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Call-Eckdaten
Großübungen
Förderprogramm
Fonds des Katastrophenschutzverfahrens der Union
Call Nummer
UCPM-2025-KAPP-EX
Termine
Öffnung
04.02.2025
Deadline
15.05.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel dieses Themas besteht darin, die Bereitschaft und Reaktion des Katastrophenschutzes auf alle Arten von Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen in den Mitgliedstaaten zu verbessern, indem allen an Katastrophenschutzeinsätzen beteiligten Stakeholdern durch eine groß angelegte Feldübung auf mehreren Ebenen ein Testumfeld und eine Lernmöglichkeit geboten wird.
Call-Ziele
Das Szenario für die Übungen sollte auf Risikobewertungen aufbauen.
Beispiele können, aber nicht ausschließlich, extreme Wetterbedingungen, Waldbrände, Überschwemmungen, Erdbeben, Tsunamis, industrielle Risiken, Störungen kritischer Infrastrukturen, Meeresverschmutzung, Epidemien/Gesundheitsrisiken, CBRN und sektorübergreifende Notfälle sein.
Neben dem Hauptthema sollten auch Querschnittsthemen wie Geschlecht, Alter, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, ökologische Nachhaltigkeit, umweltverträgliche Wirtschaftspraktiken, Digitalisierung, Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur, Schutz des kulturellen Erbes usw. in Betracht gezogen und gegebenenfalls einbezogen werden. Auch die zivil-militärische Zusammenarbeit könnte im Übungsszenario in Betracht gezogen werden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Unterstützung der Umsetzung der Ziele der Union im Bereich der Katastrophenresilienz.
- Erreichung eines höheren Schutzniveaus bei Katastrophen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen oder solchen, die mehrere Mitgliedstaaten oder förderfähige Nachbarländer betreffen können, durch Verhinderung oder Verringerung ihrer potenziellen Auswirkungen, durch Förderung einer Kultur der Prävention und Vorsorge und durch Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen dem Katastrophenschutz und anderen einschlägigen Stakeholdern, ihrer Komplementarität und Interoperabilität.
- Beitrag zum Aufbau neuer und zur Weiterentwicklung bestehender Kompetenzen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Fachkenntnisse im Bereich Katastrophenschutz und Katastrophenrisikomanagement auf individueller, organisatorischer und institutioneller Ebene, auch durch spezielle Lern- und Ausbildungsmöglichkeiten.
- Stärkung von Wissenspartnerschaften zwischen Stakeholderndes Katastrophenschutzes und des Katastrophenrisikomanagements und Unterstützung der Übernahme wissenschaftlicher Ergebnisse durch operative Stakeholder.
- Unterstützung von Zivilschutzorganisationen und Stakeholdern des Katastrophenrisikomanagements bei der Integration von Klimaanpassung und Resilienz in ihre Risikobewertungen, Strategien und Pläne, Investitionen und allgemeinen Aktivitäten.
- Weiterer Beitrag zur Stärkung der Bereitschaft und des Bewusstseins von Bürger*innen, lokalen und regionalen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und anderen relevanten Stakeholdern in Bezug auf die Risiken, denen sie ausgesetzt sind, und die Möglichkeiten zur Verringerung ihrer Anfälligkeit.
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Erwartete Ergebnisse
Die Begünstigten werden ein umfassendes Übungsprojekt in den Mitgliedstaaten konzipieren, planen, durchführen und selbst evaluieren. Die Mindestanforderungen, die in einem Projektvorschlag für eine groß angelegte UCPM-Übung enthalten sein müssen, sowie praktische Ratschläge und eine Standardterminologie zur Erleichterung der Antragstellung sind im Technischen Leitfaden für groß angelegte UCPM-Übungen beschrieben und für eine Förderung zwingend erforderlich. Die Full-Scale-Übung (FSX) sollte nicht in den ersten 12 Monaten der Projektlaufzeit durchgeführt werden.
Das Full-Scale-Übungsprojekt muss die folgenden Elemente und Aktivitäten umfassen:
- Aktivierung des Mechanismus: Die UCPM muss aktiviert werden, wobei alle beteiligten Verfahren getestet, entwickelt und/oder als Lern- und Erkundungsmöglichkeit genutzt werden.
- EU-Katastrophenschutzteam: Ein EU-Katastrophenschutzteam muss zumindest während der groß angelegten Feldübung eingesetzt werden, und seine Größe und Zusammensetzung sollte an die Merkmale der Übung angepasst sein (mindestens vier Mitglieder). Die Zusammensetzung des EUCP-Teams entspricht der eines realen Einsatzes und berücksichtigt die Funktionsprofile, d. h. eine Teamleitung, eine stellvertretende Teamleitung, eine*n ERCC-Verbindungsbeamt*in (ERCC LO) sowie Koordinierungs- und Bewertungsexpert*innen als Teammitglieder, die eng mit dem Technischen Assistent*innen-Unterstützungsteam (TAST) zusammenarbeiten.
Die Übungen im Rahmen des Projekts umfassen Einspritzungen, die dem EUCP-Team gewidmet sind, einschließlich Sitzungen mit den zuständigen Behörden, Bewertungen vor Ort und Aktivitäten zur Erleichterung der Koordinierung der europäischen Hilfe.
- Einsatz von Modulen und/oder anderen Reaktionskapazitäten (je nach Szenario und Zielsetzung ein vollständiges Team oder eine Notbesetzung).
- CECIS oder CECIS Meeresverschmutzung: Das Gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle (CECIS) ist zumindest bei der Anforderung, dem Angebot und der Annahme von Hilfe durch die Mitgliedstaaten zu verwenden. Bei Übungen im Zusammenhang mit Meeresverschmutzung ist CECIS Marine Pollution zu verwenden.
- Nationale Einsatzstrukturen: Die nationale Einsatzstruktur der für den Katastrophenschutz oder die Meeresverschmutzung zuständigen Behörde jedes Antragstellenden muss, je nach Übungsszenario, als Übungspublikum an der Übung teilnehmen. Die Beteiligung muss mindestens in Form einer Teilnahme der nationalen Kontaktstelle, die rund um die Uhr besetzt ist, an der Übung erfolgen. Die Beteiligung der Entscheidungsgremien (z. B. für die Ausrufung des nationalen Notstands/Katastrophenfalls und die Aktivierung der UCPM) als Übungspublikum wird dringend empfohlen. Das oben Gesagte gilt nicht für internationale Organisationen.
- Leitlinien für die Unterstützung der EU-Gastländer: Während der Übungen sind die EU-Leitlinien für die Unterstützung des Gastgeberlandes (HNS) anzuwenden und zu testen. Die eingerichtete Zelle oder die Verbindungsbeamten, die im Notfall für den HNS zuständig sind, werden als Übungspublikum einbezogen. Andere relevante Fachministerien und Verwaltungen, die am nationalen Notfallmanagement und an der Unterstützung des Gastlandes beteiligt sind, werden ebenfalls einbezogen. Ein Thema zu HNS wird in einer Table-Top- und/oder einer Gefechtsstandübung empfohlen.
- EU-Beobachter*innenprogramm: Mindestens 10 Beobachter*innen, die im Rahmen der UCPM geschult wurden (mindestens MBC, CMI, TEC oder gleichwertig im neuen UCPM-Schulungsprogramm), werden während der groß angelegten Feldübung am EU-Beobachter*innenprogramm teilnehmen. Die Beobachter*innen müssen mindestens über B1-Kenntnisse in Englisch verfügen. Der Koordinator lädt Beobachter*innen aus jedem Mitgliedstaat und aus jedem in Frage kommenden Drittland ein. In hinreichend begründeten Fällen kann die Zahl der Beobachter*innen mit Genehmigung der Europäischen Kommission erhöht werden. Nach Erhalt der Einladung benennt die zuständige Behörde in jedem Land die Beobachter*innen und legt ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf der Kandidat*innen vor. Auf der Grundlage dieser Unterlagen trifft der Koordinator eine Auswahl von mindestens 10 Beobachter*innen. Die benannte Person erklärt sich bereit, an den im Rahmen des Programms organisierten Aktivitäten teilzunehmen. Die Reise- und Aufenthaltskosten der Beobachter*innen ab dem Abfahrtshafen müssen im Budget enthalten sein. Leitlinien für das EU-Beobachter*innenprogramm:
- Die Beobachter*innen sollten sich an den Aktivitäten beteiligen und nicht nur als reine Beobachter*innen fungieren.
- In dieser Hinsicht können den Beobachter*innen Rollen im Übungsspiel zugewiesen werden.
- Das Konsortium wird den Beobachter*innen ein standardisiertes Formular zur Verfügung stellen, um Informationen und Meinungen der Beobachter*innen über die Übung zu sammeln. Das EU-Beobachter*innenprogramm sieht einen abschließenden Workshop vor der Hot Wash-up-Sitzung vor. In diesem Workshop werden die Ansichten der Beobachter*innen über die Übung gesammelt und gemeinsame Schlussfolgerungen gezogen. Diese Schlussfolgerungen werden in der Hot-Wash-up-Sitzung von einem/einer von der Gruppe benannten Sprecher*in vorgestellt.
- N.B.: Während die Bezeichnung "EU-Beobachter*innen" ein Pflichtprogramm bezeichnet, das während der UCPM-Übung in vollem Umfang durchgeführt werden muss, beziehen sich die Begriffe "Besucher*innen" und "VIPs" auf alle Personen, die zur Beobachtung der Übung eingeladen werden. Um einen reibungslosen Ablauf der Übung zu gewährleisten, sollte die Zahl der Besucher*innen und VIPs angemessen sein und die Zahl der für die Veranstaltung vorgesehenen EU-Beobachter*innen nicht überschreiten.
- Auswertung: Für das gesamte Übungsprojekt, vom Beginn bis zum Ende des Projekts, d.h. für die vorbereitenden Maßnahmen, die verschiedenen Übungen und die Nachbereitung, muss eine angemessene Bewertung durchgeführt werden. Mindestens eine Person wird für die Bewertung der Vorbereitungs- und Nachbereitungsaktivitäten benannt. Für die Bewertung der Übungen wird ein Team von Bewerter*innen gebildet, das die verschiedenen Orte, Standorte oder Ebenen der Übung abdecken soll. Am Ende des Projekts wird ein Bewertungsbericht mit den ermittelten Erkenntnissen vorgelegt und über das Wissensnetz der Union für den Katastrophenschutz verbreitet. Der Plan zur Umsetzung der ermittelten Erkenntnisse wird auf der Sitzung zur weiteren Vorgehensweise vorgestellt.
- Sonstige Aktivitäten: Das Projekt für eine groß angelegte Übung muss die folgenden Aktivitäten umfassen (sofern nicht im Technischen Leitfaden für eine groß angelegte UCPM-Übung als fakultativ angegeben):
- Vorbereitende Maßnahmen:
- Kick-off Meeting.
- 1. Planungskonferenz.
- 2. Planungskonferenz.
- 3. Planungskonferenz.
- Workshops, Schulungen, Seminare usw.
- Andere Treffen/Konferenzen nach Bedarf.
- Übungen: Eine obligatorische Feldübung in vollem Umfang sowie mindestens eine frühere Übung in einem progressiven Ansatz. Diese frühere Übung kann entweder eine Tischübung, eine Gefechtsstandübung oder beides sein.
- Table-Top-Übung mit einer Mindestdauer von 8 Stunden.
- Gefechtsstandübung mit einer Mindestdauer von 8 Stunden.
- Feldübung im vollen Umfang mit einer Mindestdauer von 36 Stunden.
- Gesellschaftliche Veranstaltung im Anschluss an den ENDEX, zu der alle Teilnehmer*innen eingeladen werden müssen.
- Nachbereitende Aktivitäten:
- Workshops und Seminare.
- Treffen zum weiteren Vorgehen mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der ermittelten Erkenntnisse.
- Die Merkmale und Leitlinien für jede (obligatorische) Aktivität werden im Technischen Leitfaden für UCPM-Übungen in großem Maßstab erläutert.
- Vorbereitende Maßnahmen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das aus mindestens drei Begünstigten aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Staaten besteht.
Ein Antragsteller wird als Koordinator fungieren. Diese Rolle sollte vom Gastgeberland der Maßnahme übernommen werden. Der Koordinator ist für die Verwaltung der Maßnahme, die Vorlage von Berichten und Ergebnissen und die Vermittlung aller Kontakte mit der Kommission verantwortlich.
Bei dem Koordinator sollte es sich um eine öffentliche Einrichtung des Katastrophenschutzes handeln.
Internationale Organisationen können sich nur zusätzlich zu den mindestens drei förderfähigen Antragstellern an dem Konsortium beteiligen und können nicht als Koordinator fungieren.
Verbundene Einrichtungen werden nicht auf die Mindestanforderungen an das Konsortium angerechnet.
Zur Erinnerung: Nur Einrichtungen aus den Mitgliedstaaten und internationale Organisationen sind förderfähig. Internationale Organisationen können mit Einrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten und den UCPM-Teilnehmerstaaten zusammenarbeiten, können jedoch nicht als federführender Konsortialpartner fungieren, und ihre Teilnahme wird nicht auf die oben genannte "Mindestanzahl von Einrichtungen" angerechnet.
Aus dem Vorschlag muss hervorgehen, dass alle am Konsortium beteiligten Begünstigten einen sinnvollen Beitrag zum Projekt leisten, der sicherstellt, dass die Mindestkriterien für die Förderfähigkeit erfüllt sind, und dass die Aktivitäten und Ergebnisse gemeinsam und partnerschaftlich entwickelt werden. Alle Vorschläge, unabhängig von der Zusammensetzung des Konsortiums, müssen Relevanz und Mehrwert für die UCPM nachweisen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- An der UCPM teilnehmende Staaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei und Ukraine.
- Länder im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und IPA-Begünstigte sind als Mitglieder des Konsortiums nicht förderfähig, können aber, sofern eine Vereinbarung mit dem Projektkonsortium getroffen wird, mit Teams und Kapazitäten an der Feldstudie teilnehmen. Es gibt separate spezifische EU-Finanzierungsprogramme, die den Bedürfnissen dieser Länder Rechnung tragen
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13 der Aufforderung).
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies im Abkommen vorgesehen ist).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF wieder in das System hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (als PDF-Dateien hochzuladen/in Teil B aufzunehmen):
- Detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (alle Teilnehmer) (gilt nicht für öffentliche Einrichtungen, Behörden der Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und private Hochschuleinrichtungen, die seit mehr als 5 Jahren bestehen)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (eigener Abschnitt in Teil B)
- Unterstützungsschreiben der nationalen Katastrophenschutzbehörde jedes am Konsortium beteiligten Landes, das unmittelbar von den Ergebnissen der Aktion profitieren wird (außer bei Teilnehmern, die selbst die nationale Behörde sind). Es werden nur Schreiben der zuständigen Behörde auf nationaler Ebene akzeptiert. Eine Anleitung zu den Informationen, die der nationalen Behörde bei der Beantragung der Genehmigung zu übermitteln sind, finden Sie hier (eine spezielle Textvorlage ist im Einreichungssystem verfügbar).
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf 50 Seiten (Teil B), ohne Anhänge, begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Kontakt
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