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Call-Eckdaten
Interreg Polen-Ukraine: Fonds für Kleinprojekte - Umwelt
Förderprogramm
Interreg Polen-Ukraine
Termine
Öffnung
11.12.2024
Deadline
31.01.2025 23:59
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 5.111.345,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Gemeinsame Sekretariat veröffentlicht im Namen der Verwaltungsbehörde die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Kofinanzierung im Rahmen des Programms Interreg NEXT Polen - Ukraine 2021-2027 (Priorität 1: Umwelt. Spezifisches Ziel 1.4. Förderung des Übergangs zu einer kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft).
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Umwelt
- SO 1.4: Förderung des Übergangs zu einer kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft
Im Rahmen dieses spezifischen Ziels könnten die folgenden Initiativen durchgeführt werden:
- Gemeinsame Initiativen zur Verbesserung der Hausmüllentsorgung und Restmüllbehandlung und Förderung innovativer Lösungen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Förderung einer rationellen Abfallbewirtschaftung (Minimierung des Abfallaufkommens, Förderung der Abfalltrennung, Steigerung des Recyclings und der Wiederverwendung) und Sensibilisierung für die Herausforderungen im Zusammenhang mit Umweltfragen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ausgangsanzeigen:
- RCO81. Beteiligung an gemeinsamen Aktionen über die Grenzen hinweg. Zielwert: 180 Teilnahmen;
- RCO116. Gemeinsam entwickelte Lösungen. Zielwert: 32 Lösungen.
Ergebnisindikatoren:
- RCR85. Beteiligung an gemeinsamen grenzüberschreitenden Aktionen nach Projektabschluss. Zielwert: 18 Teilnahmen;
- RCR104. Lösungen, die von Organisationen übernommen oder erweitert werden. Zielwert: 26 Lösungen.
Erwartete Ergebnisse
Die indikative Liste der förderfähigen grenzüberschreitenden Aktivitäten:
- innovative umweltfreundliche Lösungen und Infrastrukturen in kleinem Maßstab, die auf spezifische sichtbare Verbesserungen der lokalen Umweltbedingungen abzielen und die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisieren;
- Förderung innovativer Lösungen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und grenzübergreifende Initiativen im Zusammenhang mit dem Technologietransfer, der Nutzung von Forschungsergebnissen und der Anpassung an lokale Bedürfnisse und Kapazitäten von lokalen und regionalen Behörden, öffentlichen Versorgungsunternehmen und Berufsverbänden, die in den Bereichen Produktdesign, Abfallwirtschaft, Ressourceneffizienz und Recycling tätig sind;
- Initiativen zur Schaffung von Bedingungen und spezifischen Lösungen für die Förderung eines umweltfreundlichen Lebensstils, die Überwachung, Bewertung, Vermeidung und Lösung gemeinsamer Probleme lokaler Gemeinschaften in Bezug auf Abfallwirtschaft und Umweltschutz.
Hauptzielgruppen der Unterstützung:
- Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und ihnen unterstellte Einrichtungen
- sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, staatliche Verwaltungsstellen);
- Einheiten der Hochschulbildung und Forschungseinrichtungen;
- Nichtregierungsorganisationen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Begünstigten der Kleinprojektfazilität ist zweckgebunden, d. h. die potenziellen Begünstigten sind wie folgt definiert:
- Programmschwerpunkt "Umwelt": Regionale Entwicklungsagentur Ternopil (UA).
Die Hauptaufgaben des SPF-Begünstigten sind:
- Ausarbeitung und Aktualisierung des Handbuchs für die Kleinprojekte (Einzelheiten siehe S. 2.8), dessen Vorlage bei der JS zur Konsultation und bei der MV zur Genehmigung. Das Handbuch wird von jedem der SPF-Empfänger ausgearbeitet. Gleichzeitig kann die Gemeinsame Kontrollinstanz eine Änderung der Bestimmungen des Handbuchs verlangen, um die Ansätze in beiden SPF-Projekten anzugleichen.
- Durchführung von Aufforderungen zur Einreichung von Kleinprojekten, die sowohl polnischen als auch ukrainischen Einrichtungen offen stehen, durch die Durchführung von u.a.
- Informations- und Werbemaßnahmen in den Landessprachen, die auf beiden Seiten der Grenze und auch online durchgeführt werden,
- Schulungen und Beratungen für potenzielle Antragsteller in den Landessprachen, die auf beiden Seiten der Grenze sowie online durchgeführt werden, um die Gleichbehandlung potenzieller Antragsteller aus dem gesamten Programmgebiet zu gewährleisten,
- Betrieb des IT-Systems für die Einreichung und Durchführung von Kleinprojekten,
- Organisation von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Bewertung der Anträge (einschließlich der Bewertung des Haushaltsentwurfs und des Vorhandenseins von De-minimis, gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Sachverständiger),
- Einberufung und Organisation der Sitzungen des polnisch-ukrainischen Ausschusses für den Kleinprojektfonds;
- Durchführung von Kleinprojekten
- Abschluss von Verträgen mit Begünstigten von Kleinprojekten aus Polen und der Ukraine (und ggf. deren Änderung) und Überwachung der Umsetzung dieser Verträge, einschließlich der Einhaltung des Zeitplans,
- Analyse, Überprüfung und Genehmigung von Änderungen an Kleinprojekten,
- Unterstützung der polnischen und ukrainischen Begünstigten in allen Phasen der Durchführung von Kleinprojekten in den Landessprachen,
- Bereitstellung von Informationen und Hilfe in Bezug auf das IT-System für die Verwaltung von Kleinprojekten;
- Überprüfung und Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der polnischen und ukrainischen Kleinprojekte, Abrechnung unter Verwendung vereinfachter Kostenoptionen und Überprüfung der korrekten Anwendung vereinfachter Kostenoptionen;
- (falls zutreffend) Bereitstellung und Überwachung von De-minimis-Hilfen, die den Begünstigten von Kleinprojekten gewährt werden;
- nur für SPF-Begünstigte mit Sitz in Polen: im Falle der Beantragung von Mitteln für Kleinprojekte und der Kosten für die Verwaltung des SPF-Projekts aus dem Staatshaushalt sind die SPF-Begünstigten für die Beschaffung und Abrechnung der Mittel aus dem Staatshaushalt in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen Verfahren verantwortlich. Polnische Begünstigte erhalten und verrechnen Mittel aus der zweckgebundenen Reserve des Staatshaushalts für alle förderfähigen polnischen Begünstigten oder Partner von Kleinprojekten (einschließlich polnischer Begünstigter, die auch in einem Projekt mit einem ukrainischen SPF-Empfänger Mittel erhalten haben).
- Durchführung und Abrechnung der SPF
- Verwendung und Abrechnung der Vorfinanzierungszahlungen aus dem Programm,
- Rückzahlung des geschuldeten Betrags im Rahmen der Rückforderung von Mitteln. Wenn im Rahmen eines SPF-Projekts oder eines Kleinprojekts ein Zuschuss für nicht förderfähige Ausgaben gezahlt wurde, Ausgaben nicht ordnungsgemäß getätigt wurden oder gegen die Bestimmungen des Zuschussvertrags verstoßen wurde, oder wenn Mittel zu Unrecht oder in überhöhter Höhe eingezogen wurden, dann muss der SPF-Empfänger den zu Unrecht gezahlten Zuschuss ganz oder teilweise auf das Programmkonto zurückzahlen;
- Sicherstellung, dass die von den Begünstigten des Kleinprojekts zur Erstattung vorgelegten Ausgaben korrekt und förderfähig sind und dass die Pauschalbeträge korrekt berechnet wurden, d. h:
- Bestätigung der Erreichung der für ein bestimmtes Kleinprojekt festgelegten Indikatoren, Überprüfung der von den Begünstigten des Kleinprojekts vorgelegten Unterlagen als Nachweis für die Durchführung der Aufgaben (und der entsprechenden Pauschalbeträge),
- Kontrollbesuche für Kleinprojekte (im Falle von Stichprobenkontrollen - auf der Grundlage der vom FMP-Begünstigten erstellten Risikoanalyse),
- Abrechnung der Kosten für die Verwaltung des SPF (nur vereinfachte Methoden),
- Gewährleistung einer angemessenen Prüfung aller Aufgaben, für die der Begünstigte der Kleinprojektfazilität verantwortlich ist,
- Überwachung der Durchführung von Kleinprojekten und des gesamten SPF-Projekts, Pflege einer Datenbank für die Überwachung von Kleinprojekten - Erstellung monatlicher Informationen für die MV über den Stand der Durchführung von Kleinprojekten,
- ggf. Einreichung von Teilzahlungsanträgen aus dem SPF-Projekt mit einer Zusammenfassung der im Rahmen von Kleinprojekten angefallenen Ausgaben und der im Rahmen der Verwaltungskosten angefallenen Ausgaben an den zuständigen Controller im CST2021-System,
- Übermittlung von Zahlungsanträgen aus dem SPF-Projekt an das JTS im CST2021-System,
- die Pflege der Einträge im CST-System,
- Erfüllung der Informations- und Werbepflichten für die SPF,
- Wahrnehmung der Aufgaben des Sachbearbeiters für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Sammlung personenbezogener Daten über Kleinprojekte, die in Dokumenten oder elektronisch verarbeitet werden, gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten.
weitere Förderkriterien
Der Durchführungszeitraum des SPF-Projekts soll bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein .
Das Fördergebiet ist wie folgt:
- in Polen - die Woiwodschaften Podlaskie, Mazowieckie (nur die Teilregionen Ostrołęcki und Siedlecki), Lubelskie und Podkarpackie;
- in der Ukraine - die Oblaste Volyn, Lviv, Zakarpattya, Rivne, Ternopil und Ivano-Frankivsk.
Der Höchstbetrag für die Verwaltungskosten beträgt 1 022 269,00 EUR (maximal 20 % der gesamten förderfähigen Kosten des SPF-Projekts), während 4 089 076,00 EUR für die Durchführung von Kleinprojekten bestimmt sind. Die Höhe der förderfähigen Verwaltungskosten hängt direkt von den gemeldeten und abgerechneten Ausgaben für die Kleinprojekte ab.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Der potenzielle Begünstigte der Kleinprojektfazilität muss das Antragsformular und die erforderlichen Nachweise online über das WOD2021-Antragssystem einreichen. Das Antragsformular sowie alle ergänzenden Unterlagen, die auf den Programmvorlagen basieren, sind in englischer Sprache einzureichen.
Es ist die Vorlage für das Antragsformular zu verwenden, die für die regulären Projekte verbindlich ist (siehe 1. Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms).
Das Antragsverfahren ist im PL-UA 21-27 WOD2021 Antragstellerhandbuch - Antragsformular (Anhang I des vorliegenden Dokuments) ausführlich beschrieben.
Der potenzielle Begünstigte muss in seinem Antrag auf die wesentlichen Aspekte der entsprechenden Priorität sowie auf organisatorische und verwaltungstechnische Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Kleinprojektfazilität eingehen, einschließlich
- Detaillierte Beschreibung der Managementstruktur der potenziellen Einrichtung des SPF-Empfängers, Erläuterung ihrer institutionellen und finanziellen Kapazitäten, Begründung der Relevanz der Einrichtung für die Rolle des SPF-Empfängers;
- Vorlage eines klaren und präzisen Mechanismus zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs für alle potenziellen Begünstigten von Kleinprojekten aus allen Programmregionen, insbesondere aus der anderen Seite der beiden Länder;
- vorläufiger Zeitplan für die Durchführung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte;
- Informationen über die Art und Weise, wie Informationen über durchgeführte Kleinprojekte gespeichert werden (Datenbank);
- detaillierte Beschreibung der geplanten Werbe- und Sichtbarkeitsaktivitäten, einschließlich der in Artikel 36.4 der Interreg-Verordnung geforderten Veranstaltung.
Der potenzielle Begünstigte muss in seinem Antrag erklären, dass er die Output- und Ergebnisindikatoren in vollem Umfang erreicht hat, wie im Programmdokument vorgesehen.
Call-Dokumente
Interreg Poland-Ukraine Small Project Funds ManualInterreg Poland-Ukraine Small Project Funds Manual(919kB)
Kontakt
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