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Call-Eckdaten
Unterstützungsmaßnahmen für die Integration von Migrantinnen
Förderprogramm
Fonds für Asyl, Migration und Integration
Call Nummer
AMIF-2025-TF2-AG-INTE-01-WOMEN
Termine
Öffnung
03.04.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.500.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, die sozioökonomische Integration von Migrantinnen zu fördern und die ihnen gewährte Integrationshilfe zu verbessern.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten auf eines oder mehrere der folgenden spezifischen Ziele ausgerichtet sein:
- Entwicklung gezielter Unterstützungsmaßnahmen zur Eingliederung von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft im weiteren Sinne, die ihre besonderen Bedürfnisse, u. a. aufgrund von Bildungshintergrund, Migration und Familienstand, berücksichtigen.
- Förderung familienübergreifender Ansätze für Programme zur Integration in die Gesellschaft und zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit Maßnahmen, die die Perspektive der gesamten Familie und nicht nur die des einzelnen Begünstigten berücksichtigen, in der Erkenntnis, dass Familien unterschiedlich strukturiert sind.
- Gruppen von Migrantinnen, die besonders schutzbedürftig oder arbeitsmarktfern sind, in die Lage versetzen, auf eigenen Füßen zu stehen (z. B. Frauen, die ein Trauma erlebt haben oder ein niedriges Bildungsniveau haben);
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteur*innen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;
- Entwicklung bewährter Praktiken zur Integration von Migrantinnen im Hinblick auf eine Ausweitung und Einbettung in längerfristige Finanzierungsstrukturen.
Die Zielgruppen dieses Themas sind wie folgt:
- Migrantinnen und Mädchen am Übergang zum Erwachsenenalter. Besonderes Augenmerk sollte auf Migrantenmütter und gefährdete Frauen gelegt werden.
- Die Aktivitäten können auch Männer mit Migrationshintergrund einbeziehen, wenn dies zu den Zielen des Themas beiträgt.
- Beamt*innen und Fachkräfte lokaler und regionaler Behörden und Organisationen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten sich darauf konzentrieren, zur Erreichung eines oder mehrerer der folgenden Ergebnisse beizutragen:
- Erprobte Ansätze zur Integration einer gesamtfamiliären Perspektive in Maßnahmen zur Integration in die Gesellschaft und zur Unterstützung des Arbeitsmarktes, die verbreitet und ausgeweitet werden können.
- Verbesserung des Wissens von Migrantinnen über ihre Rechte und Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft sowie Verbesserung des Zugangs zu diesen Möglichkeiten, auch für Frauen, die gefährdet sind oder besonderen Herausforderungen gegenüberstehen.
- Verbessertes Verständnis von Fachleuten und öffentlichen Bediensteten, die an Integrationsprogrammen arbeiten, für Gleichstellungsfragen und die besonderen Bedürfnisse von Migrantinnen.
- Nachhaltige Kooperationsstrukturen zwischen verschiedenen Akteur*innen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, die in der Lage sind, die multidimensionalen Bedürfnisse von Migrantinnen, die in den Arbeitsmarkt eintreten, zu berücksichtigen.
- Weitergabe von Erfahrungen und bewährten Verfahren zur Unterstützung der sozioökonomischen Integration von Migrantinnen an weniger erfahrene Partner und Regionen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten umfassen (nicht erschöpfende Liste):
- Aktivitäten zur Sensibilisierung von Migrantinnen für ihre arbeitsbezogenen Rechte und Möglichkeiten, einschließlich aufsuchende und stärkende Aktivitäten für gefährdete Gruppen, z. B. Frauen mit niedrigem Bildungsniveau, geringer Berufserfahrung oder Traumata.
- Integrierte Ansätze zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration (arbeitsbezogene Beratung und Schulungen, Sprachkurse, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen) und Kurse zur staatsbürgerlichen Integration von Migrantinnen, unter Berücksichtigung anderer Bedürfnisse (z. B. Zugang zu Kinderbetreuung, Wohnraum, Gesundheit oder psychosozialer Unterstützung).
- Mentoring-Programme zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Migrantinnen.
- Aktivitäten zur Förderung der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe von Migrantinnen in lokalen Gemeinschaften.
- Aktivitäten zur Mitgestaltung von Maßnahmen zur Integrationsförderung mit Migrantinnen / Organisationen, die die Interessen von Migrantinnen vertreten.
- Schulungen und Aktivitäten zur Sensibilisierung von Beamten und Fachleuten (z. B. in öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Behörden, die für Maßnahmen zur Integrationsförderung zuständig sind) für die besonderen Bedürfnisse und die Situation von Migrantinnen (insbesondere von Migrantenmüttern) beim Zugang zu Integrationsförderung und öffentlichen Dienstleistungen.
- Konferenzen, Workshops und Aktivitäten zum gegenseitigen Lernen mit dem Ziel des Erfahrungsaustauschs und der Verbreitung bewährter Praktiken in Bezug auf die Integrationsunterstützung für Migrantinnen unter politischen Entscheidungsträgern und Anbietern von Integrationsunterstützung.
- Die Antragsteller*innen werden gebeten, Projekte zu berücksichtigen, Überschneidungen mit früher von der EU finanzierten Integrationsprojekten zu vermeiden und auf diesen aufzubauen.
- Um die Wirkung ihrer Maßnahmen zu erhöhen, sollten die Antragsteller*innen darauf achten, alle relevanten Akteure in Multi-Stakeholder-Partnerschaften einzubeziehen (z. B. lokale und regionale Behörden, öffentliche und private Dienstleister, einschließlich öffentlicher Arbeitsverwaltungen, Sozial- und Wirtschaftspartner, Arbeitgeber*innen, die Zivilgesellschaft, einschließlich von Migrant*innen geleitete Organisationen usw.).
- Die Antragsteller*innen sollten Vertreter*innen der Hauptzielgruppe - Migrantinnen - an der Konzeption der Vorschläge sowie an der Durchführung und Bewertung des Projekts beteiligen. In den Projektvorschlägen sollte angegeben werden, wie eine solche Einbeziehung erfolgt ist oder erfolgen wird.
- Die Einbindung von Migrant*innenorganisationen in das vorgeschlagene Konsortium, sei es als Antragsteller*in, Partner oder in anderer Weise, wird als besonders relevant angesehen.
- Was den Ansatz der ganzen Familie betrifft, so sollten die Maßnahmen die Perspektive der gesamten Familie und nicht nur die des einzelnen Begünstigten berücksichtigen, da Familien unterschiedliche Strukturen aufweisen. Zwar können sich die Projekte durchaus an alleinstehende Frauen richten, doch wenn diese nicht alleinstehend sind, ist es wichtig, dass die Maßnahmen auch die Bedürfnisse ihrer Partner, Kinder und anderer Familienmitglieder berücksichtigen.
- Die Kommission begrüßt:
- Vorschläge mit einem breiten geografischen Geltungsbereich, an denen Antragsteller*innen aus verschiedenen Regionen der EU beteiligt sind.
- Vorschläge, an denen Antragsteller*innen aus mehr als der in den Förderkriterien angegebenen Mindestzahl von Mitgliedstaaten beteiligt sind, sofern sie für die Konzeption der Maßnahme relevant sind.
- Partnerschaften zwischen Partnern mit mehr und weniger Erfahrung im Bereich der Integration, so dass weniger erfahrene Partner vom Wissen der erfahreneren profitieren können.
- Unterstützungsschreiben sind für die Bewerbung nicht erforderlich und werden in der Bewertungsphase nicht berücksichtigt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens fünf Antragstellern (Begünstigte; keine angeschlossenen Einrichtungen) aus fünf verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Verbundene Einrichtungen und internationale Organisationen können nicht auf die Mindestzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten angerechnet werden;
- Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Koordinator bewerben:
- gewinnorientierte Einrichtungen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein:
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), ausgenommen Dänemark,
- Nicht-EU-Ländern:
- Länder, die mit dem AMIF assoziiert sind oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können unabhängig von ihrem geografischen Standort als Koordinatoren/Mitbegünstigte teilnehmen. Die Tatsache, dass sie ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben, trägt jedoch nicht dazu bei, dass die in den Förderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums geforderte Mindestanzahl förderfähiger Länder erreicht wird.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, nicht auf EU-finanzierte Projekte beschränkt): Vorlage ist in Teil B verfügbar, muss aber als separater Anhang eingereicht werden.
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).
Die folgenden Arten von Aktivitäten werden als nicht förderfähig oder relevant für die Aufforderung angesehen und werden daher nicht finanziert:
- Wiederholung von bereits finanzierten Projekten;
- Projekte, die Betriebskostenzuschüsse für die Einrichtung oder Aufrechterhaltung von Netzen erfordern;
- Forschungsprojekte.
Die Projekte sollten die Ergebnisse von Projekten berücksichtigen, die durch andere EU-Förderprogramme unterstützt werden. Die Komplementarität muss in den Projektvorschlägen beschrieben werden (Teil B des Antragsformulars).
Die Projekte sollten den politischen Interessen und Prioritäten der EU entsprechen (z. B. Umwelt-, Sozial-, Sicherheits-, Industrie- und Handelspolitik usw.).
Call-Dokumente
Call Document AMIF-2025-TF2-AG-INTECall Document AMIF-2025-TF2-AG-INTE(1078kB)
Kontakt
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