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Call-Eckdaten
Entwicklung von europäischen Mini-Slates
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-DEVMINISLATE
Termine
Öffnung
08.04.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
11.04.2025
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 5.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 60.000,00 und € 310.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der europäischen Mini-Slate-Entwicklungsförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer unabhängiger Produktionsunternehmen zu stärken und ihr wirtschaftliches Gewicht auf dem Markt zu erhöhen. Außerdem soll die Fähigkeit der audiovisuellen Produzenten verbessert werden, Projekte zu entwickeln, die das Potenzial haben, in ganz Europa und darüber hinaus verbreitet zu werden, und die europäische und internationale Koproduktion zu erleichtern.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin, Talente, Kompetenzen und Fähigkeiten zu fördern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke anzuregen, indem die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Entwicklung audiovisueller Werke durch unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die eine Vielzahl von Formaten (z. B. Spielfilme, Kurzfilme, Serien, Dokumentarfilme, narrative Videospiele) und Genres abdecken und sich an unterschiedliche Zielgruppen, einschließlich Kinder und Jugendliche, richten.
Ziel der europäischen Mini-Slate-Entwicklungsförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer unabhängiger Produktionsunternehmen in Ländern mit geringer audiovisueller Kapazität (LCC-Gruppe A und LCC-Gruppe B) zu stärken und ihr wirtschaftliches Gewicht auf dem Markt zu erhöhen. Ziel ist es auch, die Fähigkeit der audiovisuellen Produzenten zu verbessern, Projekte zu entwickeln, die das Potenzial haben, in ganz Europa und darüber hinaus verbreitet zu werden, und die europäische und internationale Koproduktion zu erleichtern.
Die Unterstützung wird auch eine Anlaufstelle für aufstrebende Talente sein und ihnen die Möglichkeit geben, einen Kurzfilm zu drehen, der von erfahrenen Unternehmen unterstützt wird.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Eine stärkere Position auf den europäischen und internationalen Märkten für Unternehmen, die im Rahmen der europäischen Mini-Slate-Entwicklung ausgewählt wurden.
- Steigerung der Qualität, der Durchführbarkeit, des grenzüberschreitenden Potenzials und des Marktwerts der unterstützten europäischen Werke.
Erwartete Ergebnisse
Gefördert werden unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die in der Lage sind, ein Programm von 2 bis 3 audiovisuellen Werken (Spielfilme, Animationen, kreative Dokumentarfilme) zu entwickeln. Dies sollte es den Produktionsunternehmen ermöglichen, ihre Risiken zu verringern und ihre Fähigkeit, Talente anzuziehen und zu halten, zu verbessern.
Die europäische Mini-Slate-Entwicklung unterstützt die Entwicklung von mindestens zwei und höchstens drei Werken für die kommerzielle Verwertung, die für die Veröffentlichung im Kino, die Ausstrahlung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung auf digitalen Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in den folgenden Kategorien bestimmt sind: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm. Die Antragsteller können einen Kurzfilm eines Nachwuchstalents in ihr Programm aufnehmen (fakultativ).
Ziel ist die Bereitstellung von Mitteln für audiovisuelle Produktionsunternehmen zur Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert und kultureller Vielfalt sowie einem großen grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial. Die Unternehmen werden ermutigt, von Beginn der Entwicklungsphase an Strategien für Marketing und Vertrieb zu entwickeln und so das Potenzial zu verbessern, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.
Darüber hinaus wird eine stärkere Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Entwicklung, zwischen Akteuren aus verschiedenen an der MEDIA-Ausrichtung beteiligten Ländern angestrebt. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer audiovisueller Produktionsunternehmen gestärkt werden, indem ihre Investitionskapazitäten in der Entwicklungsphase konsolidiert und die Aktivitäten der Unternehmen sowie ihre Innovationskapazität zur Erschließung neuer Bereiche und Märkte erweitert werden.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung von Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Die folgenden Werke sind sowohl für Entwicklungs- als auch für Kurzfilmaktivitäten nicht förderfähig:
- Live-Aufnahmen, Fernsehspiele, Talkshows, Kochshows, Magazine, Fernsehshows, Reality-Shows, Bildungs-, Lehr- und Anleitungsprogramme;
- Dokumentarfilme zur Förderung des Tourismus, Making-ofs, Reportagen, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und Doku-Soaps";
- Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt propagieren;
- Werke mit Werbecharakter;
- institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
- Musikvideos und Videoclips;
- Videospiele, E-Books und interaktive Bücher;
- Studentenfilme und Abschlussarbeiten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: teilnehmende Länder von Kreatives Europa, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- ihren Sitz in einem der Länder mit geringer audiovisueller Kapazität (LCC-Gruppe A und LCC-Gruppe B) haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Nationalität.
Die folgenden Länder gelten als Länder mit geringer audiovisueller Kapazität- LCC-Gruppe A: Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Polen, Portugal, Rumänien
- LCC-Gruppe B: Bulgarien, Zypern, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Slowakei und Slowenien
- Die folgenden Drittländer werden ebenfalls in der LCC-Gruppe B berücksichtigt, sofern die Bedingungen für ihre Teilnahme am MEDIA-Bereich erfüllt sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien und die Republik Serbien.
- unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsgesellschaften mit Sitz in Ländern mit geringer audiovisueller Kapazität (LCC-Gruppe A und LCC-Gruppe B) sein, die in jüngster Zeit Erfahrungen mit der Produktion international vertriebener Werke nachweisen können.
Es sind nur Anträge von Einzelbewerbern zulässig (einzelne Begünstigte; verbundene Unternehmen sind bei Bedarf zulässig).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsunternehmen - Ein unabhängiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem Anbieter audiovisueller Mediendienste kontrolliert wird, sei es in Form von Anteilen oder in kommerzieller Hinsicht. Von einer Mehrheitskontrolle wird ausgegangen, wenn mehr als 25 % des Aktienkapitals einer Produktionsgesellschaft von einem einzigen Anbieter audiovisueller Mediendienste gehalten werden (50 %, wenn mehrere Anbieter audiovisueller Mediendienste Anteile oder andere Mittel der Kontrolle an dem Unternehmen besitzen).
Ein audiovisuelles Produktionsunternehmen ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die audiovisuelle Produktion ist.
Unternehmen mit aktueller Erfahrung in der Produktion international vertriebener Werke: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seit 2018 ein Werk produziert hat, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Es handelt sich um ein Animations-, Spielfilm- oder kreatives Dokumentarfilmprojekt (einmalig oder in Serie) mit einer Gesamtdauer von mindestens 24 Minuten, es sei denn, es handelt sich um ein immersives Animations-, Spielfilm- oder kreatives Dokumentarfilmprojekt (z. B. Virtual Reality); in diesem Fall gibt es keine Mindestdauer.
- der Film wurde vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen in mindestens drei anderen Ländern als dem Land des Antragstellers in Kinos (oder vergleichbaren Einrichtungen für ortsgebundene immersive Projekte) gezeigt, im Fernsehen ausgestrahlt oder auf digitalen Plattformen zur Verfügung gestellt.
- die Veröffentlichungen oder Ausstrahlungen sind kommerzieller Natur. Vorführungen im Rahmen von Festivals werden nicht als kommerzieller Vertrieb akzeptiert.
- In Bezug auf das frühere Werk muss der Antragsteller außerdem nachweisen können, dass:
- dass er die alleinige Produktionsgesellschaft war; oder
- dass er im Falle einer Koproduktion mit einer anderen Produktionsgesellschaft der wichtigste Koproduzent im Finanzierungsplan war oder als beauftragter Produzent angegeben wurde; oder
- dass ihr Hauptgeschäftsführer oder einer ihrer Anteilseigner persönlich als Produzent oder beauftragter Produzent auf dem Bildschirm zu sehen ist.
weitere Förderkriterien
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird. Die Höhe des Betrags wird von der Bewilligungsbehörde festgesetzt auf:
- Einmalige Animation: 55 000 EUR
- Animationsserie: 60 000 EUR
- Einmaliger kreativer Dokumentarfilm: 30 000 EUR
- Kreative Dokumentarserie: 35 000 EUR
- Einmalige Spielfilme mit einem Produktionsbudget von bis zu 5 Mio. EUR: 45 000 EUR
- Einmalige Spielfilme mit einem Produktionsbudget von über 5 Mio. EUR: 60 000 EUR
- Spielfilmserien mit einem Produktionsbudget von höchstens 5 Mio. EUR: 55 000 EUR
- Spielfilmserien mit einem Produktionsbudget von mehr als 5 Mio., aber höchstens 20 Mio. EUR: 75 000 EUR
- Fiktive Serien mit einem Produktionsbudget von über 20 Mio. EUR: 100 000 EUR
- Kurzfilm: 10 000 EUR.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden können):
- Pauschalpreisrechner (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- PDF mit Informationen zu Film(en)/Werk(en), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank zu generieren sind
- Kreatives Dossier der zur Förderung eingereichten Projekte (PDF auf der Grundlage der im Einreichungssystem verfügbaren Pflichtvorlage)
- Rechteverträge/Nachweise über das Eigentum an den Rechten (und im Falle einer Adaption, Rechte an der Adaption) für alle zur Förderung eingereichten Projekte
- Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung (Koproduktionsverträge, Deal Memos, unterzeichnete Verpflichtungserklärungen und Absichtserklärungen in Bezug auf die Vertriebs- und Finanzierungsstrategie) für alle zur Förderung eingereichten Projekte, sofern vorhanden
- Erklärung zur Unabhängigkeit und Eigentumskontrolle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem)
- Erklärung zur Sprache der eingereichten Materialien (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
CREA-MEDIA-2025-DEVMINISLATECREA-MEDIA-2025-DEVMINISLATE(862kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
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