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Call-Eckdaten
Interreg Italien-Österreich Dritter Aufruf
Förderprogramm
Interreg Italien-Österreich
Termine
Öffnung
25.03.2025
Deadline
01.07.2025 12:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
27.03.2025
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 16.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 200.000,00 und € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit der Aufforderung werden Initiativen im Rahmen von vier Prioritäten gefördert: Forschung und Innovation (Priorität 1), Klimawandel und biologische Vielfalt (Priorität 2), nachhaltiger und kultureller Tourismus (Priorität 3) und Abbau von verwaltungstechnischen Hindernissen im grenzüberschreitenden Verkehr (Priorität 5).
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Innovation und Unternehmen
- SO 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien.
- P2: Klimawandel und Biodiversität
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen.
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
- P3: Nachhaltiger Tourismus und Kulturtourismus
- SO 3.1: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen.
- P5: Abbau von grenzüberschreitenden Hindernissen
- SO 5.1: Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innenn, der Zivilgesellschaft und den Institutionen, insbesondere mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen
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Erwartete Ergebnisse
Das Programm schlägt folgende Maßnahmentypen vor:
P1 Innovation und Unternehmen investiert in die Bereiche intelligenter Spezialisierungsstrategien, fördert Investitionen in Forschung und Entwicklung und unterstützt Unternehmen zu Themen von grenzüberschreitender Bedeutung:
- Energiewende
- Unterstützung von Start-ups und Unternehmertum
- Zirkuläre Produktionsprozesse
- Neue und nachhaltige Technologien
- „Life sciences“ oder Biowissenschaften
- IKT und Digitalisierung
P2 Klimawandel und Biodiversität konzentriert sich auf Katastrophenschutz, Risikoprävention, Ökosysteme, Umweltschutz und Biodiversität:
- Katastrophenschutzmaßnahmen für das Risikomanagement
- Systeme zur Anpassung an den Klimawandel
- Sensibilisierungsmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
- Naturschutz und Stärkung der Biodiversität
P3 Nachhaltiger Tourismus und Kulturtourismus fördert nachhaltige Tourismusmodelle:
- Intelligenter und nachhaltiger Tourismus (Ökotourismus)
- Saisonale Anpassung des touristischen Angebots
- Digitalisierung des kulturellen und touristischen Angebots
- Förderung der Kultur- und Kreativunternehmen
P5 Abbau von grenzüberschreitenden Hindernisse unterstützt digitale Lösungen, die von der öffentlichen Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt wurden, nachhaltige Mobilität, die Bekämpfung des „Brain-Drain“, die Förderung der Beschäftigung, die gemeinsame Nutzung von Gesundheitsdiensten und den Abbau grenzüberschreitender Hindernisse:
- Ermittlung grenzüberschreitender Hindernisse durch Anhörung der in den Gebieten tätigen Akteure
- Mögliche Interventionsbereiche: (1) IKT und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, (2) Gesundheit und Digitalisierung der Gesundheitsversorgung, (3) Mobilität
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Gemäß Art. 23 VO (EU) Nr. 2021/1059 ist mindestens ein Partner aus beiden Mitgliedsstaaten notwendig; eine Ausnahme stellen die EVTZ dar.
Alle im Rahmen des Interreg VI-A Programms Italien-Österreich geförderten Projekte müssen einen Lead Partner (LP) haben, der die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung und Umsetzung des Projekts im Namen aller anderen Projektpartner übernimmt und als Bindeglied zwischen den Projektpartnern (PP) und den Programmbehörden sowie innerhalb der Partnerschaft fungiert.
Die Zusammenarbeit aller an dem Projekt beteiligten Begünstigten ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung der Projektidee und den Erfolg des Projekts. In diesem Zusammenhang wird dringend empfohlen, dass alle Projektpartner ihre Zusammenarbeit auf die folgenden Kriterien stützen:
- Gemeinsame Ausarbeitung
- Gemeinsame Durchführung
- Gemeinsames Personal
- Gemeinsame Finanzierung
Zulässig sind als Projektpartner Einrichtungen/ Akteure, die mit ihrer Fachkompetenz im behandelten Themenbereich aktiv zur Umsetzung der Projektinhalte und durch die Nutzung der Ergebnisse zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen. Akteure hingegen, welche die Projektumsetzung durch die Erbringung von Dienstleistungen unterstützen, sind nicht als Projektpartner zulässig, sondern können, unter Einhaltung der spezifischen Vorschriften der Auftragsvergabe, als Dienstleister involviert werden. Bei Verträgen und Aufträgen über 5.000,00 Euro (ohne MwSt.) müssen alle Projektpartner öffentlicher oder privater Natur eine angemessene Marktforschung durchführen, indem sie mindestens drei Angebote einholen (in begründeten Fällen kann davon abgesehen werden), unbeschadet der Verpflichtungen, die in den geltenden regionalen/nationalen Vorschriften vorgesehen sind, sofern diese restriktiver sind (siehe programmspezifische Förderfähigkeitsregeln).
Zulässig sind auch assoziierte Partner, die das Projekt, bzw. die Partnerschaft von außen unterstützen, indem sie ihr Know-how und ihren Zugang zu relevanten Daten und Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus unterstützen sie die Verbreitung der Ergebnisse des Projekts unter den Zielgruppen. Die assoziierten Partner finanzieren ihre Aktivitäten selbst. Um ihnen die Teilnahme an den Projekttreffen zu ermöglichen, können ihre Reisekosten - im Rahmen der Reisekostenpauschale - aus dem Budget der Projektpartner bezahlt werden. Alle übrigen Tätigkeiten müssen von den assoziierten Partnern selbst finanziert werden. Die assoziierten Partner werden im Onlinesystem coheMON in einer Liste aufgeführt und ihre Tätigkeiten und Rolle im Projektantrag in einem beschreibenden Feld dargelegt.
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
Italien
- Südtirol: Bozen
- Venetien: Belluno, Vicenza, Treviso
- Friaul-Julisch-Venetien: Pordenone, Udine, Gorizia, Triest
Österreich: Kärnten:
- Kärnten: Klagenfurt-Villach, Unterkärnten, Oberkärnten
- Salzburg: Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung
- Tirol: Tiroler Unterland, Innsbruck, Tiroler Oberland, Außerfern, Osttirol.
Das maximale Projektbudget (EFRE-Betrag) wird auf der Grundlage der Anzahl der Herkunftsregionen der teilnehmenden Begünstigten festgelegt:
- 500.000 Euro für 2 teilnehmende Regionen
- 750.000 Euro für 3 teilnehmende Regionen
- bis zu 1 Million Euro für mehr als 3 teilnehmende Regionen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Betrag überschritten werden und wird vom Lenkungsausschuss genehmigt.
Für die Priorität 3 im Rahmen dieses Aufrufs gelten diese Budgetgrenzen nicht in vollem Umfang, da hier nur noch 322.890,00 Euro an Mitteln zur Verfügung stehen.
Die im Rahmen dieses Aufrufs zur Verfügung stehendenEFRE-Mittel belaufen sich auf insgesamt 16.500.000 Euro und verteilen sich wie folgt:
- Priorität 1: 5.031.706,00 Euro
- Priorität 2: 8.946.076,00 Euro
- Priorität 3: 322.890,00 Euro
- Priorität 5: 2.199.328,00 Euro
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Priorität 3 "Nachhaltiger und kultureller Tourismus" aufgrund der begrenzten Mittel nur ein strategisches Projekt genehmigt wird, an dem alle Regionen des Programms beteiligt sind.
Die Projektdauer erstreckt sich von Projektbeginn bis Projektende. Der Projektbeginn kann frühestens mit der Einreichung erfolgen. Das Projektende ist projektspezifisch festzulegen und darf den 31/03/2028 nicht überschreiten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Um eine höhere Qualität des Projekts zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich bis zum 11. Juni mit Ihrer zuständigen regionalen Koordinierungsstelle (RCO) in Verbindung zu setzen, um ein Orientierungsgespräch zu führen. Um transparent und ergebnisorientiert vorzugehen, laden Sie das Formular herunter, füllen es aus und bringen es zu Ihrem Termin mit der RCO mit. Dort wird das RCO eine erste unverbindliche Bewertung des Projektvorschlags im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Zielen des Kooperationsprogramms und die Förderfähigkeit vornehmen. Falls erforderlich, erhalten Sie Hinweise auf eine mögliche nationale Kofinanzierung.
Projektvorschläge werden über das coheMON-Programmüberwachungssystem eingereicht, indem das Projektformular online ausgefüllt wird. Daher müssen alle Projektpartner über einen aktiven Zugang zu coheMON verfügen und eine digitale Signatur besitzen. Partner, die bereits im System registriert sind, müssen kein neues Konto einrichten.
Alle Projektphasen werden über coheMON verwaltet, d. h. von der Einreichung des Projektvorschlags bis zum tatsächlichen Abschluss des Projekts, sowohl von den Begünstigten - der Lead Partner trägt die größere Verantwortung - als auch von den Programmbehörden.
Sollten Sie bei der Nutzung des Systems auf Schwierigkeiten stoßen, konsultieren Sie bitte den coheMON-Leitfaden.
Wir empfehlen dringend, die Einreichung einige Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist am 1. Juli um 12 Uhr abzuschließen, da der Einreichungsprozess die Zusammenarbeit aller Projektpartner erfordert.
Call-Dokumente
Interreg IT-AT 2021-2027 KooperationsprogrammInterreg IT-AT 2021-2027 Kooperationsprogramm(1564kB)
Interreg IT-AT 3rd callInterreg IT-AT 3rd call(744kB)
Kontakt
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