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Call-Eckdaten
Interreg Ostseeraum - Kleinprojekte
Förderprogramm
Interreg Ostseeraum
Termine
Öffnung
25.03.2025
Deadline
05.06.2025 23:59
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm hat eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für Kleinprojekte veröffentlicht, die sich mit Herausforderungen im Rahmen der Priorität 1 - Innovative Gesellschaften, Priorität 2 - Wasserbewusste Gesellschaften und Priorität 3 - Klimaneutrale Gesellschaften befassen.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Innovative Gesellschaften
- SO 1.1: Widerstandsfähige Volkswirtschaften und Gemeinschaften
- SO 1.2: Reaktionsfähige öffentliche Dienste
- P2: Wasserbewusste Gesellschaften
- SO 2.1: Nachhaltige Gewässer
- SO 2.2: Blaue Wirtschaft
- P3: Klimaneutrale Gesellschaften
- SO 3.1: Kreislaufwirtschaft
- SO 3.2: Energiewende
- SO 3.3: Intelligente grüne Mobilität
Erwartete Ergebnisse
Nachstehend finden Sie eine Liste der Ziele (nicht vollständig).
P1: Innovative Gesellschaften
- SO 1.1: Widerstandsfähige Volkswirtschaften und Gemeinschaften
- Stärkung der europäischen Identität auf der Grundlage gemeinsamer Werte, der Kultur und des Erbes
- Steigerung der Innovationsfähigkeit der Region
- intelligente Spezialisierungsansätze anpassen
- Anpassung von Innovationsökosystemen
- Digitalisierung nutzbar machen
- ungleiche territoriale Entwicklung berücksichtigen
- SO 1.2: Reaktionsfähige öffentliche Dienste
- maßgeschneiderte, bedarfsgerechte und kosteneffiziente Dienstleistungen anbieten
- Harmonisierung von Systemen und Standards
- Entwicklung von Lösungen, die auf Veränderungen reagieren
- neue digitale Technologien anwenden
- Interaktionen zwischen Dienstleistern und der Gemeinschaft auslösen
- öffentliche Antworten über Sektoren und Grenzen hinweg entwickeln
P2: Wasserbewusste Gesellschaften
- SO 2.1: Nachhaltige Gewässer
- Anpassung bestehender Lösungen, Entwicklung und Umsetzung neuer Lösungen zur Vermeidung und Verringerung der Wasserverschmutzung
- Anpassung der Wasserbewirtschaftungspraktiken an den Klimawandel
- Durchführung sektorübergreifender Maßnahmen
- SO 2.2: Blaue Wirtschaft
- Förderung von Maßnahmen für blaue Unternehmen
- Erleichterung der gemeinsamen Nutzung des Meeresraums und Entschärfung potenzieller Konflikte
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit der blauen Unternehmen
- Abmilderung der Auswirkungen blauer Unternehmen auf den Klimawandel
P3: Klimaneutrale Gesellschaften
- SO 3.1: Kreislaufwirtschaft
- Schaffung und Förderung von Kreislaufumgebungen
- intelligente Spezialisierungsansätze neu zu definieren
- Schaffung von Geschäftsmöglichkeiten mit ökologischem und gesellschaftlichem Nutzen
- die Digitalisierung ausschöpfen
- ungleiche territoriale Auswirkungen und Benachteiligung durch Übergangsprozesse beachten
- SO 3.2: Energiewende
- Anpassung und Aktualisierung der Politik
- Stärkere sektorübergreifende Verbreitung erneuerbarer Energien
- Koordinierung von Plänen und gemeinsame Nutzung von Lösungen über Grenzen hinweg
- Mobilisierung von Industrie und Bürgern zur Anwendung von Energielösungen
- SO 3.3: Intelligente grüne Mobilität
- Harmonisierung der Mobilitätssysteme über die Grenzen hinweg
- Mobilisierung von Verkehrsunternehmen und Bürger*innen zur Nutzung intelligenter grüner Lösungen
- Unterstützung der Behörden bei der Einführung intelligenter grüner Lösungen und der Verringerung der Luftverschmutzung in den Städten
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Partnerschaft muss mindestens drei Projektpartner aus drei verschiedenen Ländern des Interreg-Ostseeraum-Programms umfassen: einen federführenden Partner und mindestens zwei Projektpartner. Mindestens zwei der Projektpartner müssen auf dem Gebiet von zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten des Programmgebiets ansässig sein.
In der Regel können Organisationen, die in den Regionen des Programmgebiets ansässig sind, Projektpartner werden. In Ausnahmefällen können Organisationen, die außerhalb des Programmgebiets angesiedelt sind, sich als Projektpartner für eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder aus Norwegen bewerben. Weitere Einzelheiten finden Sie im Programmhandbuch.
Die Partnerschaft basiert auf dem Prinzip des federführenden Partners, wobei jede Projektplattform einen federführenden Partner benennen muss, der für die Vorbereitung und Einreichung des Antrags verantwortlich ist. Bei dem federführenden Partner sollte es sich um eine Partnerorganisation aus einem Interreg-Ostseeraum-Projekt oder um einen EUSBSR-Politikbereichskoordinator handeln. Die federführenden Partner müssen unter die im Programmhandbuch (Kapitel C.2.1) definierte Rechtsstatuskategorie "öffentlich" fallen.
Partner aus EU-Mitgliedstaaten können bis zu 80 % Kofinanzierung aus dem EFRE erhalten. Norwegische Partner erhalten bis zu 50% Kofinanzierung aus norwegischen Mitteln. Die Projektpartner müssen einen eigenen Beitrag leisten, um Programmmittel zu erhalten.
Die Partnerschaft basiert auf dem Prinzip des federführenden Partners. Jedes Projekt muss einen federführenden Partner benennen, der für die Vorbereitung und Einreichung des Antrags verantwortlich ist. Der federführende Partner trägt die rechtliche Verantwortung für die gesamte Partnerschaft. Der federführende Partner ist auch das Bindeglied zwischen den Projektpartnern und der Verwaltungsbehörde/dem Gemeinsamen Sekretariat des Programms.
Leitende Partner:
- Sie müssen in einem Mitgliedstaat oder einem norwegischen Gebiet, das zum Programmgebiet gehört, rechtlich registriert sein. Eine juristische Person mit Sitz in Deutschland oder Norwegen (im Sinne der rechtlichen Registrierung), aber außerhalb des Programmgebiets, kann dennoch federführender Partner werden, wenn sie bestimmte, im Programmhandbuch (Kapitel C.1.2) festgelegte Verpflichtungen erfüllt
- Sie müssen in die im Programmhandbuch definierte Rechtsstatuskategorie "öffentlich" fallen (Kapitel C.2.1).
Die Partnerschaft sollte in erster Linie aus lokalen und/oder regionalen und/oder nationalen Behörden sowie aus NRO bestehen. Andere Arten von Organisationen können als Projektpartner teilnehmen und die öffentlichen Behörden und NRO bei ihren Projektaufgaben unterstützen. Ihre Rolle, insbesondere die Rolle von Bildungs- und Forschungseinrichtungen, sollte im Antrag gut begründet und erläutert werden. In Anbetracht des begrenzten Budgets eines kleinen Projekts, seiner Struktur und Dauer können kleine Projekte von kleineren Partnerschaften durchgeführt werden. Organisationen, die bisher noch nicht am Programm teilgenommen haben, werden ermutigt, sich als Partner an Kleinprojekten zu beteiligen.
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
Das Programmgebiet umfasst neun Länder. Es umfasst die folgenden EU-Mitgliedstaaten:
- Dänemark: das gesamte Land
- Estland: das gesamte Land
- Finnland: das gesamte Land
- Deutschland: die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen (nur NUTS II-Gebiet Region Lüneburg)
- Lettland: das ganze Land
- Litauen: das gesamte Land
- Polen: das gesamte Land
- Schweden: das gesamte Land
Darüber hinaus nimmt ein weiteres Land an dem Programm teil:
- Norwegen: die Regionen Trøndelag, Møre og Romsdal, Vestland, Rogaland, Agder, Vestfold og Telemark, Viken, Innlandet, Oslo
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Zunächst müssen die federführenden Antragstellende ein Projektideenformular (PIF) ausfüllen und bei der MA/JS einreichen. Im PIF beschreiben die Hauptantragstellende kurz die Herausforderung, die Partnerschaft, den Entwurf des Arbeitsplans und das geplante Budget. Das ausgefüllte PIF muss zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Eröffnung der Aufforderung, spätestens jedoch bis zum 5. Juni 2025, an die MA/JS gesendet werden . Die MA/JS gibt den Antragstellenden im Rahmen von Konsultationen auf der Grundlage der eingereichten PIFs Feedback. Die MA/JS ist bestrebt, allen Antragstellenden, die dies wünschen, ein Beratungsgespräch anzubieten. Die frühzeitige Einreichung des PIF unterstützt die MA/JS bei der Erreichung dieses Ziels.
Die bei der MV/JS eingereichten PIFs werden dem Begleitausschuss des Programms zur Verfügung gestellt. Wenn die Antragstellenden zustimmen, werden die PIFs auch an die Koordinator*innen der Politikbereiche (PACs) der EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBSR) weitergegeben. Die Mitglieder des Begleitausschusses und die PACs können sich mit den federführenden Antragstellenden in Verbindung setzen und sie bei der weiteren Entwicklung der Projektideen beraten. Die MA/JS erhalten keine Informationen über die von den Mitgliedern der Begleitausschüsse und Beiräte erteilten Ratschläge. Es ist Sache der Projektpartnerschaft, zu überlegen, wie sie die erhaltenen Ratschläge umsetzen will.
Alle Informationen im Projektideenformular, einschließlich des Feedbacks der MA/JS während der Konsultation, haben keinen Einfluss auf die Qualitätsbewertung der eingereichten Anträge. Die MA/JS wird die Qualitätsbewertung ausschließlich auf der Grundlage der Informationen aus den eingereichten Anträgen durchführen. Für das Ausfüllen des Projektantragsformulars und die Arbeit mit weiteren Dokumenten und Formularen (Partnererklärungen, Kontaktinformationen, Bankinformationen) muss der federführende Antragstellende einen Zugang zum elektronischen Datenaustauschsystem BAMOS+ (https://baplus.bamos.eu/) beantragen. Der Antrag auf Zugang zu BAMOS+ ist bis spätestens 5. Juni 2025 zu stellen.
Der Projektantrag und alle weiteren Dokumente und Formulare müssen bis zum 8. Oktober 2025 16:00 Uhr MESZ ausgefüllt und über BAMOS+ eingereicht werden.
Alle Unterlagen und Formulare werden ausschließlich in digitaler Form eingereicht.
Call-Dokumente
Interreg Baltic Sea - Small Projects 2025Interreg Baltic Sea - Small Projects 2025(264kB)
Kontakt
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