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Call-Eckdaten
Netzwerke der europäischen Kinos
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2025-CINNET
Termine
Öffnung
03.04.2025
Deadline
16.07.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 15.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion wird ein Netz europäischer Kinobetreiber mit breiter geografischer Abdeckung unterstützen, die einen erheblichen Anteil nicht-nationaler europäischer Filme vorführen, um ein größeres Publikum und ein neues Kinoerlebnis zu erreichen und die Rolle der europäischen Kinos bei der Verbreitung europäischer Werke zu fördern.
Call-Ziele
Ziel der Förderung ist es, ein Netzwerk von Kinos zu schaffen und zu betreiben, um:
- Kinobetreiber durch Anreize und Kooperationsprojekte zu ermutigen, einen bedeutenden Anteil an nicht nationalen europäischen Filmen zu zeigen;
- dazu beizutragen, das Interesse des Publikums an nicht-nationalen Filmen zu wecken und zu steigern, auch durch die Entwicklung von Aktivitäten für junge Kinobesucher;
- Unterstützung der Kinos bei der Anpassung ihrer Strategie an das sich wandelnde Umfeld, u. a. durch die Förderung innovativer Ansätze in Bezug auf die Erreichung des Publikums und die Einbindung des Publikums sowie von Partnerschaften mit anderen Akteur*innen der Filmindustrie und mit lokalen Kultureinrichtungen;
- Förderung des Austauschs bewährter Verfahren, des Wissensaustauschs und anderer Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Netzwerks
- Beitrag zum politischen Dialog über die Filmindustrie durch Sammlung von Daten und Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten des Netzwerks über seine Mitglieder hinaus.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Steigerung des Publikums für nicht-nationale europäische Filme auf dem europäischen Markt;
- Erreichen eines neuen Publikums für europäische Filme, einschließlich junger Kinobesucher*innen;
- Verstärkung und Erneuerung des kontinuierlichen Kinoerlebnisses;
- Anpassung der Geschäftspraktiken der europäischen Kinosäle im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Integration;
- Förderung des Innovationspotenzials der europäischen Kinos durch verstärkte Zusammenarbeit.
Erwartete Ergebnisse
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Branche sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern, der Integration, der Vielfalt und der Repräsentativität enthalten.
Das Kinonetzwerk sollte folgende Aktivitäten ermöglichen:
- Vernetzungsaktivitäten: Information, Animation, Schulung und Kommunikation im Hinblick auf die Erhöhung der Publikumsreichweite und die Durchführung innovativer und kooperativer Maßnahmen, auch in Gebieten mit geringer Leinwanddichte.
- Finanzielle Unterstützung für teilnehmende Kinos, die die unten aufgeführten förderfähigen Aktivitäten durchführen:
- Maßnahmen, die darauf abzielen, europäische Filme zu fördern und vorzuführen, das Publikum für nicht-nationale europäische Filme zu vergrößern und zu einer nachhaltigeren und umweltverträglicheren Industrie beizutragen.
- Innovative Aktivitäten, die darauf abzielen, ein neues Publikum zu erreichen und das Interesse junger Kinobesucher*innen an europäischen Filmen zu wecken, indem das Kinoerlebnis erneuert und bereichert wird, auch in Gebieten, in denen die Kinoinfrastrukturen schlecht entwickelt sind.
- Nutzung des digitalen Wandels, einschließlich Online-Tools und Datenanwendungen
- Anpassung der Geschäftspraktiken der europäischen Kinos im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Integration und Zugänglichkeit.
- Werbe- und Marketingaktivitäten in Zusammenarbeit mit anderen Vertriebsplattformen (z. B. Fernsehsender, VOD-Plattformen).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: teilnehmende Länder von Creative Europe, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm Creative Europe assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
Die Aktion steht den europäischen Kinonetzwerken offen. Ein Kinonetzwerk ist eine Gruppe unabhängiger europäischer Kinos, die über eine rechtlich konstituierte Koordinierungsstelle gemeinsame Aktivitäten im Bereich der Vorführung und Förderung europäischer Filme entwickelt.
Um förderfähig zu sein, muss das Kinonetzwerk mindestens 400 Kinos in mindestens 20 Ländern vertreten, die am MEDIA-Programm teilnehmen.
Ein unabhängiges europäisches Kino ist ein Unternehmen, eine Vereinigung oder eine Organisation mit einem oder mehreren Kinosälen in den am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern.
Die Vorführung von Filmen muss die Haupttätigkeit des Teilnehmers oder einer Abteilung seiner Organisation sein.
Die teilnehmenden Kinos müssen in einem der am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Länder registriert sein.
In den Leitlinien des Koordinators muss die Methode zur Bewertung der Kinos und ihrer Leistungen auf der Grundlage präziser und objektiver Kriterien festgelegt sein.
Es sind nur Bewerbungen von Einzelbewerbern zulässig (Einzelbegünstigte).
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen) gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die Kinos bei der Durchführung der oben genannten förderfähigen Aktivitäten unterstützen.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
Projektlaufzeit
21 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- Leitlinien, in denen die Methode zur Bewertung von Kinosälen und ihrer Leistung auf der Grundlage präziser und objektiver Kriterien festgelegt ist.
- Statistiken und Einzelheiten über das europäische Kinonetz.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
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