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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Unterstützung von EU-Netzwerken, die in den Bereichen Sozialwirtschaft und Sozialfinanzierung tätig sind

Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds+

Call Nummer

ESF-2025-AG-NETW-MF-SE

Termine

Öffnung
06.03.2025

Deadline
19.06.2025 17:00

Förderquote

85%

Budget des Calls

€ 13.300.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 500.000,00 und € 1.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aufforderung zielt darauf ab, die Entwicklung der Sozialwirtschaft und des sozialen Finanzwesens in Europa zu unterstützen. Die maßnahmenbezogenen Zuschüsse werden zum Aufbau der institutionellen Kapazitäten von Akteuren beitragen, die sozialwirtschaftliche Einrichtungen (d. h. Genossenschaften, Sozialunternehmen, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Verbände und Stiftungen) unterstützen, sowie von Akteur*innen, die die Entwicklung des sozialen Finanzwesens (d. h. Mikrofinanzierung, Finanzierung sozialer Unternehmen und Investitionen mit sozialer Wirkung) fördern. in Europa.

Call-Ziele

Von den Begünstigten im Rahmen dieser Aufforderung wird erwartet, dass sie:

  1. die Kommission bei ihren Outreach-Aktivitäten auf EU-, nationaler und lokaler Ebene unterstützen, um das Bewusstsein für politische Maßnahmen und Initiativen auf EU-Ebene in den von der Aufforderung betroffenen Bereichen zu schärfen und zur Umsetzung dieser Maßnahmen beizutragen,
  2. die Fähigkeit der Begünstigten und ihrer Mitglieder verbessern, zur Gestaltung der Politik auf EU-, nationaler und lokaler Ebene beizutragen,
  3. analytisches Fachwissen und Daten über das Potenzial, die Bedürfnisse, die Hindernisse und die Möglichkeiten von Organisationen bereitstellen, die in den von der Aufforderung betroffenen Bereichen tätig sind.

Die Aufforderung wird die Kommission in 2 Hauptbereichen unterstützen:

  • Umsetzung des am 9. Dezember 2021 angenommenen Aktionsplans für die Sozialwirtschaft und anderer für die Sozialwirtschaft relevanter Initiativen auf EU-Ebene, insbesondere die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu den Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten (C/2023/1344 vom 27. November 2023), die die Rolle der Sozialwirtschaft für Beschäftigung, soziale Eingliederung und soziale Innovation fördert.
  • Maßnahmen, die darauf abzielen, den Zugang zu Finanzmitteln für Sozialunternehmen, Kleinstunternehmen und Unternehmen mit sozialer Wirkung (im Folgenden "wirkungsorientierte Unternehmen") zu erleichtern. Die Aufforderung wird auch die Durchführung des InvestEU-Förderprogramms in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen unterstützen.

Die Aufforderung fördert Synergien und gemeinsame Arbeiten von Netzen auf EU-Ebene, die in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen tätig sind. Sie regt auch die Beteiligung von Forschungseinrichtungen an, um die Verfügbarkeit und die politische Relevanz von Forschung und Daten zu verbessern.

Sozialwirtschaftliche Einrichtungen, wirkungsorientierte Unternehmen und Kleinstunternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung vieler Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte. Insbesondere spielen sie eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der folgenden Grundsätze:

  1. Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen,
  2. Gleichstellung der Geschlechter,
  3. Chancengleichheit,
  4. Aktive Unterstützung der Beschäftigung,
  5. Sichere und anpassungsfähige Beschäftigung,
  6. Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
  7. Kinderbetreuung und Unterstützung für Kinder,
  8. Eingliederung von Menschen mit Behinderungen,
  9. Langfristige Pflege,
  10. Unterkunft und Hilfe für Obdachlose und
  11. Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen.

Um die Entwicklungen in diesem Bereich zu unterstützen, arbeitet die Kommission bei ihren analytischen und aufsuchenden Aktivitäten auf EU-, nationaler und lokaler Ebene mit Netzwerken auf EU-Ebene zusammen.

Die Aktivitäten des Antragstellenden im Rahmen dieses Aktionszuschusses sollten zu mindestens 7 der folgenden 9 Hauptziele auf EU-, nationaler und/oder lokaler Ebene beitragen (sofern nicht anders angegeben):

  • Unterstützung der Kommission bei ihren Outreach-Aktivitäten und politischen Zielen, um die relevanten Stakeholder für die EU-Politik und -Finanzierung (wie ESF+ und InvestEU) in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen zu sensibilisieren.
  • Eintreten für die Sozialwirtschaft und/oder soziale Finanzen. (z. B. Verbesserung des Verständnisses dieser Geschäftsmodelle und ihrer Bedürfnisse bei privaten und öffentlichen Finanzgebern, Verbesserung des politischen Umfelds, Unterstützung der Entwicklung von repräsentativen Netzwerken der Sozialwirtschaft in den Mitgliedstaaten, Bildung und Qualifikationen für die Sozialwirtschaft und das soziale Finanzwesen) und andere Themen, die eng mit dem sozialen Finanzwesen verbunden sind (z. B. Verbesserung der Forschung über die Messung und das Management sozialer Auswirkungen).
  • Beiträge zur Gestaltung und Umsetzung der Politik in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen leisten, indem sie die Anliegen und Erwartungen der sozialwirtschaftlichen Einrichtungen, der Einrichtungen, die von der Sozialfinanzierung in Europa profitieren oder Unterstützung suchen, sowie der Anbieter von Sozialfinanzierungen zum Ausdruck bringen.
  • Unmittelbarer Beitrag zur Umsetzung der EU-Politik und der EU-Finanzierung in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen und Funktion als Multiplikator.
  • Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Entwicklung von Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für die Sozialwirtschaft.
  • Weiterentwicklung von repräsentativen Netzwerken der Sozialwirtschaft, insbesondere in EU-Mitgliedstaaten, in denen Sozialunternehmen und sozialwirtschaftliche Ökosysteme nicht ihr volles Potenzial entfalten.
  • Bereitstellung von Daten/Forschungsergebnissen über Entwicklungen im Bereich der Sozialfinanzierung und der Sozialwirtschaft, die als Grundlage für eine faktengestützte Politikgestaltung dienen können.
  • Stärkung der Kapazitäten von Netzwerken, die in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen tätig sind, und ihrer Mitglieder in den förderfähigen Ländern, indem eine Plattform für gegenseitiges Lernen, den Austausch und die Nachahmung bewährter Verfahren geboten wird, ihr Bewusstsein für die einschlägigen EU-Politiken geschärft wird und sie dabei unterstützt werden, sich aktiv für die Förderung der Sozialwirtschaft und die Entwicklung nationaler und lokaler Märkte für Sozialwirtschaft und soziale Finanzen einzusetzen.
  • Stärkung der Zusammenarbeit mit anderen Netzwerken auf EU-Ebene, mit und zwischen nationalen Akteuren sowie mit Behörden auf allen Ebenen (EU, national, regional, lokal)

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Kommission erwartet von den erfolgreichen Bewerber*innen (EU-Netzwerke und Konsortien von EU-Netzwerken), dass sie relevante, hochwertige und wirkungsvolle Arbeitspläne für drei Jahre (2026-2028) entwerfen und umsetzen, die den in der Aufforderung festgelegten Zielen und Prioritäten entsprechen. Aus dem Arbeitsplan sollte klar hervorgehen, dass die Organisation in der Lage ist, für alle im Antrag vorgeschlagenen Aktivitäten konkrete Auswirkungen zu erzielen.

Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, wie die Antragsteller eng mit den Kommissionsdienststellen zusammenarbeiten wollen.

Die Antragstellenden werden aufgefordert:

  • eine klare Beschreibung der Hauptaktivitäten und der Durchführungsmethodik vorzulegen;
  • Beschreiben Sie den Beitrag und den Mehrwert des Arbeitsplans für die EU-Politik im Bereich dieser Aufforderung;
  • Beschreiben Sie ihr Überwachungssystem und die Art und Weise, in der sie Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen einsetzen, um ihre Gesamtleistung sowie die Relevanz und die Auswirkungen ihrer Ergebnisse zu bewerten.

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Erwartete Ergebnisse

Die erwartete Wirkung ist insbesondere folgende:

  • Verbesserte Sensibilisierung der Mitglieder des Netzwerks und anderer relevanter Stakeholder sowie nationaler Behörden und politischer Entscheidungsträger für die EU-Politik und die Finanzierung der Sozialwirtschaft, sozialer Unternehmen, Kleinstunternehmen und wirkungsorientierter Unternehmen (auch im Rahmen von InvestEU und ESF+);
  • Stärkere Sensibilisierung der EU und der nationalen/regionalen Behörden für die Bedürfnisse und das Potenzial der von den Netzwerken vertretenen Organisationen und die Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen;
  • Verbesserte Fähigkeit der Antragstellenden/Netzwerke und ihrer Mitglieder, die Politikgestaltung in ihren jeweiligen Bereichen zu unterstützen;
  • Verbesserte Forschung und Verfügbarkeit von Daten über die Bereiche, in denen die Netzwerke tätig sind.
  • Gesteigerte Effizienz und Effektivität bei der Umsetzung von EU-, nationalen und regionalen Strategien und Politiken im Bereich der Sozialwirtschaft und der Sozialfinanzierung durch die verstärkte Einbeziehung der erfolgreichen Antragsteller in die Gestaltung und Umsetzung dieser Strategien und Politiken.
  • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen erfolgreichen Antragstellern bei ihrer Arbeit zur Erreichung der Ziele dieser Aufforderung.

Im Einklang mit Punkt 2.5 des Antragsformulars "Projektmanagement, Qualitätssicherung sowie Überwachungs- und Bewertungsstrategie" muss der Antrag eine Beschreibung der Bewertungsmethoden und der (quantitativen und/oder qualitativen) Indikatoren enthalten, mit denen das Erreichen der wichtigsten erwarteten Ergebnisse überwacht und überprüft werden kann. Diese Indikatoren sollten realistisch, messbar und relevant sein. Ihr Erreichungsgrad oder Abweichungen davon müssen im Abschlussbericht detailliert dargelegt und begründet werden.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)

förderfähige Einrichtungen

Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Es sind sowohl Anträge von Einzelbewerber*innen (Einzelbegünstigte) als auch von Konsortien zulässig.

Im Falle eines einzelnen Begünstigten muss der Antragstellende ein EU-Netzwerk mit nationalen Mitgliedsorganisationen in mindestens 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern des EaSI-Teilbereichs sein.

Vorschläge können auch von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (zwei unabhängige Antragsteller/Begünstigte) eingereicht werden.

Im Falle eines Konsortiums muss der Koordinator ein EU-Netzwerk mit nationalen Mitgliedsorganisationen in mindestens 7 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern des EaSI-Bereichs sein.


Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt,
  • nicht-staatliche oder gemeinnützige Einrichtungen sein,
  • es muss sich um ein Netzwerk auf EU-Ebene handeln, dessen Auftrag unter die Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen fällt, oder um ein Forschungszentrum, ein Netzwerk oder eine Einrichtung, die mit einer Universität verbunden ist und auf EU-Ebene im Bereich der Sozialwirtschaft tätig ist.

Die Anträge müssen mindestens 14 EU-Mitgliedstaaten und andere mit dem Aktionsbereich EaSI assoziierte Länder abdecken, und zwar über die nationalen Mitgliedsorganisationen der Antragsteller.


Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere

Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber beispielsweise an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf sektoraler Ebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.

Länder, mit denen derzeit Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).

Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)9 unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209210 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.).

Zusatzinformationen

Themen

Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion

Relevanz für EU-Makroregion

EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

30-36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmer*innen (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
  • obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
    • Tätigkeitsbericht des letzten Jahres
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit dem Thema der Aufforderung in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)

Die Vorschläge sind auf maximal 40 Seiten begrenzt (Teil B).

Kontakt

ESF+ Programm Österreich
Website

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