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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Mode

Förderprogramm

Binnenmarktprogramm

Call Nummer

SMP-COSME-2024-WORTH-01

Termine

Öffnung
23.01.2025

Deadline
03.04.2025 17:00

Budget des Calls

€ 2.250.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 2.250.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die unter Thema 1 eingereichten Projektvorschläge betreffen die Unterstützung von Partnerschaften im Modesektor, einschließlich Textilien und Bekleidung, Schuhen, Lederwaren, Schmuck und Modeaccessoires.

Call-Ziele

Im Einklang mit der EU-Industriestrategie und der EU-KMU-Strategie wird die Aktion zur Unterstützung der Kreativwirtschaft und ihrer KMU beitragen. Sie wird zu den Zielen des Binnenmarktprogramms und insbesondere zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU, und zur Unterstützung ihres Marktzugangs beitragen. Sie wird auch indirekt zu anderen EU-Politiken beitragen, wie z. B. dem Green Deal der EU und dem Neuen Europäischen Bauhaus, der EU-Innovationspolitik, einem Europa, das fit für das digitale Zeitalter ist, der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien oder der Mitteilung "Mit der Natur in die Zukunft": Förderung der Biotechnologie und des biologischen verarbeitenden Gewerbes in der EU, um nur einige zu nennen.

Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Innovation der europäischen designintensiven Kreativ- und Lifestyle-Industrie (insbesondere in Bereichen wie Mode und Heimtextilien) zu verbessern. Erreicht werden soll dies durch die Stärkung der Kapazitäten des Sektors und die Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zwischen Kreativschaffenden, Designer*innen, KMU und Technologieanbieter*innen. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, das Unternehmertum zu unterstützen und den grünen und digitalen Wandel innerhalb der Kreativ- und Lifestyle-Branche voranzutreiben. Sie unterstützt transnationale Geschäftspartnerschaften ("Partnerschaften") zwischen KMU (z. B. Hersteller*innen, Handwerker*innen, Technologieanbieter*innen) einerseits und Designern oder anderen Kreativschaffenden andererseits. Während des Inkubations- und Beschleunigungsprozesses arbeiten diese Partnerschaften an der Entwicklung innovativer, design- und kreativitätsorientierter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen mit hohem Mehrwert, die ihnen helfen, entweder einen nachhaltigen Geschäftsweg einzuschlagen oder ihre Wettbewerbsposition zu verbessern. Die im Rahmen dieser Aufforderung ausgewählten Partnerschaften in den Zielbranchen des Kreativsektors werden durch folgende Maßnahmen unterstützt: direkte finanzielle Unterstützung der Partnerschaften, maßgeschneiderte Mentoring-Programme (Coaching und strategische Beratung, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Partnerschaften zugeschnitten sind), allgemeine Schulungskurse (z. B. Marketing, Geschäftsplanung oder Schutz der Rechte des geistigen Eigentums) sowie Möglichkeiten zur Förderung der Sichtbarkeit und Vernetzung der Partnerschaften. Die Mentoring-Programme werden die Partnerschaften insbesondere dabei unterstützen, i) ihre Geschäftsidee zu definieren und weiterzuentwickeln, ii) ihre Marktpositionierung festzulegen, iii) ihre Prototypen oder Konzeptnachweise auf einschlägigen Fachmessen zu präsentieren, iv) ihre Strategie für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum festzulegen, v) ihre Strategie zur Gewinnung von Investoren und für den Zugang zu Märkten, nach Möglichkeit auch zu öffentlichen Beschaffungsmärkten, festzulegen.

Im Einzelnen wird das WORTH-Partnerschaftsprojekt III Folgendes fördern:

  • Die Integration von Kreativität, Design und fortschrittlichen Technologien (einschließlich digitaler Technologien) in KMU, um die Entwicklung innovativer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen mit hohem Mehrwert voranzutreiben.
  • Die EU-weite Zusammenarbeit, die gegenseitige Befruchtung von Unternehmen und der Wissensaustausch zwischen KMU, Designern und anderen kreativen Fachleuten.
  • Die Marktakzeptanz und Kommerzialisierung innovativer Geschäftsideen innerhalb der Kreativ- und Lifestyle-Industrie.
  • Die Einführung grüner und digitaler Lösungen durch KMU, die in der Kreativbranche und darüber hinaus tätig sind.

Themen und Prioritäten (Umfang)

Das WORTH Partnerschaftsprojekt III bleibt das europaweite Inkubationsprogramm, das Partnerschaften zwischen KMU (z.B. Hersteller*innen, Handwerker*innen, Technologieanbieter*innen) einerseits und Designer*innen oder anderen kreativen Fachleuten andererseits während des gesamten Prozesses von der Ideenfindung über das Prototypendesign bis hin zur Produktherstellung und -vermarktung auf der Grundlage technologieorientierter oder grüner Geschäftslösungen direkt unterstützt.

Die Projektvorschläge sollen Designer*innen und KMU bei der Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsideen unterstützen, die auf die dringendsten Herausforderungen reagieren:

  • Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz.
  • Lösungen mit hoher Wertschöpfung für attraktive Wachstumsmärkte.
  • Fortschrittliche digitalisierte Fertigung, Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle.
  • Intelligente, leistungsstarke Werkstoffe.
  • Soziale Innovation und Inklusion neu denken.
  • Neuerfindung des Handwerks und Erhaltung des kulturellen Erbes.

Die Antragsteller*innen können zusätzlich zu den oben genannten Herausforderungen weitere neue Herausforderungen hinzufügen.

Die Vorschläge müssen die Ergebnisse von Projekten berücksichtigen, die von anderen EU-Förderprogrammen unterstützt wurden, insbesondere von früheren Ausgaben des WORTH-Partnerschaftsprojekts. Die Komplementaritäten müssen in den Projektvorschlägen beschrieben werden.

Die Ziele, Themen und Prioritäten, Aktivitäten, die finanziert werden können, und die erwarteten Auswirkungen sind für die gesamte Aufforderung ähnlich, aber sie zielen auf zwei verschiedene Sektoren ab: entweder auf den "Modesektor" oder auf den "Heimdekorationssektor", wie für die Zwecke dieser Aufforderung unten definiert.

Der Anwendungsbereich dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist wie folgt in zwei Themenbereiche unterteilt:

1) Mode (einschließlich Textilien und Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Schmuck, Modeaccessoires).

2) Wohnkultur (einschließlich Möbel, Wohnaccessoires, Innenarchitektur und Architektur).

Jeder Projektantrag (Vorschlag) im Rahmen dieser Aufforderung darf sich nur auf ein Thema beziehen. Antragstellende Konsortien, die sich für mehr als ein Thema bewerben möchten, müssen für jedes Thema einen eigenen Vorschlag einreichen. Vorschläge, die sich auf beide Themen beziehen, werden abgelehnt.

Antragstellende Konsortien können nicht mehr als einen Vorschlag pro Thema einreichen. Antragstellende Konsortien, die mehr als einen Vorschlag pro Thema einreichen, werden gebeten, sich für einen Vorschlag zu entscheiden und die anderen Vorschläge pro Thema zurückzuziehen.

Konsortialpartner dürfen sich NICHT an mehreren Vorschlägen pro Thema beteiligen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Das Worth-Partnerschaftsprojekt III wird dazu beitragen, nachhaltige und zirkuläre Geschäftslösungen in der Design-, Lifestyle- und Kreativbranche zu fördern. Es wird dazu beitragen, die Auswirkungen dieser Branchen auf den Klimawandel und die Umwelt zu verringern und die biologische Vielfalt zu erhalten (z. B. durch die Förderung von recycelten Materialien oder Abfällen für neue Designprodukte) sowie die Innovation durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien und die Digitalisierung zu fördern.

Das erwartete Ergebnis dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung eines Projekts pro Thema (ein Projekt: WORTH Partnership Project - Fashion und ein Projekt: WORTH Partnership Project - Home Decoration). Jedes Projekt wird:

  • Unterstützung von mindestens 75 Partnerschaften mit insgesamt mindestens 150 Partnern - den Endbegünstigten der Maßnahme. Unterstützung von KMU/Designer*innen und anderen Unternehmen bei der Entwicklung von innovativen Produkten/Dienstleistungen und Geschäftsmodellen in den Bereichen Mode und Heimdekoration.
  • Bereitstellung eines gezielten Mentoring- und Inkubationsprogramms für die ausgewählten Partnerschaften mit der Unterstützung einschlägiger Expert*innen und Wirtschaftsförderungsorganisationen.
  • Ermöglichung einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit und neuer Marktchancen für KMU, Hersteller*innen, Designer*innen und andere Endbegünstigte.
  • Sichtbarkeit der entwickelten Ergebnisse durch öffentlichkeitswirksame Ausstellungen oder Messen und die Organisation von Veranstaltungen zur Förderung des kreativen Unternehmertums.

Weitere Einzelheiten zu den Deliverables finden Sie auf den Seiten 19-21 der Aufforderung.

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Erwartete Ergebnisse

Die unter Thema 1 eingereichten Projektvorschläge betreffen die Unterstützung von Partnerschaften im Modesektor, einschließlich Textilien und Bekleidung, Schuhen, Lederwaren, Schmuck und Modeaccessoires.

Die Modebranche ist einer der dynamischsten Kreativsektoren in Europa. Sie ist im täglichen Leben von Millionen von Menschen präsent und kann Werte wie Kultur, Kreativität, Innovation und Handwerkskunst vermitteln. Europa ist die Heimat vieler unabhängiger Modemarken und talentierter Modedesigner*innen. Trotz Krise und vielfältiger Herausforderungen ist es vielen europäischen Unternehmen des Sektors gelungen, ihre Position auf dem Weltmarkt zu verteidigen.

Dies ist vor allem auf die Hinwendung zu innovativen Produkten und Dienstleistungen mit hohem Mehrwert, zu Nischenmärkten und zu neuen Geschäftsmodellen zurückzuführen. Die WORTH-Partnerschaftsprojekte tragen zu Innovation und Nachhaltigkeit im Modesektor bei, indem sie neue designorientierte Lösungen und Geschäftsideen fördern und die transnationale Zusammenarbeit unterstützen.

Die Projektvorschläge sollen Designer*innen und KMU bei der Entwicklung neuer innovativer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsideen im Bereich der Modeindustrie, einschließlich Textilien und Bekleidung, Schuhen, Lederwaren, Schmuck und Modeaccessoires, insgesamt unterstützen.

In Bezug auf die Prioritäten (Umfang) muss der Vorschlag für das WORTH Partnership Project - Fashion:

  • eine klare Vision vorschlagen und ein robustes System zur Unterstützung und Erleichterung der Bildung von Partnerschaften im Bereich der Mode umsetzen. Der Antrag muss beschreiben, wie das Projekt zunächst dazu beitragen soll, potenzielle Partner*innen für Partnerschaften zu identifizieren und zu erreichen (siehe Abschnitt über Partnerschaften unten), die das Potenzial haben, am WORTH-Inkubationsprogramm teilzunehmen. Der Antrag muss beschreiben, wie ein Matchmaking-System zur Sammlung von Interessensbekundungen und zur Unterstützung der Bildung von Partnerschaften eingerichtet wird, um die vielversprechendsten und innovativsten Ideen zur Bewältigung der in dieser Aufforderung genannten Herausforderungen im Einklang mit den Zielen von WORTH und den einschlägigen EU-Politiken zu fördern.
  • Entwicklung und Umsetzung eines relevanten und soliden Unternehmensförderungs- und Inkubationsprogramms für unterstützte Partnerschaften. Es muss Folgendes umfassen:
    • maßgeschneiderte Mentoring-Programme - Coaching und strategische Beratung, die auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Partnerschaften zugeschnitten sind.
    • allgemeine Schulungskurse und Workshops, z. B. zu den Themen Marketing, Markenaufbau, Unternehmensplanung, Marktreife, Zugang zu den Märkten, möglichst auch zum öffentlichen Beschaffungswesen, Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, Zertifizierungen oder Finanzierung.
  • Entwicklung eines relevanten und soliden Systems zur finanziellen Unterstützung von Partnerschaften, wie im Abschnitt über Partnerschaften weiter unten beschrieben (direkte Finanzierung - finanzielle Unterstützung durch Dritte);
  • Förderung des kreativen Unternehmertums und der Innovation in designintensiven Kreativ- und Lifestyle-Branchen durch:
    • die Entwicklung und Umsetzung von Aktivitäten zum Wissensaustausch und zur Vernetzung sowie von Geschäftsverbindungen für unterstützte Partnerschaften.
    • Organisation jährlicher Veranstaltungen, die die Rolle von Kreativität und Design bei der Innovation des Unternehmertums herausstellen.
    • Förderung der Entstehung neuer Ideen und Kooperationen und Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren.
  • Entwicklung von Kommunikations- und Werbemaßnahmen für das Projekt, seine Aktivitäten und die von den Partnerschaften erzielten Ergebnisse.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens drei [3] Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • mindestens drei [3] und höchstens acht [8] unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei [3] verschiedenen förderfähigen Ländern
  • Von den oben genannten Einrichtungen:
    • mindestens eine (1) Organisation zur Unterstützung von Unternehmen oder Rechtsperson, die nachweislich in der Lage ist, Wissen an KMU weiterzugeben und diese auszubilden, z. B. eine Universität, ein Ausbildungszentrum oder ein Forschungszentrum;
    • mindestens eine (1) juristische Person, die auf Kommunikation und Wissensverbreitung spezialisiert ist.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)

Zu den juristischen Personen (die ein Konsortium bilden) können folgende gehören (die Liste der Arten von Einrichtungen ist nicht erschöpfend):

  • Gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich), die auf die Unterstützung von Unternehmen und Unternehmern und/oder die Kreativwirtschaft spezialisiert sind.
  • Öffentliche Einrichtungen", die auf Unternehmensförderung für KMU und/oder die Kreativwirtschaft spezialisiert sind.
  • Forschungszentren, Universitäten oder Bildungseinrichtungen.
  • Europäische Dachverbände von Industrie-/Sektorenverbänden.
  • Organisationen zur Unternehmensförderung, einschließlich Gründerzentren und Beschleuniger, lokale Wirtschaftsentwicklungsagenturen, unternehmerische Zentren.
  • Organisationen zur Unternehmensentwicklung, einschließlich Business Labs, Industrie- und Handelskammern, Handelsverbände, branchenspezifische Organisationen.
  • Unternehmensnetzwerke und andere Berufsverbände.
  • Organisationen, die spezialisierte Kommunikationsdienste anbieten (z. B. Kommunikationsagenturen).
  • Anbieter von nachhaltigen Lösungen, einschließlich Recyclingzentren.
  • Gewinnorientierte Einrichtungen, die auf die Unterstützung von Unternehmen und Unternehmern und/oder die Kreativwirtschaft spezialisiert sind.
  • Finanzierungseinrichtungen und/oder Anbieter von Finanzierungslösungen.

Besondere Fälle:

Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.

Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).

weitere Förderkriterien

Förderfähig sind die auf den Seiten 13-19 des Aufrufs aufgeführten Aktivitäten.

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist in Form von Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung unter den in Abschnitt 2 des Aufrufs genannten Bedingungen zulässig.

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist zulässig, um Partnerschaftskonzepte oder -ideen zu unterstützen.

Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die eine dritte Partei finanzielle Unterstützung erhalten kann. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.


Jeder Projektantrag (Vorschlag) im Rahmen dieser Aufforderung darf sich nur auf ein Thema beziehen.

Antragsteller, die sich für mehr als ein Thema bewerben möchten, müssen für jedes Thema einen eigenen Vorschlag einreichen.

Antragsteller können NICHT mehr als einen Vorschlag pro Thema einreichen. Organisationen dürfen sich NICHT an mehreren Vorschlägen zu demselben Thema beteiligen.


Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (100 % für die Kosten der finanziellen Unterstützung Dritter und 75 % für alle anderen Kostenkategorien).

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 36 und 48 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
  • obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • Detaillierte Budgettabelle (HINWEIS: Die Antragsteller müssen nur die Vorlage "Detaillierte Budgettabelle SMP COSME GFS 75" erstellen und hochladen; die anderen Vorlagen für detaillierte Budgettabellen sind nicht zu beachten.
    • Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams.
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar).
    • Nachweise über Erfahrungen im Projektmanagement oder in der Unternehmensunterstützung in den Bereichen Design, Mode, Textilien und/oder Design, Architektur, Innenarchitektur, Möbel und Wohnkultur usw. (unter "Sonstiges" hochzuladen)

Ihre Bewerbung muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

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