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Call-Eckdaten
Unterstützung von EU-Netzwerken, die in den Bereichen Sozialwirtschaft und Sozialfinanzierung tätig sind
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2025-AG-NETW-MF-SE
Termine
Öffnung
06.03.2025
Deadline
19.06.2025 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 13.300.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zielt darauf ab, die Entwicklung der Sozialwirtschaft und des sozialen Finanzwesens in Europa zu unterstützen. Die maßnahmenbezogenen Zuschüsse werden zum Aufbau der institutionellen Kapazitäten von Akteuren beitragen, die sozialwirtschaftliche Einrichtungen (d. h. Genossenschaften, Sozialunternehmen, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Verbände und Stiftungen) unterstützen, sowie von Akteur*innen, die die Entwicklung des sozialen Finanzwesens (d. h. Mikrofinanzierung, Finanzierung sozialer Unternehmen und Investitionen mit sozialer Wirkung) fördern. in Europa.
Call-Ziele
Von den Begünstigten im Rahmen dieser Aufforderung wird erwartet, dass sie:
- die Kommission bei ihren Outreach-Aktivitäten auf EU-, nationaler und lokaler Ebene unterstützen, um das Bewusstsein für politische Maßnahmen und Initiativen auf EU-Ebene in den von der Aufforderung betroffenen Bereichen zu schärfen und zur Umsetzung dieser Maßnahmen beizutragen,
- die Fähigkeit der Begünstigten und ihrer Mitglieder verbessern, zur Gestaltung der Politik auf EU-, nationaler und lokaler Ebene beizutragen,
- analytisches Fachwissen und Daten über das Potenzial, die Bedürfnisse, die Hindernisse und die Möglichkeiten von Organisationen bereitstellen, die in den von der Aufforderung betroffenen Bereichen tätig sind.
Die Aufforderung wird die Kommission in 2 Hauptbereichen unterstützen:
- Umsetzung des am 9. Dezember 2021 angenommenen Aktionsplans für die Sozialwirtschaft und anderer für die Sozialwirtschaft relevanter Initiativen auf EU-Ebene, insbesondere die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu den Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten (C/2023/1344 vom 27. November 2023), die die Rolle der Sozialwirtschaft für Beschäftigung, soziale Eingliederung und soziale Innovation fördert.
- Maßnahmen, die darauf abzielen, den Zugang zu Finanzmitteln für Sozialunternehmen, Kleinstunternehmen und Unternehmen mit sozialer Wirkung (im Folgenden "wirkungsorientierte Unternehmen") zu erleichtern. Die Aufforderung wird auch die Durchführung des InvestEU-Förderprogramms in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen unterstützen.
Die Aufforderung fördert Synergien und gemeinsame Arbeiten von Netzen auf EU-Ebene, die in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen tätig sind. Sie regt auch die Beteiligung von Forschungseinrichtungen an, um die Verfügbarkeit und die politische Relevanz von Forschung und Daten zu verbessern.
Sozialwirtschaftliche Einrichtungen, wirkungsorientierte Unternehmen und Kleinstunternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung vieler Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte. Insbesondere spielen sie eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der folgenden Grundsätze:
- Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen,
- Gleichstellung der Geschlechter,
- Chancengleichheit,
- Aktive Unterstützung der Beschäftigung,
- Sichere und anpassungsfähige Beschäftigung,
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
- Kinderbetreuung und Unterstützung für Kinder,
- Eingliederung von Menschen mit Behinderungen,
- Langfristige Pflege,
- Unterkunft und Hilfe für Obdachlose und
- Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen.
Um die Entwicklungen in diesem Bereich zu unterstützen, arbeitet die Kommission bei ihren analytischen und aufsuchenden Aktivitäten auf EU-, nationaler und lokaler Ebene mit Netzwerken auf EU-Ebene zusammen.
Die Aktivitäten des Antragstellenden im Rahmen dieses Aktionszuschusses sollten zu mindestens 7 der folgenden 9 Hauptziele auf EU-, nationaler und/oder lokaler Ebene beitragen (sofern nicht anders angegeben):
- Unterstützung der Kommission bei ihren Outreach-Aktivitäten und politischen Zielen, um die relevanten Stakeholder für die EU-Politik und -Finanzierung (wie ESF+ und InvestEU) in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen zu sensibilisieren.
- Eintreten für die Sozialwirtschaft und/oder soziale Finanzen. (z. B. Verbesserung des Verständnisses dieser Geschäftsmodelle und ihrer Bedürfnisse bei privaten und öffentlichen Finanzgebern, Verbesserung des politischen Umfelds, Unterstützung der Entwicklung von repräsentativen Netzwerken der Sozialwirtschaft in den Mitgliedstaaten, Bildung und Qualifikationen für die Sozialwirtschaft und das soziale Finanzwesen) und andere Themen, die eng mit dem sozialen Finanzwesen verbunden sind (z. B. Verbesserung der Forschung über die Messung und das Management sozialer Auswirkungen).
- Beiträge zur Gestaltung und Umsetzung der Politik in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen leisten, indem sie die Anliegen und Erwartungen der sozialwirtschaftlichen Einrichtungen, der Einrichtungen, die von der Sozialfinanzierung in Europa profitieren oder Unterstützung suchen, sowie der Anbieter von Sozialfinanzierungen zum Ausdruck bringen.
- Unmittelbarer Beitrag zur Umsetzung der EU-Politik und der EU-Finanzierung in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen und Funktion als Multiplikator.
- Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Entwicklung von Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für die Sozialwirtschaft.
- Weiterentwicklung von repräsentativen Netzwerken der Sozialwirtschaft, insbesondere in EU-Mitgliedstaaten, in denen Sozialunternehmen und sozialwirtschaftliche Ökosysteme nicht ihr volles Potenzial entfalten.
- Bereitstellung von Daten/Forschungsergebnissen über Entwicklungen im Bereich der Sozialfinanzierung und der Sozialwirtschaft, die als Grundlage für eine faktengestützte Politikgestaltung dienen können.
- Stärkung der Kapazitäten von Netzwerken, die in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen tätig sind, und ihrer Mitglieder in den förderfähigen Ländern, indem eine Plattform für gegenseitiges Lernen, den Austausch und die Nachahmung bewährter Verfahren geboten wird, ihr Bewusstsein für die einschlägigen EU-Politiken geschärft wird und sie dabei unterstützt werden, sich aktiv für die Förderung der Sozialwirtschaft und die Entwicklung nationaler und lokaler Märkte für Sozialwirtschaft und soziale Finanzen einzusetzen.
- Stärkung der Zusammenarbeit mit anderen Netzwerken auf EU-Ebene, mit und zwischen nationalen Akteuren sowie mit Behörden auf allen Ebenen (EU, national, regional, lokal)
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Kommission erwartet von den erfolgreichen Bewerber*innen (EU-Netzwerke und Konsortien von EU-Netzwerken), dass sie relevante, hochwertige und wirkungsvolle Arbeitspläne für drei Jahre (2026-2028) entwerfen und umsetzen, die den in der Aufforderung festgelegten Zielen und Prioritäten entsprechen. Aus dem Arbeitsplan sollte klar hervorgehen, dass die Organisation in der Lage ist, für alle im Antrag vorgeschlagenen Aktivitäten konkrete Auswirkungen zu erzielen.
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, wie die Antragsteller eng mit den Kommissionsdienststellen zusammenarbeiten wollen.
Die Antragstellenden werden aufgefordert:
- eine klare Beschreibung der Hauptaktivitäten und der Durchführungsmethodik vorzulegen;
- Beschreiben Sie den Beitrag und den Mehrwert des Arbeitsplans für die EU-Politik im Bereich dieser Aufforderung;
- Beschreiben Sie ihr Überwachungssystem und die Art und Weise, in der sie Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen einsetzen, um ihre Gesamtleistung sowie die Relevanz und die Auswirkungen ihrer Ergebnisse zu bewerten.
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Erwartete Ergebnisse
Die erwartete Wirkung ist insbesondere folgende:
- Verbesserte Sensibilisierung der Mitglieder des Netzwerks und anderer relevanter Stakeholder sowie nationaler Behörden und politischer Entscheidungsträger für die EU-Politik und die Finanzierung der Sozialwirtschaft, sozialer Unternehmen, Kleinstunternehmen und wirkungsorientierter Unternehmen (auch im Rahmen von InvestEU und ESF+);
- Stärkere Sensibilisierung der EU und der nationalen/regionalen Behörden für die Bedürfnisse und das Potenzial der von den Netzwerken vertretenen Organisationen und die Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen;
- Verbesserte Fähigkeit der Antragstellenden/Netzwerke und ihrer Mitglieder, die Politikgestaltung in ihren jeweiligen Bereichen zu unterstützen;
- Verbesserte Forschung und Verfügbarkeit von Daten über die Bereiche, in denen die Netzwerke tätig sind.
- Gesteigerte Effizienz und Effektivität bei der Umsetzung von EU-, nationalen und regionalen Strategien und Politiken im Bereich der Sozialwirtschaft und der Sozialfinanzierung durch die verstärkte Einbeziehung der erfolgreichen Antragsteller in die Gestaltung und Umsetzung dieser Strategien und Politiken.
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen erfolgreichen Antragstellern bei ihrer Arbeit zur Erreichung der Ziele dieser Aufforderung.
Im Einklang mit Punkt 2.5 des Antragsformulars "Projektmanagement, Qualitätssicherung sowie Überwachungs- und Bewertungsstrategie" muss der Antrag eine Beschreibung der Bewertungsmethoden und der (quantitativen und/oder qualitativen) Indikatoren enthalten, mit denen das Erreichen der wichtigsten erwarteten Ergebnisse überwacht und überprüft werden kann. Diese Indikatoren sollten realistisch, messbar und relevant sein. Ihr Erreichungsgrad oder Abweichungen davon müssen im Abschlussbericht detailliert dargelegt und begründet werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind sowohl Anträge von Einzelbewerber*innen (Einzelbegünstigte) als auch von Konsortien zulässig.
Im Falle eines einzelnen Begünstigten muss der Antragstellende ein EU-Netzwerk mit nationalen Mitgliedsorganisationen in mindestens 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern des EaSI-Teilbereichs sein.
Vorschläge können auch von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (zwei unabhängige Antragsteller/Begünstigte) eingereicht werden.
Im Falle eines Konsortiums muss der Koordinator ein EU-Netzwerk mit nationalen Mitgliedsorganisationen in mindestens 7 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern des EaSI-Bereichs sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt,
- nicht-staatliche oder gemeinnützige Einrichtungen sein,
- es muss sich um ein Netzwerk auf EU-Ebene handeln, dessen Auftrag unter die Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen fällt, oder um ein Forschungszentrum, ein Netzwerk oder eine Einrichtung, die mit einer Universität verbunden ist und auf EU-Ebene im Bereich der Sozialwirtschaft tätig ist.
Die Anträge müssen mindestens 14 EU-Mitgliedstaaten und andere mit dem Aktionsbereich EaSI assoziierte Länder abdecken, und zwar über die nationalen Mitgliedsorganisationen der Antragsteller.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere
Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber beispielsweise an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf sektoraler Ebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.
Länder, mit denen derzeit Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)9 unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209210 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
30-36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmer*innen (künftige*r Koordinator*in, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsbericht des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit dem Thema der Aufforderung in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 40 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document - ESF-2025-AG-NETW-MF-SECall Document - ESF-2025-AG-NETW-MF-SE(379kB)
Kontakt
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