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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Interreg South Baltic - 4. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Förderprogramm

Interreg Südliche Ostsee

Termine

Öffnung
05.11.2024

Deadline
04.02.2025 15:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 27.006.075,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die vierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für reguläre Projekte gilt für die Programmmaßnahmen 1.1, 2.1, 2.2, 3.1 und 4.1. Für die Aufforderung wurden zusätzliche aufrufspezifische Anforderungen zu den Indikatoren in den Programmmaßnahmen 1.1, 2.1, 2.2 und 3.1 sowie zur Partnerschaft in der Programmmaßnahme 4.1 festgelegt.

Call-Ziele

Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:

  • P1: Innovative südliche Ostsee
    • SO 1.1: Digitalisierung der Region
  • P2: Nachhaltige südliche Ostsee
    • SO 2.1: Unterstützung des Übergangs zu grüner Energie
    • SO 2.2: Förderung der nachhaltigen Nutzung von Wasser
  • P3: Attraktive südliche Ostsee
    • SO 3.1: Entwicklung eines nachhaltigen, widerstandsfähigen und innovativen Tourismus
  • P4: Aktive südliche Ostsee
    • SO 4.1: Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Stakeholder im südlichen Ostseeraum (einschließlich der Zivilgesellschaft)

Erwartete Ergebnisse

In dem Programm werden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen (die Liste ist nicht vollständig):

P1: Innovative südliche Ostsee

  • SO 1.1: Digitalisierung der Region
    • Entwicklung, Demonstration und Umsetzung grenzübergreifender Lösungen für die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen (z. B. Entwicklung integrativer neuer elektronischer Dienstleistungen: im Verkehr (e-Ticket), im Gesundheitswesen (e-Care) usw.)
    • Entwicklung, Demonstration und Umsetzung grenzübergreifender Lösungen für die Digitalisierung von Prozessen in verschiedenen Sektoren (z.B. im Seeverkehr (gemeinsame Sicherheitsstandards und Anwendungen für kleine Häfen), in der Logistik (Optimierung des Personen- und Gütertransports) usw.)
    • Entwicklung gemeinsamer grenzüberschreitender Lernmodalitäten mit Schwerpunkt auf der Digitalisierung (z. B. Online-Tools, Apps usw.) in den wichtigsten Sektoren (z. B. blaue und grüne Wirtschaft, nachhaltiger Verkehr)
    • Maßnahmen zum Aufbau von Plattformen für die Zusammenarbeit von digitalen Innovationszentren / Universitäten / FuE-Einrichtungen und KMU zur Unterstützung der Modernisierung und Digitalisierung im SBA
    • Gemeinsame Maßnahmen zur Förderung von Digitalisierungsprozessen und neuen digitalen Lösungen (z. B. grenzüberschreitende Werbekampagnen usw.) Gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Aspekte der Digitalisierung (d. h. der digitalen Eingliederung), einschließlich der Entwicklung elektronischer Dienste für ältere Menschen und/oder Menschen mit Behinderungen
    • Unterstützung der Entwicklung spezifischer digitaler Kompetenzen der Mitarbeiter von Einrichtungen des öffentlichen Sektors im Zusammenhang mit der Integration gemeinsam entwickelter digitaler Lösungen (z. B. Einführung elektronischer Lösungen im Verkehrswesen, elektronische Gesundheitsfürsorge, Plattformen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit) in Prozesse der öffentlichen Verwaltung
    • Wissenstransfer und Austausch von Best Practices zu technischen Standards zwischen Regionen

P2: Nachhaltiger südlicher Ostseeraum

  • SO 2.1: Unterstützung des Übergangs zu grüner Energie
    • Förderung von Bereichen der gemeinsamen Zusammenarbeit in der Energiepolitik, z. B. gemeinsame Strategieentwicklung, gemeinsame grenzüberschreitende Studien, Aktionspläne und gemeinsame Entwicklung von Harmonisierungsinstrumenten, Raumordnungsplänen usw. In diesem Zusammenhang beabsichtigen wir, die Koordinierung mit anderen Programmen und Kooperationsforen im Ostseeraum zu gewährleisten, einschließlich des INTERREG-Ostseeprogramms, der makroregionalen EU-Strategie für den Ostseeraum und insbesondere des Baltic Energy Market Interconnection Plan (BEMIP), insbesondere für die Zusammenarbeit im Bereich der Offshore-Windkraft und der damit verbundenen Netzinfrastrukturen, sowie der Kommission für den Schutz der Meeresumwelt der Ostsee - HELCOM
    • Entwicklung, Demonstration und Umsetzung gemeinsamer Lösungen für die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen; ergänzende Maßnahmen können auf die Verteilung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen abzielen, um ihre ordnungsgemäße Integration in die Energiesysteme zu gewährleisten. Die Erfordernisse des Umweltschutzes, insbesondere in Bezug auf das Netz geschützter Gebiete und ökologischer Korridore, sowie andere Gesetze (z.B. MSRD) sollten beachtet werden
    • Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien und umweltfreundlicher Kraftstoffe (z. B. durch Pilotprojekte und den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren im maritimen Sektor) und Unterstützung der Schaffung neuer Märkte im SB-Bereich
    • Ausarbeitung grenzübergreifender gemeinsamer grüner Politikstrategien und -muster zur Bewältigung von Herausforderungen und zur Mobilisierung regionaler Chancen für erneuerbare Energien, einschließlich Modellen für die Zusammenarbeit mit Energiedienstleistungsunternehmen bei umfassenden Energielösungen im SB-Gebiet
    • Ausarbeitung und Erprobung gemeinsamer grenzübergreifender Standards für erneuerbare Energien durch öffentliche Einrichtungen in Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und Genossenschaften von Landwirten und Einwohnern
    • Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, Wissenstransfer und Austausch bewährter Verfahren im Bereich erneuerbare Energien und grüne Technologien
  • SO 2.2: Förderung der nachhaltigen Nutzung von Wasser
    • Förderung von Bereichen der gemeinsamen Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaftspolitik, z.B. gemeinsame Strategieentwicklung, gemeinsame grenzübergreifende Studien, Aktionspläne usw.
    • Entwicklung, Demonstration und Umsetzung grenzüberschreitender grüner Technologielösungen in der Wasserwirtschaft (einschließlich nachhaltiger Flächennutzung und Abwassersammlung und -behandlung) und naturbasiertem Hochwassermanagement im SB-Gebiet
    • Entwicklung und Erprobung innovativer grenzübergreifender Lösungen zur Verringerung des Nährstoffaustrags aus kleinen und diffusen Quellen in Wassereinzugsgebieten (einschl. Bewertung der Kosteneffizienz der Lösungen)
    • Entwicklung und Erprobung innovativer grenzüberschreitender Lösungen für eine nachhaltige Wasserwirtschaft, die sich positiv auf die Biodiversität in Gewässern und den Naturschutz auswirkt
    • Gemeinsame Entwicklung von Lösungen, die helfen, verschiedene konkurrierende Wassernutzungen im öffentlichen Interesse (z.B. Erholung und Freizeit vs. Wassernutzung sowie Schutz der Wasserressourcen) sowie die zukünftige Wasserversorgung (sowohl für Trinkwasser als auch für Brauchwasser) zu sichern
    • Ausarbeitung und Erprobung gemeinsamer grenzüberschreitender Standards in der Abfall- und Wasserwirtschaft durch öffentliche Einrichtungen in Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und Genossenschaften von Landwirten und Einwohner*innen
    • Förderung von Bereichen der gemeinsamen Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Aquakultur mit dem Hauptaugenmerk auf der Verringerung der Eutrophierung und Verschmutzung der Gewässer des südlichen Ostseegebiets
    • Entwicklung, Demonstration und Umsetzung von Lösungen zur Verringerung der Verschmutzung der Ostsee durch chemische Munition und andere gefährliche Überreste von gesunkenen Ölschiffen)
    • Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, Wissenstransfer und Austausch bewährter Praktiken in den Bereichen Wasserbewirtschaftung sowie Abwassersammlung und -behandlung

P3: Attraktive südliche Ostsee

  • SO 3.1: Entwicklung eines nachhaltigen, widerstandsfähigen und innovativen Tourismus
    • Aufbau bzw. Stärkung von grenzüberschreitenden Netzwerken von Tourismus- und Kulturakteuren im SBA und Austausch von Wissen im Bereich der Tourismus- und Kulturentwicklung
    • Steigerung des gemeinsamen touristischen Potenzials und Stärkung des gemeinsamen touristischen und kulturellen Angebots, einschließlich:
      • gemeinsame Strategien und gemeinsame Lösungen für den Tourismus- und Kultursektor, einschließlich der Kreativwirtschaft, Entwicklung innovativer Lösungen im Zusammenhang mit Tourismus und Kultur (einschließlich digitaler Lösungen und Unterstützung bei der Verbesserung digitaler Kompetenzen, als ergänzender Teil von Projekten)
      • Verbesserung des grenzüberschreitenden Angebots und der Produkte des nachhaltigen Tourismus, Tourismusinfrastruktur in kleinem Maßstab, einschließlich kleiner Investitionen in grenzüberschreitende Tourismusrouten und Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes, Anpassung dieser Stätten an die Bedürfnisse von Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen
      • Maßnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeitsdimension des Tourismus: proökologische Lösungen, Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt, Förderung des sanften Tourismus und des Gesundheitstourismus, Maßnahmen zur Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften in die Funktionsweise des Tourismus- und Kultursektors, Nutzung sozialer Innovationen im Tourismus und in der Kultur
    • Aktivitäten zur Förderung der gemeinsamen Marke des südlichen Ostseeraums und des gemeinsamen kulturellen oder natürlichen Tourismuserbes, z. B. Werbekampagnen oder Veranstaltungen

P4: Aktive südliche Ostsee

  • SO 4.1: Stärkung der Kooperationskapazitäten der Akteure im südlichen Ostseeraum (einschließlich der Zivilgesellschaft)
    • Durchführung von Initiativen (grenzüberschreitende Programme, Schulungen, Workshops usw.), die auf die Stärkung der Netzwerk- und Kooperationsfähigkeit der lokalen Stakeholder abzielen
    • Aktivitäten zur Unterstützung gemeinsamer lokaler Selbstverwaltungen/Agenturen und anderer Institutionen (z. B. NRO), die eine Multi-Level-Governance aufbauen und den grenzüberschreitenden Dialog unterstützen,
    • Maßnahmen, die darauf abzielen, stärkere Verbindungen zwischen Bürger*innen und Institutionen auf grenzüberschreitender Ebene, der Zivilgesellschaft und der Bottom-up-Beteiligung an der Entscheidungs- und Politikgestaltung zu entwickeln, z. B. im Bereich der Zusammenarbeit bei der Meeresverschmutzung oder der Zusammenarbeit zwischen Jugendsekretariaten;
    • Aktivitäten zur stärkeren Einbindung lokaler Stakeholder (z. B. NRO, Kultureinrichtungen, nicht-formalisierte Organisationen, Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und aus benachteiligten Gruppen) in die grenzüberschreitende Projektentwicklung und den interkulturellen Dialog
    • Unterstützung der Befähigung und des Engagements von Jugendlichen in der Zivilgesellschaft und bei Aktionen mit grenzüberschreitender Dimension
    • Maßnahmen zur Unterstützung des Erfahrungsaustauschs im Bereich der sozialen Innovation zwischen Studierenden und Absolvent*innen von Hochschulen, Gymnasien und Berufsschulen, um die Kooperationsstrukturen und -kapazitäten zu verbessern
    • Sensibilisierungs- und Fördermaßnahmen unter lokalen Akteursgruppen zur Stärkung des Vertrauens, zur Förderung der Kooperationskultur und der gemeinsamen Identität der Akteure
    • Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der Suche nach grenzübergreifenden Partner*innen für lokale Akteure, die unter den Folgen der Aussetzung von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Russland leiden, einschließlich Partner*innen aus der Subregion Olsztyński
    • Entwicklung und Förderung von Modellen und Netzwerken, die verschiedene Stakeholder zusammenbringen, insbesondere kleine Einrichtungen und solche aus ländlichen und peripheren Gebieten (z. B. Forschungseinrichtungen, KMU, Wirtschaftsförderungsorganisationen, Universitäten, öffentliche Einrichtungen), um die Kooperationsfähigkeit zu verbessern, was nicht Teil der thematischen PO1-PO4 sein wird

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

Deutschland, Dänemark (Danmark), Litauen (Lietuva), Polen (Polska), Schweden (Sverige)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Mindestanforderung für Projekte ist, dass zwei Projektpartner aus dem Programmgebiet aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten kommen. Das Programm betont nachdrücklich, dass Projekte, an denen Projektpartner aus dem Programmgebiet aus nur zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind, nicht das Hauptziel sind und nur in gut begründeten Ausnahmefällen gefördert werden können. Die Zusammenarbeit von Projektpartnern aus dem Programmgebiet, die aus mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten stammen, wird durch das Programm in erster Linie unterstützt.

Generell gilt, dass sich die Größe und die Zusammensetzung der Partnerschaft an den geplanten Projektaktivitäten orientieren soll, daher kann die Anzahl der Projektpartner in einzelnen Projekten von der empfohlenen Projektgröße abweichen. Die Mindestanforderung legt die kleinste Partnerschaft fest, es wird jedoch dringend empfohlen, relevante Partner aus dem gesamten Programmgebiet einzubeziehen, um den echten grenzüberschreitenden Charakter des Projekts zu demonstrieren.

Ausgehend von früheren Erfahrungen liegt die empfohlene Partnerschaftsgröße bei 6-8 Partnern in einem regulären Projekt.

In jedem Projekt sollte ein Partner mit einer führenden Rolle vorgestellt werden, der die gesamte Partnerschaft repräsentiert und als Lead-Partner fungiert.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationen ist das Kernstück des South Baltic Programme. Von den Projekten wird erwartet, dass sie während ihrer gesamten Laufzeit angewandt werden und die vier Kriterien der Zusammenarbeit erfüllen: gemeinsame Entwicklung, Umsetzung, Personalausstattung und Finanzierung.


Um als federführender Partner in einem Projekt des South Baltic Programme auftreten zu können, muss eine Organisation die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Förderfähige Rechtsform:
    • nationale, regionale und lokale Behörden;
    • Einrichtungen des öffentlichen Rechts (gemäß der Definition in Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014). Damit sind Einrichtungen gemeint, die alle folgenden Merkmale aufweisen:
      • sie sind nach öffentlichem oder privatem Recht zu dem besonderen Zweck gegründet worden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, und haben keinen industriellen oder kommerziellen Charakter, und
      • mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und
      • überwiegend vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden oder der Aufsicht dieser Einrichtungen über die Geschäftsführung unterliegen oder über einen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsrat verfügen, dessen Mitglieder mehrheitlich vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die sich aus einer oder mehreren regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften zusammensetzen, ernannt werden;
    • Vereinigungen von einer oder mehreren Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
    • Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (gemäß der Definition in der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013).
  • Förderfähiger geografischer Standort:
  • Programmgebiet (unter Bezugnahme auf die juristische Adresse der Organisation)
  • In begründeten Fällen Organisationen auf nationaler oder regionaler Ebene, die außerhalb des Programmgebiets, aber im Programm-Mitgliedstaat ansässig sind und erkennbare Auswirkungen und/oder funktionale Verbindungen zum Programmgebiet haben. In solchen Fällen wird dringend empfohlen, sich im Voraus mit der JS in Verbindung zu setzen, um die Förderfähigkeit zu bestätigen.
  • Die nationalen/regionalen Behörden, die die territoriale Zuständigkeit für das Programmgebiet haben, können in begründeten Fällen auch als federführende Partner auftreten.

Um im Rahmen des South Baltic Programme als Projektpartner auftreten zu können, muss eine Organisation die folgenden Kriterien erfüllen.

  • Förderfähige Rechtsform:
    • nationale, regionale und lokale Behörden;
    • Einrichtungen des öffentlichen Rechts (gemäß der Definition in Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU);
    • Vereinigungen von einer oder mehreren regionalen oder lokalen Behörden;
    • Zusammenschlüsse von einer oder mehreren Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
    • Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (gemäß der Definition in der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013).
    • KMU-Verbände und -Cluster;
    • Handelskammern, Gewerkschaften und NROs;
    • andere Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, Bedürfnisse im allgemeinen Interesse zu befriedigen, und die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter haben;
    • KMU.
  • Förderfähiger geografischer Standort:
    • Programmgebiet (unter Bezugnahme auf die juristische Adresse der Organisation).
    • In begründeten Fällen auch Organisationen, die außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb der EU ansässig sind.
    • Antragsteller, die außerhalb des Programmgebiets, aber in den EU-Mitgliedstaaten ansässig sind, können maximal 80 % der EFRE-Kofinanzierung erhalten.
    • Für Partner aus EU-Mitgliedstaaten außerhalb des Programmgebiets sind besondere Vereinbarungen zwischen der zuständigen Behörde und dem betreffenden EU-Mitgliedstaat erforderlich, weshalb die GK so früh wie möglich konsultiert werden sollte.

Wenn eine Organisation die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt oder nicht beabsichtigt, sich finanziell an dem Projekt zu beteiligen, aber bereit ist, sich an den Projekten zu beteiligen, kann sie die Rolle eines assoziierten Partners übernehmen: Diese Partner nehmen an den Aktivitäten des Projekts teil, sind aber nicht direkt an der Gestaltung und Durchführung des Projekts beteiligt und haben keinen Budgetanteil. Assoziierte Partner können nur aus den EU-Mitgliedstaaten kommen.

weitere Förderkriterien

Die Küstenregionen von 5 EU-Mitgliedstaaten bilden das Programmgebiet der südlichen Ostsee.

Deutschland: Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern: Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und kreisfreie Stadt: Rostock

Dänemark: Regionale Kommune Bornholm und Region Seeland (Teilregionen: Østsjælland, Vest- og Sydsjælland)

Litauen: Kreise Klaipėda, Tauragė und Telšiai

Polen: Teilregionen von: Miasto Szczecin, Szczeciński, Szczecinecko-pyrzycki, Koszaliński, Słupski, Starogardzki, Chojnicki, Gdański, Trójmiejski, Elbląski und Olsztyński

Schweden: Bezirke von: Kalmar, Blekinge, Skåne und Kronoberg


Verfügbare Mittel je spezifisches Ziel:

1.1 Digitalisierung der Region: 2.942.742,20 €.
2.1 Unterstützung des Übergangs zu grüner Energie: 7.263.155,80
2.2 Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit Wasser: 4.375.054,87
3.1 Entwicklung eines nachhaltigen, widerstandsfähigen und innovativen Tourismus: 8.327.913,30
4.1 Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Akteure im südlichen Ostseeraum (einschließlich der Zivilgesellschaft): €3,670,595.52

 

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Bewerbungsformulare müssen über das WOD2021-Bewerbungssystem ausgefüllt und zusammen mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Ergänzendes Antragsformular (MS Excel).
  • Zusätzliche Dokumente, die ausgefüllt, unterschrieben, datiert und abgestempelt werden müssen, unter Verwendung der entsprechenden Formularvorlagen (sofern vorhanden):
    • Erklärungen der Projektpartner;
    • Verpflichtungserklärungen für alle assoziierten Partner (falls zutreffend);
    • Widmungs- und Unterstützungsschreiben der PA EUSBSR (falls zutreffend). Projekte sollten sich bis spätestens 31. Mai 2024 an den Koordinator des Schwerpunktbereichs wenden und ihrem Antrag das Formular für die Projektidee beifügen;
    • Erklärung über die Einhaltung des DNSH-Prinzips (falls zutreffend);
    • Erklärungen zur Nicht-Diskriminierung (nur polnische Partner).

Kontakt

Interreg South Baltic JS
+48 58 746 38 55
southbaltic@southbaltic.eu
Website

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