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Call-Eckdaten
Thema 1: Schulbildung: Verbesserung der Grundkenntnisse
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD-SCHOOL-BS
Termine
Öffnung
18.12.2024
Deadline
27.05.2025 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion zielt darauf ab, Innovation, Kreativität und Partizipation sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend, zu fördern. Ziel dieses Themas ist es, die EU-Länder in ihren Bemühungen zu unterstützen, grundlegende Lese- und Schreibfähigkeiten, Mathematik, Naturwissenschaften und digitale Kompetenzen zu verbessern, indem wirksame Lehr-, Lern- und Beurteilungsmethoden eingeführt werden, wobei der Schwerpunkt auf den Grundschuljahren liegt (frühkindliche Bildung und Betreuung (ECEC) und Grundschulbildung).
Call-Ziele
Mit dieser Aktion sollen Innovation, Kreativität und Beteiligung sowie soziales Unternehmertum in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb von Sektoren oder sektor- und fachübergreifend gefördert werden.
Zukunftsweisende Projekte sind groß angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative (politische) Ansätze zu ermitteln, zu entwickeln, zu testen und/oder zu bewerten, die das Potenzial haben, sich durchzusetzen und so die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Sie unterstützen zukunftsweisende Ideen, die den wichtigsten europäischen Prioritäten entsprechen. Sie sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung leisten und einen wesentlichen innovativen Effekt in Bezug auf Methoden und Praktiken für alle Arten von Lernumgebungen und aktiver Beteiligung für den sozialen Zusammenhalt in Europa bringen.
Ziel ist es, transnationale Kooperationsprojekte zu unterstützen, die ein kohärentes und umfassendes Paket von sektoralen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder a) Innovationen in Bezug auf Umfang, bahnbrechende Methoden und Praktiken fördern und/oder b) einen Innovationstransfer (über Länder, Politikbereiche oder Zielgruppen hinweg) gewährleisten und damit auf europäischer Ebene eine nachhaltige Nutzung innovativer Projektergebnisse und/oder die Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen sicherstellen. Die Partnerschaften sollten sich aus einer Mischung von öffentlichen und privaten Organisationen zusammensetzen, die Forschende, Praktiker*innen und Partner*innen mit der Fähigkeit, politische Entscheidungsträger*innen zu erreichen, miteinander verbinden.
Zukunftsweisende Projekte sollten daher von einer gemischten Partnerschaft von Organisationen durchgeführt werden:
- auf der Grundlage von Exzellenz und modernstem Wissen;
- die über die Fähigkeit zur Innovation verfügen;
- die in der Lage sind, durch ihre Aktivitäten eine systemische Wirkung zu erzielen, und die das Potenzial haben, die politische Agenda im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung voranzutreiben.
Die allgemeinen Ziele lauten wie folgt:
- Umsetzung innovativer Initiativen mit starken Auswirkungen auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung in bestimmten strategischen Politikbereichen;
- Beitrag zur Stärkung der Innovationskapazität Europas durch die Förderung von Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Schaffung eines systemischen Wandels durch die Förderung von Innovationen sowohl auf praktischer als auch auf politischer Ebene;
- Unterstützung zukunftsweisender Ideen, die sich auf Schlüsselthemen und -prioritäten auf EU-Ebene konzentrieren und ein klares Potenzial für die Umsetzung in einem oder mehreren Bereichen aufweisen;
- Vollkommen innovative, bahnbrechende Bildungsmethoden und -praktiken und/oder Innovationstransfer: Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung innovativer Projektergebnisse auf EU-Ebene und/oder Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen.
Zu den spezifischen Zielen gehören:
- Identifizierung, Entwicklung, Erprobung und/oder Bewertung innovativer Ansätze, die das Potenzial haben, als Querschnittsaufgabe eingesetzt zu werden, um die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Wirksamkeit von Strategien und Verfahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern;
- Einleitung von Pilotaktionen zur Erprobung von Lösungen und zur Bewältigung künftiger Herausforderungen mit dem Ziel, eine nachhaltige und systemische Wirkung zu erzielen;
- Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens in Bezug auf zukunftsweisende Themen unter den wichtigsten Akteur*innen und Befähigung dieser Akteur*innen zur Entwicklung innovativer Lösungen und zur Förderung der Übertragung dieser Lösungen in neue Umfelder, einschließlich des Kapazitätsaufbaus der relevanten Akteur*innen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung der Grundfertigkeiten von Lernenden in ausgewählten Schulen;
- Steigerung der Fähigkeit der Schulen, den Erwerb von Grundkenntnissen durch einen gesamtschulischen Ansatz zu unterstützen;
- Verbesserung der Fähigkeit von Lehrern und Erziehern, die mit dem Erwerb von Grundkenntnissen verbundenen Herausforderungen zu bewältigen.
BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG (VET) Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (VET) unterstützen die Umsetzung der Grundsätze und Ziele des Aktionsplans der Europäischen Säule sozialer Rechte, der Europäischen Agenda für Kompetenzen, der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Fairness und Widerstandsfähigkeit sowie der Osnabrücker Erklärung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung als Wegbereiter für den Aufschwung und den gerechten Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft.
Erwartete Ergebnisse
Bildungsergebnisse im Sinne von Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen, die während der Schulzeit entwickelt werden, sind ein starker Prädiktor für ein ausgewogenes, gesundes und erfolgreiches Erwachsenenleben. Gemessen als "Bildungsleistungen" und "Bildungsabschlüsse" sind sie von grundlegender Bedeutung für die Schaffung der Grundlagen für das Erwachsenenleben. Der Erwerb von Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und digitale Medien) bildet die Grundlage für weiteres Lernen und ist daher für die akademische und persönliche Entwicklung der Schüler von entscheidender Bedeutung. Die jüngsten Ergebnisse der PISA-Studie (Programme of International Student Assessment) für das Jahr 2022 sind äußerst besorgniserregend: In der EU erreichen rund 30 % der jungen Menschen nicht das Mindestkompetenzniveau in Mathematik und rund 25 % in Lesen und Naturwissenschaften. Der sozioökonomische Status ist nach wie vor die stärkste Determinante für den Bildungserfolg. Darüber hinaus gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Leistungen im Lesen, wobei die Jungen schlechter abschneiden als die Mädchen. Was die digitalen Kompetenzen betrifft, so ist der EU-Durchschnitt mit 43 % Underachievern im Jahr 2023 derzeit weit von dem Ziel entfernt, bis 2030 weniger als 15 % Underachiever zu erreichen.
Auf europäischer Ebene wird mit Initiativen wie "Wege zum Schulerfolg" versucht, diese Herausforderungen zu bewältigen und allen Kindern unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund oder ihrer Geschichte zu schulischem Erfolg zu verhelfen. Die Empfehlung des Rates über Wege zum Schulerfolg aus dem Jahr 2022 schlägt einen neuen politischen Rahmen vor, der auf einer Perspektive des gesamten Systems und der gesamten Schule basiert und politischen Entscheidungsträger*innen und Bildungspraktiker*innen als Orientierung dienen soll. Der Rahmen umreißt die Bedingungen für wirksame Maßnahmen, Schlüsselmaßnahmen, die auf schulischer, lokaler, regionaler und nationaler Ebene gefördert werden sollen, sowie spezifische Aktionen zur Unterstützung von Schulleiter*innen , Lehrer*innen , Ausbilder*innen und anderem Bildungspersonal.
Vor dem Hintergrund der Maßnahmen des Rahmens "Wege zum Schulerfolg" und der Notwendigkeit einer erneuten und verstärkten Konzentration auf die Grundfertigkeiten besteht das Ziel dieses Themas darin, die EU-Länder in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Grundfertigkeiten in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und digitale Fähigkeiten durch die Einführung wirksamer Lehr-, Lern- und Beurteilungsmethoden zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf den Grundschuljahren liegt (frühkindliche Bildung und Betreuung (FBBE) und Grundschulbildung).
Auf der Grundlage vorhandener Erkenntnisse sollten sich die Projekte mit Lehr-, Lern- und Beurteilungsmethoden (einschließlich interdisziplinärer Ansätze) befassen, die bewertet wurden und nachweislich in den Grundschuljahren (frühkindliche Bildung und Betreuung und Grundschulbildung) Wirkung zeigen, und prüfen, wie diese weiter ausgebaut werden können, insbesondere in Kindertagesstätten und Schulen mit einer hohen Konzentration von Kindern aus benachteiligten Gruppen, einschließlich Kindern mit niedrigem sozioökonomischem Hintergrund und Kindern mit unterschiedlichen Herkunftssprachen.
Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf der Einbeziehung von Eltern/Betreuer*innen und Familien liegen, u. a. durch Unterstützung der Elternschaft, Leseprogramme für zu Hause, sowie auf der Einbeziehung anderer Akteur*innen , insbesondere öffentlicher Bibliotheken, wissenschaftlicher Einrichtungen und NRO, Anbietern nicht-formalen Lernens (z. B. nationale Plattformen der EU-MINT-Koalition), Unternehmen und lokalen Behörden.
Die Projekte sollten ein besonderes Augenmerk auf Programme für die Erstausbildung von Lehrkräften und die berufliche Weiterbildung legen und darauf, wie sie das Verständnis der Pädagog*innen für die Entwicklung der Kompetenzen von Kleinkindern in den Bereichen Lesen und Schreiben/Kommunikation, Mathematik, Naturwissenschaften und digitale Medien verbessern können und wie diese Entwicklung bewertet werden kann.
Spezifische Aktivitäten, die finanziert werden können (Umfang):
Die Projekte sollten sich mit mindestens zwei der unten beschriebenen Aktivitäten befassen, wobei der Schwerpunkt auf dem Erwerb von Grundfertigkeiten liegen sollte. Die Projekte können zusätzliche Aktivitäten vorschlagen.
- Auf der Grundlage verfügbarer nationaler und internationaler Forschungsergebnisse sollten wirksame Lehr-, Lern- und Beurteilungsmethoden zur Verbesserung der Lese-, Schreib-, Mathematik-, Naturwissenschafts- und digitalen Kompetenzen ermittelt und eine Strategie zur Ausweitung der Aktivitäten entwickelt werden. Die ausgewählten Praktiken sollten ordnungsgemäß bewertet worden sein und durch verfügbare Wirkungsnachweise gestützt werden. Innovative und differenzierte Ansätze für das Lehren, Lernen und Beurteilen von Grundkompetenzen sollten Vorrang haben. Besonderes Augenmerk sollte auf Praktiken gelegt werden, die sich nachweislich auf die Grundschuljahre (frühkindliche Bildung und Betreuung und Grundschulbildung) und auf Kinder aus gefährdeten Gruppen, einschließlich Kindern mit niedrigem sozioökonomischem Hintergrund und Kindern mit unterschiedlichen Herkunftssprachen, auswirken;
- Pilotierung der ausgewählten Verfahren in einer angemessenen Anzahl von Schulen und Kindertagesstätten und Schaffung von Vernetzungsmöglichkeiten zwischen den Teilnehmer*innen des Pilotprojekts;
- Entwicklung und Umsetzung von Leitlinien für Pädagogen zur Anwendung und Kombination wirksamer und innovativer Ansätze für das Lehren, Lernen und Bewerten von Grundfertigkeiten. Es sollten auch Anleitungen zur Behandlung geschlechtsspezifischer Fragen beim Erwerb von Grundfertigkeiten (einschließlich geringer Erwartungen an die Leistungen von Jungen) und geschlechtersensibler Unterrichtspraktiken bereitgestellt werden, die der Motivation und dem Engagement von Jungen und Mädchen förderlich sind;
- Entwicklung von Anleitungen und Materialien zum Aufbau von Schulkapazitäten für einen gesamtschulischen Ansatz, wobei der Schwerpunkt auf der Einbeziehung von Eltern/Betreuern und Gemeinschaften liegt, z. B. durch Unterstützung der Elternschaft, Leseprogramme für zu Hause, sowie auf der Einbeziehung anderer Interessengruppen, insbesondere öffentlicher Bibliotheken, wissenschaftlicher Einrichtungen, Jugendorganisationen, NRO, Anbietern nicht-formalen Lernens (wie der nationalen Plattform der EU STEM-Koalition ), Unternehmen, lokalen Behörden usw. Öffentliche Behörden auf lokaler und regionaler Ebene (z. B. Gemeinden) könnten eine wichtige Rolle beim Aufbau der Kapazitäten von Schulen spielen;
- Unterstützung der beruflichen Entwicklung von Schulleiter*innen , Lehrer*innen , Fachkräften der FBBE und anderen Pädagogen, um sie mit angemessenen Kompetenzen, pädagogischen Ansätzen und Instrumenten auszustatten, mit besonderem Augenmerk auf die Erstausbildung von Lehrer*innen und Programme zur beruflichen Weiterbildung, professionelle Lerngemeinschaften, Coaching, Mentoring usw. Solche professionellen Lernangebote sollten dazu beitragen, das Bewusstsein der Pädagog*innen für die Entwicklung der Lese- und Schreibfähigkeiten, der mathematischen und naturwissenschaftlichen Kompetenzen von Kleinkindern, für Risiko- und Schutzfaktoren sowie für die entscheidende Rolle des Wohlbefindens in der Schule für die schulischen Leistungen zu schärfen und Kapazitäten für den Umgang mit verschiedenen Arten von Lernbedürfnissen, für das Unterrichten in mehrsprachigen und multikulturellen Kontexten usw. aufzubauen;
- Bewertung der Übertragbarkeit der erprobten Praktiken und der Nachhaltigkeit der Projektergebnisse nach dem Ende des Projekts.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens 3 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind. Für Thema 4 "Erwachsenenbildung: Unterstützung des Pakts für Kompetenzen" sollten diese Einrichtungen auch registrierte Mitglieder des Pakts für Kompetenzen sein;
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in einem der Erasmus+ Programmländer:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+ Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nur als assoziierte Partner (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) beteiligt werden. Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland und der Russischen Föderation sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Aufforderungsfrist eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner
Bitte beachten Sie, dass die detaillierte Budgettabelle als Grundlage für die Festsetzung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und da die Pauschalbeträge verlässliche Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen). Die von Ihnen angegebenen Kosten MÜSSEN den grundlegenden Förderbedingungen für EU-Istkostenfinanzhilfen entsprechen (siehe AGA - Annotierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig für Käufe und Unteraufträge, die dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls dem niedrigsten Preis) entsprechen müssen und frei von Interessenkonflikten sein müssen. Enthält die Budgettabelle nicht förderfähige Kosten, kann der Zuschuss gekürzt werden (auch später während der Projektdurchführung oder nach deren Abschluss).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARDERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD(1214kB)
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