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Call-Eckdaten
Interreg HR-BA-ME: Zweiter Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Kroatien-Bosnien und Herzegowina-Montenegro
Termine
Öffnung
27.03.2025
Deadline
06.06.2025 14:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 29.926.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 400.000,00 und € 2.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der zweite Aufruf zielt auf alle vier Prioritäten des Programms und fünf spezifische Ziele ab. Potenzielle Antragsteller sind aufgefordert, Projektvorschläge für die grenzübergreifende Zusammenarbeit einzureichen und einen aktiven Beitrag zum Wirtschaftswachstum des Programmgebiets zu leisten.
Call-Ziele
Die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele wurden im Rahmen des Programms entwickelt:
- P1: Intelligente Investitionen in Forschung, Innovation und wettbewerbsfähiges Unternehmertum
- SO 1.1: Entwicklung und Verbesserung von Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortschrittlicher Technologien
- P2: Grüne Investitionen in Umweltschutz und effizientes Risikomanagement
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- SO 2.3: Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und ressourceneffizienten Wirtschaft
- P3: Zugängliche und belastbare Gesundheitsdienste
- SO 3.1: Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Grundversorgung, und Förderung des Übergangs von institutioneller zu familien- und gemeindenaher Versorgung
- P4: Nachhaltiger und integrativer Tourismus und Kultur
- SO 4.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation
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Erwartete Ergebnisse
Das Programm schlägt die folgenden (nicht vollständige Liste) Arten von Maßnahmen vor:
P1: Intelligente Investitionen in Forschung, Innovation und wettbewerbsfähiges Unternehmertum
- SO 1.1: Entwicklung und Verbesserung von Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortschrittlicher Technologien
- Das Programm konzentriert sich auf die Unterstützung von Maßnahmen, die Innovation und Technologietransfer beschleunigen, vor allem (aber nicht ausschließlich) in den Bereichen blaue und grüne Wirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Fischerei und Aquakultur, Klimawandel, erneuerbare Ressourcen, intelligente Fertigung, Biodiversität, Kompetenzentwicklung für intelligente Spezialisierung usw.
P2: Grüne Investitionen in Umweltschutz und effizientes Risikomanagement
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- Die Maßnahmen werden sich auf die öffentliche Infrastruktur, die Schaffung von Wissensgrundlagen und die für die Energiewende erforderlichen Humanressourcen sowie auf nationale, regionale und lokale Agenturen konzentrieren, die die Energieeffizienz fördern und die Endnutzenden dabei unterstützen und ermutigen, Energie aus erneuerbaren Quellen zu nutzen und den Energieverbrauch zu rationalisieren. Angesichts des steigenden Energiebedarfs und der zunehmend begrenzten Ressourcen wird die Entwicklung von Methoden zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung bei der zukünftigen Entwicklung des Gebiets Priorität haben. Das Programm wird die Erzeugung von Biomasse aus Entwaldung oder Waldschädigung oder Müllverbrennung oder anderen Tätigkeiten, die zu einer erheblichen Zunahme der Verbrennung führen, nicht unterstützen.
- SO 2.3: Förderung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und ressourceneffizienten Wirtschaft
- Entwicklung und Umsetzung von Ansätzen und Lösungen, um die Deponierung aller Arten von Abfällen zu begrenzen und ihren Wert (als zukünftige Ressourcen) im Wirtschaftskreislauf zu erhalten
- Sensibilisierung von politischen Entscheidungsträgern und Interessengruppen für ökologische und wirtschaftliche Möglichkeiten einer Kreislaufwirtschaft und Verbesserung ihrer Kapazitäten für die praktische Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsansätzen in verschiedenen Sektoren (z. B. Elektronik, Bauwesen, Textilien, Kunststoffe, Verpackungen, Lebensmittel, Land-, Forst- und Holzindustrie)
- Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Pilot- und Demonstrationsaktionen, die die Bürger eng einbeziehen (z. B. bewährte Verfahren bei der getrennten Abfallsammlung und Abfallwiederverwendung, Pilottests von Reparatur-, Wiederverwendungs- und Sanierungsansätzen usw.).) um Verhaltensänderungen, eine höhere Akzeptanz für nachhaltigere Produkte und ressourceneffiziente Konsum- und Produktionsmuster zu fördern
- Verbesserung der Abfallbewirtschaftungspolitik und der Kompetenzen des öffentlichen Sektors, einschließlich der Vermeidung, Verarbeitung und des Recyclings von Siedlungsabfällen (z. B. Verwertung von organischen Abfällen, einschließlich Nährstoffen aus kommunalem Abwasser), industrieller Bioabfälle und Bauabfälle
- Entwicklung und Erprobung von Lösungen, die die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Rohstoffen unterstützen
- Förderung und Erprobung digitaler Lösungen für die Kreislaufwirtschaft, einschließlich Anwendungen und Dienstleistungen (z. B. Produktpässe, Ressourcenkartierung, Rückverfolgungssysteme und Verbraucherinformationen).
P3: Zugängliche und belastbare Gesundheitsdienste
- SO 3.1: Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Grundversorgung, und Förderung des Übergangs von institutioneller zu familien- und gemeindenaher Versorgung
- Entwicklung und Implementierung von IKT-Lösungen und (Pilot-)Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung im Gesundheitswesen
- Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten für schutzbedürftige und marginalisierte Gruppen wie ältere Menschen, Kinder (z. B. Kinder, denen die elterliche Sorge vorenthalten ist) und Menschen mit Behinderungen durch Investitionen in Ausrüstung, Transportmittel usw
- Verbesserung der Zugänglichkeit und Wirksamkeit grenzüberschreitender öffentlicher Gesundheitsdienste durch Investitionen in Telemedizin, Diagnostik, mobile Kliniken/Krankenstationen und mobile Anlagen, einschließlich kleiner Infrastrukturen, die naturbasierte Lösungen bevorzugen
- Wissenstransfer durch Erfahrungsaustausch, Sensibilisierung, lebenslanges Lernen, Bildungs- und Ausbildungsprogramme und Kapazitätsaufbau durch Online- und In-situ-Schulungen, um die Fähigkeiten im Bereich der Gesundheitsversorgung zu verbessern und die Bereitstellung von Grundversorgung sowie familien- und gemeindenahen Pflegediensten zu verbessern
- Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Aktivitäten / Lösungen zur Förderung einer gesunden Lebensweise und eines aktiven und gesunden Alterns, Krankheitsprävention
P4: Nachhaltiger und integrativer Tourismus und Kultur
- SO 4.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation
- Das Programm zielt darauf ab, die spezifischen, innovativen, nachhaltigen, grünen, digitalen und intelligenten Formen von Tourismus und Kultur (einschließlich neuer und bestehender nachhaltiger Tourismus- / Kulturstätten) zu unterstützen, die den Vorteil für die lokalen Gemeinschaften und Volkswirtschaften unter strikter Beachtung potenzieller Auswirkungen auf die Umwelt entwickeln.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An den Projekten müssen mindestens zwei Partner aus den teilnehmenden Ländern beteiligt sein, von denen einer aus einem EU-Mitgliedstaat (Kroatien) stammen muss. Die maximale Anzahl der Partner in einem Antrag beträgt sechs, einschließlich des federführenden Partners. Anträge mit trilateraler Partnerschaft (Partnerschaft mit Partnern aus allen drei Ländern) werden besonders gefördert.
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, muss der Antragsteller/Partner alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie müssen eine juristische Person sein, die nach dem nationalen Recht des jeweiligen Teilnehmerlandes (Kroatien, Bosnien und Herzegowina und/oder Montenegro) gegründet wurde und mindestens 12 Monate vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen eingetragen wurde.
- sie müssen gemeinnützig sein; und
- sie müssen in fachlicher und finanzieller Hinsicht unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der vorgeschlagenen Projektaktivitäten verantwortlich sein und dürfen nicht als Vermittler auftreten.
Im Allgemeinen sind die folgenden Organisationen berechtigt, einen Antrag für den EU-Beitrag zum Programm zu stellen
- Nationale, regionale und lokale öffentliche Einrichtungen, d. h. juristische Personen des öffentlichen Rechts, die mit besonderen Befugnissen ausgestattet sind und Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen; oder
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, d. h. Organisationen, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter haben, die Rechtspersönlichkeit besitzen und - die entweder - überwiegend vom Staat, von regionalen oder lokalen Behörden oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden; über einen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsrat verfügen, der mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern besteht, die vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind, oder - die der Aufsicht dieser Einrichtungen unterliegen.
- privatrechtliche Einrichtungen ohne Erwerbszweck, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Bedürfnisse zu befriedigen, und die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter haben und in den beiden letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (kumulativ) ein Jahreseinkommen aufweisen.
Eine Einrichtung/Organisation kann für die Finanzierung von maximal drei (3) Vorhaben ausgewählt werden, davon maximal zwei (2) Vorhaben als Projektpartner und maximal ein (1) Vorhaben als Lead-Partner.
Wenn Fakultäten innerhalb der Universität keine eigenständige juristische Person sind, gilt diese Beschränkung für jede Fakultät und nicht für die Universität.
Partnerschaften zwischen Akteuren, die denselben Namen tragen und derselben Mutterorganisation angehören (z. B. zwei Zweigstellen oder "Schwester"-Organisationen), können nicht akzeptiert werden, unabhängig davon, ob sie in einem oder in jedem der drei teilnehmenden Länder ansässig sind.
Jeder Partner ist ein Finanzierungspartner und muss mindestens 15 % der Kofinanzierung seines Anteils am Projektbudget sicherstellen. Jeder Partner muss über ein Budget von mindestens 10 % des Gesamtbudgets der Operation verfügen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte alle vier der folgenden Kooperationskriterien erfüllen.
- Gemeinsame Entwicklung
- Gemeinsame Durchführung
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Der kroatische Teil des Programmgebiets umfasst die folgenden Gespanschaften: Gespanschaft Zagreb, Gespanschaft Sisak-Moslavina, Gespanschaft Karlovac, Gespanschaft Bjelovar-Bilogora, Gespanschaft Lika-Senj, Gespanschaft Požega-Slavonia, Gespanschaft Brod-Posavina, Gespanschaft Zadar, Gespanschaft Šibenik-Knin, Gespanschaft Vukovar-Srijem, Gespanschaft Split-Dalmatien und Gespanschaft Dubrovnik-Neretva.
Das Programmgebiet in Bosnien und Herzegowina umfasst den Bezirk Brčko in Bosnien und Herzegowina und die folgenden Gemeinden: Bijeljina, Teočak, Ugljevik, Lopare, Tuzla, Lukavac, Čelić, Srebrenik, Petrovo, Gračanica, Doboj Istok, Gradačac, Pelagićevo, Donji Žabar, Orašje, Domaljevac-Šamac, Šamac, Modriča, Vukosavlje, Odžak, Brod, Srebrenica, Bratunac, Milići, Han-Pijesak, Vlasenica, Kladanj, Šekovići, Kalesija, Osmaci, Zvornik, Banovići, Živinice, Sapna, Prnjavor, Srbac, Laktaši, Čelinac, Kotor Varoš, Kneževo, Dobretići, Šipovo, Jajce, Jezero, Mrkonjić Grad, Banja Luka, Gradiška, Kozarska Dubica, Prijedor, Oštra Luka, Sanski Most, Ključ, Ribnik, Glamoč, Bosansko Grahovo, Drvar, Istočni Drvar, Petrovac, Bosanski Petrovac, Bosanska Krupa, Krupa na Uni, Novi Grad, Kostajnica, Bužim, Velika Kladuša, Cazin, Bihać, Doboj, Derventa, Prozor/Rama, Konjic, Nevesinje, Gacko, Bileća, Trebinje, Ravno, Ljubinje, Berkovići, Mostar, Jablanica, Kupres, Kupres (RS), Tomislavgrad, Posušje, Široki Brijeg, Čitluk, Stolac, Neum, Čapljina, Ljubuški, Grude, Livno, Istočni Mostar, Doboj Jug, Kakanj, Maglaj, Tešanj, Usora, Zavidovići, Zenica, Žepče, Bugojno, Busovača, Donji Vakuf, Gornji Vakuf-Uskoplje, Novi Travnik, Travnik, Vitez und Teslić.
Der montenegrinische Teil des Programmgebiets umfasst die folgenden Gemeinden: Herceg Novi, Kotor, Tivat, Budva, Bar, Ulcinj, Cetinje, Nikšić, Podgorica, Tuzi und Danilovgrad.
Haushaltsvolumen der Projekte:
- SO 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortgeschrittener Technologien - zwischen € 400.000 und € 1.000.000
- SO 2.1: Förderung der Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen - zwischen € 400.000 und € 1.500.000
- SO 2.3: Förderung des Übergangs zu einer kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft - zwischen € 400.000 und € 1.500.000
- SO 3.1: Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung - zwischen € 400.000 und € 1.500.000
- SO 4.1: Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation - zwischen € 400.000 und € 2.000.000
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Das Antragspaket für den 2. CfP kann von der Programm-Website heruntergeladen werden: www.interreghr- ba-me.eu. Es besteht aus den folgenden Dokumenten:
Leitfaden für Antragsteller (GfA) und den folgenden Anhängen:
- Vorlage für die Erklärung des Lead Partners
- Vorlage für die Erklärung des Projektpartners
- Vorlage für die Partnerschaftsvorvereinbarung
- Muster des Subventionsvertrags
Die Anträge MÜSSEN ausschließlich vom federführenden Partner über das Online-Einreichungssystem Jems ausgefüllt und eingereicht werden. Die Anträge sind gemäß dem Antragshandbuch auszufüllen: Anweisungen zum Ausfüllen des Antrags (einschließlich Budget) und gemäß den Leitlinien für Antragsteller einzureichen. Außerdem wird eine Vorlage für ein Offline-Antragsformular als nützliches Hilfsmittel für die Vorbereitung des Antrags bereitgestellt. Beide Dokumente finden Sie in der Mappe Nützliche Hilfsmittel innerhalb der Dokumente der ersten Ausschreibung.
Die offizielle Sprache des Programms ist Englisch. Daher werden die Bewerbung und die gesamte Kommunikation zwischen den Antragstellern und den Programmorganen in englischer Sprache abgewickelt. Die Informationen in den Jems sowie der offizielle Schriftverkehr sind entsprechend zu behandeln.
Call-Dokumente
Interreg HR-BA-ME 2nd callInterreg HR-BA-ME 2nd call(1196kB)
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