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Call-Eckdaten
Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Migrant*innen
Förderprogramm
Fonds für Asyl, Migration und Integration
Call Nummer
AMIF-2025-TF2-AG-INTE-03-DIGITAL
Termine
Öffnung
03.04.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, Projekte zu finanzieren, die bestehende EU-Initiativen zur Entwicklung digitaler Kompetenzen ergänzen und sich auf diese stützen, u. a. im Bereich der Bildung (z. B. den Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 und die im European Digital Education Hub verfügbaren Ressourcen) und der Beschäftigung, indem sie sich auf die Situation von Migrant*innen und die besonderen Herausforderungen konzentrieren, denen sie sich stellen müssen, sowohl was ihr Niveau an digitalen Kompetenzen als auch ihren Zugang zu Bildung und Schulungen betrifft.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten umfassen (nicht erschöpfende Liste):
- Aktivitäten zur Verbesserung der digitalen Fähigkeiten von Migrant*innen, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung, einschließlich Schulungen und Lernwerkzeuge für Migrant*innen sowie die Entwicklung von Schulungsmaterial, Werkzeugen und bewährten Verfahren für Fachleute, die an der Verbesserung der digitalen Fähigkeiten von Migrant*innen arbeiten.
- Aktivitäten, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Entwicklung spezifischer Fähigkeiten von IT-Fachkräften bei Migrant*innen zu fördern, sowie die Entwicklung von Schulungsmaterial, Instrumenten und bewährten Verfahren für Fachleute, die an der Verbesserung der digitalen Fähigkeiten von Migrant*innen arbeiten.
- Aktivitäten, die speziell darauf abzielen, die digitalen Fähigkeiten bestimmter Kategorien von Migrant*innen wie Frauen, ältere Menschen, Migrant*innen mit Behinderungen und Analphabeten zu verbessern, um deren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
- Innovative Ansätze zum Erlernen digitaler Fähigkeiten, insbesondere im Hinblick auf das Erreichen und Unterrichten von Migrant*innengruppen mit geringen digitalen Fähigkeiten, wie ältere Menschen, Frauen, Analphabeten und Migrant*innen mit Behinderungen.
- Konferenzen, Workshops und Aktivitäten zum gegenseitigen Lernen mit dem Ziel des Erfahrungsaustauschs und der Verbreitung bewährter Praktiken in Bezug auf die Verbesserung der digitalen Fähigkeiten von Migrant*innen im Allgemeinen und insbesondere von Migrant*innengruppen mit größeren Schwierigkeiten, wie Frauen, ältere Menschen, Migrant*innen mit Behinderungen und Analphabeten.
Die Zielgruppen dieses Themas sind wie folgt:
- Migrant*innen gemäß der Definition in dieser Aufforderung;
- Besonderes Augenmerk sollte auf Migrant*innen, ältere Menschen, Migrant*innen mit Behinderungen oder Analphabeten gelegt werden, die zusätzliche Schwierigkeiten beim Zugang zu digitalen Diensten haben;
- Lehrer*innen, Ausbildner*innen und andere Anbieter*innen von Kursen zur Verbesserung der digitalen Fähigkeiten, die mit Migrant*innen zu tun haben.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten sich darauf konzentrieren, zur Erreichung eines oder mehrerer der folgenden Ergebnisse beizutragen:
- Es stehen mehr Instrumente, Schulungsangebote und Materialien zur Verfügung, um die digitalen Kompetenzen von Migrant*innen entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen zu verbessern, einschließlich der Entwicklung digitaler Kompetenzen zum Zwecke der Beschäftigung.
- Mehr Migrant*innen verfügen über bessere digitale Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, die von den Mitgliedstaaten angebotenen digitalen Dienste in vollem Umfang zu nutzen, einschließlich der Fähigkeit, Informationen auf öffentlichen Websites und Plattformen zu finden und auf online verfügbare Integrations- und öffentliche Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
- Die Anbieter*innen digitaler Fertigkeiten haben ein besseres Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse von Migrant*innen und sind in der Lage, auf diese einzugehen. Darüber hinaus können Anbieter*innen digitaler Kompetenzen, die sich bereits mit den Bedürfnissen von Migrant*innen befassen, ihre Wirkung ausweiten.
- Mehr Migrant*innen erwerben digitale Fähigkeiten, die ihnen helfen können, Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden, einschließlich spezialisierter Fähigkeiten.
- Migrant*innen, die beim Erwerb digitaler Kompetenzen vor besonderen Herausforderungen stehen, wie ältere Menschen, Frauen, Analphabeten und Migrant*innen mit Behinderungen, erhalten angepasste Informationen.
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Erwartete Ergebnisse
- Die Antragsteller*innen werden gebeten, Projekte, die von der EU im Zusammenhang mit der Integration und anderen ähnlichen Initiativen bereits finanziert wurden, zu berücksichtigen, Überschneidungen mit diesen zu vermeiden und auf ihnen aufzubauen, insbesondere auf den Ressourcen, die im European Digital Education Hub, dem Digital Competence Framework for Citizens und der Digital Skill and Job Platform verfügbar sind. Die Antragsteller*innen werden ermutigt, bestehende bewährte Verfahren anzupassen, zu wiederholen oder zu erweitern. Innovative Ansätze sind immer dann willkommen, wenn die bestehenden Praktiken die Lücken nicht ausreichend schließen.
- Um die Wirkung ihrer Maßnahmen zu verstärken, sollten die Antragsteller*innen darauf achten, alle relevanten Akteur*innen in Multi-Stakeholder-Partnerschaften einzubeziehen (z. B. lokale und regionale Behörden, öffentliche und private Dienstleister, einschließlich Arbeitsvermittlungsstellen, Sozial- und Wirtschaftspartner, Arbeitgeber*innen, die Zivilgesellschaft, einschließlich von Migrant*innen geleitete Organisationen und Sozialunternehmen, die Migrant*inne beschäftigen oder sich mit deren Bedürfnissen befassen usw.).
- Den Antragsteller*innen wird empfohlen, die Zielgruppe (Migrant*innen in ihrer Vielfalt) in die Konzeption der Vorschläge, in die Durchführung und in die Bewertung des Projekts einzubeziehen. In den Projektvorschlägen sollte angegeben werden, wie eine solche Einbeziehung erfolgt ist oder erfolgen wird.
- Die Einbindung von Migrantenorganisationen in das vorgeschlagene Konsortium, sei es als Antragsteller*innen, Partner oder auf andere Weise, wird als besonders relevant angesehen.
- Die Kommission begrüßt:
- Vorschläge mit einem breiten geografischen Geltungsbereich, an denen Antragsteller*innen aus verschiedenen Regionen der EU beteiligt sind.
- Vorschläge, an denen Antragsteller*innen aus mehr als der in den Förderkriterien angegebenen Mindestzahl von Mitgliedstaaten beteiligt sind, sofern sie für die Gestaltung der Aktion relevant sind.
- Partnerschaften zwischen Partnern mit unterschiedlichen Fachkenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Integration von Migrant*innen, so dass Synergieeffekte erzielt werden können, z. B. zwischen lokalen und globaleren Partnern, und weniger erfahrene Partner vom Wissen der erfahreneren Partner profitieren können.
- Unterstützungsschreiben sind für die Bewerbung nicht erforderlich und werden in der Bewertungsphase nicht berücksichtigt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens fünf Antragstellern (Begünstigte; keine angeschlossenen Einrichtungen) aus fünf verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Verbundene Einrichtungen und internationale Organisationen können nicht auf die Mindestzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten angerechnet werden;
- Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Koordinator bewerben:
- gewinnorientierte Einrichtungen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein:
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), ausgenommen Dänemark,
- Nicht-EU-Ländern:
- Länder, die mit dem AMIF assoziiert sind oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können unabhängig von ihrem geografischen Standort als Koordinatoren/Mitbegünstigte teilnehmen. Die Tatsache, dass sie ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben, trägt jedoch nicht dazu bei, dass die in den Förderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums geforderte Mindestanzahl förderfähiger Länder erreicht wird.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, nicht auf EU-finanzierte Projekte beschränkt): Vorlage ist in Teil B verfügbar, muss aber als separater Anhang eingereicht werden.
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).
Die folgenden Arten von Aktivitäten werden als nicht förderfähig oder relevant für die Aufforderung angesehen und werden daher nicht finanziert:
- Wiederholung von bereits finanzierten Projekten;
- Projekte, die Betriebskostenzuschüsse für die Einrichtung oder Aufrechterhaltung von Netzen erfordern;
- Forschungsprojekte.
Die Projekte sollten die Ergebnisse von Projekten berücksichtigen, die durch andere EU-Förderprogramme unterstützt werden. Die Komplementarität muss in den Projektvorschlägen beschrieben werden (Teil B des Antragsformulars).
Die Projekte sollten den politischen Interessen und Prioritäten der EU entsprechen (z. B. Umwelt-, Sozial-, Sicherheits-, Industrie- und Handelspolitik usw.).
Call-Dokumente
Call Document AMIF-2025-TF2-AG-INTECall Document AMIF-2025-TF2-AG-INTE(1078kB)
Kontakt
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