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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei Lungenkrebs
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-04-01
Termine
Öffnung
16.01.2025
Deadline
18.03.2025 17:00
Förderquote
60-80 %
Budget des Calls
€ 500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Bereich Krebs wurden zwei technische Arbeitsgruppen eingerichtet, von denen sich eine auf Kinderkrebs und die andere auf Lungenkrebs konzentriert. Jede technische Arbeitsgruppe macht Fortschritte bei der Definition eines Demonstrationsprojekts, das die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in den Bereichen Kinderkrebs und Lungenkrebs verbessern soll.
Call-Ziele
Die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Bereich Lungenkrebs zielt darauf ab, eine gemeinsame Kohortenmodellierung zu starten, die geografische Verteilung der Tabakprävalenz und der Lungenkrebsbelastung zu bewerten und die potenziellen Auswirkungen der Lungenkrebsvorsorge auf die Sterblichkeit auf der Grundlage unterschiedlicher Kriterien für die Zulassung zur Vorsorgeuntersuchung zu beurteilen. Durch die Erhebung von Daten mit einer harmonisierten Methodik wird das gemeinsame Demonstrationsprojekt zum Lungenkrebs dazu beitragen, eine einheitliche Nutzung und Interpretation von Daten zur Lungenkrebsfrüherkennung zwischen den beteiligten Teilnehmern in der EU und den USA zu fördern. In Anbetracht des Bedarfs an mehr und besseren Daten, um Lungenkrebsprofile mit höherem Risiko, wie z. B. starke Raucher*innen/Ex-Raucher*innen, zu identifizieren und gezielt zu behandeln, sollen die aggregierten Ergebnisse der Untersuchung dazu beitragen, die Nutzung und Wiederverwendung von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation in der Primär- und Sekundärprävention von Lungenkrebs zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Zusammenarbeit im Bereich Lungenkrebs soll neue Daten und Erkenntnisse über Lungenkrebsvorsorge und Sterblichkeit liefern und den Mitgliedstaaten, die Lungenkrebsvorsorgeprogramme einführen oder planen, als Orientierungshilfe dienen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge können entweder von einem einzelnen Antragsteller oder einem Konsortium gestellt werden (keine Mindestanforderungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Antragsteller sollten sein:
- Akademien und Bildungseinrichtungen;
- Forschungsinstitute;
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens;
- Krankenhäuser;
- Expertennetzwerke einschließlich ERNs;
- internationale Organisationen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80%) beantragen, wenn Ihr Projekt von
von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h. es betrifft
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Kontakt
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