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Call-Eckdaten
Aufruf zur Einreichung von zweijährigen Partnerschaftsrahmenvereinbarungen zur Unterstützung der Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (2026-2027)
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-CSC-OG-FPA
Termine
Öffnung
18.03.2025
Deadline
27.05.2025 17:00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, europäischen Nichtregierungsorganisationen (ENGOs) und EU-weiten Netzwerken, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind, strukturelle Unterstützung in Form von Betriebskostenzuschüssen zu gewähren.
Call-Ziele
Diese Aufforderung zielt darauf ab, 2-jährige Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft zu schließen. Die Zusammenarbeit mit hochqualifizierten Organisationen der Zivilgesellschaft ist von Bedeutung, da sie durch ihre weitreichenden Netzwerke auf europäischer und nationaler Ebene in engem Kontakt mit den Endnutzern stehen. Aufgrund ihres Top-down-Multiplikatoreffekts und ihres Bottom-up-Beitrags zur Politikentwicklung kommt ihnen eine doppelte Rolle zu.
Die Zusammenarbeit wird auch den Politiktransfer, das Lernen und die Unterstützung von EU-Zielen und -Prioritäten (einschließlich Gleichheit, Eingliederung und Vielfalt im Einklang mit den Zielen der Erasmus+- und der Europäischen Solidaritätskorps-Strategie für Eingliederung und Vielfalt) unter den relevanten Akteuren in den teilnehmenden Ländern fördern. Eine solche Zusammenarbeit trägt dazu bei, ein breites Bewusstsein für die Eigenverantwortung in Bezug auf EU-Maßnahmen und politische Strategien, die für die Menschen relevant sind, zu schaffen und Ideen und Anliegen der Zivilgesellschaft auf allen Ebenen zu berücksichtigen.
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, europäischen Nichtregierungsorganisationen (ENGOs) und EU-weiten Netzwerken, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind, strukturelle Unterstützung in Form von Betriebskostenzuschüssen zu gewähren, um die folgenden allgemeinen Ziele zu erreichen:
- Sensibilisierung für die europäischen politischen Agenden im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere für den Europäischen Bildungsraum und die Union der Kompetenzen.
- Stärkung des Engagements der Stakeholder und der Zusammenarbeit mit den Behörden bei der Umsetzung von Maßnahmen und Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen in Bereichen, die für die im Rahmen des Europäischen Semesters herausgegebenen länderspezifischen Empfehlungen relevant sind.
- Stärkung der Beteiligung von Stakeholdern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, auch durch Nutzung des Potenzials der digitalen Kommunikation neben anderen Formen der Beteiligung.
- Stärkere Einbindung der Stakeholder und der Zivilgesellschaft in die Verbreitung politischer und programmatischer Maßnahmen, einschließlich der Ergebnisse und bewährter Verfahren unter ihren Mitgliedern und darüber hinaus.
- Förderung des aktiven Engagements in der Zivilgesellschaft und Sensibilisierung für die gemeinsamen Grundsätze und Werte der Europäischen Union.
Der Aufruf umfasst auch die allgemeinen Prioritäten der Kommission 2024-2029 von der Leyen . Die Umsetzung dieser Prioritäten wird sich auf die Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auswirken und diese mobilisieren, wobei der Schwerpunkt auf dem neuen Ziel des Aufbaus einer Union der Kompetenzen liegt, die sich auf den umfassenden Ansatz für die allgemeine und berufliche Bildung im strategischen Rahmen des Europäischen Bildungsraums stützt. Diese allgemeinen Ziele stützen sich auf die Stärken der ENGO und der EU-weiten Netze sowie auf deren Fähigkeit, eine große Zahl von Interessenten zu erreichen und die politischen Prioritäten der EU zu unterstützen. Sie sollten daher eindeutig in den Arbeitsplänen, Aktivitäten und Ergebnissen der antragstellenden Organisationen verankert sein
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die EU-Jugendstrategie 2019-2027 konzentriert sich auf drei zentrale Aktionsbereiche:
- ENGAGE, das auf eine sinnvolle staatsbürgerliche, demokratische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Beteiligung junger Menschen abzielt;
- CONNECT, das verschiedene und integrative Formen der Mobilität zu Lernzwecken für junge Menschen in der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus fördern soll, um neue Verbindungen, Beziehungen und den Austausch von Erfahrungen zu schaffen und sich in Solidaritäts- und Freiwilligentätigkeiten zu engagieren;
- EMPOWER, das darauf abzielt, junge Menschen zu ermutigen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Im Einklang mit der EU-Jugendstrategie werden im Rahmen des Themas Aktivitäten gefördert, die darauf abzielen, junge Menschen einzubinden, zu verbinden und zu befähigen.
Die förderfähigen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und Prioritäten der vorliegenden Aufforderung stehen und kohärent, konsistent und kostenwirksam sein. Die Aktivitäten können auf europäischer, grenzüberschreitender, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt werden. Die beschriebenen Aktivitäten sollten sich über die zweijährige Laufzeit der Partnerschaftsrahmenvereinbarung erstrecken.
Jedes Jahr kann den Rahmenpartnern über eine Vereinbarung über eine spezifische Finanzhilfe ein Betriebskostenzuschuss gewährt werden, um ihre Aktivitäten zu finanzieren, sofern sie mit den Zielen des Programms in dem betreffenden Bereich und den von der Kommission festgelegten politischen Prioritäten übereinstimmen. Die Kosten für allgemeine Verwaltungsausgaben, die für den Betrieb dieser Organisationen erforderlich sind, können ebenfalls aus dem jährlichen SGA gedeckt werden.
Von den EU-weiten Netzwerken wird erwartet, dass sie aktiv zu Überlegungen über die Umsetzung des Europäischen Bildungsraums, der Union der Kompetenzen und anderer relevanter politischer Initiativen beitragen, indem sie ihre Mitglieder in die Vorbereitung, Teilnahme und Durchführung von Aktivitäten einbinden, die in solche Überlegungen einfließen können. Dazu gehört auch die Durchführung von Veranstaltungen und Konferenzen, bei denen die Arbeit der EU im Hinblick auf die oben genannten Prioritäten im Mittelpunkt stehen wird.
Von den im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen Organisationen, die im Rahmen dieser Aufforderung unterstützt werden, wird erwartet, dass sie unter anderem folgende Aktivitäten durchführen
- Aktivitäten, die den Zugang und die Beteiligung von Stakeholdern an der Umsetzung der politischen Prioritäten der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erleichtern;
- Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren; Vernetzung und Partnerschaften mit anderen Akteuren;
- Kapazitätsaufbau für die Mitgliedsorganisationen, einschließlich Peer-Learning, Schulungen, Beratungs-, Orientierungs- und Coaching-Aktivitäten zur Verbesserung der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen;
- Initiativen und Veranstaltungen zur Entwicklung der Mitgliederzahl des ENGOs/EU-weiten Netzwerks;
- Kommunikationsaktivitäten zu den EU-Werten, zu den politischen Prioritäten der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und zu den entsprechenden EU-Finanzierungsinstrumenten, die diese Prioritäten unterstützen (europäische Programme, insbesondere Erasmus+, kohäsionspolitische Fonds, das Programm "Bürgerschaft, Gleichheit, Rechte und Werte "16). Aktivitäten, die Synergien zwischen Erasmus+ und anderen EU- oder nationalen/regionalen Finanzierungsquellen schaffen, werden gefördert;
- Kooperationsaktivitäten zur Steigerung der politischen Wirkung auf Zielgruppen, Sektoren und/oder Systeme;
- Aktivitäten, die darauf abzielen, die Gründungsprinzipien der EU mit Leben zu erfüllen, indem sie die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, sich sinnvoll in der Zivilgesellschaft zu engagieren, und ihre Kenntnis der europäischen Werte und ihre Verbundenheit mit ihnen stärken.
Alle oben genannten Aktivitäten (die als Richtwerte zu verstehen und nicht erschöpfend sind) sollten dazu beitragen, die Reichweite zu erhöhen, indem eine Vielzahl traditioneller und digitaler Kanäle genutzt wird, um eine Vielfalt von Stimmen zu gewährleisten und Menschen innerhalb und außerhalb von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen zu erreichen.
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Erwartete Ergebnisse
Die erwarteten Auswirkungen sollten auf drei Ebenen beschrieben werden:
- Die erwarteten quantitativen und qualitativen Auswirkungen der Aktivitäten und Ergebnisse auf die Zielgruppe(n), auf die betreffenden Politiken oder Strategien, kurz- und langfristig und auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.
- Die Auswirkungen der Einbeziehung der Zielgruppen in die vorgeschlagenen Aktivitäten und in die Erstellung der vorgeschlagenen Ergebnisse.
- Die Auswirkungen des Arbeitsprogramms auf die Sensibilisierung und das aktive Engagement sowie die Art und Weise, wie es den Austausch und die Debatten zwischen Akteuren aus verschiedenen Sektoren, Ebenen und Ländern über wichtige politische Fragen erleichtern wird.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellenden zulässig (einzelne Begünstigte).
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellernden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen (private Einrichtungen) sein
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Erasmus+ Programmländer:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Darüber hinaus sind gemäß Artikel 19 der Erasmus+ Verordnung die folgenden Drittländer mit dem Programm assoziiert
- Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind: Norwegen, Island, Liechtenstein;
- Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten: Republik Nordmazedonien, Republik Türkiye und Republik Serbien.
- Erasmus+ Programmländer:
- nichtstaatlich sein (eine freiwillige, von der Regierung unabhängige, gemeinnützige Organisation, die weder eine politische Partei noch eine Gewerkschaft ist);
- eine gemeinnützige Organisation sein.
Nationale Erasmus+ Agenturen (einzige Tätigkeit ihrer Rechtsperson) oder Abteilungen von Rechtspersonen, die sich mit Aktivitäten außerhalb des Aufgabenbereichs der Nationalen Agenturen befassen, können sich nicht bewerben oder an dieser Aktion teilnehmen.
Diese Aufforderung richtet sich an zwei Kategorien von Einrichtungen:
Kategorie 1: Europäische Nichtregierungsorganisationen (ENGO) im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Für die Zwecke dieses Programms handelt es sich um NRO, die über eine offiziell anerkannte Struktur verfügen, die sich aus einer europäischen Einrichtung/Sekretariat, die seit mindestens zwei Jahren (vor Ablauf der Einreichungsfrist) rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, und aus nationalen Organisationen/Abteilungen in mindestens neun EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern zusammensetzt. Die europäische Einrichtung/Sekretariat der europäischen NRO reicht den Antrag im Namen der europäischen NRO ein.
Diese nationalen Organisationen/Abzweigungen müssen:
- eine nachgewiesene satzungsgemäße Verbindung7 mit der europäischen Einrichtung/Sekretariat haben;
- im Bereich der Jugend tätig sein.
Daher muss eine europäische NRO aus mindestens neun Einheiten bestehen (die europäische Einrichtung/das Sekretariat und mindestens acht nationale Organisationen/Abzweigungen), die in neun verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind.
Kategorie 2: EU-weite Netzwerke im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Ein EU-weites Netzwerk ist eine Dachorganisation von europäischen Nichtregierungsorganisationen (ENGOs, wie in Kategorie 1 definiert). Die Besonderheit eines solchen EU-weiten Netzwerks besteht darin, dass seine Mitglieder selbst NRO auf europäischer Ebene sind. Somit vertritt eine europäische Dachorganisation eine sehr große Anzahl von europäischen Interessengruppen und deckt ein breites Spektrum von Politikbereichen ab.
Ein EU-weites Netzwerk muss:
- formell gegründet sein, d. h. Rechtspersönlichkeit besitzen und zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren in einem förderfähigen Land rechtlich registriert sein;
- sich aus rechtlich selbständigen ENGOs gemäß Kategorie 1 zusammensetzen und aktiv an der Umsetzung des Strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung auf dem Weg zum Europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2013) beteiligt sein.
- Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030);
Ein EU-weites Netzwerk muss die drei folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen:
a) Es muss mehr als eine wichtige Interessengruppe vertreten, z. B. Lernende (auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung), Lehrkräfte (einschließlich Lehrer, Ausbilder und Schulleiter), Eltern usw;
und
b) in allen folgenden Bereichen tätig sein:
- frühkindliche Bildung und Betreuung
- Schulbildung
- Hochschulbildung
- berufliche Aus- und Weiterbildung
- Erwachsenenbildung
und
c) in mehr als einem wichtigen sektorübergreifenden Bereich tätig sein (z. B. staatsbürgerliche Bildung, IKT und digitale Bildung, Sprachenlernen, Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln usw.) und eine oder mehrere repräsentative Stakeholder-Gruppen wie oben beschrieben einbeziehen;
d) mindestens 20 Mitgliedsorganisationen haben (ENGOs wie in Kategorie 1 definiert)
e) Sie müssen von Behörden, politischen Parteien und kommerziellen Organisationen unabhängig sein;
f) Sie müssen mindestens 7 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten18) beschäftigen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- CSC EDU - Sonstiger Anhang.
Die Vorschläge sind auf maximal 40 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
ERASMUS-EDU-2025-CSC-OG-FPA- Call DocumentERASMUS-EDU-2025-CSC-OG-FPA- Call Document(860kB)
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