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Call-Eckdaten
Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes von Kindern in der Migration
Förderprogramm
Fonds für Asyl, Migration und Integration
Call Nummer
AMIF-2025-TF2-AG-INTE-05-CHILDREN
Termine
Öffnung
03.04.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 400.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel des Themas ist es, den Aufbau von Kapazitäten und den Erfahrungsaustausch zwischen nationalen Behörden und anderen Akteuren über die Durchführung von Altersbeurteilungen im Einklang mit dem in Artikel 25 der Asylverfahrensverordnung (2024/1348) geforderten multidisziplinären Ansatz anzuregen und zu unterstützen.
Call-Ziele
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Aufrufs sind die EU und ihre Mitgliedstaaten voll mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der neuen Paktvorschriften beschäftigt, die Mitte 2026 in Kraft treten. In dem im Juni 2024 veröffentlichten gemeinsamen Umsetzungsplan erinnerte die Kommission daran, dass die Verpflichtung zu einem multidisziplinären Ansatz bei der Altersbeurteilung eingeführt wurde, um den Einsatz aufdringlicher medizinischer Untersuchungen zu minimieren. Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Änderungen an ihren Rechtsvorschriften vornehmen, die Standardarbeitsverfahren überprüfen und anpassen und dafür sorgen, dass qualifizierte Fachleute die multidisziplinäre Altersbeurteilung durchführen.
Ein multidisziplinärer Ansatz für die Altersbeurteilung bedeutet, dass verschiedene Aspekte oder Faktoren wie physische, psychologische, entwicklungsbedingte, umweltbedingte und kulturelle Faktoren untersucht werden. Ebenso kann ein Altersbeurteilungsprozess, der ausschließlich auf medizinischen Methoden beruht, nicht als multidisziplinär angesehen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Entscheidung auf einem breiteren Spektrum von Beweisen beruht, was die Zuverlässigkeit der Beurteilung erhöht. Daher sollte in der Praxis ein ausreichender Koordinierungsmechanismus auf nationaler Ebene vorhanden sein, um die Beiträge der verschiedenen Experten bei der Umsetzung des multidisziplinären Ansatzes zu berücksichtigen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
In den Vorschlägen sollten Methoden und Messgrößen vorgestellt werden, die geeignet sind, den Fortschritt mit Blick auf die folgenden Ergebnisse zu messen:
- Verbesserung des Know-hows über nicht-invasive Methoden der Altersbestimmung und der Fähigkeit, diese Methoden für die Durchführung multidisziplinärer Altersbestimmungen einzusetzen;
- Verbesserte Verfügbarkeit und Zugang zu bewährten Verfahren, Leitlinien, relevanten Arbeitsabläufen und/oder Lerninstrumenten für Behörden und Fachleute, die Altersbeurteilungen durchführen, über nicht-invasive Altersbeurteilungsmethoden;
- Verstärktes Angebot an Schulungen, Austauschprogrammen, Studienbesuchen und anderen relevanten Aktivitäten zur Unterstützung der Fähigkeit zur Durchführung multidisziplinärer Altersbeurteilungen;
- Erhöhte Verfügbarkeit von praktischen, nicht-invasiven Instrumenten zur Altersbeurteilung für Behörden und Fachleute, die eine Altersbeurteilung durchführen;
- Erleichterung des Austauschs von bewährten Verfahren und Know-how über multidisziplinäre Altersbeurteilung.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten Aktivitäten beinhalten, die darauf abzielen, die Kapazitäten und das Wissen der relevanten Akteur*innen zu erweitern, wie z. B. der Asylbehörden im Sinne des APR, aber auch anderer Einrichtungen und Fachleute, die Altersbeurteilungen durchführen oder anderweitig in den Prozess der Altersbeurteilung involviert sind (z. B. Vormundschaftsdienste, insofern als Vormünder die Personen während des Verfahrens der Altersbeurteilung unterstützen müssen):
- Aufbau von Kapazitäten für die Schulung multidisziplinärer Teams aus Fachleuten verschiedener Bereiche (z. B. Psycholog*innen, Erziehungs- oder Kinderschutzspezialist*innen, Sozialarbeiter*innen, Kulturmediator*innen, Kinderärzt*innen usw.), die mit der Durchführung multidisziplinärer Altersbeurteilungen gemäß den neuen Anforderungen der Asylverfahrensverordnung 2024/1348 betraut werden.
- Entwicklung von Schulungsmodulen und/oder Plattformen zum Wissensaustausch (vor Ort oder online) für Fachleute, die Altersbeurteilungen nach der multidisziplinären Methode durchführen.
- Studienbesuche und Austauschprogramme, um ein Peer-to-Peer-Lernen der nationalen Behörden oder anderer Stellen zu ermöglichen, die an der Anwendung der multidisziplinären Altersbeurteilungsmethode beteiligt sind;
- Entwicklung von Empfehlungen, Anleitungen, SOPs und/oder Arbeitsabläufen für nationale Behörden und Fachleute, die für die Anwendung der multidisziplinären Altersbeurteilungsmethode verantwortlich sind, die mit den EUAA-Leitlinien übereinstimmen;
- Entwicklung praktischer, nicht-invasiver Instrumente zur Altersbeurteilung, einschließlich der Einführung neuer (digitaler) Instrumente, die bei der Altersbestimmung eingesetzt werden könnten, unter Wahrung hoher ethischer Standards (z. B. Checklisten zur Altersbeurteilung, auf Minderjährige zugeschnittene Interviewtechniken, Instrumente für kognitive Tests oder Entwicklungsbeurteilungen usw.).
- Konferenzen/Workshops/Seminare/thematische Treffen, um das Wissen über die multidisziplinäre Altersbeurteilungsmethodik oder relevante Methoden zu erweitern und die Kommunikation zwischen den verschiedenen an der Altersbeurteilung beteiligten Akteuren zu erleichtern;
Die obige Liste ist nicht erschöpfend oder kumulativ, und die Vorschläge können auch andere Maßnahmen als die oben aufgeführten umfassen. In den Vorschlägen sollte klar dargelegt werden, wie die Maßnahmen dem Aufbau von Kapazitäten, der Erweiterung des Wissens und dem verstärkten Austausch bewährter Praktiken zwischen den nationalen Behörden in der EU über multidisziplinäre Methoden der Altersbewertung dienen.
Bewährte Verfahren, Schulungen und andere relevante Aktivitäten, die unter diesem Thema genannt werden, sollten sich auf einen oder mehrere Bereiche beziehen, in denen Unterstützung benötigt wird.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten sich ausschließlich auf die multidisziplinäre Methode und den Einsatz nicht-invasiver Methoden der Altersbestimmung konzentrieren.
Die Europäische Kommission begrüßt:
- Vorschläge mit einem breiten geografischen Geltungsbereich, die Antragsteller*innen aus relevanten Partnern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in der gesamten EU einbeziehen.
- Vorschläge, an denen Antragsteller*innen aus mehr als der in den Förderkriterien angegebenen Mindestzahl von Mitgliedstaaten beteiligt sind, sofern sie für die Konzeption der Maßnahme relevant sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens drei Antragstellenden (Begünstigte; keine angeschlossenen Einrichtungen) aus mindestens zwei verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten.
- Verbundene Einrichtungen und internationale Organisationen können nicht auf die Mindestzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten angerechnet werden.
- In jedem teilnehmenden Mitgliedstaat muss es mindestens eine nationale Behörde geben, die für die Altersbewertung zuständig ist (die bestimmende Behörde im Sinne des APR, z. B. das zuständige Ministerium/die mit dem Mandat der zuständigen Behörde betraute Stelle, je nach nationaler Struktur)
- Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Koordinator oder Mitbegünstigter bewerben:
- gewinnorientierte Einrichtungen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein:
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), ausgenommen Dänemark,
- Nicht-EU-Ländern:
- Länder, die mit dem AMIF assoziiert sind oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können unabhängig von ihrem geografischen Standort als Koordinatoren/Mitbegünstigte teilnehmen. Die Tatsache, dass sie ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben, trägt jedoch nicht dazu bei, dass die in den Förderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums geforderte Mindestanzahl förderfähiger Länder erreicht wird.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, nicht auf EU-finanzierte Projekte beschränkt): Vorlage ist in Teil B verfügbar, muss aber als separater Anhang eingereicht werden.
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).
Die folgenden Arten von Aktivitäten werden als nicht förderfähig oder relevant für die Aufforderung angesehen und werden daher nicht finanziert:
- Wiederholung von bereits finanzierten Projekten;
- Projekte, die Betriebskostenzuschüsse für die Einrichtung oder Aufrechterhaltung von Netzen erfordern;
- Forschungsprojekte.
Die Projekte sollten die Ergebnisse von Projekten berücksichtigen, die durch andere EU-Förderprogramme unterstützt werden. Die Komplementarität muss in den Projektvorschlägen beschrieben werden (Teil B des Antragsformulars).
Die Projekte sollten den politischen Interessen und Prioritäten der EU entsprechen (z. B. Umwelt-, Sozial-, Sicherheits-, Industrie- und Handelspolitik usw.).
Call-Dokumente
Call Document AMIF-2025-TF2-AG-INTECall Document AMIF-2025-TF2-AG-INTE(1078kB)
Kontakt
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