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Call-Eckdaten
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Förderprogramm
Fonds für Asyl, Migration und Integration
Call Nummer
AMIF-2025-TF2-AG-INTE-02-HEALTH
Termine
Öffnung
03.04.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.500.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Projekte ist es, Migrant*innen besser zu erreichen und ihnen den Zugang zu Informationen über die Gesundheitsfürsorge, einschließlich der sexuellen, reproduktiven und psychischen Gesundheit, zu erleichtern.
Call-Ziele
Die Projekte sollten sich mit Instrumenten und Methoden befassen, die das Bewusstsein der Migrant*innen für ihre Rechte und Möglichkeiten des Zugangs zur Gesundheitsversorgung gemäß den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Aufenthaltslandes sowie ihr Verständnis des Gesundheitssystems verbessern. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sich Migrant*innen effektiv in die bestehenden Gesundheitssysteme integrieren können, anstatt Änderungen an den Systemen selbst vorzunehmen. Dabei sollten die spezifischen Hindernisse, mit denen Migrant*innen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung konfrontiert sind, und die besonderen Situationen der verschiedenen Migrant*innenprofile, einschließlich der Gründe für die Migration, des Migrationsstatus, des Geschlechts, des Alters und anderer spezifischer Bedürfnisse, berücksichtigt werden. Sie sollten sich mit bewährten Verfahren und Materialien befassen, die im Rahmen früherer Projekte vor Ort erstellt wurden, um sicherzustellen, dass diese in angemessener Weise an Organisationen und Mitarbeiter*innen, die mit Migrant*innen in Kontakt stehen, weitergegeben werden, damit diese Projekte ihren vollen Nutzen entfalten können.
Die Zielgruppen dieses Themas sind wie folgt:
- Migrant*innen gemäß der Definition in dieser Aufforderung;
- Besonderes Augenmerk sollte auf Migrantinnen, einschließlich Müttern und schutzbedürftigen Frauen, älteren Migrant*innen und jungen erwachsenen Migrant*innen, einschließlich unbegleiteten Minderjährigen, liegen;
- Beamt*innen und Fachkräfte des Gesundheitswesens sowie von lokalen und regionalen Behörden und Organisationen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten sich darauf konzentrieren, zur Erreichung eines oder mehrerer der folgenden Ergebnisse beizutragen:
- Für Organisationen im Bereich Integration und Gesundheitsversorgung stehen Instrumente und Methoden zur Verfügung, um die Kommunikation und Verbreitung allgemeiner und spezifischer Informationen über Gesundheit und Gesundheitsversorgung für Migrant*innen, einschließlich bestimmter Migrant*innengruppen zu verbessern.
- Mehr Migrant*innen verstehen ihre Rechte im Bereich der Gesundheitsversorgung besser und verfügen über die Informationen, die sie für einen effektiveren Zugang zu Gesundheitsdiensten benötigen, einschließlich Migrant*innen mit besonderen Bedürfnissen oder spezifischen Hindernissen (z. B. durch einen Fragebogen für die Zielgruppe).
- Mehr Migrant*innen haben einen besseren Zugang zur Gesundheitsfürsorge, einschließlich der psychischen Gesundheitsfürsorge, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist (z. B. durch einen Fragebogen für die Zielgruppe).
- Bestehende Schulungsmaterialien werden weiter verbreitet und effektiv umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten umfassen (nicht erschöpfende Liste):
- Aktivitäten zur Sensibilisierung von Migrant*innen für ihre Rechte und Möglichkeiten im Bereich der Gesundheitsversorgung, einschließlich aufsuchende Aktivitäten für gefährdete Gruppen, z. B. Migrant*innen mit niedrigem Bildungsniveau, isolierte Migrant*innen, Migrant*innen mit besonderen Bedürfnissen, ältere Menschen.
Dazu gehören auch Aktivitäten, die speziell auf die Sensibilisierung von Migrantinnen für ihre Rechte und Möglichkeiten im Bereich der Gesundheitsversorgung abzielen, sowie Aktivitäten, die speziell auf die Sensibilisierung von Migrant*innen für die Gesundheitsversorgung, die psychische Gesundheitsversorgung, die Prävention und die sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung abzielen, insbesondere für junge Migrant*innen und unbegleitete Minderjährige im Übergang zum Erwachsenenalter (auch durch Mentoring).
Bei solchen Aktivitäten sollten Modelle der gemeinschaftlichen Gesundheitsversorgung, interkulturelle Mediator*innen, Partnerschaften zwischen NRO, von Migranten geleiteten Organisationen und Anbieter*innn von Gesundheitsdiensten berücksichtigt werden, und wenn möglich sollte der Einsatz von IT-Tools und innovativen Ansätzen vorgeschlagen werden. - Aktivitäten zur Mitgestaltung gesundheitsbezogener Integrationsmaßnahmen mit Migrant*innen und Organisationen, die ihre Interessen vertreten.
- Schulungsworkshops, gegenseitiges Lernen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Sensibilisierung von Beamten, einschließlich politischen Entscheidungsträgern, und Fachleuten (z. B. Behörden, die für Integrationsfördermaßnahmen zuständig sind, sowie Behörden und Fachleute im Gesundheitswesen) für die besonderen Bedürfnisse und die Situation von Migrant*innen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung.
- Konferenzen, Workshops und Aktivitäten des gegenseitigen Lernens, die darauf abzielen, Erfahrungen auszutauschen und bewährte Verfahren in Bezug auf einen effektiven Zugang zur Gesundheitsversorgung für Migrant*innen im Allgemeinen und Migrantinnen im Besonderen unter politischen Entscheidungsträgern und Anbietern von Integrationshilfen zu verbreiten.
Bei den vorgeschlagenen Aktivitäten sollte die Vielfalt der Gesundheitsdienstleister berücksichtigt werden, nicht nur Krankenhäuser und medizinische Zentren, sondern auch private Gesundheitsdienstleister.
Studien über den allgemeinen Zugang von Migrant*innen zur Gesundheitsversorgung sind nicht erforderlich.
Vorgeschlagene Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen sollten das Schulungsmaterial berücksichtigen, das bereits im Rahmen von Projekten entwickelt wurde, die von der Kommission finanziert werden, wie z. B. im Rahmen der EU-Plattform für Gesundheitspolitik, um Überschneidungen zu vermeiden.
- Die Antragsteller*innen werden gebeten, die von der EU bereits finanzierten Integrationsprojekte zu berücksichtigen, Überschneidungen mit ihnen zu vermeiden und auf ihnen aufzubauen.
- Um die Wirkung ihrer Maßnahmen zu erhöhen, sollten die Antragsteller*innen darauf achten, alle relevanten Akteur*innen in einen partnerschaftlichen Ansatz einzubeziehen (z. B. lokale und regionale Behörden, öffentliche und private Dienstleister, insbesondere im Gesundheitswesen, Sozial- und Wirtschaftspartner, Arbeitgeber*innen, die Zivilgesellschaft, einschließlich von Migrant*innen geleitete Organisationen usw.).
- Den Antragstellenden wird empfohlen, die Zielgruppe (Migrant*innen in ihrer Vielfalt) in die Konzeption der Vorschläge, in die Durchführung und in die Bewertung des Projekts einzubeziehen. In den Projektvorschlägen sollte angegeben werden, wie eine solche Einbeziehung erfolgt ist oder erfolgen wird.
- Die Einbindung von Migrant*innenorganisationen in das vorgeschlagene Konsortium, sei es als Antragsteller*in, Partner oder auf andere Weise, wird als besonders relevant angesehen.
- Die Kommission begrüßt:
- Vorschläge mit einem breiten geografischen Geltungsbereich, an denen Antragsteller*innen aus verschiedenen Regionen der EU beteiligt sind;
- Vorschläge, an denen Antragstellende aus mehr als der in den Förderkriterien genannten Mindestzahl von Mitgliedstaaten beteiligt sind, sofern sie für die Gestaltung der Aktion relevant sind;
- Partnerschaften zwischen Partnern mit unterschiedlichen Fachkenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Integration von Migrant*innen, so dass Synergieeffekte erzielt werden können, z. B. zwischen lokalen und globaleren Partnern, und weniger erfahrene Partner vom Wissen der erfahreneren Partner profitieren können.
- Unterstützungsschreiben sind für die Bewerbung nicht erforderlich und werden in der Bewertungsphase nicht berücksichtigt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens fünf Antragstellern (Begünstigte; keine angeschlossenen Einrichtungen) aus fünf verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Verbundene Einrichtungen und internationale Organisationen können nicht auf die Mindestzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten angerechnet werden;
- Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Koordinator bewerben:
- gewinnorientierte Einrichtungen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein:
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), ausgenommen Dänemark,
- Nicht-EU-Ländern:
- Länder, die mit dem AMIF assoziiert sind oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können unabhängig von ihrem geografischen Standort als Koordinatoren/Mitbegünstigte teilnehmen. Die Tatsache, dass sie ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben, trägt jedoch nicht dazu bei, dass die in den Förderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums geforderte Mindestanzahl förderfähiger Länder erreicht wird.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, nicht auf EU-finanzierte Projekte beschränkt): Vorlage ist in Teil B verfügbar, muss aber als separater Anhang eingereicht werden.
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).
Die folgenden Arten von Aktivitäten werden als nicht förderfähig oder relevant für die Aufforderung angesehen und werden daher nicht finanziert:
- Wiederholung von bereits finanzierten Projekten;
- Projekte, die Betriebskostenzuschüsse für die Einrichtung oder Aufrechterhaltung von Netzen erfordern;
- Forschungsprojekte.
Die Projekte sollten die Ergebnisse von Projekten berücksichtigen, die durch andere EU-Förderprogramme unterstützt werden. Die Komplementarität muss in den Projektvorschlägen beschrieben werden (Teil B des Antragsformulars).
Die Projekte sollten den politischen Interessen und Prioritäten der EU entsprechen (z. B. Umwelt-, Sozial-, Sicherheits-, Industrie- und Handelspolitik usw.).
Call-Dokumente
Call Document AMIF-2025-TF2-AG-INTECall Document AMIF-2025-TF2-AG-INTE(1078kB)
Kontakt
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