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Call Nummer
SMP-COSME-2024-WORTH-01
Termine
Öffnung
23.01.2025
Deadline
03.04.2025 17:00
Budget des Calls
€ 2.250.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.250.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die unter Thema 1 eingereichten Projektvorschläge betreffen die Unterstützung von Partnerschaften im Modesektor, einschließlich Textilien und Bekleidung, Schuhen, Lederwaren, Schmuck und Modeaccessoires.
Call-Ziele
Im Einklang mit der EU-Industriestrategie und der EU-KMU-Strategie wird die Aktion zur Unterstützung der Kreativwirtschaft und ihrer KMU beitragen. Sie wird zu den Zielen des Binnenmarktprogramms und insbesondere zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU, und zur Unterstützung ihres Marktzugangs beitragen. Sie wird auch indirekt zu anderen EU-Politiken beitragen, wie z. B. dem Green Deal der EU und dem Neuen Europäischen Bauhaus, der EU-Innovationspolitik, einem Europa, das fit für das digitale Zeitalter ist, der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien oder der Mitteilung "Mit der Natur in die Zukunft": Förderung der Biotechnologie und des biologischen verarbeitenden Gewerbes in der EU, um nur einige zu nennen.
Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Innovation der europäischen designintensiven Kreativ- und Lifestyle-Industrie (insbesondere in Bereichen wie Mode und Heimtextilien) zu verbessern. Erreicht werden soll dies durch die Stärkung der Kapazitäten des Sektors und die Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zwischen Kreativschaffenden, Designer*innen, KMU und Technologieanbieter*innen. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, das Unternehmertum zu unterstützen und den grünen und digitalen Wandel innerhalb der Kreativ- und Lifestyle-Branche voranzutreiben. Sie unterstützt transnationale Geschäftspartnerschaften ("Partnerschaften") zwischen KMU (z. B. Hersteller*innen, Handwerker*innen, Technologieanbieter*innen) einerseits und Designern oder anderen Kreativschaffenden andererseits. Während des Inkubations- und Beschleunigungsprozesses arbeiten diese Partnerschaften an der Entwicklung innovativer, design- und kreativitätsorientierter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen mit hohem Mehrwert, die ihnen helfen, entweder einen nachhaltigen Geschäftsweg einzuschlagen oder ihre Wettbewerbsposition zu verbessern. Die im Rahmen dieser Aufforderung ausgewählten Partnerschaften in den Zielbranchen des Kreativsektors werden durch folgende Maßnahmen unterstützt: direkte finanzielle Unterstützung der Partnerschaften, maßgeschneiderte Mentoring-Programme (Coaching und strategische Beratung, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Partnerschaften zugeschnitten sind), allgemeine Schulungskurse (z. B. Marketing, Geschäftsplanung oder Schutz der Rechte des geistigen Eigentums) sowie Möglichkeiten zur Förderung der Sichtbarkeit und Vernetzung der Partnerschaften. Die Mentoring-Programme werden die Partnerschaften insbesondere dabei unterstützen, i) ihre Geschäftsidee zu definieren und weiterzuentwickeln, ii) ihre Marktpositionierung festzulegen, iii) ihre Prototypen oder Konzeptnachweise auf einschlägigen Fachmessen zu präsentieren, iv) ihre Strategie für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum festzulegen, v) ihre Strategie zur Gewinnung von Investoren und für den Zugang zu Märkten, nach Möglichkeit auch zu öffentlichen Beschaffungsmärkten, festzulegen.
Im Einzelnen wird das WORTH-Partnerschaftsprojekt III Folgendes fördern:
- Die Integration von Kreativität, Design und fortschrittlichen Technologien (einschließlich digitaler Technologien) in KMU, um die Entwicklung innovativer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen mit hohem Mehrwert voranzutreiben.
- Die EU-weite Zusammenarbeit, die gegenseitige Befruchtung von Unternehmen und der Wissensaustausch zwischen KMU, Designern und anderen kreativen Fachleuten.
- Die Marktakzeptanz und Kommerzialisierung innovativer Geschäftsideen innerhalb der Kreativ- und Lifestyle-Industrie.
- Die Einführung grüner und digitaler Lösungen durch KMU, die in der Kreativbranche und darüber hinaus tätig sind.
Themen und Prioritäten (Umfang)
Das WORTH Partnerschaftsprojekt III bleibt das europaweite Inkubationsprogramm, das Partnerschaften zwischen KMU (z.B. Hersteller*innen, Handwerker*innen, Technologieanbieter*innen) einerseits und Designer*innen oder anderen kreativen Fachleuten andererseits während des gesamten Prozesses von der Ideenfindung über das Prototypendesign bis hin zur Produktherstellung und -vermarktung auf der Grundlage technologieorientierter oder grüner Geschäftslösungen direkt unterstützt.
Die Projektvorschläge sollen Designer*innen und KMU bei der Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsideen unterstützen, die auf die dringendsten Herausforderungen reagieren:
- Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz.
- Lösungen mit hoher Wertschöpfung für attraktive Wachstumsmärkte.
- Fortschrittliche digitalisierte Fertigung, Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle.
- Intelligente, leistungsstarke Werkstoffe.
- Soziale Innovation und Inklusion neu denken.
- Neuerfindung des Handwerks und Erhaltung des kulturellen Erbes.
Die Antragsteller*innen können zusätzlich zu den oben genannten Herausforderungen weitere neue Herausforderungen hinzufügen.
Die Vorschläge müssen die Ergebnisse von Projekten berücksichtigen, die von anderen EU-Förderprogrammen unterstützt wurden, insbesondere von früheren Ausgaben des WORTH-Partnerschaftsprojekts. Die Komplementaritäten müssen in den Projektvorschlägen beschrieben werden.
Die Ziele, Themen und Prioritäten, Aktivitäten, die finanziert werden können, und die erwarteten Auswirkungen sind für die gesamte Aufforderung ähnlich, aber sie zielen auf zwei verschiedene Sektoren ab: entweder auf den "Modesektor" oder auf den "Heimdekorationssektor", wie für die Zwecke dieser Aufforderung unten definiert.
Der Anwendungsbereich dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist wie folgt in zwei Themenbereiche unterteilt:
1) Mode (einschließlich Textilien und Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Schmuck, Modeaccessoires).
2) Wohnkultur (einschließlich Möbel, Wohnaccessoires, Innenarchitektur und Architektur).
Jeder Projektantrag (Vorschlag) im Rahmen dieser Aufforderung darf sich nur auf ein Thema beziehen. Antragstellende Konsortien, die sich für mehr als ein Thema bewerben möchten, müssen für jedes Thema einen eigenen Vorschlag einreichen. Vorschläge, die sich auf beide Themen beziehen, werden abgelehnt.
Antragstellende Konsortien können nicht mehr als einen Vorschlag pro Thema einreichen. Antragstellende Konsortien, die mehr als einen Vorschlag pro Thema einreichen, werden gebeten, sich für einen Vorschlag zu entscheiden und die anderen Vorschläge pro Thema zurückzuziehen.
Konsortialpartner dürfen sich NICHT an mehreren Vorschlägen pro Thema beteiligen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das Worth-Partnerschaftsprojekt III wird dazu beitragen, nachhaltige und zirkuläre Geschäftslösungen in der Design-, Lifestyle- und Kreativbranche zu fördern. Es wird dazu beitragen, die Auswirkungen dieser Branchen auf den Klimawandel und die Umwelt zu verringern und die biologische Vielfalt zu erhalten (z. B. durch die Förderung von recycelten Materialien oder Abfällen für neue Designprodukte) sowie die Innovation durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien und die Digitalisierung zu fördern.
Das erwartete Ergebnis dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung eines Projekts pro Thema (ein Projekt: WORTH Partnership Project - Fashion und ein Projekt: WORTH Partnership Project - Home Decoration). Jedes Projekt wird:
- Unterstützung von mindestens 75 Partnerschaften mit insgesamt mindestens 150 Partnern - den Endbegünstigten der Maßnahme. Unterstützung von KMU/Designer*innen und anderen Unternehmen bei der Entwicklung von innovativen Produkten/Dienstleistungen und Geschäftsmodellen in den Bereichen Mode und Heimdekoration.
- Bereitstellung eines gezielten Mentoring- und Inkubationsprogramms für die ausgewählten Partnerschaften mit der Unterstützung einschlägiger Expert*innen und Wirtschaftsförderungsorganisationen.
- Ermöglichung einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit und neuer Marktchancen für KMU, Hersteller*innen, Designer*innen und andere Endbegünstigte.
- Sichtbarkeit der entwickelten Ergebnisse durch öffentlichkeitswirksame Ausstellungen oder Messen und die Organisation von Veranstaltungen zur Förderung des kreativen Unternehmertums.
Weitere Einzelheiten zu den Deliverables finden Sie auf den Seiten 19-21 der Aufforderung.
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Erwartete Ergebnisse
Die unter Thema 1 eingereichten Projektvorschläge betreffen die Unterstützung von Partnerschaften im Modesektor, einschließlich Textilien und Bekleidung, Schuhen, Lederwaren, Schmuck und Modeaccessoires.
Die Modebranche ist einer der dynamischsten Kreativsektoren in Europa. Sie ist im täglichen Leben von Millionen von Menschen präsent und kann Werte wie Kultur, Kreativität, Innovation und Handwerkskunst vermitteln. Europa ist die Heimat vieler unabhängiger Modemarken und talentierter Modedesigner*innen. Trotz Krise und vielfältiger Herausforderungen ist es vielen europäischen Unternehmen des Sektors gelungen, ihre Position auf dem Weltmarkt zu verteidigen.
Dies ist vor allem auf die Hinwendung zu innovativen Produkten und Dienstleistungen mit hohem Mehrwert, zu Nischenmärkten und zu neuen Geschäftsmodellen zurückzuführen. Die WORTH-Partnerschaftsprojekte tragen zu Innovation und Nachhaltigkeit im Modesektor bei, indem sie neue designorientierte Lösungen und Geschäftsideen fördern und die transnationale Zusammenarbeit unterstützen.
Die Projektvorschläge sollen Designer*innen und KMU bei der Entwicklung neuer innovativer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsideen im Bereich der Modeindustrie, einschließlich Textilien und Bekleidung, Schuhen, Lederwaren, Schmuck und Modeaccessoires, insgesamt unterstützen.
In Bezug auf die Prioritäten (Umfang) muss der Vorschlag für das WORTH Partnership Project - Fashion:
- eine klare Vision vorschlagen und ein robustes System zur Unterstützung und Erleichterung der Bildung von Partnerschaften im Bereich der Mode umsetzen. Der Antrag muss beschreiben, wie das Projekt zunächst dazu beitragen soll, potenzielle Partner*innen für Partnerschaften zu identifizieren und zu erreichen (siehe Abschnitt über Partnerschaften unten), die das Potenzial haben, am WORTH-Inkubationsprogramm teilzunehmen. Der Antrag muss beschreiben, wie ein Matchmaking-System zur Sammlung von Interessensbekundungen und zur Unterstützung der Bildung von Partnerschaften eingerichtet wird, um die vielversprechendsten und innovativsten Ideen zur Bewältigung der in dieser Aufforderung genannten Herausforderungen im Einklang mit den Zielen von WORTH und den einschlägigen EU-Politiken zu fördern.
- Entwicklung und Umsetzung eines relevanten und soliden Unternehmensförderungs- und Inkubationsprogramms für unterstützte Partnerschaften. Es muss Folgendes umfassen:
- maßgeschneiderte Mentoring-Programme - Coaching und strategische Beratung, die auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Partnerschaften zugeschnitten sind.
- allgemeine Schulungskurse und Workshops, z. B. zu den Themen Marketing, Markenaufbau, Unternehmensplanung, Marktreife, Zugang zu den Märkten, möglichst auch zum öffentlichen Beschaffungswesen, Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, Zertifizierungen oder Finanzierung.
- Entwicklung eines relevanten und soliden Systems zur finanziellen Unterstützung von Partnerschaften, wie im Abschnitt über Partnerschaften weiter unten beschrieben (direkte Finanzierung - finanzielle Unterstützung durch Dritte);
- Förderung des kreativen Unternehmertums und der Innovation in designintensiven Kreativ- und Lifestyle-Branchen durch:
- die Entwicklung und Umsetzung von Aktivitäten zum Wissensaustausch und zur Vernetzung sowie von Geschäftsverbindungen für unterstützte Partnerschaften.
- Organisation jährlicher Veranstaltungen, die die Rolle von Kreativität und Design bei der Innovation des Unternehmertums herausstellen.
- Förderung der Entstehung neuer Ideen und Kooperationen und Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren.
- Entwicklung von Kommunikations- und Werbemaßnahmen für das Projekt, seine Aktivitäten und die von den Partnerschaften erzielten Ergebnisse.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens drei [3] Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens drei [3] und höchstens acht [8] unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei [3] verschiedenen förderfähigen Ländern
- Von den oben genannten Einrichtungen:
- mindestens eine (1) Organisation zur Unterstützung von Unternehmen oder Rechtsperson, die nachweislich in der Lage ist, Wissen an KMU weiterzugeben und diese auszubilden, z. B. eine Universität, ein Ausbildungszentrum oder ein Forschungszentrum;
- mindestens eine (1) juristische Person, die auf Kommunikation und Wissensverbreitung spezialisiert ist.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Zu den juristischen Personen (die ein Konsortium bilden) können folgende gehören (die Liste der Arten von Einrichtungen ist nicht erschöpfend):
- Gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich), die auf die Unterstützung von Unternehmen und Unternehmern und/oder die Kreativwirtschaft spezialisiert sind.
- Öffentliche Einrichtungen", die auf Unternehmensförderung für KMU und/oder die Kreativwirtschaft spezialisiert sind.
- Forschungszentren, Universitäten oder Bildungseinrichtungen.
- Europäische Dachverbände von Industrie-/Sektorenverbänden.
- Organisationen zur Unternehmensförderung, einschließlich Gründerzentren und Beschleuniger, lokale Wirtschaftsentwicklungsagenturen, unternehmerische Zentren.
- Organisationen zur Unternehmensentwicklung, einschließlich Business Labs, Industrie- und Handelskammern, Handelsverbände, branchenspezifische Organisationen.
- Unternehmensnetzwerke und andere Berufsverbände.
- Organisationen, die spezialisierte Kommunikationsdienste anbieten (z. B. Kommunikationsagenturen).
- Anbieter von nachhaltigen Lösungen, einschließlich Recyclingzentren.
- Gewinnorientierte Einrichtungen, die auf die Unterstützung von Unternehmen und Unternehmern und/oder die Kreativwirtschaft spezialisiert sind.
- Finanzierungseinrichtungen und/oder Anbieter von Finanzierungslösungen.
Besondere Fälle:
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Förderfähig sind die auf den Seiten 13-19 des Aufrufs aufgeführten Aktivitäten.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist in Form von Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung unter den in Abschnitt 2 des Aufrufs genannten Bedingungen zulässig.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist zulässig, um Partnerschaftskonzepte oder -ideen zu unterstützen.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die eine dritte Partei finanzielle Unterstützung erhalten kann. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Jeder Projektantrag (Vorschlag) im Rahmen dieser Aufforderung darf sich nur auf ein Thema beziehen.
Antragsteller, die sich für mehr als ein Thema bewerben möchten, müssen für jedes Thema einen eigenen Vorschlag einreichen.
Antragsteller können NICHT mehr als einen Vorschlag pro Thema einreichen. Organisationen dürfen sich NICHT an mehreren Vorschlägen zu demselben Thema beteiligen.
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (100 % für die Kosten der finanziellen Unterstützung Dritter und 75 % für alle anderen Kostenkategorien).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle (HINWEIS: Die Antragsteller müssen nur die Vorlage "Detaillierte Budgettabelle SMP COSME GFS 75" erstellen und hochladen; die anderen Vorlagen für detaillierte Budgettabellen sind nicht zu beachten.
- Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams.
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar).
- Nachweise über Erfahrungen im Projektmanagement oder in der Unternehmensunterstützung in den Bereichen Design, Mode, Textilien und/oder Design, Architektur, Innenarchitektur, Möbel und Wohnkultur usw. (unter "Sonstiges" hochzuladen)
Ihre Bewerbung muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
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