Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Städtepartnerschaft 2025
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2025-CITIZENS-TOWN-TT
Termine
Öffnung
09.04.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 8.455,00 und € 50.745,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm trägt zur Förderung des interkulturellen Dialogs bei, indem es Menschen verschiedener Nationalitäten und verschiedener Sprachen zusammenbringt und ihnen die Möglichkeit gibt, an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen. In diesem Zusammenhang sollen die Städtepartnerschaftsprojekte das Bewusstsein für den Reichtum des kulturellen und sprachlichen Umfelds in Europa schärfen und das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Achtung fördern und so zur Entwicklung einer respektvollen, dynamischen und vielfältigen europäischen Identität und zur Achtung der gemeinsamen Werte, der Demokratie und der Grundrechte beitragen.
Call-Ziele
Im Hinblick auf das übergeordnete Ziel können die Projekte folgende Themen behandeln (die Liste ist nicht erschöpfend):
- Die EU beruht auf Solidarität: Solidarität zwischen ihren Bürger*innen über Generationen hinweg, Solidarität über die Grenzen zwischen ihren Mitgliedstaaten hinweg und Solidarität durch Unterstützungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der EU. Solidarität ist ein gemeinsamer Wert, der Zusammenhalt schafft und Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen gibt. Städtepartnerschaftsprojekte tragen dazu bei, Verzerrungen in der nationalen Wahrnehmung zu überwinden, indem sie das gegenseitige Verständnis fördern und Foren schaffen, in denen gemeinsame Lösungen auf konstruktive Weise diskutiert werden können. Ihr Ziel sollte es sein, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, den europäischen Integrationsprozess auf der Grundlage von Solidarität und EU-Werten zu stärken;
- Town-Twinning-Projekte werden den Bürger*innen die Möglichkeit geben, ihre Vorstellungen von einem Europa zu äußern, das sie wollen. Die im Rahmen des Town-Twinning-Aufrufs geförderten Debatten sollten sich auf die besonderen Errungenschaften der EU sowie auf die Lehren aus der Geschichte und der europäischen Integration stützen. Sie sollten auch über aktuelle Trends nachdenken und die Teilnehmer*innen in die Lage versetzen, gegen Euroskepsis anzugehen und mögliche Maßnahmen vorzuschlagen, die die EU ergreifen könnte, um das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu fördern, das Verständnis für die Vorteile der EU zu verbessern und den sozialen und politischen Zusammenhalt der EU zu stärken.
- Die Projekte können sich auf die Förderung einer breiten und integrativen Beteiligung an demokratischen Prozessen und Entscheidungsprozessen beziehen, einschließlich der Beteiligung von Kindern an Angelegenheiten, die sie betreffen, und der Förderung ihrer Rechte.
- Die Projekte können die Sensibilisierung und den Aufbau von Wissen über die Rechte der EU-Bürger*innen, die Freizügigkeit von Personen und die damit verbundenen gemeinsamen europäischen Werte und gemeinsamen demokratischen Standards zum Gegenstand haben, um diese für die EU-Bürger*innen greifbarer zu machen. Die Projekte können sich auf die Förderung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene beziehen, wenn EU-Recht von den nationalen Behörden angewandt wird, unter anderem durch Sensibilisierung und den Austausch bewährter Verfahren, insbesondere in Angelegenheiten, die die Bürgerinnen und Bürger betreffen, und durch die Förderung ihrer Rechte.
- Die Projekte können auch Präventionsmaßnahmen und die Sensibilisierung von Städten und lokalen Behörden im Bereich der häuslichen Gewalt sowie jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder, einschließlich (Cyber-)Mobbing und Belästigung, betreffen.
- Die Projekte können auch Methoden zur Verbesserung der demokratischen Teilhabe der Bürger*innen durch kulturelle Aktivitäten erforschen, auch indem sie sich von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspirieren lassen oder mit ihr in Verbindung stehen. Projekte, die nicht nur den direkten Teilnehmern, sondern auch den Bürger*innen der teilnehmenden Städte zugute kommen, werden besonders gefördert, da sie dazu beitragen können, die praktische Erfahrung mit dem Reichtum und der Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union zu vervielfachen. Die Projekte sollten innovative Maßnahmen und Ansätze vorschlagen, die sich auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Zielgruppen in den Partnerstädten konzentrieren und dabei geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Projekte unterstützt werden, die ein breites Spektrum von Menschen aus Partnerstädten mit unterschiedlichem sozioökonomischem Hintergrund, Geschlecht und Land zusammenbringen. Durch die Mobilisierung von Bürgerinnen und Bürgern auf lokaler und EU-Ebene zur Erörterung bestimmter Themen auf der europäischen politischen Agenda soll diese Aufforderung das gegenseitige Verständnis, die Integration und die kulturelle Vielfalt fördern und Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement auf EU-Ebene entwickeln.
Es wird erwartet, dass die Städtepartnerschaftsprojekte eine neue Geschichte Europas widerspiegeln, bürgerorientiert, gleichstellungsfördernd, gewaltfrei, zukunftsorientiert, konstruktiv und insbesondere für Kinder und die jüngere Generation ansprechend sind. Die Projekte können auf den Ergebnissen von Bürger*innenbefragungen beruhen und zu Debatten über konkrete Wege zur Schaffung einer demokratischeren Union führen, um die Bürger*innen in die Lage zu versetzen, sich wieder mit der EU zu befassen und ein stärkeres Gefühl der Identifikation mit dem europäischen Projekt zu entwickeln.
Das CERV-Programm trägt zur Förderung des interkulturellen Dialogs bei, indem es Menschen verschiedener Nationalitäten und verschiedener Sprachen zusammenbringt und ihnen die Möglichkeit gibt, an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen. In diesem Zusammenhang werden die Städtepartnerschaftsprojekte das Bewusstsein für den Reichtum des kulturellen und sprachlichen Umfelds Europas schärfen und das gegenseitige Verständnis und den gegenseitigen Respekt fördern, was zur Entwicklung einer respektvollen, dynamischen und vielseitigen europäischen Identität und zur Achtung der gemeinsamen Werte, der Demokratie und der Grundrechte beiträgt.
Zu den Aktivitäten im Rahmen von Städtepartnerschaften können u. a. gehören:
- Workshops,
- Seminare,
- Konferenzen,
- Ausbildungsmaßnahmen,
- Experten*innentreffen,
- Webinare,
- Sensibilisierungsmaßnahmen,
- kulturelle Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen,
- Erhebung und Konsultation von (nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselten) Daten,
- Entwicklung, Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren zwischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft,
- Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung der sozialen Medien.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft zwischen den Bürger*innen auf lokaler Ebene
- Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger aus lokalen Gemeinschaften, damit sie den Mehrwert, den die EU durch einen basisorientierten Ansatz bietet, erfahren und erkennen können
- Ein stärkeres Gefühl der Zugehörigkeit zur EU
- Stärkeres Engagement der Bürger*innen, einschließlich der Kinder, im demokratischen Leben
- Förderung einer dauerhaften Bindung zwischen den Gemeinden und zwischen den Bürger*innen
- Verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit in ähnlichen praktischen Fragen der demokratischen Beteiligung zwischen Gemeinden und Bürger*innen, die über den kulturellen Austausch hinausgeht
- Stärkung des Bewusstseins für die Rolle der nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Anwendung der Grundrechte, einschließlich der Rechte der Kinder.
- Stärkere Sensibilisierung für wirksame Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder auf lokaler Ebene
- Aktive Einbeziehung von benachteiligten Gruppen und Gemeinschaften, die an den Rand gedrängt werden
- verstärkte Beteiligung der Bürger*innen, einschließlich der Kinder, an integrativen, sinnvollen und altersgerechten Aktivitäten und verstärkter Kontakt der Bürger*innen mit dem reichen kulturellen Erbe Europas
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (einzelne Begünstigte).
An den Vorschlägen müssen Gemeinden aus mindestens zwei förderfähigen Ländern beteiligt sein, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat ist.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigten):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder).
Weitere Bedingungen für die Förderfähigkeit:
- Der federführende Antragsteller und sein(e) assoziierte(r) Partner müssen eine öffentliche Einrichtung oder eine Organisation ohne Erwerbszweck mit Rechtspersönlichkeit sein, die in einem der förderfähigen Länder offiziell niedergelassen ist.
- Es muss sich um Städte/Gemeinden und/oder andere Ebenen lokaler Behörden oder deren Partnerschaftsausschüsse oder andere gemeinnützige Organisationen handeln, die lokale Behörden vertreten.
- Das Projekt muss transnational sein und Kommunen aus mindestens zwei förderfähigen Ländern einbeziehen, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat ist.
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden, die an dem Projekt teilnehmen.
- Die Veranstaltungen müssen mindestens 50 direkte Teilnehmer umfassen, von denen mindestens 25 "eingeladene internationale Teilnehmer" sind.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Programmkontaktstellen - sind als Koordinator oder Begünstigter im Rahmen dieser Aufforderung förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder als "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 6 und 12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Das KPI-Tool enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen, alle Abschnitte müssen ausgefüllt werden)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden können):
- Pauschalrechner (Vorlage kann vom Einreichungsportal heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B). Gilt nicht für neu gegründete Organisationen.
- ein von der Stadtverwaltung unterzeichnetes Unterstützungsschreiben (gilt für Antragsteller und Partner der Kategorie "Gemeinnützige Organisation, die lokale Behörden vertritt"). Das Dokument muss spätestens in der GAP-Phase vorgelegt werden.
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (unter 18 Jahren) durchführen, eine Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt (für private Einrichtungen: Kopie ihrer Politik; für öffentliche Einrichtungen: Erklärung zur Kinderschutzpolitik.
Die Vorschläge sind auf maximal 40 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document CERV-2025-CITIZENS-TOWN-TTCall Document CERV-2025-CITIZENS-TOWN-TT(340kB)
Kontakt
Website
CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren