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Call-Eckdaten
Interreg Polen-Sachsen: Aufruf zur Einreichung der Projektanträge im spezifischen Ziel 2.1 (3. Stichtag)
Förderprogramm
Interreg Polen-Sachsen
Termine
Öffnung
01.09.2024
Deadline
31.05.2025 16:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 8.260.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 50.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027 eröffnet den Call für Projektanträge innerhalb der 2. Priorität: Ein lebenswerter Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus, Spezifisches Ziel 2.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P2: Ein lebenswerter Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 2.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P2: Ein lebenswerter Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 2.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Kooperation zwischen Bildungs-und Wissenschaftsträgern bei der Gestaltung von Bildungsentwicklungsprogrammen
- Stärkung der Beziehungen zwischen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft
- Berufliche Aus- und Weiterbildung
- Kooperation zur grenzübergreifenden Fachkräfteentwicklung:
- Monitoring des Bedarfs an Mangel-und Überschussberufen,
- Beseitigung von Hindernissen in der Arbeitskräftemobilität auf dem grenzübergreifenden Arbeitsmarkt
- Nutzung digitaler Technologien für die Bildung und den Arbeitsmarkt
- Maßnahmen in den Bereichen Bildung und lebenslanges Lernen
- Förderung der Entwicklung von Unternehmertum, zur Erhöhung der Innovationsbereitschaft und zur Förderung von Ansätzen ökologisch nachhaltigen Wirtschaftens
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An jedem Projekt müssen mindestens zwei Projektpartner beteiligt sein: mindestens ein Projektpartner aus Polen und mindestens ein Projektpartner aus dem Freistaat Sachsen (ausgenommen davon sind die EVTZ, soweit sie institutionelle Mitglieder u.a. aus Polen und Sachsen vereinen – in diesem Fall kann ein EVTZ ebenfalls als alleiniger Projektpartner fungieren). Lead-Partner dürfen ausschließlich polnische oder sächsische Projektpartner sein. Der Projektantrag wird vom Lead-Partner im Namen aller Projektpartner gestellt.
Als antragsberechtigte Projektpartner gelten:
- Staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Verbände;
- Juristische Personen des öffentlichen bzw. des privaten Rechts, die
- zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen sowie
- Rechtspersönlichkeit besitzen und
- überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden bzw. deren Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern bestehen, die vom Staat, von den Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind;
- Non-Profit-Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartner-organisationen gemäß dem geltenden nationalen Recht;
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen - gemäß den Vorschriften im Bereich staatlicher Beihilfen (KMU dürfen keine Lead Partner sein).
- Europäische Verbunde für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
Kriterien der grenzübergreifenden Zusammenarbeit:
- gemeinsame Projektentwicklung (Pflicht)
- gemeinsame Umsetzung (Pflicht)
- gemeinsame Finanzierung
- gemeinsames Projektpersonal
weitere Förderkriterien
Das Fördergebiet umfasst:
- in Polen:
- die Unterregion Jelenia Góra (Landkreise Bolesławiecki, Jaworski, Karkonoski, Kamiennogórski, Lubański, Lwówecki, Zgorzelecki, Złotoryjski und kreisfreie Stadt Jelenia Góra) in der Woiwodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien)
- den Landkreis Żarski in der Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land);
- in Deutschland:
- Landkreise Görlitz und Bautzen im Freistaat Sachsen.
Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Fördergebiets sowie zur Teilnahme von Projektpartnern, die außerhalb des Fördergebiets ihren Sitz haben, sind dem Programmhandbuch zu entnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Projektanträge samt den erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form in der Anwendung WOD2021: https://wod.cst2021.gov.pl/ zu stellen. Alle Felder im Projektantrag sind in Polnisch und Deutsch auszufüllen und die Inhalte müssen in beiden Sprachen identisch sein. Dem Projektantrag sind Anlagen gemäß der Auflistung der erforderlichen Anlagen zum Projektantrag im Kooperationsprogramm Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 als Dateien beizulegen.
Falls Sie Unterstützung bei der Verwendung von WOD2021 benötigen oder Fehler in der Anwendung WOD2021 melden möchten, wenden Sie sich bitte an ami.plsn@plsn.eu oder kontakt@plsn.eu.
Dies is ein dauerhafter Call, der am 01.09.2024 beginnt. Der letzte Stichtag für Projektanträge ist der 31.01.2026.
Es wurden folgende Zwischenstichtage und geplante Termine für die Sitzungen des Begleitausschusses festgelegt, an denen Entscheidungen über eine evtl. Genehmigung der Projektanträge getroffen, die bis zum jeweiligen Stichtag gestellt wurden.
Zwischenstichtag für die Antragstellung | Geplanter Termin der BA-Sitzung |
28.02.2025 | Juni 2025 |
31.05.2025 | September 2025 |
30.09.2025 | Februar 2026 |
31.01.2026 | Juni 2026 |
Nach den ersten zwei bis drei Etappen dieses dauerhaften Calls 2.1 wird der Fortschritt der Mittelinanspruchnahme in Ziel 2.1 evaluiert. Daraus können sich mögliche Änderungen des Zeitplans der Calls und/oder der zusätzlichen Bedingungen und Hinweise ergeben.
Call-Dokumente
Interreg Polen- Sachsen Programmhandbuch 2021-2027Interreg Polen- Sachsen Programmhandbuch 2021-2027(998kB)
Interreg Polen-Sachsen Ziel 2.1Interreg Polen-Sachsen Ziel 2.1(316kB)
Kontakt
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