für den sozialen Dialog bei ihrem Beitrag zur Folgenabschätzung der beschäftigungspolitischen und sozialen Dimension von EU-Initiativen.

Von Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenorganisationen gemeinsam vorgeschlagene Projekte, die auf die Umsetzung (von Teilen) des Arbeitsprogramms der europäischen Ausschüsse für den sozialen Dialog abzielen, sowie Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung von Vereinbarungen der Sozialpartner auf EU-Ebene oder auf nationaler Ebene oder der Umsetzung anderer Ergebnisse des sozialen Dialogs, zur Verstärkung ihrer Wirkung und Sichtbarkeit sowie zur Unterstützung ihrer Weiterverfolgung und Berichterstattung sind von hoher Priorität.

Die Stärkung von Synergien und des Austauschs zwischen den europäischen Ausschüssen für den sektoralen sozialen Dialog und/oder zwischen den sektoralen Ausschüssen und der branchenübergreifenden Ebene, auch durch Projekte, die einen sektorübergreifenden Ansatz zu Themen von gemeinsamem Interesse entwickeln, wird ebenfalls als Priorität betrachtet.

Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie zu den Prioritäten und Aktivitäten des europäischen sozialen Dialogs beitragen. In diesem Zusammenhang und im Einklang mit der Dreigliedrigen Erklärung für einen florierenden europäischen sozialen Dialog, der Erklärung des Ratsvorsitzes, der Europäischen Kommission und der europäischen Sozialpartner über "einen Neubeginn für den sozialen Dialog" sowie der Mitteilung "Stärkung des sozialen Dialogs in der Europäischen Union: Ausschöpfung seines vollen Potenzials für die Bewältigung gerechter Übergänge" und der Empfehlung des Rates zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU wird besonderes Gewicht auf die folgenden Ziele gelegt:

  • Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zum sozialen Dialog im Jahr 2023;
  • stärkere Einbeziehung der Sozialpartner in das Europäische Semester und Verbesserung ihres Beitrags zur Gestaltung der EU-Politik;
  • Weiterentwicklung und Stärkung der Mitgliedschaft in den europäischen Sozialpartnerorganisationen;
  • Aufbau und Stärkung der Fähigkeit der nationalen (branchenübergreifenden und/oder sektoralen) Sozialpartner, sich am nationalen sozialen Dialog zu beteiligen und einen Beitrag zum europäischen sozialen Dialog zu leisten, insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen der soziale Dialog unterentwickelt ist, z. B. durch Informations- und Schulungsseminare, die darauf abzielen, rechtliches Fachwissen oder organisatorische/administrative Fähigkeiten zu entwickeln oder die Mitgliedschaft und Repräsentativität zu erweitern.

Bei den im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanzierten Aktivitäten sollten die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Antidiskriminierung beachtet werden.

Der Zugang für Menschen mit Behinderungen muss gewährleistet sein.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
  • in einem der förderfähigen Länder niedergelassen und registriert sein, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten
    • Nicht-EU-Länder (nicht für Koordinatoren und alleinige Antragsteller):
      • Beitrittskandidaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine

Sonderfälle

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt)
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig und verpflichten sich, ihren Verpflichtungen aus der Finanzhilfevereinbarung nachzukommen. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (einschließlich Organisationen der Sozialpartner) - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf Sektorebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.

Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/20928 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.).

weitere Förderkriterien

Zusammensetzung des Konsortiums

Es sind sowohl Einzelbewerber als auch Konsortien zugelassen.

Einzelbewerber

Der Einzelbewerber muss eine europäische Sozialpartnerorganisation oder eine internationale Organisation sein. Ein nationaler oder regionaler Sozialpartner kann jedoch ein Projekt als Einzelantragsteller*in einreichen, sofern die europäische Ebene durch die Beteiligung eines europäischen Sozialpartners als angeschlossener oder assoziierter Partner gewährleistet ist.

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner können Teil eines/einer einzelnen Antragsteller*in sein.

Konsortien

Im Falle von Konsortien muss der/die Koordinator*in eine Sozialpartnerorganisation auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene oder eine internationale Organisation sein.

Um als Konsortium förderfähig zu sein, müssen die Aktionen eine/n Koordinator*in und mindestens einen weiteren Begünstigten (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner) umfassen.

Wenn eine Sozialpartnerorganisation, die Arbeitnehmer*innen vertritt, der/die Koordinator*in ist, ist die Teilnahme von mindestens einer Sozialpartnerorganisation, die Arbeitgeber*innen vertritt, obligatorisch.

Handelt es sich bei dem/der Koordinator*in um eine Sozialpartnerorganisation auf nationaler oder regionaler Ebene, muss dem Konsortium mindestens Folgendes angehören

(1) eine Organisation aus einem anderen förderfähigen Land als dem des/der Koordinator*in

und

(2) eine Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene.

Mindestens eine der im obigen Absatz genannten Organisationen muss als sonstiger Begünstigter teilnehmen, während die anderen Organisationen als sonstige Begünstigte, verbundene Einrichtungen des/der Koordinator*in oder des sonstigen Begünstigten oder als assoziierte Partner teilnehmen können.

Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen des Konsortiums teilnehmen, z. B. als verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.

Andere Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner müssen einer der folgenden Kategorien angehören: Sozialpartner und Unternehmensvertretungen, gemeinnützige Organisationen, Hochschulen und Forschungsinstitute, Behörden, internationale Organisationen.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 12 und 36 Monaten

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (Koordinator, Begünstigte, angeschlossene Einrichtungen und assoziierte Partner) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF erneut in das System hochzuladen)4
  • obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • Lebensläufe des Kernprojektteams
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte zum Thema der Aufforderung in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)
  • zusätzliche besondere Anhänge (im Antragsformular Teil B zusammengestellt):
    • Verpflichtungserklärung: Für Konsortien, bei denen der Koordinator keine Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene ist, muss der Koordinator eine schriftliche Verpflichtung vorlegen, die von der teilnehmenden Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene unterzeichnet ist und deren Beteiligung bestätigt.
      Die Vorlage für das Schreiben kann vom EU Funding & Tenders Portal heruntergeladen werden und muss dem Antragsformular Teil B beigefügt werden.

Die Vorschläge sind auf 70 Seiten (Teil B) begrenzt.

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