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Call-Eckdaten
Förderung von ergänzenden Bildungswegen in Verbindung mit Bildung
Förderprogramm
Fonds für Asyl, Migration und Integration
Call Nummer
AMIF-2025-TF2-AG-INTE-04-PATHWAYS
Termine
Öffnung
03.04.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel des Themas besteht darin, die Wirkung und die Nachhaltigkeit von ergänzenden Bildungswegen zu erhöhen, indem die Zahl der für Flüchtlinge angebotenen Aufnahmeplätze und die Qualität der Programme gesteigert werden.
Call-Ziele
Spezifische Ziele:
- Erleichterte Einschreibung von schutzbedürftigen Personen, die aus einem Nicht-EU-Land vertrieben wurden, an europäischen Hochschuleinrichtungen oder anerkannten Einrichtungen der beruflichen Bildung mit besonderem Schwerpunkt auf Studienbereichen, die mit den Bedürfnissen des EU-Arbeitsmarktes in Verbindung stehen;
- Schaffung der erforderlichen (erleichterten) Verfahren und Unterstützungsstrukturen, um die Aufnahme von qualifizierten Personen, die internationalen Schutz benötigen, durch ergänzende Bildungswege zu ermöglichen. Die entwickelten Verfahren und Strukturen sollten den Bedürfnissen der spezifischen Flüchtlinge entsprechen, die in Bildungsprogramme aufgenommen werden sollen, und gleichzeitig wiederholbar sein und als Grundlage für künftige Aufnahmen dienen;
- Förderung neuer Initiativen oder Verbesserung bestehender Initiativen unter der Leitung lokaler Akteur*innen im Aufnahmeland, z. B. Organisationen der Zivilgesellschaft, Diasporagemeinschaften, lokale Behörden usw.;
- Steigerung der Nachhaltigkeit von Programmen für Bildungswege durch die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten während und nach der Durchführung von Projekten;
- Verstärkte direkte Beteiligung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten an den Programmen für legale Berufsbildungsabschnitte.
Die Projekte sollten so konzipiert sein, dass sie die Integration der Begünstigten in die Gesellschaft des Aufnahmelandes fördern, u. a. durch die Unterstützung von Initiativen, die einer Gemeinschaftspatenschaft ähneln.
Die Zielgruppen dieses Themas sind wie folgt:
- Hochschuleinrichtungen/Akademien
- Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung
- Student*innenvereinigungen
- Nationale Behörden, die für die Zulassung von Flüchtlingen, die Migration zu Studienzwecken und die Integration in den Arbeitsmarkt zuständig sind.
- Lokale und regionale Behörden (LRAs), die für die Integration in den Arbeitsmarkt zuständig sind
- Öffentliche und/oder private Arbeitsverwaltungen
- Von Migrant*innen geleitete Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich der Förderung ergänzender Wege und der Integration in den Arbeitsmarkt tätig sind
- Sozialpartner (branchenübergreifende oder sektorale Organisationen): Europäische oder nationale Arbeitgeberverbände, europäische, nationale oder regionale Gewerkschaftsorganisationen
- Wirtschaftspartner: Europäische, nationale oder regionale Industrie- und Handelskammern, europäische, nationale oder regionale Handwerkskammern
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten sich darauf konzentrieren, zur Erreichung eines oder mehrerer der folgenden Ergebnisse beizutragen:
- Höhere Anzahl von Personen, die internationalen Schutz benötigen, die einen ergänzenden, bildungsbezogenen Weg in die EU nutzen und von der Unterstützung vor der Ausreise und den Integrationsmaßnahmen nach der Ankunft profitieren.
- Verstärkte Unterstützung auf lokaler und nationaler Ebene für die Entwicklung von ergänzenden Bildungswegen, insbesondere durch den Aufbau effektiver Partnerschaften zwischen den relevanten Akteur*innen.
- Verstärkung und Ausbau nachhaltiger Netzwerke zwischen nationalen Behörden, Hochschulen, Student*innenverbänden, Arbeitsmarktakteur*innen sowie internationalen Organisationen und einschlägigen NRO, um ergänzende bildungsbezogene Wege zu fördern, die zu konkreten Zulassungen führen.
- Verbesserte Verbreitung und Austausch von Erfahrungen, Wissen und Praktiken zu Programmen für ergänzende Bildungswege in der gesamten EU durch die Schaffung von Netzwerken, wo dies möglich ist.
- Höhere Anzahl von Organisationen, die an der Gestaltung und Umsetzung von ergänzenden Bildungswegen beteiligt sind und mehr Klarheit und Bewusstsein über ihre Rolle, ihren Beitrag und den Mehrwert ihres Engagements bei ergänzenden Bildungswegen haben.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten umfassen (nicht erschöpfende Liste):
- Vermittlung von Student*innen, die internationalen Schutz benötigen, an Bildungsmöglichkeiten/akademische Programme/Hochschulen oder anerkannte Einrichtungen, die Berufsbildung und -ausbildung anbieten.
- Einbindung verschiedener Akteur*innen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene (nationale, regionale und lokale Behörden, lokale Gemeinschaften, Hochschulen, Studentenvereinigungen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Diaspora-Gemeinschaften) zur Erleichterung der Integration von Flüchtlingsstudenten im Zielland durch maßgeschneiderte Unterstützung in verschiedenen Bereichen (Unterbringung, Sprachkurse, psychische und soziale Unterstützung, administrative Unterstützung, kulturelle Sensibilisierung).
- Förderung integrierter Unterstützungsmaßnahmen für Studierende auf dem Campus, die während der gesamten Dauer des Studiengangs angeboten werden, um die Bedürfnisse von geflüchteten Studierenden zu ermitteln und zu berücksichtigen und die Lernergebnisse zu verbessern.
- Berufsberatungsaktivitäten zur Verbesserung der Aussichten auf Selbstständigkeit von Studierenden, die internationalen Schutz benötigen, nach Abschluss ihres Studiums, um Zugang zu weiterführenden Studien/Forschungsmöglichkeiten, Praktika/Ausbildungsstellen und Beschäftigung zu erhalten.
- Konferenzen, Workshops und Aktivitäten zum gegenseitigen Lernen, die darauf abzielen, das Bewusstsein für Bildungswege für Flüchtlinge zu schärfen und bewährte Verfahren für die Gestaltung, Umsetzung und den Ausbau dieser Wege zu verbreiten, und die sich an nationale und lokale Behörden, Hochschulmitarbeiter und den privaten Sektor richten.
Die Vorschläge können auch andere als die oben genannten Aktivitäten umfassen. Die Antragstellenden sollten klar darlegen, wie alle vorgeschlagenen Aktivitäten zur Erreichung der oben genannten spezifischen Ziele beitragen werden. Unter Berücksichtigung des transnationalen Aspekts des Themas sollten die Maßnahmen auch gemeinsame Aktivitäten zwischen Partnern in verschiedenen Mitgliedstaaten fördern, z. B. Aktivitäten zur Ermöglichung von Peer-to-Peer-Learning zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich der Erkundung bewährter Verfahren von Drittländern mit einschlägiger Erfahrung mit komplementären Bildungswegen, z. B. Australien, Kanada, Vereinigtes Königreich, USA und Japan.
- Die Antragsteller werden gebeten, Projekte zu berücksichtigen, Überschneidungen zu vermeiden und auf Projekten aufzubauen, die zuvor von der EU im Bereich der Integration finanziert wurden.
- Um die Durchführbarkeit ihrer Vorschläge im Hinblick auf die Zulässigkeit von Drittstaatsangehörigen zu gewährleisten, sollten die Antragsteller*innen die zuständigen nationalen Behörden bereits bei der Ausarbeitung des Vorschlags einbeziehen und in ihren Vorschlägen auf die Ergebnisse dieses Konsultationsprozesses verweisen.
- Die Kommission begrüßt Vorschläge, die eine Vielzahl von relevanten Akteur*inne einbeziehen, darunter:
- Hochschuleinrichtungen/akademische Einrichtungen,
- Anbieter*innen beruflicher Aus- und Weiterbildung,
- Student*innenvereinigungen,
- Nationale Behörden, die für die Aufnahme von Flüchtlingen, die Migration zu Studienzwecken und die Integration in den Arbeitsmarkt zuständig sind,
- Lokale und regionale Behörden (LRA), die für die Integration in den Arbeitsmarkt zuständig sind,
- Öffentliche und/oder private Arbeitsvermittlungsstellen,
- von Migrant*innen geleitete Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich der Förderung ergänzender Bildungswege und der Arbeitsmarktintegration tätig sind,
- Sozialpartner (branchenübergreifende oder sektorale Organisationen): Europäische oder nationale Arbeitgeberverbände, europäische, nationale oder regionale Gewerkschaftsorganisationen,
- Wirtschaftspartner: Europäische, nationale oder regionale Industrie- und Handelskammern, europäische, nationale oder regionale Handwerkskammern.
- Die Kommission begrüßt:
- Vorschläge mit einem breiten geografischen Geltungsbereich, die Antragsteller*innen aus verschiedenen Regionen der EU einbeziehen.
- Vorschläge, an denen Antragsteller*innen aus mehr Mitgliedstaaten als der in den Förderkriterien festgelegten Mindestzahl beteiligt sind. Die Vorschläge sollten Frauen, die internationalen Schutz benötigen, besondere Aufmerksamkeit widmen, insbesondere solchen in potenziell gefährdeten Situationen.
Alle Kosten, die bei der Umsetzung der legalen Wege anfallen (z. B. Aktivitäten vor und nach der Abreise), müssen direkte Kosten des Projekts sein. Stipendien und Aufwandsentschädigungen für Studenten, die internationalen Schutz benötigen, sind keine förderfähigen Kosten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens drei Antragstellende (Begünstigte; keine angeschlossenen Einrichtungen) aus drei verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Verbundene Einrichtungen und internationale Organisationen können nicht auf die Mindestzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten angerechnet werden;
- Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Koordinator bewerben:
- Einrichtungen mit Erwerbszweck
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein:
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), ausgenommen Dänemark,
- Nicht-EU-Ländern:
- Länder, die mit dem AMIF assoziiert sind oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können unabhängig von ihrem geografischen Standort als Koordinatoren/Mitbegünstigte teilnehmen. Die Tatsache, dass sie ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben, trägt jedoch nicht dazu bei, dass die in den Förderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums geforderte Mindestanzahl förderfähiger Länder erreicht wird.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, nicht auf EU-finanzierte Projekte beschränkt): Vorlage ist in Teil B verfügbar, muss aber als separater Anhang eingereicht werden.
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).
Die folgenden Arten von Aktivitäten werden als nicht förderfähig oder relevant für die Aufforderung angesehen und werden daher nicht finanziert:
- Wiederholung von bereits finanzierten Projekten;
- Projekte, die Betriebskostenzuschüsse für die Einrichtung oder Aufrechterhaltung von Netzen erfordern;
- Forschungsprojekte.
Die Projekte sollten die Ergebnisse von Projekten berücksichtigen, die durch andere EU-Förderprogramme unterstützt werden. Die Komplementarität muss in den Projektvorschlägen beschrieben werden (Teil B des Antragsformulars).
Die Projekte sollten den politischen Interessen und Prioritäten der EU entsprechen (z. B. Umwelt-, Sozial-, Sicherheits-, Industrie- und Handelspolitik usw.).
Call-Dokumente
Call Document AMIF-2025-TF2-AG-INTECall Document AMIF-2025-TF2-AG-INTE(1078kB)
Kontakt
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